Zusammenfassung
Mit wachsendem Interesse werden seit einiger Zeit Strukturwandlungen in fast allen Bereichen der Wirtschaft vermerkt und lebhaft diskutiert. Darin spiegelt sich der Anpassungsdruck, dem sich die Unternehmen infolge des schnellen wirtschaftlich-technischen Fortschritts und der zunehmenden Marktverflechtung ausgesetzt sehen, ob es sich um veränderte Größenordnungen, um ständig wechselnde Marktbedingungen oder um die Beziehungen der Unternehmen zueinander handelt.
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Anmerkungen
Private und staatliche Institutionen — insbesondere Verbände, das Rationalisierungskura-torium, Industrie- und Handelskammern, das Bundeswirtschaftsministerium sowie ver-schiedene Landwirtschaftsministerien — haben sich intensiv der Kooperationsförderung angenommen. Vgl. G. Poeche, Zur Technik der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, Der Betrieb, 21. Jg. (1968), H. 1, S. 1.
Vgl. dazu neuerdings M. Eli, Die Nachfragekonzentration im Nahrungsmittelhandel — Aus-maß, Organisation und Auswirkungen (Schriftenreihe des Ifo-Instituts für Wirtschafts-forschung, Nr. 67), Berlin—München 1968.
Unter dem Begriff Agrargenossenschaften werden hier verstanden alle landwirtschaftlichen Genossenschaften, die sich mit dem Absatz und der Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befassen: Absatz- und Verwertungsgenossenschaften auf lokaler Ebene (Molkerei-, Bezugs- und Absatz-, Eierverwertungs-, Viehverwertungs-, Obst- und Gemüseverwertungs-, Getreideverwertungs-, Kartoffelverwertungsgenossenschaften) sowie Hauptgenossenschaften und spezielle Zentralgeschäftsanstalten auf regionaler und überregionaler Ebene. Ferner eingeschlossen sind genossenschaftliche Be- und Verarbeitungsbetriebe, die erst in neuer Zeit gegründet wurden. Bei den Konsumgenossenschaften sind einbezogen: Konsumgenossenschaften, die Geg und ihre Produktionsbetriebe, bei den Einkaufsgenossenschaften: die jeweiligen Genossenschaften und ihre Zentralen (Edeka- und Rewe-Zentralen).
Die landwirtschaftlichen Genossenschaften sind im Erfassungshandel auf lokaler, regionaler und zentraler Stufe und in der Be- und Verarbeitung tätig, die Konsumgenossenschaften im Einzel-, Groß- und Zentralgroßhandel, sowie mit ihren Produktionsbetrieben in der Be-und Verarbeitung. Die Einzelhandelsgenossenschaften umfassen den Groß- und Zentralgroßhandel sowie teilweise auch die Bearbeitung.
Zu dieser Frage vgl. insbesondere G. GLÖY, Unternehmensexpansion und wirtschaftliches Wachstum im Ernährungsgütersektor — Ein Beitrag zur Theorie der Vertikalkonzentration und Kooperation (Quellen und Studien des Instituts für Genossenschaftswesen der Uni-versität Münster, Hrsg. E. BoErrcHer, Bd. Xix), Karlsruhe 1969.
Wir wollen hier nicht auf die zahlreichen Kontroversen um den Begriff der Kooperation eingehen, die in jüngster Zeit in der Literatur geführt worden sind. Mit dieser Definition lehnen wir uns eng an Vasthoff an. Vgl. J. Vasthoff, Begriff, Wesen und Systematik der Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Jg. 14 (1965), H. 1, S. 107 ff.
Vgl. auch H. Ohm, Die Genossenschaft und ihre Preispolitik, Karlsruhe 1955, S. 23ff.
Vgl. H. Siegwart und P. H. Bachmann, Zusammenarbeit in der Industrie. Möglichkeiten und Probleme zwischenbetrieblicher Kooperation, in: Betriebswirtschaftliche Mitteilungen (Hrsg. Institut für Betriebswirtschaft an der Hochschule St. Gallen, H. 30), Bern 1964, S. 10; ferner M. Schreiber, Das Gegengewichtsprinzip in der Wirtschaftsordnung, Bd. IV: Kooperation als Gegengewichtsbildung (Fiw-Schriftenreihe, H. 36), Köln—Bonn—BerlinMünchen 1966, S. 97 ff.
Vgl. J. Bidlingmeier, Begriff und Formen der Kooperation im Handel, in: Absatzpolitik und Distribution, Festschrift für K. C. Behrens (Hrsg. J. Bidlingmeier, H. Jacobi und E. W. Uherek), Wiesbaden 1957, S. 360ff.
Hierbei gibt es noch weitere Differenzierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Reichweite, d. h. der Zahl der eingeschalteten Stufen. Diese werden in einem späteren Abschnitt noch darzustellen sein. Hier möge der Hinweis genügen.
Diese Verpflichtungen brauchen nicht notwendig aus Verträgen zu resultieren, sie können auch aus langjähriger Übung erwachsen, die vertragsähnliche Bindungen schafft. Vgl. J. Vasthoff, a. a.O., S. 107; vgl. auch E. Pabsch, Die ländlichen Genossenschaften in der Verbundwirtschaft, Berichte über Landwirtschaft, N.F., Bd. Xli, S. 44ff.
Das wesentliche Merkmal dieser Verträge ist, daß sie nicht nur einen einmaligen Vorgang fixieren, sondern sich auf periodische Leistungen und Lieferungen beziehen, die ohne zu-sätzliche und langfristige Absprachen ständig neue Verträge notwendig machen würden. Vgl. J. Vasthoff, a.a.O., S. 107ff.
Zu einer genauen Abgrenzung vgl. insbesondere G. GLÖY, a. a.O., S. 6 ff.
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Glöy, G. (1969). Einführung. In: Stand und Entwicklungstendenzen intergenossenschaftlicher Beziehungen. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20369-8_1
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