Zusammenfassung
Die weltweite politische Krisis der Gegenwart, die nicht nur die Existenz des einen oder anderen Staates, sondern das Leben der Völker und den Bestand der Erde im ganzen bedroht, stellt jede überlieferte Theorie der Politik, zugleich aber auch die kritische Untersuchung politischer Theorien in Frage. Der Glaube an den Wert grundsätzlicher Untersuchungen zur Theorie der Politik für die Praxis des politischen Handelns oder gar an den Wert einer Philosophie der Politik ist heute weitgehend erschüttert, nicht zuletzt deshalb, weil das Denken die richtige Ordnung der menschlichen Verhältnisse trotz einer seit mehr als zweitausend Jahre währenden Bemühung entweder nicht entdeckt zu haben oder aber im Raum der politischen Aktion keine bzw. eine kümmerliche Rolle zu spielen scheint1. Gleichzeitig fordert aber gerade die Krisis der Politik zu einer vertieften Besinnung auf die Prinzipien des politischen Handelns heraus, weil weniger denn je von der blinden Gewalt eine Lösung der uns bedrängenden Probleme erwartet werden darf 2.
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Literatur
Davon unberührt bleibt selbstverständlich die Bedeutung empirischer Untersuchungen für die Formen moderner Politik. Sie sind in so vielfältiger Weise gesteigert worden, daß es kaum noch einen Bereich gibt, in dem das politische Handeln nicht wissenschaftlich vorbereitet würde. Dies ist kein Zufall. In modernen, hochdifferenzierten, großräumigen Gesellschaften wird gerade die unmittelbare soziale Erfahrung zur Abstraktion, der gegenüber die sozialwissenschaftliche Empirie mit einer wissenschaftlich begründeten und kontrollierten Beschreibung der Wirklichkeit, wenn man so will: einer durch sie hergestellten »sekundären« Wirklichkeit, erst die wahre Realität und vor allem die Tatsachen liefert, ohne die politische Entscheidungen beinahe undenkbar geworden sind. Cf. dazu Helmut Schelsky, Ortsbestimmung der deutschen Soziologie, Düsseldorf—Köln 1959, S. 69, zu den daraus erwachsenden Gefahren vgl. das Kapitel »Die Soziologie als Wirklichkeitskontrolle«, l. c. S. 122 ff. Zum selben Problem cf. Th. W. Adorno, Soziologie und empirische Forschung, in: »Wesen und Wirklichkeit des Menschen«, Festschr. f. H. Plessner, Göttingen 1957, S. 245ff.
Auf das schwierige Verhältnis von Theorie und Praxis, das sich damit anmeldet und im Bereich der Wissenschaft von der Politik besonders relevant ist, können wir in unserer Arbeit, obgleich wir es öfters streifen werden, nicht zureichend eingehen. Eine hinlängliche Erörterung ist nur in der Auseinandersetzung mit der gesamten Geschichte der Philosophie möglich. Sie könnte vielleicht ansetzen bei der Exposition der drei Lebensweisen in der Nikomachischen Ethik (1095 b), die aber ihrerseits zurückverweist auf den Aufriß in Platons Staat (580 d1–583e1), der aber seinerseits wiederum auf ältere griechische Vorstellungen, wie man sie bei Solon und Bakchylides findet, zurückgreift. (Vgl. dazu Aristoteles, Nikomachische Ethik, übersetzt von Franz Dirlmeier, 2. Aufl. Bln. 1960, S. 273 f., in: Aristoteles Werke in deutscher Übersetzung, hgg. von Ernst Grumach, Bd. 6.) Wichtige Hinweise zu der angesprochenen Frage finden sich bei Hannah Arendt, Vita activa oder vom tätigen Leben, Stuttgart 1960, S. 18ff., S. 164ff. bes. S. 189f., aber
auch schon bei der gleichen Verfasserin in dem Aufsatz »Was ist Autorität?«, in: Fragwürdige Traditionsbestände im politischen Denken der Gegenwart, Frkft. 1957, S. 117ff.,bes. S. 132ff. Aufschlußreich zu dieser Frage sind ferner die Untersuchungen Joachim Ritters, Die Lehre vom Ursprung und Sinn der Theorie bei Aristoteles, in: Arbeitsgem. f. Forsch. d. Landes NRW, Geisteswiss. Heft 1 (1953) sowie: Zur Grundlegung der praktischen Philosophie bei Aristoteles, in: Arch. f. Rechts-u. Sozialphil. Bd. XLVI, 1960, S. 179ff. Außerdem ist neuerdings die Untersuchung von Wilhelm Hennis heranzuziehen: Politik und praktische Philosophie. Eine Studie zur Rekonstruktion der politischen Wissenschaft (Politica, ed. von Wilhelm Hennis und Hans Maier, Bd. 14), Neuwied 1963.
Natürlich ist dieser Satz nicht in einem absoluten Sinn zu nehmen. Es ist keineswegs selbstverständlich, sondern höchst fraglich, ob eine totale Erhellung des Selbstverständlichen möglich ist. Ist das D’ocup.âgeiv der Ursprung der Philosophie, so bleibt das Selbstverständlichbleibende die dauernde Voraussetzung des Sichwunderns. I. U. zum cartesianischen Zweifel, der eine Leistung des Subjekts ist, sind es hier die Dinge, die »Staunen machen«. Das Selbstverständliche zeigt sich von sich her als wunderbar und staunenswürdig. Es verliert bis zu einem gewissen Grad die Züge des Vertrauten, ohne aber geradezu ins Unheimliche umzuschlagen.
Diese Bemerkungen bleiben notwendig fragmentarisch. Angesichts der Breite der Diskussion und der Komplexität des in Frage stehenden Themas ist eine detaillierte Erörterung im Vorbeigehn nicht möglich.
Cf. Helmut Schelsky, Einsamkeit und Freiheit. Idee und Gestalt der deutschen Universität und ihrer Reformen (rde 171/172), Hbg. 1963, S. 286 ff., und Karl Jaspers — Kurt Rossmann, Die Idee der Universität, für die gegenwärtige Situation entworfen. Berlin—Göttingen—Heidelberg 1961, S. 58–61.
Cf. Otto Heinrich v. d. Gablentz, Politik als Wissenschaft, in: Ztschr. f. Politik, NF 1 1954 (S. 2–23 ), S. 2.
Otto Heinrich v. d. Gablentz, Politische Wissenschaft und Philosophie, S. 4, in: Pol. Vierteljahresschr. Jg. 1, Heft 1 (1960), S. 4–11.
l. C. S. 4.
In dieser Hinsicht kommen — um nur einige Werke zu nennen — Platons Staat, Aristoteles’ Politik und Thomas Summen ebenso überein wie später Hobbes’ De cive und sogar noch Hegels Rechtsphilosophie.
Mit Montagen dieser Art werden wir uns noch bei der Untersuchung des Selbstverständnisses der Wissenschaft von der Politik auseinanderzusetzen haben.
Die Schwierigkeiten, die mit einem solchen Ausdruck verbunden sind, können wir hier nicht behandeln. Vgl. dazu Ludwig Landgrebe, Philosophie der Gegenwart, S. 9, UllsteinBuch Nr. 166, 1957, Fritz Heinemann, Schicksal und Aufgabe der Philosophie im XX. Jahrhundert, S. 266f., in: F. Heinemann, Hg., Die Philosophie im XX. Jahrhundert. Eine enzyklopädische Darstellung ihrer Geschichte, Disziplin und Aufgaben. Stuttgart 1959.
l. c. S. 546.
l. c. S. 521.
Der Aufsatz erschien bereits Mitte der dreißiger Jahre, in: Blätter f. Dt. Philosophie, Bd. 9, 1935/36, S. 347 ff.
c. S. 352.
c. S. 353.
C. S. 356.
C. S. 359. Freyer geht hier sicherlich zu weit, wenn er den Staat geradezu in lauter einmalige Aktionen auflöst. Diese hängen untereinander doch wenigstens so zusammen wie die Maschen eines Netzes.
Schon früher hatte Freyer Politik als die geschichtliche Verwirklichung eines geistigen Sinngehaltes bestimmt Cf. Hans Freyer, Ethische Normen und Politik, in: Kantstudien, Bd. 35, 1930, S. 107ff.
Vgl. neuestens: Faktoren der politischen Entscheidung. Festgabe für Ernst Fraenkel zum 65. Geburtstag (ed. Gerhard A. Ritter u. Gilbert Ziebura), Bln. 1963, darin besonders
Erschienen u. a. in: »Die Neue Rundschau«, Jg. 69, Heft 4, 1958, S. 670–694. 221.c. S. 670f.
c. S. 688.
c. S. 675.
C. S. 674.
c. S. 675.
l. c. S. 692.
e. S. 692f. Hier ist eine Schwierigkeit anzumerken. Sollen sich die einzelnen Handlungsquanten nicht gegenseitig aufheben, muß das Miteinanderhandeln irgendwie gerichtet sein. D. h. aber, es muß sich ein gemeinsames Ziel setzen und sich auf es hin koordinieren. Dieses Moment kommt in dem Vortrag zu kurz, vielleicht aus Furcht, Handeln könnte in einen Realisierungs-Prozeß rational gesetzter Willensziele umgedeutet werden.
l. c. S. 676.
c. S. 677.
Das Wort ist heute verpönt, vermutlich weil es akustisch an »totalitär« anklingt. Sachlich hat es nicht das Geringste damit zu schaffen, denn es kennzeichnet ja das Handeln in seiner Freiheit. Es heißt nicht, daß diese absolut sei, sondern daß sie grundsätzlich sich auf alles richten kann. Überflüssig zu betonen, daß der totale Charakter der Politik keine neue Entdeckung ist. Wenn Hegel in der Rechtsphilosophie (§ 257) den Staat als die Wirklichkeit der sittlichen Idee bestimmt, so steht nichts anderes im Blick, obwohl dasselbe dann anders ausgelegt wird.
Der Vortrag erschinn als Beitrag zu der Festschrift für Erik Wolf, Existenz und Ordnung, hgg. von Thomas Würtenberger, Werner Maihofer, Alexander Hollerbach, Frkft./M. 1962, S. 282–308.
l.c. S. 283.
l.c. S. 284.
l.c. S. 284f.
l. C. S. 287.
l. C. S. 287.
l.c. S. 282.
Helmut Schelsky, Ortsbestimmung der deutschen Soziologie, a. a. 0., S. 24.
Cf. Hans-Peter Schwarz, Probleme der Kooperation von Politikwissenschaft und Soziologie in Westdeutschland, S. 298, in: Dieter Oberndörfer, Hg., Wissenschaftliche Politik. Eine Einführung in Grundfragen ihrer Tradition und Theorie, S. 297–333, Freiburg 1962, erschienen in der Reihe: »Freiburger Studien zu Politik und Soziologie«, hgg. von Prof. Dr. Arnold Bergstraesser.
Vgl. dazu vor allem die erste und letzte Untersuchung, »Zur gegenwärtigen Lage« (a. a. O., S. 9ff.), und »Die Auflösung der politischen Wissenschaft« (a.a.O., S. 116ff.), ferner vom gleichen Verfasser: Bemerkungen zur wissenschaftsgeschichtlichen Situation der politischen Wissenschaft, in: Gesellschaft — Staat — Erziehung, Jg. 5, 1960, S. 203ff., vor allem S. 208f.
Hans Maier, Die Lehre der Politik an den deutschen Universitäten, vornehmlich vom 16. bis 18. Jahrhundert, in: Dieter Oberndörfer, Wissenschaftliche Politik, a. a. O., S. 59–116. Maiers verdienstvoller Beitrag geht auch auf die spätmittelalterlichen Verhältnisse und auf die Lage im 19. Jahrhundert ein.
Hans-Peter Schwarz, Probleme der Kooperation von Politikwissenschaft und Soziologie in Westdeutschland, a. a. O.
Otto Heinrich v. d. Gablentz, Politische Forschung in Deutschland, in: Otto Stammer, Hg., Politische Forschung, Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft, Bd. 17, Köln u. Opladen 1960, S. 153–173. V. d. Gablentz’ Beitrag stellt im wesentlichen eine Literaturübersicht dar.
F. M. Schmölz, Zur Situation der politischen Wissenschaft, in: Die neue Ordnung in Kirche, Staat, Gesellschaft, Kultur, Jg. 14, 1960, S. 168–179.
Zitiert nach F. M. Schmölz, l.c. S. 178.
Cf. H.-P. Schwarz, a. a. O., S. 317.
Eric Voegelin, Die Neue Wissenschaft der Politik, München 1959, S. 11.
l. c. S. 12.
l.c. S. 13.
l.c. S. 14.
l.c. S. 14.
l.c. S. 14.
l. c. S. 113–115. Es wäre nur folgerichtig, wenn eine solche Wahrheit den politischen Gesellschaften »autoritativ auferlegt« werden könnte, eine Formel, die Voegelin bezüglich Solons Staatsordnung tatsächlich gebraucht (1.c. S. 101).
Cf. etwa Carl Joachim Friedrich, Die politische Wissenschaft (Orbis Academicus) Freiburg—München, S. 3, Alexander Rüstow, Weshalb Wissenschaft von der Politik?, in: Ztschr. f. Politik NF 1, 1954 (S. 131–138 ), S. 131.
Cf. Aristoteles, NE 1139a.
Cf. Aristoteles, An. post. I 4, 73a22.
Cf. Aristoteles, NE 1139 b.
Cf. Aristoteles, NE 1141a u. An. post. II 19,100b, wo der voúç als éma igi.lç andpxh bestimmt wird.
Cf. Aristoteles, NE 1177a u. b.
Cf. Fritz Heinemann, Schicksal und Aufgabe der Philosophie im XX. Jahrhundert, a. a.0., S. 273.
Es ist sicherlich kein Zufall, daß von interessierter Seite die »sichere und eindeutig christliche Basis« als besonderer Vorzug der »Neuen Wissenschaft« Voegelins gerühmt wird, cf. F. M. Schmälz, Auf der Suche nach der Politik, S. 126, in: Die neue Ordnung, Jg. 14, 1960, S. 123–128.
Hier macht es sich Voegelin zu leicht, wenn er die Option für eine bestimmte Art Metaphysik dadurch der Diskussion zu entziehen sucht, daß er mögliche Gegner von vornherein des unvollständigen Wissens zeiht. Cf. Eric Voegelin, Die Neue Wissenschaft der Politik, a. a. O., S. 41.
c. S. 116.
Ebd.
l. c. S. 45.
l.c. S. 11.
Im Geleitwort zu Jürgen Gebhard, Politik und Eschatologie. Studien zur Geschichte der Hegelschen Schule in den Jahren 1830–1840 (Münchener Studien zur Politik, Heft 1, München 1963), wird als Grundlage der Politikwissenschaft ein Wissen von der menschlichen Natur gefordert, » das um die Kenntnis ihrer Manifestationen über die klassischen und christlichen Formen hinaus reicher geworden ist« (1. c. S. VI). Dieser Ausgriff wird um der Einordnung der neuen Wissensbestände willen notwendig, der außereuropäischen und vorklassischen Stoffmassen wegen — gerade dann, wenn die Politikwissenschaft wieder den sachlichen Umfang gewinnen soll, den sie im klassischen und christlichen Verständnis hatte (1. c. S. VIf.). Gleichzeitig kündigt Voegelin eine Einführung in die Theorie der Politik mit programmatischem Charakter für die Jahre 1964/65 an (1. c. S. V).
Kurt Sontheimer, Zum Begriff der Macht als Grundkategorie der politischen Wissenschaft, S. 198, in: Dieter Oberndörfer, Hg., Wissenschaftliche Politik, a. a. O., S. 197 bis 209.
Es genügt hier an Treitschkes »Politik« zu erinnern und an die von ihm abhängigen nationalstaatlichen Historiker. So wird schon in der Einleitung zum l. Band seiner »Politik« (Vorlesungen gehalten an der Universität zu Berlin, ed. von Max Cornicelius, 5. Aufl. Leipzig 1922) als »absolute Wahrheit« behauptet, »daß der Staat Macht ist, daß alle bürgerliche Gesellschaft Klassenordnung ist usf.« (S. 11, vgl. auch S. 32f.). Im 2. Band der »Historischen und Politischen Aufsätze« (Die Einheitsbestrebungen zerteilter Völker, 5. vermehrte Aufl. Leipzig 1886) heißt es, »daß das Wesen des Staates zum Ersten Macht, zum Zweiten Macht und zum Dritten nochmals Macht ist« (S. 152).
Cf. Max Weber, Politik als Beruf, München—Lpzg. 1919, S. 4.
Cf. Max Weber, Soziologische Grundbegriffe, S. 42, Tübingen 1960, Sonderdruck aus »Wirtschaft und Gesellschaft«, 4. Aufl. 1956, Hg. Johannes Winckelmann, S. 1–30.
Friedrich August Freiherr v. d. Heydte, Staat, S. 938, in: Werner Ziegenfuß, Hg., Hdb. d. Soziologie, 2. Hälfte, Stuttgart 1956, S. 938–969.
Cf. den von Otto Heinrich v. d. Gablentz und Ernst Fraenkel bearbeiteten Artikel »Wissenschaft von der Politik« im Fischer-Lexikon »Staat und Politik«, hgg. von Ernst Fraenkel und Karl Dietrich Bracher, Frkft./M. 1957.
Cf. Otto Stammer, Gesellschaft und Politik, S. 562, in: Werner Ziegenfuß, Hg., Hdb. d. Soziologie, l. Hälfte, Stuttgart 1955, S. 530–611.
Cf. Otto Heinrich v. d. Gablentz, Politik als Wissenschaft, S. 3, in: Ztschr. f. Politik, NF 1 1954, S. 2–23.
Ossip K. Flechtenheim, Grundlegung der politischen Wissenschaft, Meisenheim am Glan 1958, S. 70.
Um nur einige repräsentative Namen zu nennen, seien Harold D. Lasswell und Abraham Kaplan (Power and Society, London 1952 ), George Catlin (Political Theory: What is it? London o. J.) und Georg Schwarzenberger (Machtpolitik, Tübingen 1955) erwähnt.
Arnold Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, S. 88, in: »Bedeutung und Funktion der Grenze in den Wissenschaften«, Freiburger Dies Universitatis, Bd. 6, 1957/58, Frbg./Brg. 1958, S. 85–95.
Diese Auffassung wird des öfteren vertreten. Cf. dazu Kurt Sontheimer, Zum Begriff der Macht als Grundkategorie der politischen Wissenschaft, a. a. O., S. 202.
Max Weber, Soziologische Grundbegriffe, a. a. O., S. 43.
Hermann Heller, Staatslehre, hgg. v. Gerhard Niemeyer, 2. Aufl. Leiden 1961, S. 203.
Vgl. dazu Arnold Bergstraesser, Max Weber, der Nationalstaat und die Politik, in: A. Bergstraesser, Politik in Wissenschaft und Bildung, erschienen in der Reihe: »Freiburger Studien zu Politik und Soziologie«, Frbg./Brg. 1961, S. 63ff. Siehe besonders S. 72, wo Bergstraesser auf die Wertneutralität und den Agnostizismus Max Webers in metaphysischer Hinsicht hinweist.
Kurt Sontheimer, Zum Begriff der Macht als Grundkategorie der politischen Wissenschaft, a. a. O., S. 202f.
e. S. 202. Vgl. auch W. Hennis, Zum Problem der dt. Staatsanschauung, in: VZG, Jg. 7 (1959), S. 1 ff.
Arnold Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 86.
A. Bergstraesser, Formen der Überlieferung, S. 46, in: Politik in Wissenschaft und Bildung, S. 43 ff., Frbg. 1961.
A. Bergstraesser, Mensch und Gesellschaft, S. 92, in: Europa, Vermächtnis und Verpflichtung, Hg. Hansgeorg Loebel, Frkft./M. 1957, S. 90ff.
A. Bergstraesser, Formen der Überlieferung, a. a.0., S. 45.
A. Bergstraesser, Mensch und Gesellschaft im Atomzeitalter, S. 119, in: Politik in Wissenschaft und Bildung, a.a.O., S. 109 ff.
A. Bergstraesser, Die Technik und das Kulturproblem des 20. Jahrhunderts, S. 131, in: Politik in Wissenschaft und Bildung, a. a. O., S. 124ff.
A. Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 86.
A. Bergstraesser, Die Technik und das Kulturproblem des 20. Jahrhunderts, a. a.0., S. 127f.
A. Bergstraesser, Mensch und Gesellschaft im Atomzeitalter, a.a.O., S. 121.
A. Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 87.
A. Bergstraesser, Mensch und Gesellschaft im Atomzeitalter, a. a. O., S. 119 f.
Vgl. die Bemerkungen über die Bestimmtheit des Menschen zur Person, l.c. S. 118.
Man könnte vielleicht meinen, daß wir zu ausführlich bei der Darstellung der Bergstraesserschen Minimalanthropologie verweilt haben, aber in Wahrheit ist sie fundamental und ihre Darstellung daher unerläßlich. Wir bedauern daher eher, nicht länger dabei ausharren zu können, zumal wichtige Fragen — z. B. der Prozeß der Ausbildung des normativen Bewußtseins — noch weiterer Klärung bedürftig wären. Bergstraesser hat in dem schon zitierten Aufsatz »Formen der Überlieferung« dazu Stellung genommen, auf den nachdrücklich hingewiesen sei.
Vgl. zur Ausbildung dieser Dualismen die wichtigen Arbeiten Otto Brunners, der ausführlich auf die Abhebung des Staates von der Gesellschaft eingeht, vor allem »Das Problem einer europäischen Sozialgeschichte« und »Das Zeitalter der Ideologie«, beide jetzt in: Otto Brunner, Neue Wege der Sozialgeschichte, Göttingen 1956. Darüber hinaus sind jetzt der Aufsatz von Erich Angermann, Das »Auseinandertreten von Staat und Gesellschaft« im Denken des 18. Jahrhunderts, in: Ztschr. f. Politik, NF Jg.10,1963, S. 89–101, und vor allem die Habilitationsschrift von Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft (Politica Bd. 4, Abhandlungen und Texte zur politischen Wissenschaft, ed. Wilhelm Hennis und Roman Schnur, Neuwied 1962) heranzuziehen.
A. Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 90.
Damit stimmt überein, daß Bergstraesser in der Freiheit die zentrale Lehre der europäisch-abendländischen Daseinserfahrung sieht, cf. »Mensch und Gesellschaft«, a. a. O., S. 95.
Das politische Handeln bedurfte immer des Wissens von dem, was ist, von dem, was
möglich ist, und von dem, was sein soll«, so Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 89.
l.e. S. 90.
l c. S. 89.
l.c. S. 92f.
l. c. S. 93.
l. c. S. 90.
l.c. S. 94.
l.c. S. 87 und S. 95.
l.c. S. 91.
c. S. 91.
C. S. 91.
Vgl. dazu i. e. den weiterführenden Aufsatz von Dieter Oberndörfer, Politik als praktische Wissenschaft, in: D. Oberndörfer, Wissenschaftliche Politik, a. a. O., S. 9–58. Besonders S. 38ff. geht Oberndörfer ausführlich und sachkundig auf methodologische Fragen ein.
Erwähnt seien noch Dolf Sternbergers »Begriff des Politischen« (Frkft./M. 1961), der den Frieden als »die politische Kategorie schlechthin« bestimmt (1.c. S. 18), und Michael Freunds Aufsatz »Ist eine Wissenschaft von der Politik möglich ?«, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, 3 (1952), S. 129ff., der diese Frage in vorsichtiger Weise verneint. Sternberger ist hinsichtlich seines Grundbegriffs, der pax, eingehend in dem schon zitierten Aufsatz von Max Müller, »Philosophische Grundlagen der Politik« (a.a.O., S. 287ff.) und zutreffend auch von Dieter Oberndörfer, »Politik als praktische Wissenschaft« (a. a. O., S. 14f.) kritisiert worden, die beide die »nur formale Definition des Friedens im Sinne bloßen Funktionierens der sozialen Relationen ohne ontologische Erhellung des Friedens und der mit dem Frieden ontologisch untrennbar verschränkten Gerechtigkeit« (so Oberndörfer,1. c. S. 15) bemängeln. Freund verharrt in dem Dualismus von Theorie und Praxis. Der Wissenschaft wird die Wahrheit als oberstes Gesetz zugeordnet, die Politik wird als Kampf, Wille, Entscheidung bestimmt (a. a. 0., S. 31). Daß aber dieser Kampf sich gleichfalls an der Wahrheit, wenn auch nicht an der wissenschaftlichen, orientiert, daß die Autorität, die — in Erinnerung des alten Hobbesschen Spruches — das Gesetz macht, der Legitimation bedarf (was Hobbes wußte), daß die Ordnung, die hergestellt wird, mit dem Anspruch auftritt, gerechte Ordnung zu sein — kurz: daß in der Politik um die wahre Wesensgestalt des Menschen gerungen wird: diese Dimension der Politik wird von Freund übersehen oder wenigstens aus der Diskussion ausgeklammert. Hier hat die Wissenschaft und die Philosophie sehr wohl ihre kritische und aufklärerische Funktion, wenngleich sie weder das letzte Wort sprechen kann noch das Wagnis der Entscheidung eliminieren will, sondern den »unvorhersehbaren und im letzten unauslotbaren Charakter des Geschicks« anerkennt ( Arnold Bergstraesser, Die Stellung der Politik unter den Wissenschaften, a. a. O., S. 95 ).
Dieter Oberndörfer, Politik als praktische Wissenschaft, a. a. O., S. 12.
i.e. S. 13.
l.c. S. 26.
l.c. S. 16f.
i.e. S. 30.
i.e. S. 17.
c. S. 29ff.
l.C. S. 38.
l.C. S. 38f.
c. S. 44ff.
Eine Vielfalt von Bedeutungen, die zum größten Teil auch heute noch gängig sind, führt schon Hermann Rehm, Politik als Wissenschaft, in: Hdb. d. Politik (Bln./Lpzg. 1912) Bd. I, S.10 f., an. Es gibt ältere und neuere, längere und kürzere Kataloge, die sicherlich nicht falsch sind, uns aber auch nicht unmittelbar weiterhelfen.
Auch die Sprache der Wissenschaft und zumal die der Geisteswissenschaften ist auf die vorwissenschaftliche Sprache, die sie zu präzisieren sucht und auf die sie freilich auch zurückwirkt, angewiesen — ähnlich wie der Wissenschaftler in seinen Forschungen auf die Erfahrungen in der »vorwissenschaftlichen Lebenswelt« — so sehr i. ü. eine starre Scheidung heute obsolet geworden ist. (Zur Fragwürdigkeit des Husserlschen Terminus »vorwissenschaftliche Lebenswelt« cf. Eugen Fink, Sein, Wahrheit, Welt. Vorfragen zum Problem des Phänomenbegriffs, Den Haag 1958, S. 4.)
Polis bezeichnet nicht nur die Stadt, sondern häufiger noch die Gemeinschaft der Burger, die den Staat bilden. (Cf. W. Pape, Griechisch-Deutsches Handwörterbuch, Nachdruck der 3. Auflage, bearbeitet von Sengebusch, Graz 1954, 2. Bd., S. 656.) Isokrates bringt das Wort mit 7coakca (umdrehen, umwenden, umpflügen, aber auch: sich wo herumdrehen, aufhalten) und 7cfaoµai (sich an einem Ort bewegen, sein) in Verbindung. Es ist offensichtlich, daß damit nicht das Geringste auch nur über die Struktur der antiken Polis ausgesagt ist.
Eugen Fink hat in seinen Vorlesungen immer wieder auf solche wesentlichen Existenzphänomene hingewiesen und sie auszuarbeiten versucht. Cf. auch Eugen Fink, Sein, Wahrheit, Welt, a. a.O., S. 2.
Vgl. Eugen Fink, L’Analyse intentionelle et le probléme de la Pensée speculative, in: Problèmes actuels de la phénoménologie, édites par H. L. van Breda (»Textes et études philosophiques«. Actes du colloque intern. de phénoménologie Bruxelles, avril 1951), S. 53 ff., vor allem S. 62, 68. Von dieser Kritik wird natürlich nur ein Zweig der Phänomenologie getroffen, etwa die idealistische Phänomenologie im Sinne Husserls, die die Dinge als die Einheitspole der subjektiven Gegebenheitsweisen betrachtet, und die realistische Phänomenologie der Münchener Schule, die das Bewußtsein als ein passiv abbildendes Medium versteht, nicht aber etwa die hermeneutische Phänomenologie Heideggers, die das öv schon als 6v aeyót.Levov interpretiert.
Cf. Arnold Bergstraesser, Europa als geistige und politische Wirklichkeit, in: Europa als Idee und Wirklichkeit, Freiburger Dies Universitatis, Bd. 3, S. 69–80, Freiburg 1955, S. 69: »Alles politische Denken und Handeln ist letzten Endes das Ergebnis eines geistig antwortenden Grundverhaltens zum Dasein.«
131 Vgl. dazu Helmut Plessner, Die Aufgabe der philosophischen Anthropologie, in: Zwischen Philosophie und Gesellschaft. Ausgewählte Abhandlungen und Vorträge, Bern 1953 S. 117-131 S. 117f., insgesamt Karl Löwiths Buch »Von Hegel zu Nietzsche« 2. Aufl. Stuttgart 1950.
132 Cf. Otto Friedrich Bollnow, Das Wesen der Stimmungen 2. Aufl. Frkft./M. 1943 S. 2und Karl Löwith, Das Individuum in der Rolle des Mitmenschen, München 1928 S. 6.
Man braucht sich dabei nicht auf Feuerbach zu beschränken. Diese Erscheinung ist unter dem Namen »Zusammenbruch des Deutschen Idealismus« bekannt geworden.
Ludwig Landgrebe, Philosophie der Gegenwart, a. a. O., S. 15.
Zur Kritik vgl. Ernst Topitsch, Der Historismus, in: Studium Generale, Jg. 7, 1954, S. 430–439.
Nach der Zerstörung der metaphysischen Wesensbestimmung des Menschen als des animal rationale konnte die Philosophie als ihren eigentlichen Bereich nur das Irrationale verstehen (Lebensphilosophie), was als Gegenzug dann die objektorientierte Metaphysik auf den Plan rief. Mittlerweile ist der beliebte Dualismus von Rationalismus und Irrationalismus selbst suspekt geworden.
Natürlich gibt es eine biologische, philosophische und theologische Anthropologie, die nach Art der Fragestellung, Anspruch der Begründung und den leitenden Voraussetzungen grundverschieden sind. (Cf. Martin Heidegger, Kant und das Problem der Metaphysik, Frkft./M., 2. Auflage 1951, S. 189.) Die Idee der Anthropologie wird unbestimmt (cf. l.c. S. 191). Soll sie empirisch oder apriorisch vorgehen? (Cf. Helmut Plessner, Macht und menschliche Natur. Ein Versuch zur Anthropologie der geschichtlichen Weltansicht, in: Zwischen Philosophie und Gesellschaft, a. a. O., S. 241–317, S. 251 ff.) Liegen nicht auch einer formalen Anthropologie wenigstens im Ausgang empirisch-anthropologische Erkenntnisse zugrunde, und können die durch Abstraktion gewonnenen Strukturformeln tatsächlich von der Abstraktionsbasis gelöst werden? Welche Funktion hat die Anthropologie im ganzen der Wissenschaften? Ist sie eine »Meta-Wissenschaft«, die nachträglich die arbeitsteilige Sonderung der Wissenschaften aufhebt, die spezialistisch aufgesplitterten Disziplinen überwölbt, oder ist sie eine Grundwissenschaft, die apriorisch den Rahmen entwirft, in dem sich die Wissenschaften vom Menschen zu bewegen haben? Ist sie eine »theoretische« Wissenschaft, oder ist sie eine »praktische« Wissenschaft, wie Helmut Plessner, einer der Begründer der modernen Anthropologie sie versteht, der ihr als Aufgabe die Bewahrung des Glaubens an die Menschlichkeit des Menschen zuweist? (Cf. Helmut Plessner, Die Aufgabe der philosophischen Anthropologie, a. a. O., S. 122, 124, 127, 131.) Diese Fragen ließen sich fortsetzen, aber sie genügen vielleicht als Hinweis auf die Vielschichtigkeit des Komplexes Anthropologie, dessen man sich nicht gleichsam im Handstreich versichern zu können hoffen darf.
Gehlens Versuch, durch Veränderung der Fragestellung dem metaphysischen Teufelskreis zu entgehen (vgl. seinen Rückblick in dem Aufsatz »Zur Geschichte der Anthropologie«, S. 16f., in: Arnold Gehlen, Anthropologische Forschung, rde 138, Hbg 1961, S. 7–25), ist dafür aufschlußreich. Gehlen überwindet den alten Dualismus von Leib und Geist, indem er die menschliche Intelligenz in den biologischen Lebenszusammenhang hineinkomponiert, wirft aber damit gegen seinen Willen die (wiederum metaphysische) Frage auf, wieso die auf ihre Funktion im biologischen Lebensprozeß reduzierte ratio dann noch zu einer Erkenntnis dieses Prozesses in der Lage sein kann. Die extrapolierte metaphysische Problematik heftet sich natürlich auch schon an seinen Begriff des »handelnden« Wesens, was hier wohl nicht gezeigt zu werden braucht.
In diesem Sinn ist, wie Durkheim bemerkte, jede Gesellschaft eine moralische Gesellschaft, da keine Gesellschaft entsteht, ohne verbindliche, d. h. mit Sanktionen ausgestattete Normen zu setzen, in denen sich ihr Daseinsverständnis fixiert hat. Eine andere Frage ist freilich, ob jenes normative Daseinsverständnis nicht noch andere Aspekte hat. Vgl. auch Ralf Dahrendorf, Über den Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen (Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart, Bd. 232), Tübingen 1961, S. 20.
Auf dieses Verhältnis geht ausführlich Theodor Litt, Die Freiheit des Menschen und der Staat, in: Die politische Selbsterziehung des deutschen Volkes (Schriftenreihe der Bundeszentrale für Heimatdienst, Heft 1), 3. Aufl. Berlin 1957, ein. »Zur vollen Wirklichkeit des Staates gehörtChrw(133) das seine Bürger erfüllende Staatsbewußtsein als integrierendes Moment mit hinzu Der besondere Staat würde nicht derjenige sein, der er ist, wenn er nicht in den Seelen seiner Bürger gerade in dieser besonderen Gestalt gegenwärtig wäre.« (1. c. S. 8.) Man sieht leicht, daß hier der Staat als ein Gebilde angesetzt wird, das sich mit der Weise seiner Auslegung bereits verändert. Damit wird die Interpretation zum wirklichkeitsbildenden Prinzip — und jede politische Theorie wäre in sich schon praktisch, nicht nur auf Verwirklichung abzielend.
Es lassen sich natürlich philosophische Untersuchungen denken, die so etwas wie »Miteinandersein überhaupt« (cf. etwa Karl Löwiths Buch »Das Individuum in der Rolle des Mitmenschen«, a. a. O.) oder auch »politische Existenz überhaupt« zum Thema haben. Sie sind in bestimmten Hinsichten wertvoll, so z. B. wenn Löwith eine kategoriale Analyse der Mitwelt versucht, die in der neuzeitlichen Philosophie infolge deren ausschließlicher Orientierung am Selbstbewußtsein, als dessen Korrelat die Gegenstandswelt ausgearbeitet wurde, weithin vernachlässigt worden ist (cf. l.c. S. 2). Auch diese Kategorien können nicht metahistorischer Natur sein, wenn der Mensch wirklich ein geschichtliches Wesen ist.
Statt vieler Hinweise sei hier nur auf Ernst Troeltschs Aufsatz »Naturrecht und Humanität in der Weltpolitik« (in: Ernst Troeltsch, Deutscher Geist und Westeuropa, Gesammelte kulturphilosophische Aufsätze und Reden, hgg. von Hans Baron, Tübingen 1925, S. 3–27) aufmerksam gemacht, bes. S. 5f.
Carl Schmitt, Politische Romantik, München 1919, S. 12.
Vor der Erörterung der einzelnen politischen Ideenkreise der Gegenwart geht Hermann Heller ausdrücklich auf ihre gemeinsamen geistesgeschichtlichen Grundlagen ein, also auf die Aufklärung, das Naturrecht, die durch die Renaissance erweckte Antike und das ausgehende Mittelalter. (Cf. Hermann Heller, Die politischen Ideenkreise der Gegenwart, [Jedermanns Bücherei, Abt. Rechts-und Staatswissenschaft, hgg. von Friedrich Glum]) Breslau 1926, S. 13ff.
Vgl. etwa Leo Strauß, Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1953, S. 174 ff., und Wilhelm Dilthey, Weltanschauung und Analyse des Menschen seit Renaissance und Reformation, Ges. Schr. Bd. 2, 5. Aufl. Göttingen 1957, S. 291ff. Hans Wetzel stellt über den antiken Einfluß hinaus den der mittelalterlichen Willensmetaphysik des Duns Scotus und Occam fest (cf. Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, 2. Aufl. 1955, S. 112f.).
Zur Selbigkeit des Prozeßbegriffs, der unser Verständnis der Natur wie der Geschichte bestimmt, vgl. Hannah Arendt, Natur und Geschichte, in: Fragwürdige Traditionsbestände im politischen Denken der Gegenwart, a. a. O., S. 47ff.
Vgl. Leo Strauß, Naturrecht und Geschichte, a. a. O., S. 7, aber auch das ganze 3. Kapitel.
Cf. Hans Barth, Das geschichtliche und das natürliche Recht und die Idee der Ordnung als Problem der politischen Philosophie, in: Die Idee der Ordnung, S. 196ff., Zürich 1958, S. 200.
Statt dessen sei wenigstens auf drei Veröffentlichungen verwiesen: Hans Welzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, a. a. O., Erik Wolf, Das Problem der Naturrechts-lehre, Karlsruhe 1955, Werner Maihofer, Hgb., Naturrecht oder Rechtspositivismus (Wege der Forschung, Bd. 16), Bad Homburg vor der Höhe 1962. Das Dilemma des Naturrechts hat schon Friedrich Julius Stahl in wenigen Worten aufgedeckt: »Die Philosophie, welche nur anerkennt, was aus der Vernunft folgt, kann auch die Quelle des Ethos nirgends anders als in der Vernunftsuchen. Darin besteht das Naturrecht.« »Die Vernunft, welche das Ethos folgern soll, bedarf nun aber eines Grundbegriffs, aus welchem sie es folgereChrw(133) Nach dem subjektiv-rationalistischen Standpunkte des Naturrechts ist dieser Begriff das Daseyn des Denkenden, die menschliche Natur. In der Wirklichkeit ist diese Natur immer eine bestimmte, bestimmt durch Individualität, Umgebung, Schicksal, Zeit, Materie, kurz durch Geschichte. In solcher Bestimmung hat sie aber keine logische Notwendigkeit.« (Friedrich Julius Stahl, Die Philosophie des Rechts, 5. unveränd. Aufl., Bd. 1, S. 111, 117, Tübingen und Leipzig 1878.)
Gute zusammenfassende Darstellungen der Geschichte des politischen Denkens sind die Bücher von George Sabine, A History of Political Theory, New York, 2. Aufl. 1950, und Jean Touchard, Histoire des Idées Politiques, Paris 1959.
Cf. Friedrich Nietzsche, Der Wille zur Macht. Versuch einer Umwertung aller Werte, Buch I,Aphorismus 2 und 3 (Kröners Taschenausgabe Bd. 78, Stuttgart o. J.), S. 10.
152 Leo Strauß, Naturrecht und Geschichte, a.a.O., S. 4f.
Carl Schmitt, Politische Theologie, Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität München—Leipzig 1922, S. 60.
l. C. S. 27.
Besonders interessant hätte für die Untersuchung dieses Verhältnisses Carl Schmitts Aufsatz »Freiheitsrechte und institutionelle Garantien« aus dem Jahre 1931 werden können (jetzt abgedruckt in den Verfassungsrechtlichen Aufsätzen, a. a. O., S. 140ff.). Doch die Freiheit steht hier, wie Peter Häberle zu Recht bemerkt hat, »jenseits des Rechts oder außerhalb des Rechts und Staates«. (Peter Häberle, Der Wesensgehalt des Art.19 Abs. 2 Grundgesetz. Zugleich ein Beitrag zum institutionellen Verständnis der Grundrechte und zur Lehre vom Gesetzesvorbehalt. Freiburger Rechts-und Staatswissenschaftliche Abhandlungen Bd. 21, Karlsruhe 1962, S. 93.)
Auf ein angemessenes Verständnis der Forderung nach Objektivität gehen wir im folgenden Paragraphen ein.
Vgl. weiter oben S. 40.
Hermann Heller, Die politischen Ideenkreise der Gegenwart, a. a. O., S. 8ff.
l. C. S. 10f.
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Schmitz, M. (1965). Einführung. In: Die Freund-Feind-Theorie Carl Schmitts. Ordo Politicus. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19655-6_1
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