Zusammenfassung
Bei Berücksichtigung einer Vielzahl von in der Literatur1 zu findenden Definitionen für den Begriff „Rechnung“ faßt man diesen zweckmäßig und sachlich richtig wie folgt: Die Rechnung stellt eine meist — aber nicht unbedingt notwendig — auf einem vorgedruckten Formular vorgenommene schriftliche Mitteilung dar, durch die der Verkäufer (Gläubiger) dem Käufer (Schuldner) über die von ihm vollzogenen Güterlieferungen oder Dienstleistungen und über die vom Käufer dafür zu bewirkenden Gegenleistungen nach Art und Umfang Kenntnis gibt.
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Mund, E. (1958). Die Eingangsrechnung in Betriebswirtschaftlicher Schau. In: Die Eingangsrechnung im Industriellen Unternehmen. Veröffentlichungen der Schmalenbach-Gesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20305-6_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-20305-6_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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