Zusammenfassung
Die Zahl der Gründungen ist seit 1927 zuerst unter dem Einfluß der niedergehenden Konjunktur, später unter dem Einfluß der Abneigung gegen anonyme Gesellschaften dauernd zurückgegangen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Seit 1. März 1935 unter Einschluß des Saarlandes.
Darunter 7 in Österreich.
Ein typisches Beispiel dieser Art ist die Umgründung der Adam Opel Korn-Ges. in die Adam Opel AG. (1928).
Beispiele: Die Filz fabrik J. D. Weichen, Leipzig, die 1930 in Zahlungsschwierigkeiten geriet, wurde in die J. D.Weichert Filzfabrik AG., Wurzen b. Leipzig, umgewandelt. Unter den Großgläubigern befanden sich Verwandte des Inhabers, die einen wesentlichen Teil der Aktien für ihre Forderungen übernahmen. Die Filzfabrik Ambrosius Marthaus, Oschatz, wurde in die Ambrosius Marthaus, Filz- und Filzwarenfabriken AG. in Oschatz umgewandelt. Die Dresdner Bank übernahm hier rund die Hälfte des Grundkapitals und dazu einen beträchtlichen Posten Genußscheine. Diese Neugründung ist mit Vergleichsschulden stark vorbelastet. Gebr. Wiener, Kronenbrauerei, in Darmstadt; Anfang 1931 wurde im Anschluß an ein Vergleichsverfahren diese seit 150 Jahren bestehende Brauerei in eine AG. umgewandelt, wobei die Gläubiger für ihre Forderungen Aktien übernahmen. Nicht klar ersichtlich sind die Motive der Ende 1930 erfolgten Umwandlung der Edenhotel G. m. b. H. in Berlin in die Edenhotel AG. Auch hier haben sich die Gläubiger stark an der Aktienzeichnung beteiligt. Zahlungsschwierigkeiten waren nicht vorhanden. Allerdings war die Verschuldung ziemlich erheblich. Die Sanierung der Dr. Geitners Argentanfabrik F. A. Lange, Auerhammer (Erzgeb.) erfolgte auf dem Wege der Umwandlung in eine AG. unter starker Beteiligung der öffentlichen Hand, die vorher anscheinend nicht beteiligt war (Frühjahr 1931).
Beispiele: H. Fuld & Co., Telephon- und Telegraphenwerke AG. in Frankfurt a. M. (1928). Salamander AG., in Kornwestheim (1930).
Beispiele für Gründungen (1935) gegen Einbringung von Sacheinlagen. 1935 ist die Bentheimer Eisenbahn AG. in Bentheim gegründet worden, deren A.-K. von 5 Mill. RM fast ganz durch Sacheinlagen des Kreises Grafschaft Bentheim aufgebracht wurde. Zum größten Teil Sacheinlagen wurden eingebracht bei der Gründung der Kramsta, Methner 6 Frahne AG., in Landeshut in Schlesien. In die mit einem A.-K. von 2,5 Mill. RM gegründete Berliner Bürgerbräu AG., in Berlin wurde das Vermögen der in Liquidation befindlichen eingetragenen Genossenschaft Berliner Bürgerbräu e. G. m. b. H. eingebracht; die Mitglieder der Genossenschaft erhielten für ihre Anteile Aktien im Betrage von zusammen rund 0,7 Mill. RM. In die 1936 neu gegründete Triebwagen- und Waggonfabrik Wismar AG. in Wismar mit einem Kapital von 3,25 Mill. RM brachte die Eisenbahn-Verkehrsmittel AG. ihre Zweigniederlassung Wismar ein.
Aktiengesetz § 20 Abs. 1: „Sollen Aktionäre Einlagen machen, die nicht durch Einzahlung des Nennbetrags oder des höheren Ausgabebetrags der Aktien zu leisten sind (Sacheinlagen), oder soll die Gesellschaft vorhandene oder herzustellende Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände übernehmen (Sachübernahmen)...“
Eine Leitsatzung für die Aktiengesellschaft bringt Richard Lauf: Satzung der Aktiengesellschaft, Band 10 der Veröffentlichungen der Schmalenbachvereinigung, Leipzig 1937.
Die Provision ist statt mit 112 nur mit 100 M angesetzt, da die Pflichtreserve nicht berücksichtigt wurde. Die Pflichtreserve mindert die Dividende, kommt aber den Gesellschaftern als echte Rückstellung später zugute.
Diese Steuer wird nicht erhoben, wenn eine Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft, also beispielsweise eine G. m. b. H. in eine Akt.-Ges. umgewandelt wird, derart, daß das Vermögen als Ganzes auf die neue AG. übergeht, § 15 (2) KörpStG.
Die Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin hat in ihren amtlichen Richtlinien vom 17. Okt. 1928 (abgedruckt bei Bondi-Winckler, S. 131 ff.) genaue Vorschriften für den Neudruck von Wertpapieren zum Schutze gegen Fälschungen erlassen. Die Mäntel und Bögen müssen den Vorschriften der „Papiernormalien Din 827a entsprechen. Die vorgeschriebene Größe für Mäntel und Bögen beträgt 21: 29,7 cm (Querformat für Aktien, Hochformat für Vorzugsaktien, Genuß-scheine und festverzinsliche Wertpapiere). Hierin hat sich bislang nichts geändert.
Rights and permissions
Copyright information
© 1950 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Schmalenbach, E. (1950). Die Gründung der Aktiengesellschaft. In: Die Aktiengesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-20317-9_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-19970-0
Online ISBN: 978-3-663-20317-9
eBook Packages: Springer Book Archive