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Die Verschmelzung

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Zusammenfassung

Der Begriff der Fusion oder Verschmelzung ist im neuen Aktiengesetz gewan delt, teilweise erweitert, teilweise verengt worden.

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Literatur

  1. Die Vereinigten Stahlwerke dürfen hier wohl als das wichtigste Beispiel genannt werden. Aber auch andere Fusionen, z. B. in der Automobilindustrie, sind Enttäuschungen geblieben.

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  2. Hier ging der Widerstand in der Hauptsache von der Verwaltung der Methner & Frahne AG. aus. Erst als nach schwersten Verlusten die Gläubiger die Gewalt über das Unternehmen bekamen, fand Juli 1931 eine Fusion mit der ebenfalls sanierungsbedürftigen AG. C. G. Kramsta & Söhne statt.

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  3. Der Enquete-Ausschuß hatte festgestellt, daß eine Gesundung der Uhrenindustrie nur möglich sei, „... wenn die vollständige Fusion mindestens der sechs Großfirmen...“ gelänge. Trotz jahrelanger Bemühungen und besserer Einsicht der meisten Beteiligten ist eine umfassende Fusion an dem Widerstand einiger Weniger gescheitert. Seitdem mußte eine Reihe von Uhrenfabriken in Liquidation treten, so die Badische Uhrenfabrik, Furtwangen (1932), die Uhrenfabrik Haller & Beinzing, Schweningen (1932) und die Uhrenfabrik L. Furtwängler Söhne, Furtwangen (1933). Die Gebr. Junghans A.-G., Schramberg, haben in 1931/32 nach der Einziehung von 1 Mill. RM Vorzugs- und 5 Mill. RM Vorrats- und eigener Aktien das verbleibende Grundkapital von 15 Mill. RM auf 12 Mill. RM herabgesetzt; 1933/34 wurden weitere nom. 600 000 RM eigene Aktien erworben und das Kapital durch Einziehung dieser Aktien auf 11,4 Mill. RM herabgesetzt.

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  4. Magazin der Wirtschaft 1930, S. 848.

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  5. Die „Toga“, eine Gründung des inzwischen zusammengebrochenen Nordwolle-Konzerns, umfaßte eine Anzahl früherer selbständiger Tuchwebereien. Sie hat, wie es scheint, in der Hauptsache nicht rentabel arbeiten können, weil die Tuchfabrikation — wenigstens in Deutschland — eine Angelegenheit des mittleren und Kleinbetriebs ist.

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  6. Bei der Fusion der großen Papierfabriken Feldmühle und Reisholz (1929) wurde unter anderen dieses Motiv besonders genannt. Zwischen der Jasmatzi- und der Reemtsma-Gruppe wurde im Herbst 1925 ein Abkommen der N. V. Handelsmaatschapij Caland in Holland getätigt, nach dem diese als Dachgesellschaft für die deutschen Unternehmungen fungiert und den ganzen Rohstoffeinkauf und die Finanzierung übernimmt,

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  7. So wurde in der Öffentlichkeit die von der AEG. betriebene Fusion der Sachsenwerke Licht und Kraft AG. mit der Poege Elektrizitäts AG. (1930) kommentiert; ebenso die fusionsartigen Zusammenschlüsse in der deutschen Zigarettenindustrie (1929), in deren Mittelpunkt Hans Neuerburg u. Reemtsma standen, sowie die Konzentration in der Schokoladenindustrie (1930).

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  8. Fusion Continental Caoutchouc- u. Gutta-Percha-Comp. mit Peters Union und Titan B. Polack (1929).

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  9. Fusion der Ludwig Hupfeld AG. — Leipziger Pianofortefabrik Gebr. Zimmermann AG. (1926). Der 1929 erfolgte Zusammenschluß einer Anzahl Betriebe zur Deutschen Pianowerke AG. wurde wegen bedenklicher Finanzierungsmethoden ein Fehlschlag.

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  10. Anschaulich dargestellt für die Zeit bis 1926 in der unveröffentl. Kölner Diplomarbeit von Thekla Wilmering, Allgemeine Motive und besondere Ursachen der Bankfusionen der Jahre 1918–1926. — Beispiel: Fusion Commerz- u. Privatbank —Mitteldeutsche Creditbank (1929).

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  11. Als eine Folge des ersten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung ist auch der Zusammenschluß der Elektrizitäts-AG. vorm. Schuckert & Co., Nürnberg, mit Siemens & Halske AG., Berlin, anzusehen. Schuckert hatte durch den Weltkrieg sein groß aufgebautes Auslandsgeschäft verloren, und der Inlandmarkt wurde durch das Interesse, das die öffentliche Hand an elektrischen Versorgungsbetrieben und Verkehrsunternehmen in der Nachkriegszeit nahm, immer mehr eingeengt. Der Zusammenschluß mit Siemens 1939 gab Schuckert neues Betätigungsfeld.

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  12. Z. B. Frkft. Ztg. Nr. 27 u. 28 vom 11. 1. 1931.

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  13. Hoesch — Neuessen (1930), Humboldt — Deutz — Oberursel (1930) u. a.

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  14. Der Buchgewinn ergibt sich, genau genommen, nicht als solcher. Die übernehmende Gesellschaft kann bei der Einbringung die Reserven der übertragenden Gesellschaft fallen lassen und die Aktiven entsprechend niedriger einsetzen; hierin liegt die eine Möglichkeit der Herunterschreibung zweifelhafter Aktiven. Außerdem kann die übernehmende Gesellschaft, wenn ihre Aktien mehr wert sind als die der übertragenden Gesellchaft und die Umtauschaktien zu pari angerechnet werden, die Differenz der Kapitalsumme zu Abschreibungen verwerten. Gibt sie 2 000 000 M zu pari gerechnet für 3 000 000 M Kapital der übertragenden Gesellschaft, so werden 1 000 000 M zu Abschreibungen frei.

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  15. Durch die Auswirkungen der Bankenkrise wurde 1934 der Zusammenschluß der Deutschen Realkreditbank, AG., Dessau, mit der Süddeutschen Bodenkreditbank A.G., München, veranlaßt. Mit der Verschmelzung sollte vor allem die Mobilisierung nicht unbeträchtlicher Mittel und Werte erreicht werden, die infolge der Bankenkrise und Streckung des Hypothekengeschäftes eingefroren waren.

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  16. Hierfür typisch die Zusammenschlüsse im Ostwerke-Konzem 1930; Burbach-Gumpel-Konzern (1928–1930) u. a.

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  17. Die lang geplante Verschmelzung der Elektrizitäts-AG. vorm. Schlickert & Co. mit Siemens & Halske AG. wurde erst durchgeführt, als es durch das Akt. Ges. 1937 möglich wurde, stimmrechtlose Vorzugsaktien auszugeben.

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  18. Die dem Bankkonsortium für die Mithilfe bei Fusionen gewährte Entschädigung fällt gelegentlich recht hoch aus: Bei der Fusion der Deutschen Dampffischereigesellschaft „Nordsee“ und der Cuxhavener Hochseefischerei zur „Nordsee“ Deutsche Hochseefischerei (1928) erhiclt das Bankkonsortium 2 Mill. RM neue Aktien zu pari bei einem erheblich höheren Börsenkurs angeblich, weil es zur Durchführung der Fusion einige Großaktionärpakete teuer aufkaufen mußte.

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  19. Bei der Verschmelzung der Schebera AG. und Neckarsulmer Fahrzeug AG. 1926 wurde statt des von vielen Aktionären geforderten Umtauschverhältnisses von 1:1 ein solches von 1: 2 festgesetzt, weil die NSU-Rücklagen fünfmal höher als bei Schebera eingeschätzt wurden.

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  20. Vor der Fusion der Allgemeinen Deutschen Eisenbahn AG. mit der AG. für Verkehrswesen (1927) wurden heide Unternehmungen nach den Bahnlinien, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Oberbau-Zustandes, bewertet.

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  21. Als die Verwaltungen der Geraer Jutespinnerei und Weberei und der Weidaer Jutespinnerei und Weberei vor der Fusion (1929) das beabsichtigte Umtauschverhältnis mit 1: 1 angaben, wurden von der Aktionärseite folgende Einwendungen erhoben (Frkf. Ztg. Nr. 349 v. 12. 5. 1929): Das Kapital von Weida sei zwar mit 2 Mill. RM (1913: 1,8 Mill.) wesentlich höher als das von Gera mit 1,11 (1913: 1,18) Mill., aber die Kapazität von Weida betrage nur vier Fünftel der von Gera. Weida habe nur 9596 Spindeln und 336 Webstühle gegen 10 040 Spindeln und 421 Webstühle bei Gera. Die Reserven bei Gera seien sehr viel höher, nämlich einschl. der letzten Zuweisung und einschl. Vortrag 1,62 Mill. RM (gleich 150 % des A.-K.) gegen 240 000 RM (12 % des A.-K.) bei Weida. Auch habe Weida mit seinem größeren A.-K. in den letzten Jahren absolut geringere Gewinne ausgewiesen als Gera, zuletzt 190 000 RM (29 000) gegen 357 000 RM (364 000) bei Gera. Wenn die Dividende mit 6 % bei beiden Gesellschaften diesem Unterschied nicht Rechnung trug, so würde das von außenstehenden Aktionären als ein Beweis dafür aufgefaßt, daß man schon auf eine Fusion 1:1 hingesteuert habe. Auch der Börsenkurs von Weida (etwa 166 %) habe sich trotz der Dividendengleichheit zuletzt noch etwa 12% unter dem von Gera gehalten, der übrigens ein amtlicher Leipziger Kurs sei, während der andere nur im Freiverkehr zustande komme. Die aufnehmende Gesellschaft Weida bzw. deren Großaktionäre besaßen den größten Teil des Kapitals von Gera.

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  22. Bei der Verschmelzung der Bayerischen Bodenkredit-Anstalt, Würzburg, mit der Süddeutschen Bodencreditanstalty München, im Jahre 1937 wurde das Umtauschverhältnis entsprechend der Dividendenausschüttung festgelegt.

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  23. Zur Durchführung der Verschmelzung mit den I. G. Gesellschaften 1936 bewirkte der Gerling-Konzern, Köln, zunächst eine Herabsetzung des Aktienkapitals von RM 4 000 000.— auf RM 1 000 000.— zwecks Befreiung der Aktionäre von den rückständigen Einzahlungen und zahlte die über die ursprüngliche Einzahlung von 25 % hinaus eingezahlten 2 % des Aktienkapitals an die Aktionäre zurück. Anschließend erfolgte Wiedererhöhung von RM 1 000 000.— auf RM 7 000 000.—.

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  24. Zum Verständnis der Gleichung sind die Ausführungen in Abschnitt DV zu berücksichtigen.

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  25. Einige Beispiele für komplizierte Fusionsfälle bringt Lembke, Kursparität bei Fusionen. Danzig 1926.

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  26. Die Oldenbttrgische Landesbank AG. legte zur Durchführung der Verschmelzung mit der Oldenburgischen Spar- und Leihbank im Jahre 1935 das Aktienkapital im Verhältnis 5:4 auf 2 560 000,— RM zusammen. Die Oldenburgische Spar- und Leihbank zog 120 000,— RM eigene Aktien ein, damit die Aktien im Verhältnis 2: 1 getauscht werden konnten. Die Sehe AG. legte vor ihrer Fusion mit der C. Heckmann AG. und der Carl Berg AG. (1927) ihr Kapital von 10 440 000,— RM auf 5 437 300,— RM zusammen derart, daß gegen 6 Stammaktien zu insgesamt 960,— RM 5 neue zu je 100,— RM ausgegeben wurden; außerdem erhielten die alten Aktionäre 1,40 RM in bar für jede alte Aktie. Eine sehr gründliche Sanierung von 31 auf 4 Mill. RM mußte die Wickingsche Portland-Cement und Wasserkalkwerke AG. in Münster Ende 1931 vor der Notfusion mit der Portland-Cement-Fabrik Dyckerhoff & Söhne G. m. b. H. vornehmen.

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  27. Die Dresdner Bank, Dresden—Berlin, übernahm 1930 im Wege der Verschmelzung mit Wirkung ab 1. Jan. 1929 den Rathenower Bankverein. Es wurden nom. 500,— RM-Aktien des Rathenower Bankvereins mit Dividendenschein für 1929 gegen nom. 200,— RM Dresdener Bankaktien mit Dividendenschein für 1930 getauscht. Außerdem erhielten die Bankvereinsaktionäre eine Zuzahlung von 8,— RM je nom. 100,— RM ihrer Aktien. Den Aktionären der Peters Union AG. wurde zum Ausgleich der geringen Benachteiligung bei der Fusion mit der Continental Caoutchouc- u. Gutta-Percha-Comp. (1929) ein einmaliger Dividendenvorzug gewährt; es wurde der Dividendenschein der Peters Union-Aktien für 1927/28 mit 5,25 % entsprechend der Continental-Dividende von 7 % bei einem Umtauschverhältnis 4: 3 von der Continental eingelöst.

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  28. Barzahlungen für Spitzenausgleich kamen z. B. vor bei den Fusionen: AG. für Bergbau, Blei- und Zinkfabrikation zu Stolberg mit Rheinisch-Nassauische Bergwerks- und Hütten-AG. (1926); im gleichen Jahre auch bei den Fusionen im Wintershall-Konzern. Dividendenvergütungen wurden gewährt bei den Fusionen: Feldmühle AG. — Papierfabrik Reisholz AG. (1929), Gelsenkirchener Bergwerks-AG. — Essener Steinkohlenbergwerke AG. (1930) u. a.

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  29. Die durch die Aufwertungsgesetzgebung geschaffenen Genußrechte haben mehrfach zu erheblichen Schwierigkeiten bei Fusionen geführt. Es handelte sich hierbei sowohl um die strittigen Fragen der Genußrechtsablösung im Falle der Fusion als auch um die zukünftige Gewinnbeteiligung der Genußrechte der aufgenommenen Gesellschaft. Eine ausführliche Darstellung des „Genußscheines in der Theorie und Praxis, insbesondere seine Verwendung bei Gründungen und Fusionen, seine Verbuchung und Bilanzierung sowie seine steuerliche Behandlung“ findet sich bei Bethmann im Sonderheft VIII, Zeitschrift für Handelswissenschaftliche Forschung, Jahrg. 1935. Mangels klarer gesetzlicher Regelung ist vor der Fusion weitgehende Klarstellung der Genußrechtsfragen am Platze. 160 Die Zusammenstellung siehe Abschnitt D IV.

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  30. Diesen Weg hat man z. B. bei der Gründung der Vereinigten Stahlwerke eingeschlagen. Die Buchwerte der Gründergesellschaften wurden um etwa 170 Mill. RM erhöht. Diese Methode hat man damit begründet, daß die Anlagen durch die straffere Zusammenfassung wertvoller geworden seien. Nach neuem Recht würde diese Methode nicht statthaft sein.

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  31. Eine ausführliche Darstellung aller Fusionsbeschlüsse, Verträge, Anmeldungen usw. bringt Fix, Fusion von Aktiengesellschaften, Stuttgart 1928, S. 29 ff.

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  32. Eventuelle Garantien seitens des Aufsichtsrates bzw. Vorstandes. Dieselben können sich auf richtige Inventur der Warenvorräte und richtige Bewertung derselben, ferner auf Vollständigkeit der Kreditoren u. dgl. erstrecken. Die Aktionäre der NN-Gesellschaft haben ihrerseits ein Interesse daran, daß die Bilanz der X-Gesellschaft in Ordnung ist. Es wird in der Regel eine Frage des Vorwiegens des Fusionsinteresses sein, wie weit der Vertrag für die Richtigkeit der einen oder anderen Bilanz Garantien fordert.

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  33. Das Beispiel bezieht sich auf 1937/38.

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  34. Der „Ausgleichskurs“, hier 120%, muß natürlich dem wirklichen Werte so nahe wie möglich kommen. Bei notierten Werten ist die Benutzung unnötig; bei nicht notierten empfiehlt sie sich, namentlich bei großen Umtauschbrüchen sehr. Leider unterläßt man die Anwendung häufig dort, wo sie sehr angebracht wäre.

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  35. Die AG. für Verkehrswesen bewertete die für die Übernahme der Allg. Deutschen Eisenbahn AG. benötigten Umtauschaktien (10,5 Mill. M) mit 120% und führte 2,1 Mill. M dem Reservefonds zu.

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  36. Bei der Verschmelzung der Hoesch & Co. AG., Pirna, mit den Aschaffenburger Zellstoffwerken AG. stand diesen der größte Teil des als Kaufpreis dienenden Aktienbetrages aus den miteingebrachten Aktien von Hoesch & Co. zur Verfügung.

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  37. Fusion des Eisen- und Stahlwerks Hoesch mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein (Ende 1930). Jede der beiden Gesellschaften besaß 22 Millionen RM Aktien der anderen. Die aufnehmende Hoesch-Gesellschaft tauschte die in ihrem Besitz befindlichen Köln-Neuessener Aktien wie die übrigen Neuessener Aktien um und gab dann die gesamten durch die Fusion in ihren Besitz gelangten rund 40 Millionen RM eigene Aktien an die vermutlich eigens zu diesem Zweck geschaffene Montan-Union-AG., eine schweizerische Gesellschaft, zur gelegentlichen Verwertung.

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  38. Das Verfahren wurde anscheinend zuerst angewendet durch die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt zu Leipzig, die sich 1905 1 851 000 RM ihrer Aktien bei der Diskontogesellschaft in Berlin zu Umtauschzwecken lieh. In den letzten Jahren ist dieser Weg, wie es scheint, häufiger beschritten worden. Doch läßt sich hier nicht immer feststellen, ob es sich um eigentliche Großaktionäre oder Inhaber von Verwertungsaktien handelt.

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  39. Die Christian Dierig AG., Langenbielau, gründete nach der Verschmelzung mir der F. H. Hammersen AG., Osnabrück, für die technische und kaufmännische Bewirtschaftung der Hammersen-Anlagen eine neue Firma F. H. Hammersen AG. Ebenso verfuhr Jobs. Girmes & Co. AG., Oedt, nach Aufnahme der Plüschweberei Grefrath AG.

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  40. Die Vereinigte Kaliwerke Salzdetfurth AG, Berlin, wurde als Tochterunternehmen der Salzdetfurth AG., Berlin, 1937 gegründet, um die früher von den drei Aktiengesellschaften Aschersleben, Westeregeln und Salzdetfurth betriebenen Kaliwerke als Hauptpfeiler des Gesamtkonzerns in einer selbständig bilanzierenden Gruppe zusammenzufassen.

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  41. Auf die Zschopauer Motorenwerke I. G., Rasmussen AG., übertrugen die Audiwerke AG. und die Horchwerke AG., beide in Zwickau, 1932 ihr Vermögen. Die Firma der Motorenwerke wurde in Auto-Union AG., Chemnitz, geändert.

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  42. Die Martini-Hüneke Maschinenbau AG., Salzkotten, verschmolz sich 1932 mit der Fabrik explosions sicherer Gefäße G. m. b. H., Salzkotten. Die Firma wurde in Martini-Hüneke und Salzkottener Maschinen- und Apparatebau geändert. Die Fabrik explosionssicherer Gefäße G. m. b. H. blieb als Patentgesellschaft bestehen. Die Eisenbahn-Verkehrsmittel AG., Berlin, übernahm 1935 gegen Hingabe eigner Aktien sämtliche Aktiven und Passiven der Allgemeinen Transportmittel AG., Berlin, mit Ausnahme der Beteiligungen.

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  43. Es bestanden auch nach früherem Recht Zweifel, ob eine Veräußerung des Vermögens im ganzen (HGB. § 303) vorlag oder nicht. Nach Staub-Pinner, 12. u. 13. Aufl., Anmerkung 2 zu § 303 sollte für die Frage der Anwendung des § 303 entscheidend sein, „... ob etwas zurückbehalten wird, was bestimmt und geeignet ist, die Gesellschaft, wenn auch auf veränderter Grundlage, als geschäftlich tätige fortzusetzen“. Nach Staub-Pinner greift z. B. § 303 in dem praktisch bedeutsamen Fall nicht Platz, wenn Grundstücke, „die einen erheblichen Teil des Gesellschaftsvermögens“ darstellen, nicht übertragen werden, sondern nur das „Geschäft“ als solches.

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  44. Zwei bemerkenswerte Beispiele, bei denen vermutlich mehrere Gründe eine Rolle spielten, sind die Entstehung der Vereinigten Stahlwerke AG.(1926) und der Ruhrstahl AG. (1930). Die Gründung der Vereinigten Stahlwerke vollzog sich so, daß den Gründergesellschaften: Gelsenkirch en y Deutsch-Luxemburg, Bochumer Verein, Phönix, van der Zypen, Rheinstahl und den Thyssen-Werken gegen Übertragung von Anlagen und Beteiligungen, Aktien und Genußscheine der Vereinigten Stahlwerke gewährt wurden. Die Vorräte wurden gegen Barzahlung übernommen; Debitoren und Kreditoren wurden bei den Gründergesellschaften selbst abgewickelt. Mit Ausnahme von Gelsenkirchen, Rheinstahl und Thyssen behielten die Gründergesellschaften nur unbedeutende Anlagewerte. Gelsenkirchen behielt die wertvolle Zeche Monopol, Rheinstahl einige Kohlenzechen, u. a. die Arenbergschen Schächte; bei Thyssen verblieben einige unverritzte Kohlenfelder. Des weiteren wurden gewisse Beteiligungen von den Gründergesellschaften nicht übertragen. Deutsch-Luxemburg und Bochumer Verein gingen Ende 1926 in Gelsenkirchen auf (Fusion ohne Liquid, nach § 306 HGB.). Die Ruhrstahl AG. entstand aus dem Zusammenschluß mehrerer Stahlwerke: Gußstahlwerk Witten AG., Annener Gußstahl AG., Rheinisch-Westfälische Stahl- u. Walzwerke AG., Vereinigte Preß- u. Hammerwerke, Brackwede, Henrichshütte, deren Kapital sich zum größten Teil im Besitz der Vereinigten Stahlwerke befand. Die Aktien der neuen Gesellschaft wurden an die Gründergesellschaften, die bestehen blieben, verteilt. Es erhielten: Henschel & Sohn (für Henrichshütte) 58,3 %,Witten 17,85%, Rhein.-Westf. Stahl- u. Walzw. 17,35%, Annener Guß 4,2%, Verein. Preß- u. Hammerw. 2,23 %. Um auch die wenigen noch freien Aktien der Gründergesellschaften aus dem Verkehr zu ziehen, boten die Vereinigten Stahlwerke diesen Aktionären eigene Aktien zu vorteilhaften Kursen an.

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  45. Die Enttäuschungen, die die Zusammenschlüsse in der Automobilindustrie brachten, waren wohl zum Teil auf die Übernahme und Weiterführung unrentabler Anlagen zurückzuführen. Infolgedessen gründeten die Automobilwerke Bussing AG., Braunschweig, und Nationale Automobilgesellschaft AG., Berlin, Ende 1930 eine neue Betriebsgesellschaft, die NAG-Büssing Vereinigte Nutzkraftwagen AG., in die sie ihre laufenden Geschäfte und einen Teil der Vorräte einbrachten. Debitoren und Kreditoren wurden von den Gründern abgewickelt. Die neue Gesellschaft übernahm nur die notwendigsten Anlagen, und zwar pachtweise. Im Pachtzins war eine 10%ige Amortisation enthalten, damit die Anlagen nach 10 Jahren im Besitz der neuen Gesellschaft sein sollten.

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  46. Beispiele ungewöhnlicher Fälle: Die Berliner Spediteurverein AG. übertrug Ende 1928 ihren Berliner Geschäftsbetrieb an die Speditions- und Lagerhaus AG., Berlin, und die Betriebe außerhalb Berlins an Schenker & Co. gegen erhebliche Barentschädigung. Nur der Grundbesitz in Berlin und Köln verblieb dem Spediteurverein. Eine ungewöhnliche und wohl nur aus der besonderen Lage erklärliche Form wählte man 1931 bei der Verschmelzung der Allgem. Deutschen Kreditanstalt mit der Sächsischen Staatshank. Beide Institute gründeten zunächst eine Off. Handelsges., die später zu einer Komm.-Ges. a. Akt. umgewandelt werden sollte. Sowohl bei der OHG. als bei der Komm.-Ges. a. Akt. blieben die alten Gesellschaften, also eine AG. und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (letztere mit Staatsgarantie), persönlich haftende Gesellschafter.

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  47. Aufnahme der G ehr. Dietrich G. m. h. H., Merseburg, durch die Ammendorf er Papierfabrik, Ammendorf, im Jahr 1940.

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  48. Übernahme des Vermögens der Gewerkschaft Heureka von der Phönix AG. für Braun-kohlenverwertung, Münsdorf, im Jahr 1938.

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  49. Nach Wirtschaft und Statistik 1937, S. 74, wurden 1936 auf Grund des Umwandlungsgesetzes verschmolzen: Die Königsberger Zellstoffabriken und Chemische Werke Kholyt AG. in Stettin (Kapital 17,6 Mill. RM) mit der Feldmühle, Papier- und Zellstoffwerke AG. in Odermünde, die AG. für Energiewirtschaft in Berlin (Kapital 5 Mill. RM) mit der Allgemeinen Gas-und Elektrizitäts-Gesellschaft Bremen und die Elektrizitätswerk- u. Straßenbahn Tilsit AG. in Tilsit (Kapital 2,5 Mill. RM) mit der Elektrizitäts-AG. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankfurt/M.

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  50. Die Wintershall AG., Berlin, löste 1936 auf Grund des Umwandlungsgesetzes v. 5. 7. 1934 zahlreiche Unternehmen unter Übertragung der noch vorhandenen Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten auf die Wintershall AG. auf. Diese Unternehmen waren im wesentlichen nur noch Träger von Abbaurechten oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, die der Muttergesellschaft überlassen waren, und teilweise Eigentümer von Grundstücken, die der Muttergesellschaft bereits wirtschaftlich gehörten.

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  51. Eine besonders ausführliche Darstellung aller Fusionskosten bringt Fix, a. a. O. S. 53–76

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Schmalenbach, E. (1950). Die Verschmelzung. In: Die Aktiengesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_5

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