Zusammenfassung
Für den Käufer einer Kaufoption besteht die Möglichkeit, den gezahlten Optionspreis als vergebliche Werbungskosten eines geplanten Spekulationsgeschäftes zu deklarieren und als Spekulationsverlust zu verbuchen. Er muß dem Finanzamt in diesem Fall glaubhaft machen, daß im Fall des Erwerbs der der Option zugrundeliegenden Aktien ein Spekulationsgeschäft durchgeführt worden wäre. Ob dies gelingt, ist allerdings mehr als fraglich. Mögliche Begründung für die Deklaration von vergeblichen Werbungskosten bei einer verfallenen Kaufoption wäre der Nachweis, daß bei anderen ausgeübten Kaufoptionen die erworbenen Wertpapiere sofort verkauft worden sind oder daß im Fall der Ausübung der Option die Aktien sofort verkauft werden müßten, da die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen, die Aktien längere Zeit zu halten.
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Lingner, U. (1991). Nichtausübung und Verfall der Option. In: Optionen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20152-6_23
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-20152-6_23
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