Zusammenfassung
„So weit also wären wir, daß von allen, die dem wahren Fortschritt huldigen, es anerkannt ist: die Teilnahme der weiblichen Welt am Staat ist eine Pflicht.“ Woher stammt dieses Wort? Etwa von den Männern, die 1918 das Frauenstimmrecht in Deutschland einführten? Oder vielleicht aus einem Kreis junger Politiker nach dem zweiten Weltkrieg? Fehlgeschossen! Genau 103 Jahre ist der Satz alt, es schrieb ihn die 28jährige Louise Otto, nachdem sie 4 Jahre lang einen lebhaften Pressefeldzug für Bürgerpflichten und Rechte der Frau geführt hatte, dessen freudiger Widerhall in den begeisterungsfähigen Gemütern der vierziger Jahre ihr einen verfrühten Sieg der Idee vortäuschte. Louise Otto war eine kleinbürgerliche Erscheinung, was die Mode betont haben mag — und sie sprach bis an ihr Lebensende ihren Meißner Dialekt —, aber sie war eine schöpferische Persönlichkeit, ganz selbständig und ohne Vorbilder. Denn die tragische Figur ihrer französischen Vorläuferin ist erst viel später wieder entdeckt worden. Olympe de Gouges hatte 1791 die „Rechte der Frau und Bürgerin“ in 17 Paragraphen verkündet, deren zehnter lautet: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muß ebenso das Recht haben, die Rednertribüne zu besteigen.“ Man verwehrte ihr den zweiten und befahl ihr den ersten Weg.
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Carl Gabler. (1950). Die Frauen-Bewegung. In: Im Zeichen der Frau. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20164-9_4
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