Zusammenfassung
Politische Entscheidungen beruhen häufig auf wirtschaftlichen Grundlagen. Drei Arten von Beziehungen sind hierbei zu unterscheiden: die subjektiven Motive, die objektiven Funktionen und die »Legitimation«.
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Hinweise auf deutschsprachige Literatur zum Zweiten Teil
I. Allgemeines
Ellwein, Thomas: Das Regierungssystem der Bundesrepublik. 630 Seiten. Köln usw. 1963.
Fraenkely Ernst: Das amerikanische Regierungssystem. 399 Seiten. Köln usw. 1960.
Krüger, Herbert: Allgemeine Staatslehre. 1028 Seiten. Stuttgart 1964.
II. Zum Kapitel II: Die Machtstruktur der Unternehmung Zu A bis C:
Cassier, Siegfried C: Wer bestimmt die Geschäftspolitik der Großunternehmen? — Das Verhältnis zwischen Kapitaleigentum und Entscheidungsgewalt. 236 Seiten. Frankfurt/Main 1962. Gutes Material, in flüssiger Sprache verarbeitet.
Mestmäcker, Ernst J.: Verwaltung, Konzerngewalt und Rechte der Aktionäre — eine rechtsvergleichende Untersuchung nach deutschem Aktienrecht und dem Recht der Corporations in den Vereinigten Staaten. 399 Seiten. Karlsruhe 1958.
Pritzkoleit, Kurt: Alle seine reportagehaft geschriebenen Bücher enthalten viel, im ganzen zuverlässig zusammengestelltes Material, angefangen von »Männer, Mächte, Monopole« (1953) bis »Auf einer Woge von Gold« (1964), besonders »Wem gehört Deutschland?« (1957).
Pross, Helge: Manager und Aktionäre in Deutschland — eine Untersuchung zum Verhältnis von Eigentum und Verfügungsgewalt. 248 Seiten. Frankfurt 1965. — Eine, soweit möglich, umfassende Analyse der Machtverhältnisse in den Aktiengesellschaften der BRD. Wichtiges Ergebnis: Die Manager sind weit weniger autonom, als James Burnham es 1941 dargestellt hatte.
Winkler, Hans-Joachim: Preußen als Unternehmer 1923–1932. Staatliche Erwerbsunternehmen im Spannungsfeld der Politik, am Beispiel der Preußag, Hibernia und Veba. 223 Seiten. Berlin 1965. Eine Darstellung des Kräfteverhältnisses zwischen staatlichem Aktionär, Managern und Politikern.
Zu D (Mitbestimmung)
Zahlreiche Einzelbeiträge enthalten zwei Monatsschriften des DGB:
Das Mitbestimmungsgespräch, herausgegeben von der Hans-Böckler-Gesellschaft. Düsseldorf.
Gewerkschaftliche Monatshefte, herausgegeben vom Bundesvorstand des DGB. Köln.
Gesamturteile über die Mitbestimmung enthalten:
Leminsky, Gerhard: Der Arbeitnehmereinfluß in englischen und französischen Unternehmen — ein Vergleich mit der deutschen Mitbestimmung. Köln 1965. 240 Seiten. Eine material- und gedankenreiche Darstellung der Mitbestimmungsideen und -praxis in Deutschland, Frankreich und England.
von Eynern, Gert: Die Chancen der Mitbestimmung in West und Ost. In: Neue Perspektiven aus Wirtschaft und Recht, Festschrift für Hans Schäffer, Berlin 1966. S. 135–148.
Zur Vorgeschichte und Geschichte der Mitbestimmung:
Grebing, Helga: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. München 1966. 334 Seiten. — Ein instruktiver und detaillierter Überblick.
Preller, Ludwig: Sozialpolitik in der Weimarer Republik. Stuttgart 1949. 560 Seiten. — Eine eingehende Darstellung der sozialen und sozialpolitischen Entwicklung von 1914–1933.
Potthoff, Erich, Otto Blume und Helmut Duvernell: Zwischenbilanz der Mitbestimmung. Tübingen 1962. Potthoff schildert auf 54 Seiten die Geschichte der Mitbestimmung. Blume gibt auf 250 Seiten eine Bestandsaufnahme nach zehnjähriger praktischer Mitbestimmung. Duvernell beschäftigt sich auf 25 Seiten mit den Gegenwarts- und Zukunftsproblemen. Außerdem enthält dieses Buch eine synoptische Übersicht über die Entwicklung der Wirtschaft, der Arbeiterbewegung und der Mitbestimmung seit 1830.
Ergebnisse von umfassenden Einzelstudien sind enthalten in
Voigt, Fritz, und Walter Weddigen: Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung. Erster Band, herausgegeben von Walter Weddigen. Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF Bd. 24, Berlin 1962, 556 Seiten. Der Beitrag von Voigt bringt auf 443 Seiten die Ergebnisse einer breiten Umfrage bei Praktikern der Mitbestimmung und ein differenziertes Schlußurteil.
Argumente gegen die Mitbestimmung sind u. a. in den folgenden Publikationen enthalten:
Benda, Ernst: Industrielle Herrschaft und sozialer Staat; Wirtschaftsmacht von Großunternehmen als gesellschaftspolitisches Problem. 622 Seiten. Göttingen 1966.
Böhm, Franz: Das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht der Arbeiter im Betrieb. In: Ordo, Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Bd. IV, Düsseldorf usw. 1951, S. 21–250.
Briefs, Götz: Zwischen Kapitalismus und Syndikalismus. München 1952.
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände: Wirtschaftliche Mitbestimmung und freiheitliche Gesellschaft. Eine Stellungnahme des Arbeitskreises Mitbestimmung der Bundesvereinigung. O. O. 1965. 60 Seiten.
III. Zum Kapitel III: Einflußverbände
Breitling, Rupert: Die Verbände in der Bundesrepublik; ihre Arten und ihre politische Wirkungsweise. 303 Seiten. Meisenheim 1955. Die erste umfassende politologische Darstellung.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium: Gutachten vom 20. Juni 1964: Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Kräften in der Wirtschaftspolitik, und Gutachten vom 31. Oktober 1964: Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte im Bereich der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung. Abgedruckt in Band 6 der Gutachtensammlung, Göttingen 1966, S. 59–70.
Bethusy-Huc, Viola: Demokratie und Interessenpolitik. 176 Seiten. Wiesbaden 1962. Eine Untersuchung des Einflusses von Verbänden auf drei Nach-kriegsgesetze (Landwirtschafts-, Kartell- und Bundesbankgesetz) mit allgemeinen Folgerungen für die politische Willensbildung.
Böhret, Carl: Aktionen gegen die »kalte Sozialisierung« 1926–1930; ein Beitrag zum Wirken ökonomischer Einflußverbände in der Weimarer Republik. 279 Seiten. Berlin 1966. Eine Analyse der gemeinsamen Aktion mehrerer Verbände gegen die Betätigung der öffentlichen Hände in der Wirtschaft.
Dübber, Ulrich: Parteifinanzierung in Deutschland; eine Untersuchung über das Problem der Rechenschaftslegung in einem künftigen Parteiengesetz. 98 Seiten. Köln usw. 1962. Sammlung »Staat und Politik« Band 1. 98 Seiten. Köln usw. 1962. Untersuchung über den finanziellen Einfluß von Verbänden auf Parteien.
Eschenburg, Theodor: Herrschaft der Verbände. 2. Aufl. 82 Seiten. Stuttgart 1963. Eine sehr kritische Darstellung der Gefahr, daß sich die BRD zu einem »Verbändestaat« entwickle.
Fritz, Rudolf: Der Einfluß der Parteien und Geschädigtenverbände auf die Schadensfeststellung im Lastenausgleich. Diss. an der Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin 1964, 255 Seiten. Eine Analyse von Verbandseinflüssen nach 1948.
Hennis, Wilhelm: Verfassungsordnung und Verbandseinfluß; Bemerkungen zu ihrem Zusammenhang im politischen System der Bundesrepublik. In: Politische Vierteljahresschrift, 2. Jg., Heft 1 (März 1961), S. 23–35.
Horn, Hannelore: Der Kampf um den Bau des Mittellandkanals, eine politologische Untersuchung über die Rolle eines wirtschaftlichen Interessenverbandes im Preußen Wilhelms IL Sammlung »Staat und Politik« Band 6. 145 Seiten. Köln usw. 1964. Eine Analyse des Wirkens eines Agrarverbandes um die Jahrhundertwende.
Kaiser, Joseph H.: Die Repräsentation organisierter Interessen. 378 Seiten. Berlin 1956. Ein grundlegendes Werk unter juristischen Aspekten.
Kaltefleiter, Werner: Wirtschaft und Politik in Deutschland; Konjunktur als Bestimmungsfaktor des Parteiensystems. (Veröffentlichungen des Forschungsinstituts für Politische Wissenschaft und Europäische Fragen der Universität Köln.) 170 Seiten. Köln usw. 1966. Eine materialreiche Untersuchung der Auswirkungen von Inflation und Deflation (Krise) auf das politische Verhalten in der Weimarer Zeit.
Puhle, Hans-Jürgen: Agrarische Interessenpolitik und preußischer Konservatismus im Wilhelminischen Reich (1893–1914); ein Beitrag zur Analyse des Nationalismus in Deutschland am Beispiel des Bundes der Landwirte und der Deutsch-Konservativen Partei. 365 Seiten. Schriftenreihe des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung, Hannover 1966. Der Einfluß des Verbandes der Agrarier auf Nationalismus und Antisemitismus.
Schneider, Herbert: Die Interessenverbände. Sammlung »Geschichte und Staat«, Band 105. 160 (kleine) Seiten. München usw. 1965. Ein billiges, aber inhaltsreiches Büchlein.
Stammer, Otto, und andere: Verbände und Gesetzgebung; die Einflußnahme der Verbände auf die Gestaltung des Personalvertretungsgesetzes. Schriften des Instituts für politische Wissenschaft, Berlin, Band 18. 315 Seiten. Köln usw. 1965. Analyse des Einflusses von Gewerkschaften, Beamtenverbänden usw. auf ein bestimmtes Gesetz, 1951–1955.
Varain, Heinz Josef: Parteien und Verbände; eine Studie über ihren Aufbau, ihre Verflechtung und ihr Wirken in Schleswig-Holstein 1945–1958. Sammlung »Staat und Politik« Band 7. 335 Seiten. Köln usw. 1964.
IV. Zum Kapitel IV. Budget
Colm, Gerhard: Haushaltsplanung, Staatsbudget, Finanzplan und Nationalbudget. Artikel im Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Auflage. 1. Band, S. 519–536. Tübingen 1952.
Glaeser, Rolf: Finanzpolitische Willensbildung in der BRD; Versuch einer Analyse der Grundstruktur und Problematik. 234 Seiten. Berlin 1964. Darstellung der offiziell und der faktisch an der Willensbildung beteiligten Stellen.
Heinig, Kurt: Das Budget. 3 Bände, zus. 1281 Seiten. Tübingen 1949–1951.
Kolms, Heinz: Finanzwissenschaft. Teil IV. Sammlung Göschen Bd. 782 f., vor allem S. 78–109.
Neumark, Fritz: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung. Artikel im Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Auflage. 1. Band, S. 554–605. Tübingen 1952.
Schmölders, Günter: Finanzpolitik. 340 Seiten. Berlin usw. 1955, vor allem S. 48–124.
Fragen und Anregungen zum Zweiten Teil Zu I.
Beschreiben Sie kurz und exakt die Grundregel des alten preußischen Dreiklassenwahlrechts! Stoßen Sie dabei auf das Problem, wie diejenigen berücksichtigt wurden, die überhaupt keine direkten Steuern zahlten? (Man wandte einen Trick an!). Wieviel mögen das damals (z. B. 1913) gewesen sein? Hatten auch die Empfänger von Armenunterstützung ein Wahlrecht?
Zu II.
Gilt der Satz »dumm und frech« auch für den Großaktionär?
Was ist juristisch ein »Konzern« (§§ 15–19 Aktiengesetz)? Gilt das in § 113 des Textes Gesagte nur für den engeren Begriff »Konzern« des Aktiengesetzes oder auch für alle »verbundenen Unternehmen«? (s. §§ 291 ff., bes. 308 ff. Aktiengesetz). Lesen Sie das Feldmühle-Urteil des BVerfGer vom 7. 8. 1962 (BVerfGE 14, S. 263 ff.)! Von diesem Urteil behaupten die Rechtsanwälte Erich Fechner und Peter Schneider, es stelle eine »Kapitulation der Rechtsordnung vor der faktischen und wirtschaftlichen Macht« dar (Schrift: »Nochmals Verfassungswidrigkeit und Rechtsmißbrauch im Aktienrecht«, Tübingen 1962, S. 28). Vgl. auch Fechner, Erich: Kritische Anmerkungen zum Urteil..., in: Die Aktiengesellschaft, 1962, S. 229 ff.
Hermann Abs soll einmal rhetorisch gefragt haben: »Wissen Sie, wie schön es ist, Chef eines Unternehmens zu sein, von dem man nicht weiß, wem es gehört!« Wer war in den Jahren nach 1945 Eigentümer des Volkswagenwerks? Wie gingen damals die Geschäfte dieses Unternehmens?
Kommt in dem Terminus »Mitbestimmung« die volle Gleichberechtigung der Partner Kapital und Arbeit zum Ausdruck?
Welche Bedeutung hat es, daß die Mitbestimmung bei den Arbeitnehmern im allgemeinen wenig bekannt ist? Vergleichen Sie dieses Faktum mit der politischen Bildung der Staatsbürger!
Das Unternehmensmanagement steht sowohl den Arbeitnehmern als auch den Aktionären gegenüber. Analysieren Sie Ursachen und Auswirkungen dieser Gegensätze! Beachten Sie dabei die gesellschaftliche Schichtung!
Wie hängen die Probleme der — im Text allein behandelten — betrieblichen Mitbestimmung mit der überbetrieblichen, d. h. der »Wirtschaftsdemokratie« zusammen? Studieren Sie dazu das ADGB-Buch »Wirtschaftsdemokratie« (Fritz Naphtali) von 1928 und die Denkschriften des DGB aus dem Jahre 1950!
Untersuchen Sie die Gründe für die Ablehnung einer wirksamen Mitbestimmung in der DDR! Knüpfen Sie dabei an die Darlegungen von Hartmut Zimmermann über den »FDGB als Massenorganisation« in dem von Peter Ludz herausgegebenen Sammelwerk »Soziologie der DDR« an! (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschrift für Soziologie, Köln usw. 1964). Behandeln Sie kritisch die kurzen Darlegungen von Gert von Eynern in der Festschrift für Hans Schäffer!
Versuchen Sie eine vertiefte Prognose für die Mitbestimmung in der Bundesrepublik und in anderen Ländern! Berücksichtigen Sie u. a. das Heranwachsen einer neuen Unternehmer- oder Managergeneration und einer Schicht von besser vorgebildeten Gewerkschaftsfunktionären.
Wer könnte das »Gemeinwohl« in der Unternehmensversammlung [§131 Abs. (4)] vertreten? Rechtsanwälte, Beamte, (ehemalige) Minister, (emeritierte) Professoren, Assistenten, Direktoren öffentlicher Unternehmungen, der Geschäftsführer des Roten Kreuzes? Vor welche konkreten Fragen wird ein Repräsentant des Gemeinwohls gestellt?
Zu III.
Bauern galten lange Zeit als kaum organisierbar, weil sie meist weit verstreut wohnen und individualistische Dickköpfe seien. Wie ist es dem Deutschen Bauernverband trotzdem gelungen, einen hohen Organisationsgrad zu erreichen?
Dem Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände (»Gesamtmetall«) ist die stahlerzeugende Industrie nicht angeschlossen. Weshalb nicht?
Begründen Sie das Lebensrecht des »Verbandes der Hundehändler« in Hamburg-Altona, des »Fachverbandes Klippfische, Stockfische und Salzfische e. V.« in Hamburg, des »Bundesverbandes deutscher Drüsen-Erfassungsfirmen e. V.« in Wuppertal-Elberfeld!
Entwerfen Sie »Porträts« einiger Verbände! Erste Anhaltspunkte dafür finden Sie in dem Büchlein von Herbert Schneider. Wählen Sie aber nicht nur ganz große Verbände aus, sondern untersuchen Sie auch einen Ortsverband Ihrer Stadt! Berücksichtigen Sie dabei u. ,a. folgende Kriterien:
Gibt es innerhalb des Verbandes Demokratie? Formal und real? Beweise!
Liegt der Schwerpunkt der Entscheidungen an der Spitze oder bei Unterverbänden? Sind die Unterverbände fachlich oder regional gegliedert? Warum?
Läßt sich ein Katalog der Verbandziele aufstellen? Ist dabei eine Skala nach der Dringlichkeit zu verwenden?
Hat der Verband ein sachliches Interesse an einer bestimmten Staatsform, z. B. der Demokratie? Wie läßt sich das beweisen?
Hat er Bindungen zu bestimmten politischen Parteien?
An welchen Staatsstellen macht er seinen Einfluß hauptsächlich geltend?
Inwieweit beruht seine Macht auf Reichtum und Geld, auf Mitgliedern, auf Experten?
Welche Erfolge, welche Niederlagen hat er aufzuweisen?
Welche anderen Verbände sind seine geborenen Gegner oder Freunde?
Wie spielt sich das Gegen- oder Miteinanderwirken konkret ab?
Wie sind die entsprechenden Verbände in anderen Ländern organisiert? Weshalb anders?
In welchen Beziehungen steht der Verband zu internationalen Organisationen?
Studieren Sie die — nachweisbaren und die vermutlichen — Einflüsse von Interessenten z. B.
beim Röhrenembargo 1963
beim Honnefer Modell 1955
beim Streit um den Mittellandkanal (s. Horn, Hannelore: Der Kampf um den Bau des Mittellandkanals, Köln usw. 1964)
bei der Entstehung der verschiedenen Mitbestimmungsgesetze (s. jetzt auch Böhret, Carl: Probleme politischer Entscheidung — am Beispiel der Auseinandersetzungen um ein Mitbestimmungsgesetz in Württemberg-Baden 1945/1949, in Politische Vierteljahresschrift 8. Jhg. Heft 4 S. 608–624).
bei der Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. 7.1957 sowie bei den Maßnahmen des Kartellamts
beim Lastenausgleichsgesetz (vgl. Rudolf Fritz: Der Einfluß der Parteien und Geschädigtenverbände auf die Schadensfeststellung im Lastenausgleich, Berlin 1964).
Woher kommt es, daß die Öffentlichkeit über die Gewerkschaften besser unterrichtet ist als über alle anderen Verbände?
Die Gewerkschaften haben 1945 darauf gedrängt, daß auch den Arbeitgebern erlaubt wird, sich zu Verbänden zusammenzuschließen. Weshalb wohl?
Wie läßt sich der Einfluß von Verbänden auf Parteien messen? Ein Zugang wäre wohl die »Verbandsfärbung« der Parlamente: Verbandsmitglieder, bes. Funktionäre, als Abgeordnete, als Mitglieder von Ausschüssen, Fraktionsvorständen, Parteivorständen; Streuung über mehrere Parteien usw. Gibt das Handbuch des Deutschen Bundestages hierüber zuverlässiges Material? Welche Angaben machen die einzelnen Parteien über ihre Finanzierung aus Spenden? Was kann man aus Abstimmungsergebnissen ersehen?
Gibt es eine »natürliche Nähe« zwischen SPD und Gewerkschaften, Bauern und CDU, freien Berufen und FDP, Mittelschichten und NPD?
Ulrich Lohmar behauptet auf S. 99 seines Buches »Innerparteiliche Demokratie«, Stuttgart 1963, im Verbandswesen sei mehr taktischer Kompromiß als ausgewogene Integration der Interessen zu finden. Was bedeutet dieser Satz? Hat Lohmar recht?
Ulrich Lohmar, MdB (SPD), schreibt auf S. 102 desselben Buches, gegen die Außensteuerung der Parteien durch die Verbände könnten Gesetze kaum etwas ausrichten. Worauf gründet sich diese Resignation?
Untersuchen Sie die Vorgänge bei den Regierungsbildungen im Bund, z. B. im Jahre 1957! Welche Anhaltspunkte oder Beweise gibt es dafür, daß Bundeskanzler Adenauer nicht nur mit Parteien, sondern auch mit Verbänden über die Zusammensetzung des Kabinetts verhandelt hat? Weshalb wurde die für den
Oktober 1957 geplante Vorstellung des Kabinetts vor dem Bundestag auf den 29. Okt. verschoben?
Erforschen Sie die Quellen der Idee eines Wirtschaftsrates! Inwieweit ist es der sozialistische Rätegedanke? Inwieweit sind es päpstliche Enzykliken? Welche?
Sind Konsumenten an Stabilität des Preisniveaus interessiert? Hätte eine wirksame(re) Interessenvertretung der Verbraucher in der Zeit des »Wirtschaftswunders« die schleichende Inflation verhindern können? Mit welchen Nebenwirkungen vermutlich?
»Auf den Tribünen der Parlamente, in den Denkschriften der Staatsmänner, in Broschüren und Zeitungen spielt der Konsument nicht mehr mit: da gibt es nur noch Produzenten, und zwar durchweg notleidende. Notleidende Gutsbesitzer, notleidende Handwerker, notleidende Fabrikanten, notleidende Kleinhändler, und alle strecken die Hand aus und verlangen, daß der Staat sie aus den Taschen der Konsumenten mit Almosen fülle.« Wann wurde das geschrieben? (s. Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 1. Jahr, 1956, S. 79 und 83.)
Werner Weber schreibt auf S. 364 seines Buches »Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungsystem«, Stuttgart 1958, die Subventionspolitik des heutigen Staates, dieses »großen sozialen Verteilungsapparates«, lähme das Staatsbewußtsein der Bürger. Inwiefern hat er recht?
Zu IV.
Welche formalen Unterschiede bestehen zwischen dem Staatshaushaltsplan, dem Finanzplan eines Unternehmens, der kaufmännischen Bilanz, der Zahlungsbilanz? Beachten Sie die Faktoren Zeit und Verbindlichkeit!
Wie kam es dazu, daß der Haushaltstitel 0403/300 (»Reptilienfonds«) für 1968 viel niedriger angesetzt wurde als vorher (8 statt 13 Millionen Mark)?
Inwiefern kann man den Bundesrechnungshof als Vierte Gewalt bezeichnen?
Studieren Sie, mit welcher Intensität der Haushaltsplan a) im Plenum, b) im zuständigen Parlamentsausschuß beraten und geändert wird! Welchen Namen tragen die zuständigen Ausschüsse im Bund, in Berlin?
Studieren Sie die Anlagen zu den Haushaltsplänen! Welche zusätzlichen Informationen erhalten auf diesem Wege die Parlamentarier, die Journalisten, die Politologen?
Im internationalen (grünen) Teil des Statistischen Jahrbuchs für die BRD finden Sie Angaben über die Staatshaushalte vieler Länder, sowohl über die Finanzen des Gesamtstaates wie über die der Gliedstaaten und der Gemeinden. Machen Sie einen statistischen Fehler, wenn Sie diese Zahlen eines Landes addieren und zu dem Volkseinkommen in Beziehung setzen, um den Anteil der öffentlichen Finanzmassen am volkswirtschaftlichen Gesamtgeschehen zu ermitteln? Können Sie zuverlässigere Anteilzahlen den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen entnehmen (Anteil des »Staates« an der Entstehung, an der Verwendung des Bruttosozialprodukts)?
Wie ist die Machtverteilung zwischen Parlament und Regierung, Finanzminister und anderen Ministern in einem »totalitären« Staat? Berücksichtigen Sie dabei den Bedeutungswandel des Begriffes »Totalitarismus« (vgl. Ludz, Peter Christian: Parteielite im Wandel, Köln usw. 1968, S. 11 ff.).
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von Eynern, G. (1968). Wirtschaftliche Grundlagen politischer Entscheidungen (Die Umsetzung wirtschaftlicher Macht in politische). In: Grundriß der Politischen Wirtschaftslehre. Die Wissenschaft von der Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19664-8_4
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