Skip to main content

Part of the book series: Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft ((SIPW))

  • 84 Accesses

Zusammenfassung

Da die SRP sich selbst als „Bewegung“ verstand,87 d. h. als ein Zusammenschluß von in Haltung und Gesinnung übereinstimmenden einzelnen, die auf die Veränderung bzw. „Erneuerung“ der sozialen und politischen Ordnung drängen, kam ihre Propaganda mit stereotypen Verdächtigungen der Demokratie, mit der Artikulation allgemeinen Unbehagens nicht aus, sondern mußte ihre Ziele und die Mittel zu ihrer Erreichung, die Werte, welche Basis und zugleich Konsequenz ihrer Negation der bestehenden Verhältnisse waren, „positiv“ entfaltet darlegen. Als Bewegung bedurfte sie der eigenen Weltanschauung; diese erst konnte ihren „Aufbruch“ rechtfertigen, in ihrem Zeichen erst konnte sich die Partei als Bewegung, als „Bewußtwerdung des Volkes“ darstellen. Ein so umfassendes Ziel wie die „Einigung aller Deutschen in einem einheitlichen Reich“88 ließ sich nur dann proklamieren, wenn sich dem manifest politischen Anspruch der geistige verband, wenn das Ziel umfassender politischer Organisation die geistige einbeschloß, wenn sich das Verlangen nach dem „Reich“ in seiner politischen Geschlossenheit als das Verlangen nach dem abgeschlossenen und lückenlosen Gefüge einer Weltanschauung auswies. Andernfalls hing eine so umfassende politische Zielsetzung, wie sie einer Bewegung eignet, in der Luft, mußte der Kredit einer ausreichenden Massenbasis ausbleiben, hatte sie keine organisatorische Kraft.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Referenzen

  1. Aktionsprogramm, Präambel und Schluß (in allen Ausgaben).

    Google Scholar 

  2. Ebda.

    Google Scholar 

  3. Krüger (Anm. 77), S. 91.

    Google Scholar 

  4. Aktionsprogramm (Anm. 17), Punkte 1 und 10.

    Google Scholar 

  5. Aktionsprogramm (Anm. 69).

    Google Scholar 

  6. „Programmatische Durchführung“ verstehe man hier weniger im Hinblick auf das erklärte Parteiprogramm als auf ihre Zielvorstellungen überhaupt.

    Google Scholar 

  7. Zur Unvereinbarkeit des hier von der SRP vorgetragenen Anspruchs mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vgl. Gerhard Leibholz, „Volk und Partei im neuen deutschen Verfassungsrecht“, in: DVBl., 1950, S. 196; Wilhelm Greve, „Zum Begriff der politischen Partei“, in: Festgabe für Erich Kaufmann, Stuttgart 1950, S. 67 und 68, Anm. 6.

    Google Scholar 

  8. Aktionsprogramm, Präambel (ohne Druckangabe).

    Google Scholar 

  9. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37), S. 1.

    Google Scholar 

  10. Ebda.

    Google Scholar 

  11. Baensch (Anm. 20), S. 3.

    Google Scholar 

  12. Werbebrief des LV Hessen (Anm. 28) (Auszeichnung i. Orig.).

    Google Scholar 

  13. Ebda.

    Google Scholar 

  14. Baensch (Anm. 20), S. 1.

    Google Scholar 

  15. FR-Briefe, 29/51 (Sepp Dietrich).

    Google Scholar 

  16. Baensch (Anm. 20), S. 1.

    Google Scholar 

  17. a. a. O., S. 1 f.

    Google Scholar 

  18. A. a. O., S. 3 (Auszeichnung i. Orig.).

    Google Scholar 

  19. Weber, „Wesensanalyse der SRP“ (Anm. 26), S. 3.

    Google Scholar 

  20. Meilin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37), S. 3.

    Google Scholar 

  21. Spengler, Jahre der Entscheidung (Anm. 53).

    Google Scholar 

  22. Der Scheinwerfer, Jg. 1949, Nr. 41, S. 4.

    Google Scholar 

  23. Rudolf Beierle, „Denkschrift über die Jugenderziehung im Rahmen der Reichsjugend“, in: GAA, Urk.-Nr. 141, S. 7.

    Google Scholar 

  24. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37).

    Google Scholar 

  25. Weber, „Wesensanalyse der SRP“ (Anm. 26), S. 4.

    Google Scholar 

  26. A. a. O., S. 3.

    Google Scholar 

  27. A. a. O., S. 4.

    Google Scholar 

  28. Vgl. u. S. 299 ff.

    Google Scholar 

  29. Der Punkt 5 ihres Aktionsprogramms (Anm. 24): „Die SRP bekennt sich zu einem freiheitlichen Aufbau des inneren Staatslebens und zum Prinzip des Rechtsstaates“ scheint hier keine Ausnahme zu bilden; denn er kehrte im Gegensatz zu den anderen Punkten im übrigen Schrifttum der Partei nur selten wieder und wurde nirgends weiter ausgeführt. Niemals wurde die in ihm angeschlagene Problematik in Zusammenhang mit dem „Gemeinschaftsgedanken“ gebracht. Wurde er erwähnt, so nur im Anschluß an die Behauptung, die Bundesrepublik sei kein Rechtsstaat, die Unabhängigkeit von Rechtsprechung, Religion und Wissenschaft sei in ihr nicht gewahrt. Das aber setzte — will man darin überhaupt mehr als eine bloße Verleumdung sehen — einen mit den Bedingungen eines demokratischen Staates unvereinbaren Begriff vom Rechtsstaat voraus. Insofern kann das „Bekenntnis“ der SRP zum „Rechtsstaat“ nicht als ein Versuch angesehen werden, den Platz des Individuums innerhalb ihrer Gemeinschaftsvorstellung zu bestimmen, seinen Bereich gegenüber der Gemeinschaft zu sichern.

    Google Scholar 

  30. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37), S. 3 f.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Otto Geigenmüller, Die politische Schutzhaft im nationalsozialistischen Deutschland, Würzburg 1937. In dieser staatsrechtlichen Abhandlung eines nationalsozialistischen Juristen heißt es über das „erzieherische Ziel“ der Schutzhaft: „Der Häftling soll durch die Haft weniger bestraft als vielmehr dazu gebracht werden, seine volks- und staatsfeindliche Einstellung abzulegen und sich positiv zur nationalsozialistischen Volksordnung und zum nationalsozialistischen Staate auszurichten, um ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaft zu werden. Das gilt in ganz besonderem Maße für die auf längere Zeit Inhaftierten, also vor allem für die Insassen der Konzentrationslager.“ (S. 37.)

    Google Scholar 

  32. Vgl. Beierle (Anm. 109). Der Vergleich mit dem liberalen Konkurrenztheorem drängt sich auf: Wo der Liberalismus die Formel des Kampfes ums Dasein auf Wirtschaft und Gesellschaft übertrug, um individuelle Konkurrenz zu beschreiben, behauptete die rechtsradikale Ideologie die überindividuelle Konkurrenz der Arten. Wo der Liberalismus mit dem biologischen Theorem als Analogie rechtfertigen wollte, führte die SRP soziale Tatbestände auf biologische zurück. Wie weit sich diese Unterschiede verwischten, wie es mit diesem Vergleich im einzelnen steht, was es mit den Beziehungen zwischen Liberalismus und Rechtsradikalismus, die sich in ihm andeuten, auf sich hat, soll im Zusammenhang mit dem sog. „Deutschen Sozialismus“ untersucht werden.

    Google Scholar 

  33. „Die reine Wahrheit — keine Ressentiments!“ in: DW, 1. Jg., Nr. 6, S. 2.

    Google Scholar 

  34. Werner Baensch, „Sei dir selber treu!“, in: DW, 1. Jg., Nr. 4, S. 1.

    Google Scholar 

  35. „Die Reichsfront“ in: DW, 1. Jg., Nr. 2, S. 7; dieser aus der nationalsozialistischen Propaganda wohlbekannte Slogan findet sich an vielen Stellen im Schrifttum der SRP.

    Google Scholar 

  36. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37); Baensch, „Sei dir selber treu!“ (Anm. 120).

    Google Scholar 

  37. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37).

    Google Scholar 

  38. Ebda.

    Google Scholar 

  39. Ebda.

    Google Scholar 

  40. Aktionsprogramm (Anm. 69), Punkt 5.

    Google Scholar 

  41. Krüger (Anm. 77), S. 32.

    Google Scholar 

  42. Schulungsbrief Nr. 1 ; zit. bei Bergsträsser (Anm. 81), S. 23.

    Google Scholar 

  43. Otto Ernst Hemer, „Die geschichtliche Aufgabe der SRP“, in: Die Information, 1. Jg., Nr. 8, s. 3.

    Google Scholar 

  44. Krüger (Anm. 77), S. 98; s. auch S. 87.

    Google Scholar 

  45. a. a. O., S. 72.

    Google Scholar 

  46. „Das Primat unserer Toten“ in: DRZ, 1. Jg., Nr. 2 vom 10. Juni 1951, S. 3.

    Google Scholar 

  47. Remer, „Die geschichtliche Aufgabe...“ (Anm. 129).

    Google Scholar 

  48. Ebda.

    Google Scholar 

  49. Krüger (Anm. 77), S. 78 und S. 64; vgl. auch S. 21; 28; 60.

    Google Scholar 

  50. Baensch, „Sei dir selber treu“ (Anm. 120). Dieser Ausspruch steht nur als ein Beispiel für eine Legion von gleichen Aussagen.

    Google Scholar 

  51. Fritz Doris, „Tod der Opposition“, in: DW, 1. Jg., Nr. 1 vom 13. Januar 1951 (vgl. auch „Märtyrerschöpfung“ in: DO, 1. Jg., Nr. 9 vom 12. August 1951; ferner die Artikel mit der stereotypen Überschrift „Die Verleumdung vom Dienst“).

    Google Scholar 

  52. Das Phänomen der Selbstdarstellung der Führer totalitärer Bewegungen als Märtyrer haben L. Lowenthal und N. Guterman am Beispiel amerikanischer Agitatoren eingehend untersucht. In der Märtyrerrolle, welche sie an der Gruppe antisemitischer, offen mit Hitler sympathisierender amerikanischer Hetzapostel aus der Zeit zwischen 1933 und 1941 beobachteten, überwog das Moment des Davonkommens, der Überlistung des Feindes. Lowenthal und Guterman nennen die von ihnen untersuchte Gruppe von Agitatoren deshalb die „bulletproof martyrs“, während die deutsche rechtsradikale Demagogie — so auch die SRP — das heldische Opfer, die tragischen Züge am Märtyrerführer stärker betont und sein Scheitern in einem „heroischen Realismus“ verklärt, gewissermaßen vorwegnimmt. Vgl. Leo Lowenthal und Norbert Guterman, The Prophets of Deceit. Study of the Techniques of the American Agitator, New York 1949, S. 123 ff.

    Google Scholar 

  53. Krüger (Anm. 77), S. 78.

    Google Scholar 

  54. „Das Schicksal sind wir“ in: DW, 1. Jg., Nr. 5 vom 25. März 1951, S. 7. (Die hier gemeinte Ambivalenz tritt besonders deutlich in Krügers Buch, Das unzerstörbare Reich, Anm. 77, zutage, für das sie geradezu konstitutiv war.)

    Google Scholar 

  55. Vgl. Studien über Autorität und Familie, hrsgg. von M. Horkheimer, Paris 1936; Studies in Prejudice, hrsgg. von M. Horkheimer und S. Flowerman, insbes. Band: Th. W. Adorno u.a. The Authoritarian Personality, New York 1950. — In einer der letzten Veröffentlichungen des Frankfurter Instituts für Sozialforschung wird in einem Bericht über die Studies in Prejudice der autoritäre Charakter — hier entgegen dem sonstigen Sprachgebrauch des Instituts der „totalitäre“ genannt — in folgender Weise beschrieben: „Wesentlich für die Starrheit des totalitären Charakters ist dessen Autoritätsgebundenheit — die blinde, verbissene, insgeheim aufmuckende Anerkennung alles dessen, was ist, was Macht hat... Durchweg denken und empfinden solche Menschen hierarchisch. Sie unterwerfen sich der idealisierten moralischen Autorität der Gruppe, zu der sie sich selbst rechnen — der „in-group“ nach dem Ausdruck von W. G. Sumner —, und sie stehen allemal auf dem Sprung, den, der nicht dazugehört, oder von dem man glaubt, er stehe unter einem, unter allerhand Vorwänden zu verdammen. Die populäre Rede von der ‚Radfahrernatur‘ trifft die Verhaltensweise recht genau. Das Lebensgefühl jener Menschen ist veräußerlicht: um das Gefühl zu haben, etwas zu sein, bedürfen sie der Identifikation mit der vorgegebenen Ordnung und identifizieren sich mit ihr um so lieber, je strenger und machtvoller sie auftritt.... In ihren Augen ist ... die Welt immer nach einem Schwarz-Weiß-Klischee gebaut, und für alles Übel macht man die vorgegebene Natur oder gar okkulte Mächte verantwortlich, nur um sich an etwas Allgewaltigem zu halten und der eigenen Verantwortung entrinnen zu können. Unbewußt hegen solche Personen, bei allem optimistischen und weltbejahenden Gerede, den Wunsch nach Zerstörung — auch der eigenen Person.... Da jedoch der totalitäre Charakter den Wunsch nach Zerstörung sich selber nicht einzugestehen wagt, projiziert er ihn auf andere, vor allem auf den Feind, den er wählt, erfindet oder den andere für ihn erfinden, und der stets so minderwertig wie gefährlich vorgestellt wird. Es wird von Verschwörungen und anderen geheimnisvoll schlimmen Dingen gefabel, die angeblich in der Welt vorgehen: dabei ist die ‚Dekadenz‘ der designierten Opfer stets ein Argument der totalitären Henker aller Schattierungen, jene auszumerzen.“ Frankfurter Beiträge zur Soziologie, Bd. 4 (1956), S. 156 ff.

    Google Scholar 

  56. Organisationsbuch der NSDAP, 3. Aufl., München 1937, S. 6.

    Google Scholar 

  57. Satzung 2, § 8, Abs. 5: „Wird durch Parteiratsbeschluß ein untergeordneter Verband für aufgelöst erklärt, so erlischt die Mitgliedschaft aller Mitglieder dieses untergeordneten Verbarides.“ — § 20: „Einen Beschluß auf Auflösung eines untergeordneten Verbandes kann der Parteirat fassen, wenn ein Teil der Mitglieder dieses Verbandes durch sein Verhalten das Ansehen und die Arbeit der Partei schädigt und damit den Bestand der Partei gefährdet. Die Mitgliedschaft der Parteimitglieder dieses Verbandes erlischt infolge Auflösungsbeschlusses des Parteirates.“ (GAA, Urk.-Nr. 2 a.)

    Google Scholar 

  58. vgl. Klageschrift, 2. Fassung, S. 6.

    Google Scholar 

  59. „Niederschrift der Tonbandaufnahmen von der Verhandlung im Gerichtsverfahren gegen die SRP“ in: GAA (im folgenden zit. als „Verhandlungsprotokoll“), S. 58–65.

    Google Scholar 

  60. Schreiben Hellers an Finke vom 25. September 1951 in: GAA, Urk.-Nr. 14 b.

    Google Scholar 

  61. Satzung 2, § 25: „In dringenden Fällen können Befugnisse der weiteren Instanzen durch engere Instanzen wahrgenommen werden. Die Maßnahmen sind nachträglich von der weiteren Instanz zu bestätigen.“

    Google Scholar 

  62. Vgl. „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), Zeugenaussagen von Prof. Noack, S. 133; Doris, S. 151 ff.; Krüger, S. 189–191.

    Google Scholar 

  63. Brief des Kreisverbandsvorsitzenden von Diepholz an den Parteivorstand vom 19. September 1951 in: GAA, Urk.-Nr. 14 a; vgl. auch „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), S. 80.

    Google Scholar 

  64. „Ehrenordnung’4 vom 21. Oktober 1951 in: SRP-Akten, 227/16051, § 6: „... Parteimitglieder, welche durch ihr Verhalten das Ansehen oder das innere Gefüge der Partei offensichtlich gefährden, können in dringenden Fällen durch Beschluß des Partei-, Landesverbandsoder Kreisverbandsvorstandes im Einvernehmen mit dem zuständigen Ehrenratsvorsitzenden im Wege einer einstweiligen Verfügung aus der Partei ausgeschlossen werden. Dem Betroffenen steht innerhalb von vierzehn Tagen das Recht eines Einspruchs zu. Nach Eingang des Einspruchs ist ein Verfahren vor dem zuständigen Ehrenrat zu eröffnen.“

    Google Scholar 

  65. Brief des Landesehrenrates Niedersachsen an den Landesverband, Lüneburg, vom 14. Dezember 1951 in: GAA, Urk.-Nr. 34.

    Google Scholar 

  66. Organisationsbuch der NSDAP (Anm. 142), S. 6 f.

    Google Scholar 

  67. Satzung 2, § 4: „... niemand hat einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Partei. Die zuständige Parteigliederung kann die Aufnahme ablehnen, ohne eine Auskunft über die Ablehnungsgründe geben zu müssen.“ Daß dieser Paragraph eine bestimmte Auslese ermöglichen sollte, geht aus den internen Bestimmungen hervor, die vorsahen, daß nur, wer für die Partei kämpfe, Mitglied werden könne, daß Mitarbeiter von Spruchkammern, politisch Verfolgte, schwer Vorbestrafte, 20.-Juli-Leute usw. nicht aufgenommen werden sollten. Vgl. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts... (Anm. 58), S. 47.

    Google Scholar 

  68. Brief des Landesehrenrats Niedersachsen an den Landesvorstand, Lüneburg, vom 19. Januar 1952 in: GAA, Urk.-Nr. 34.

    Google Scholar 

  69. „Verteidigungsschrift“ (Anm. 26), S. 31.

    Google Scholar 

  70. Remer-Rede in Aurich, 14. Februar 1951, in: „Verteidigungsschrift“, a. a. O., S. 31.

    Google Scholar 

  71. Remer-Rede in Braunschweig-Melderode, 15. März 1951, in: „Verteidigungsschrift“, a. a. O., S. 32 (Auszeichnungen i. Orig.).

    Google Scholar 

  72. Ebda.

    Google Scholar 

  73. Werner Baensch, „Ist die SRP eine Nachfolgeorganisation der NSDAP?“, S. 4, in: SRP-Akten, 218/1204 a.

    Google Scholar 

  74. Ebda.

    Google Scholar 

  75. Adolf Hitler, Mein Kampf, München 1942, S. 500 f. ; vgl. das ganze Kapitel „Persönlichkeit und völkischer Staatsgedanke“, S. 492 ff.

    Google Scholar 

  76. Baensch, „Ist die SRP...“ (Anm. 168).

    Google Scholar 

  77. Deutscher Ruf, Nr. 11 vom 15. April 1951, S. 1.

    Google Scholar 

  78. Der Scheinwerfer, Jg. 1949, Nr. 41, S. 5, zit. bei Bergsträsser (Anm. 81), S. 17 f.

    Google Scholar 

  79. über den Gegensatz von Funktions- und Wertelite und seine Bedeutung für die Demokratie vgl. Otto Stammer, „Das Elitenproblem in der Demokratie“, in: Schmollers Jahrbuch, 71. Jg., Nr. 11, S. 513 ff., insbes. S. 531. Dort wird über den Begriff der Funktionselite folgendes ausgeführt: „Gerade aus den Erfahrungen mit der Weimarer Demokratie wissen wir heute die Bedeutung der Frage einer richtigen Elitenerziehung wohl zu schätzen, welche die Voraussetzungen für ein systemstärkendes Funktionieren der Eliten verbessern hilft. Gleichwohl kann nicht anerkannt werden, daß der Wertgesichtspunkt damit die Herausbildung von Eliten in einem demokratischen System bestimmt. Es ist doch sehr die Frage, ob bestimmte politische Qualitäten von elitereifen Einzelnen in der Demokratie ein natürliches Vorrecht auf Zugehörigkeit zu den wesentlichen Medien der politischen Willensbildung im System begründen, welche die Eliten darstellen. Oder ob angesichts einer solchen Funktion innerhalb einer Elite eine Qualitätsauslese und damit eine ständige Selbstkontrolle zur Erhöhung der Funktionsfähigkeit der Gruppe erfolgt.... Die Elite jedenfalls, das ist zur Begriffsklarheit wichtig, ist soziologisch nicht bestimmt aus der mehr oder weniger vorhandenen Qualifikation ihrer Glieder, sondern aus der Funktion, die sie im politischen System innehat.“

    Google Scholar 

  80. Der Scheinwerfer, Jg. 1949, Nr. 41, zit. bei Bergsträsser (Anm. 81), S. 17 f.

    Google Scholar 

  81. Ebda.

    Google Scholar 

  82. Otto Stammer, „Demokratie und Elitenbildung“, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 4. Jg., Nr. 5, S. 269; vgl. auch die präzisierte Bestimmung des Demokratiebegriffes von Stammer: „Demokratie kann ... heute nur aufgefaßt werden als Herrschaftsausübung durch eine zu alternativer Führung und Regierung tendierende Kombination konkurrierender politischer Gruppen im Auftrage und unter Kontrolle des Volkes“, in: Gehlen-Schelsky, Soziologie. Ein Lehr- und Handbuch zur modernen Gesellschaftskunde, Düsseldorf 1955, S. 261 (Auszeichnungen i. Orig.).

    Google Scholar 

  83. Die 1. Satzung war vom 1. August 1950 bis zum 7. Juli 1951 in Kraft; die 2. wurde auf dem Parteitag in Westercelle am 7. Juli 1951 als „endgültige“ Satzung angenommen. Beide stimmen im Wesen überein; die Unterschiede erscheinen wie beträchtliche, gleichwohl oberflächliche Modifikationen eines Ganzen. Sie sollen hier infolgedessen nur als Aspekte dieses Ganzen behandelt werden.

    Google Scholar 

  84. 1. Satzung, § 19: „Die Organe des Landesverbandes sind: 1) Die Landesdelegiertenver-sammlung, 2) der Landesverbandsvorstand. Die Landesdelegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, den Bezirksvorsitzenden und den 1. Vorsitzenden der Kreisverbände. Ihre Aufgaben entsprechen denen der Parteiversammlung, darüber hinaus wählt sie die Delegierten für die Parteiversammlung und einen Teil der Mitglieder des Landesverbandsvorstandes.“ (Die übrigen Mitglieder werden vom 1. Landesvorsitzenden berufen.) 2. Satzung, § 19: „Die Landesdelegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesvorstandes und den Vorsitzenden der Kreisverbände ... [das Folgende wie oben, bis auf:] ... die Mitglieder des Landesvorstandes.“ Zur Stellung des Bezirksvorsitzenden vgl. 1. Satzung, § 19: „Der Landesverband ist in Bezirke gegliedert ... an der Spitze des Bezirks steht der Bezirksvorsitzende. Er wird vom Landesverbandsvorstand eingesetzt und kann jederzeit abberufen werden. Er ist dem Vorstand für die Aktivierung und Koordinierung der politischen Arbeit in seinem Bezirk verantwortlich und berechtigt, im Rahmen dieser Aufgabe Weisungen an die nachgeordneten Stellen zu erteilen.“ Über die Bedeutung der Bezirksvorsitzenden wird im folgenden noch gesondert verhandelt. — Über das Zusammenfallen von Wahl- und Führungsfunktion im Parteirat vgl. ebenfalls weiter unten.

    Google Scholar 

  85. Satzung 1 und 2, § 12; in der 2. Satzung nur durch Unwesentliches wie Regelung der Beitragszahlungen ergänzt.

    Google Scholar 

  86. Satzung 1 und 2, § 11.

    Google Scholar 

  87. Ebda.

    Google Scholar 

  88. Der erste Parteivorsitzende war nach der 1. Satzung implizit und nach der 2. ausdrücklich auch erster Vorsitzender des Parteirates.

    Google Scholar 

  89. Satzung 1 und 2, § 15; in der 2. Satzung leicht abweichende Formulierung, die das Gewicht noch mehr auf den ersten Vorsitzenden verlegt.

    Google Scholar 

  90. Satzung 1 und 2, § 14.

    Google Scholar 

  91. Satzung 2, § 14.

    Google Scholar 

  92. Satzung 1 und 2, §§ 13; 15.

    Google Scholar 

  93. Satzung 2, §§ 8; 20; vgl. o. S. 259 f.

    Google Scholar 

  94. Satzung 1, § 19; Satzung 2, § 19: „Die Wahl des Landesverbandsvorsitzenden bedarf der Bestätigung durch den Parteivorstand.“ Vgl. Anm. 181.

    Google Scholar 

  95. Dies Bestätigungsrecht des Parteivorstandes hatte seine Entsprechung in den unteren Rängen der Hierarchie: Die Kreisverbandsvorsitzenden bedurften der Bestätigung des Landesvorstandes, die Ortsverbandsvorsitzenden wiederum derjenigen des Kreisvorstandes (Satzung 1 und 2, § 19). Dem Einwand, es habe in der Möglichkeit der Wiederholung der Wahl im Falle eines Einspruches ein Regulativ gegen das Bestätigungsrecht gegeben, halten wir die Bedingungen der Wahlwiederholung entgegen, welche von sich aus die Nichtigkeit des „Regulativs“ demonstrieren: „Ein Einspruch des Parteivorstandes wird unwirksam, wenn der nicht bestätigte Vorsitzende in einem wiederholten Wahlgang, an dem mindestens % der Delegierten teilnehmen müssen, mit Mehrheit gewählt wird“ (Satzung 1 und 2, § 19). Die Wiederholung der Wahl war also, abgesehen von der kurzen Frist, schon deshalb lediglich fiktiv möglich, weil der Vorstand nur ¼ der Mitglieder des Wahlgremiums von der Wahl abzuhalten brauchte, um diese zu verhindern. Unmißverständlich drückt sich in diesen Quoten das Gewicht aus, welches in der SRP der Führung gegenüber der Mitgliederschaft zugebilligt wurde. ¼ bzw. Anhängerschaft der Führung wogen gewissenmaßen ¾ bzw. oppositioneller Mitgliederschaft auf.

    Google Scholar 

  96. Satzung 1, § 16.

    Google Scholar 

  97. Satzung 2, § 16.

    Google Scholar 

  98. Satzung 1 und 2, § 19.

    Google Scholar 

  99. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stellt fest: „Es besteht der Eindruck, daß das Führungsprinzip nur das durch das Fehlen eines ‚Führers‘ modifizierte Führerprinzip sci.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts... (Anm. 58), S. 51. So sehr diese Formulierung als Apercue erscheint, so gerecht wird sie dem Sachverhalt. Die SRP-Sprecher bestätigten es selber, sie erklärten all denen, die sich einen Vers darauf machen konnten: „Wir sind Fanatiker des Ziels, nicht der Methode“ (Doris in: DW, Nr. 1 vom 13. Januar 1951) und: „Bei dem zwischenzeitlichen Charakter unserer politischen Gegenwart tragen auch die angestrebten Ideale zeitbedingte Kennzeichen“ (Graf Westarp, Nicht ohne unsEuropa weder Ost noch West, Hamburg 1950, S. 37). Und wie sehr das Führungsprinzip bloßer Behelf eines Interregnums war, tritt dort zutage, wo die SRP-Führer offen ihre Sehnsucht nach dem erlösenden Großen einbekannten; indem sie sich als dessen Wegbereiter bezeichneten, zeigten sie auf, was das Führungsprinzip wirklich war, Vorstufe des Führerprinzips: „Das Genie wird nicht nur geboren durch das zufällige Zusammentreffen der besten Veranlagungen einer langen Reihe von Ahnen, sondern auch und vor allem weil er gewollt wird ... von Propheten will er empfangen sein, die seine Geburt verkündet haben. Nicht durch die Menge, sondern durch viele starke Einzelne will er zum Leben erweckt werden... Der Junge, der da vor mir stand: Einst war er stolz, der Sohn zu sein eines Großen; er sollte noch stolzer werden: Er könnte Vater sein des nächsten Großen! Denn das ist unser Messianismus, der erlösende Große kommt, wenn wir es wollen! Es ist keine Überheblichkeit, wenn wir der Natur das Höchste abfordern; es ist eben das Bewußtsein, daß wir selber Natur sind, und daß es Aufgabe alles Natürlichen ist, Höheres zu schaffen.“ „Das Schicksal sind wir“ (Anm. 140); vgl. auch Krüger, Das unzerstörbare Reich (Anm. 77), S. 48.

    Google Scholar 

  100. „Verteidigungsschrift“ (Anm. 26), S. 11 und S. 12; vgl. S. 9–14. Hier sei noch ein Aspekt der SRP-Verteidigung angemerkt, der den Gedankengang unterbricht, der aber zumindest angedeutet werden muß, weil er eine Argumentation in den Blick bringt, welche für die SRP-Ideologie im ganzen konstitutiv war: In ihrer Verteidigung berief sich die SRP auf Urteile und Untersuchungsergebnisse von demokratischen Politikern und Theoretikern (hier McCloy und G. Leibholz), ohne jedoch deren kritische Intention zu berücksichtigen. Die SRP-Verteidigung versuchte damit den Eindruck zu erwecken, als ob zwischen demokratischen Politikern und SRP-Führern über die „Wirklichkeit“ des politischen Lebens Übereinstimmung herrsche und als ob nur ideologische Fesseln die demokratischen Theoretiker noch hinderten, diese „Wirklichkeit“ anzuerkennen, „realistisch“ zu werden, wie es die SRP schon war. Die SRP spielte also zu ihrer Rechtfertigung, wie bislang jegliche reaktionär-antidemokratische Bewegung, die Wirklichkeit, das Seiende, gegen das Ideal, das bloß Seinsollende, aus. Der Gedanke, daß das, was ist, was Macht hat und was sich durchsetzt, doch unrecht haben könne, kam ihr nicht bei. Sie erhob die oligarchischen Tendenzen in den Parteien zum Entwicklungsgesetz und erhöhte die Faktizität unmittelbar zur Norm: „Eine Änderung könnte höchstens von dem Parteiengesetz erwartet werden, wobei jedoch nach aller Erfahrung angenommen werden darf, daß das Gesetz, um nicht lebensfremd zu sein, sich der Wirklichkeit anpassen wird...“ (a. a. O., S. 12). Sie verwies auf die Wirklichkeit als normative, um die demokratischen Postulate als ideologisch und heuchlerisch zu entlarven, benutzte die Schwäche der Demokratie, auf Ideologie als den Schein noch nicht verwirklichter Ideale und Hoffnung angewiesen zu sein, um ihre Unmöglichkeit und Abgelebtheit zu behaupten, verschob die Einsicht in die schlechte Wirklichkeit auf die Schlechtigkeit der Ideen, die damit bewiesen sein soll, daß sie nicht verwirklicht sind.

    Google Scholar 

  101. Vgl. die Studie von Otto Büsch, „Geschichte und Gestalt der SRP“, oben in diesem Band.

    Google Scholar 

  102. „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), S. 94.

    Google Scholar 

  103. „Rundschreiben Nr. 7“ der Parteileitung vom 23. September 1950, S. 1, in: SRP-Akten, 197/5430.

    Google Scholar 

  104. Brief Doris’ an Finke vom 25. Dezember 1950 in: GAA, Urk.-Nr. 11.

    Google Scholar 

  105. Vgl. Hitler (Anm. 161), S. 501.

    Google Scholar 

  106. Vgl. Erich Fromm, Die Furcht vor der Freiheit, Zürich 1945, S. 203, insbes. S. 230.

    Google Scholar 

  107. Schreiben des Kreisverbandsvorsitzenden Wenninga an den Hauptorganisationsleiter Haas in Form einer Denkschrift: „Gedanken und Vorschläge zur Sicherung der SRP“ vom 14. Mai 1951 in: GAA, Urk.-Nr. 78.

    Google Scholar 

  108. Brief des Mitgliedes F. Reich an den Landesvorstand Niedersachsen vom 3. August 1951 in: SRP-Akten, 225/14753.

    Google Scholar 

  109. Brief Karl-Heinz Padekens, Wilhelmshaven, an den Landesvorstand Niedersachsen vom 4. Juli 1951 in: SRP-Akten, 225/14752.

    Google Scholar 

  110. Brief v. Bothmers an Doris vom 10. Januar 1952 in: SRP-Akten, 203/09253.

    Google Scholar 

  111. wie groß die Kluft zwischen den hohen und den höchsten Parteiführern sein konnte, ergibt sich auch anschaulich aus der Wortwahl v. Bothmers, der, selber hoher Parteiführer, von den „Führenden“, den „Herren da oben“ sprach. Welche Rolle die Kritik in der SRP spielte und welche Macht die autoritäre Gesinnung hatte, enthüllt er uns damit, daß seine Kritik die Autorität der „Führenden“ unangetastet lassen sollte, daß er fürchtete, sie könnte als ein Zeichen grundsätzlicher Unzufriedenheit angesehen werden. Bei allem Aufbegehren ordnete er sich den „Führenden“ weiterhin unter, bei aller Enttäuschung blieb er von ihrer Gemeinschaft weiterhin abhängig: „Wenn ich von diesem Brief einigen Führern der Partei Kenntnis gebe, so nicht, um Unfrieden in die Führung zu tragen. Ich bin kein Matthäi, kein Keeseberg, kein Narath. Ich gebe nur solchen Herren der Partei Kenntnis, von denen ich hoffe, daß sie ein wenig mehr Einfluß auf die Führung haben als ich. Ich gebe von diesem Schreiben nur denen Kenntnis, die treu zur Sache stehen, nicht solchen, von denen ich annehme, daß sie vielleicht zu den Unzufriedenen gehören.“ Ebda.

    Google Scholar 

  112. Vgl. „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), S. 66–74.

    Google Scholar 

  113. vgl. zur „kommissarischen Ernennung“ Otto Busch, „Geschichte und Gestalt der SRP“, oben in diesem Band.

    Google Scholar 

  114. vgl. „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), S. 75 ff.

    Google Scholar 

  115. a. a. O., S. 189 ff.; S. 133; das Vorstandsmitglied Krüger löste den Kreisverband Bielefeld auf den Verdacht, daß ein dem Kreisverband angehörendes Landesvorstandsmitglied kommunistischer Spitzel sei, auf. Der Parteirat war mit Krügers Absicht, in Bielefeld „nach dem Rechten sehen zu wollen“, einverstanden gewesen und billigte seine Handlungsweise auch noch, als durch die Auflösung alle Mitglieder des Kreisverbandes ihre Mitgliedschaft verloren — bis auf das verdächtige Mitglied, das als Landesvorstandsmitglied unbetroffen blieb.

    Google Scholar 

  116. vgl. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts... (Anm. 58), S. 48 ff.; „Verhandlungsprotokoll“ (Anm. 145), S. 58–65. So löste der Bereichsleiter Hopp den Ortsverband Nienburg auf, weil sich dort eine „oppositionelle Clique“ gebildet habe, und nach Entfernung der Opposition gründete er in der gleichen Versammlung den Ortsverband Nienburg neu. Ähnlich verfuhr der Bezirksleiter Schmidt mit dem Ortsverband Peine. O. E. Remer schloß z. B. ohne Ehrenratssitzung und ohne Bekanntgabe an die parteiamtlichen Stellen die „Frauenreferentin“ Frau Demolsky aus (a. a. O., S. 66). Und dies geschah alles „kommissarisch“, d. h. in Stellvertretung für das satzungsgemäße Organ.

    Google Scholar 

  117. vgl. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts... (Anm. 58), S. 49; Bergsträsser (Anm. 81), S. 9, und GAA, Urk.-Nr. 14 a, 14 e.

    Google Scholar 

  118. Vgl. Moeller van den Bruck, Das Dritte Reich (Anm. 4); ders., Sozialismus und Außenpolitik, Breslau 1933; Oswald Spengler, Preußentum und Sozialismus, München 1920; Reventlow, Deutscher Sozialismus (Anm. 53), u. v. a.

    Google Scholar 

  119. Mellin, „Wo stehen wir?“ (Anm. 37), S. 2.

    Google Scholar 

  120. Vgl. Spengler, Preußentum und Sozialismus (Anm. 204), insbes. S. 42: „Wir Deutschen sind geborene Sozialisten, die anderen können es gar nicht sein. Der Geist des Alten Preußen und das sozialistische Temperament sind ein und dasselbe.“ Vgl. a. S. 91; Moeller, Das Dritte Reich (Anm. 4), S. 67: „Er [der deutsche Sozialist] entspricht einem Menschen, der zu unterscheiden weiß, und nicht, wie der Mensch des Westens, immer nur summiert.“ Vgl. auch S. 240.

    Google Scholar 

  121. Schulungsbrief Nr. 1, zit. bei Bergsträsser (Anm. 81), S. 23.

    Google Scholar 

  122. Krüger (Anm. 77), S. 9 f.; S. 44; die Heroisierung des Opfers ist bei Krüger sehr ausgeprägt, vor allem, wenn er die Katastrophe des dritten Reiches als „deutsche Bewährungsprobe“ deutet (S. 47 ff.). Grundton seines Buches ist ein ins Private gewandter „heroischvölkischer Realismus“ (Marcuse).

    Google Scholar 

  123. Aktionsprogramm (Anm. 69), Punkt 6. 210 Ebda.

    Google Scholar 

  124. Entsprechend galten auch rationalistische Erwägungen, die beim einzelnen als zersetzend geächtet wurden, in der großen Politik als höchst legitim; auf den Staat übertragen konnte das Denken gar nicht kalkulatorisch und egoistisch genug sein.

    Google Scholar 

  125. Wolf Graf v. Westarp, „Sozialisierung der Funktion“, in: DW, 1. Jg., Nr. 2 vom 4. Februar 1951, S. 4.

    Google Scholar 

  126. wieweit der Begriff der „Schicksalsgemeinschaft“ konkret historischen Inhalt hat, wieweit er eine historische Grundlegung der Politik ermöglicht, wäre noch zu untersuchen. Angemerkt sei hier nur soviel: Im genauen Sinn kann auch bei ihm nur von einer „natürlichen“ Gegebenheit gesprochen werden. Denn wenn das Wort Schicksal nicht nur dazu dienen soll, noch vor der Erkenntnis der wirklichen Triebkräfte und Faktoren der Geschichte Halt zu machen, dann hebt es gerade den organizistischen Mythos der „natürlichen Gemeinschaft“ auf. Zwar hat jedes Volk — sofern es eine ökonomische, territoriale und kulturelle Einheit ist — sein eigenes Schicksal; doch eben dieses Schicksal ist es auch, welches die Einheit des Volkes in die gesellschaftlichen Gegensätze aufspaltet. Die gemeinsamen Schicksale treffen die einzelnen Gruppen innerhalb eines Volkes verschieden, und diese reagieren auf sie in jeweils anderer Weise.

    Google Scholar 

  127. Sigmund Freud, Gesammelte Schriften, Wien 1924, Bd. 5, insbes. S. 452–458.

    Google Scholar 

  128. Friedrich Nietzsche, Zur Genealogie der Moral, Taschen-Ausgabe, Leipzig 1922, Bd. 8, S. 450 ff.

    Google Scholar 

  129. Max Horkheimer, „Zum Rationalismusstreit in der gegenwärtigen Philosophie“, in: Zeitschrift für Sozialforschung 3 (1934), S. 1 ff.

    Google Scholar 

  130. Werbeblatt der SRP, Kreisverband Heidelberg, in: GAA, Urk.-Nr. 161.

    Google Scholar 

  131. „Rednerinformation“ des LV Schleswig-Holstein vom 12. Juni 1951 in: SRP-Akten, 226/14805. Welchen Sinn die „Gemeinschaftsethik“, die Heroisierung des Opfers im Nationalsozialismus hatte, bekannte der nationalsozialistische Schriftsteller H. Kutzleb mit nicht zu überbietender Deutlichkeit; seiner Deutlichkeit halber sei er hier zitiert; er sagte 1933: „Das erste, was not tut, ist die Einsicht aller, daß Armut, Einschränkung, zumal Verzicht auf ‚Kulturgüter‘ von jedem gefordert wird.“ Er stellt fest, daß sich zur Zeit noch immer „biologische Individualinstinkte“ dagegen wehrten; diese Instinkte „zum Kuschen zu bringen“, sei Hauptanliegen der nationalsozialistischen Weltanschauung. Er gibt zu, dies könne nicht durch „Vernunftsvermögen“ geschehen, sondern nur, „sobald die Armut einen sittlichen Wertstempel erhält, sobald die Armut weder Schande noch Unglück mehr ist, sondern würdige und selbstverständliche Haltung gegenüber einem schweren und allgemeinen Schicksal.“ Mit zynischer Offenheit bekennt er den Zweck der Umwertung; diese „Ethik“ sei notwendig, weil sie das „Fußgestell“ sei, dessen der „Politiker bedarf..., um seine Maßregeln sicher zu treffen“. H. Kutzleb, „Ethos der Armut als Aufgabe“, in: Volk im Werden, 1933, Heft 1, S. 24 ff.

    Google Scholar 

  132. Herbert Marcuse, „Der Kampf gegen den Liberalismus in der totalitären Staatsauffassung“, in: Zeitschrift für Sozialforschung, 3 (1934), S. 161 ff.

    Google Scholar 

  133. Spengler, Preußentum und Sozialismus (Anm. 204), S. 84 ff.

    Google Scholar 

  134. Moeller van den Bruck, Das Dritte Reich (Anm. 4), S. 66 ff.

    Google Scholar 

  135. Krüger (Anm. 77), S, 49f.; vgl. auch S. 55f. und S. 65ff.

    Google Scholar 

  136. „Mußte das Ende kommen?“ in: FR-Briefe, 8/50, o. Datum, S. 2.

    Google Scholar 

  137. „Der Mythos der Grausamkeit“ in: FR-Briefe, Nr. 14/15 vom 30. Mai 1951, S. 10–13; vgl. auch FR-Briefe, Nr. 31 vom 10. November 1951, S. 7 f.

    Google Scholar 

  138. Vgl. Karl Jaspers, Die Schuldfrage, Heidelberg 1946, insbes. S. 79 ff. und S. 85 ff.

    Google Scholar 

  139. Siegfried Marck, Imperialismus und Pazifismus als Weltanschauungen, Tübingen 1918, S. 2 ff.

    Google Scholar 

  140. Aktionsprogramm, Punkt 8.

    Google Scholar 

  141. Ebda.

    Google Scholar 

  142. Deutscher Ruf vom 15. Dezember 1950.

    Google Scholar 

  143. „streik gegen das Volk“ in: DO, 1. Jg., Nr. 15 vom 23. September 1951; vgl. auch „Unsere Gewerkschaft“ in: DO, 1. Jg., Nr. 25 und 26 vom 2. und 6. Dezember 1951, S. 4.

    Google Scholar 

  144. vgl. Neumann, Behemoth (Anm. 1), insbes. S. 155 ff.

    Google Scholar 

  145. Aktionsprogramm (Anm. 69), Punkt 10.

    Google Scholar 

  146. vgl. E. Renan, Pages françaises, 7. Aufl., Paris 1926.

    Google Scholar 

  147. Diesem und dem Folgenden liegen Gedankengänge von F. L. Neumann zugrunde, die er in der Untersuchung der Voraussetzungen des Nationalsozialismus entwickelt hat. Vgl. Neumann, Behemoth (Anm. 1), S. 89 und 154 ff. — Vergleichbare Feststellungen trifft H. O. Ziegler dort, wo er den Nationalismus der „jungen Völker“ (Italien, Deutschland, Osteuropa) analysiert und als den Versuch beschreibt, die Nation als „organisierte Einheit“ aufzufassen, die „organisierte Nation“ der „atomistischen“ der demokratischen Nationalidee entgegenzustellen. Vgl. Heinz Otto Ziegler, Die Moderne Nation, Tübingen 1931, S. 298 ff.

    Google Scholar 

  148. zur Wesensgleichheit von rassisch-biologischer und geschichtsmythologischer Begründung der Nation vgl. o. Anm. 213. — Zur Illustration der sozialen Rolle rassischer Theorie sei an den Glaubenssatz von des „weißen Mannes Last“ („the white man’s burden“, Kipling) erinnert. Er diente dem angelsächsischen Imperialismus zur Rechtfertigung. Da aber dieser sich hauptsächlich auf die Eroberung kolonialer und halbkolonialer Staaten richtete, bedurfte es nicht der totalen Mobilmachung der nationalen Energien, und infolgedessen hob der angelsächsische Rassismus die demokratische Begründung der Nation nicht auf, sondern lief nur neben ihr her. Nicht so in Deutschland. Der deutsche Imperialismus richtete sich gegen mächtige Staaten; er fand die Erde unter mächtige Militärmaschinen aufgeteilt. Die Neuverteilung erforderte ungeheure Opfer an Blut und Geld. Sie in den Augen des Volkes zu rechtfertigen, bedurfte es eines ungleich radikaleren Rassismus, als es der angelsächsische war; Hitlers zynischer Kommentar zum nationalsozialistischen Rassismus macht dies recht deutlich: „Die ‚Nation‘ ist ein politisches Hilfsmittel der Demokratie und des Liberalismus. Wir müssen diesen falschen Begriff wieder auflösen und ihn durch den politischen noch nicht verbrauchten der Rasse ersetzen.... Ich weiß ..., daß es im wissenschaftlichen Sinn keine Rasse gibt.... Ich als Politiker brauche einen Begriff, der es erlaubt, die bisher auf geschichtlichen Zusammenhängen beruhende Ordnung aufzulösen und eine ganz neue antihistorische Ordnung zu erzwingen und gedanklich zu unterstützen.... Ich muß die Welt von ihrer historischen Vergangenheit befreien. Die Nationen sind die manifesten Formen unserer Geschichte. Also muß ich diese Nationen in eine höhere Ordnung umschmelzen ... dafür ist mir der Rassebegriff gut... Mit dem Begriff der Rasse wird der Nationalsozialismus seine Revolution bis zur Neuordnung der Welt durchführen.“ Hermann Rauschning, Gespräche mit Hitler, Zürich 1940, S. 218 ff.

    Google Scholar 

  149. Krüger (Anm. 77), S. 34.

    Google Scholar 

  150. Krüger (Anm. 77), S. 55 (Auszeichnung i. Orig.).

    Google Scholar 

  151. A. a. O., S. 54.

    Google Scholar 

  152. A. a. O., S. 55.

    Google Scholar 

  153. Aktionsprogramm (Anm. 69), Punkt 6.

    Google Scholar 

  154. A. a. O., Punkt 1.

    Google Scholar 

  155. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts... (Anm. 58), S. 53.

    Google Scholar 

  156. Aktionsprogramm (Anm. 69), Punkt 2.

    Google Scholar 

  157. A. a. O., Punkt 4.

    Google Scholar 

  158. „Hat Deutschland überhaupt kapituliert?“ in: DRZ, Sondernummer vom 5. Mai 1951, S. 1.

    Google Scholar 

  159. Man denke an Stefan George, das neue reich, Godesberg 1929; Jung, Die Herrschaft der Minderwertigen... (Anm. 76); Moeller van den Bruck, Das Dritte Reich (Anm. 1), usw.

    Google Scholar 

  160. FR-Briefe, Nr. 2/52 vom 20. Januar 1952, S. 13; vgl. auch FR-Briefe, Nr. 33/51 vom 30. November 1951, S. 13.

    Google Scholar 

  161. Erlaß vom 16. März 1939, RGBl. I, S. 485.

    Google Scholar 

  162. Aktionsprogramm, Punkt 1 (Druck: W. Sieker, Hess. Oldendorf).

    Google Scholar 

  163. westarp, Nicht ohne uns... (Anm. 185), S. 33 und S. 27.

    Google Scholar 

  164. A. a. O., S. 31.

    Google Scholar 

  165. A. a. O., S. 15.

    Google Scholar 

  166. A. a. O., S. 32.

    Google Scholar 

  167. A. a. O., S. 39.

    Google Scholar 

  168. A. a. O., S. 40.

    Google Scholar 

  169. a. a. O., S. 39.

    Google Scholar 

  170. A. a. O., S. 21.

    Google Scholar 

  171. A. a. O., S. 12.

    Google Scholar 

  172. A. a. O., S. 42.

    Google Scholar 

  173. Vgl. Neumann, Behemoth (Anm. 1), S. 117.

    Google Scholar 

  174. vgl. das „Rundschreiben Nr. 5“ des LV Nordrhein-Westfalen, „Interpretation des Parteiprogramms“, in: SRP-Akten, 207/10373 a.

    Google Scholar 

  175. Carl Schmitt, Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, Berlin 1939. „Reiche ... sind die führenden und tragenden Mächte, deren politische Idee in einen bestimmten Großraum ausstrahlt und die für diesen Großraum die Interventionen fremdräumiger Mächte grundsätzlich ausschließt.“

    Google Scholar 

  176. westarp, Nicht ohne uns... (Anm. 185), S. 25 und S. 28 f.

    Google Scholar 

  177. Rede Dr. Festges in Hameln am 16. Januar 1951 in: Klageschrift, 2. Fassung, S. 11.

    Google Scholar 

  178. vgl. Friedrich Meinecke, der nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches die nationale Größe und die nationalen Tugenden des deutschen Volkes hervorhob und verteidigte und dennoch zu dem Schluß kam, daß Weltmachtstreben sich für Deutschland als ein falsches Ideal herausgestellt habe, daß Deutschland sich künftig vielmehr am Vorbild seiner Nachbarn Holland und Schweden orientieren müsse, wolle es aus seiner Katastrophe die Lehre ziehen. Die deutsche Katastrophe (Anm. 8), S. 160 ff.

    Google Scholar 

  179. Fritz Doris, „Flucht in den Imperialismus der Anderen“, in: DO, 1. Jg., Nr. 22 vom 29. Mai 1952, S. 1.

    Google Scholar 

  180. westarp, Nicht ohne uns... (Anm. 185), S. 14.

    Google Scholar 

  181. A. a. O., S. 37.

    Google Scholar 

  182. Ebda.; Spengler, Jahre der Entscheidung (Anm. 76), S. 56. Dieses bei den SRP-Ideologen vielverwendete Spengler-Zitat wird bisweilen mit der folgenden Fehlleistung wiedergegeben: „Verzicht auf Weltgeschichte schützt nicht vor deren Folgen.“ Hierzu vgl. Doris, „Flucht in den Imperialismus...“ (Anm. 268).

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1967 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Büsch, O., Furth, P. (1967). Werte und Ziele der „Neuen Ordnung“. In: Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19663-1_7

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-19663-1_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-19614-3

  • Online ISBN: 978-3-663-19663-1

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics