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Die Fachministerien — Grundlagen der Planexekutive

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Macht ohne Mandat

Part of the book series: Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft ((SIPW))

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Zusammenfassung

Die Stellung der einzelnen Ministerien ist wesentlich durchsichtiger als die des Ministerrats (»Regierung«) und insbesondere die des Präsidiums des MR. Daß der Ministerialebene eine verwaltend-verfügende Tätigkeit zukommt, darin stimmen Gesetzesformulierung und Praxis zweifellos überein. Lediglich die Minister selbst befinden sich in der widersprüchlichen Lage, daß ein jeder von ihnen nicht nur für sein Ressort, sondern überdies für die gesamte Regierungsarbeit volle Mitverantwortung trägt 252, also sinngemäß auch für derartige Beschlüsse geradestehen muß, denen er die Zustimmung verweigert hat bzw. die (als Direktive des Präsidiums des MR) ohne seine Teilnahme zustande gekommen sind. Praktisch hat diese Mitverantwortung keine größere Bedeutung, zumal es sich bei den meisten dieser Entscheidungen, wie bereits ausgeführt 253, um Grundsatzfragen handelt. Bei diesen ist aber nach der »Rahmenarbeitsordnung für die Mitarbeiter der zentralen staatlichen Organe« jeder Exponent der Exekutive ohnehin auf die Generallinie der »Festigung der Arbeiter-und-Bauernmacht« verpflichtet 254 . Die Politik der Regierungserklärungen, die Gesetzgebung und ganz besonders die Verordnungs- und Beschlußpolitik des MR bzw. seines Präsidiums ist, wie betont, ausgesprochene Parteipolitik. Hier manifestiert sich die Staatsgewalt in ihrer normierenden Funktion.

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Literatur

  1. »Gesetz über den Ministerrat...« (Anm. 164), § 1, Abs. 2.

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  2. Vgl. o. II. Kapitel, Absdhnitt »Die Rolle der Regierunge.

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  3. »Beschluß über die Rahmenarbeitsordnung für die Mitarbeiter der zentralen staatlichen Organe. Vom 12. April 1956e in: GBI, 1956, I, Nr. 47, S. 397, insbes. Präambel; ferner »Verordnung über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane. — Disziplinarordnung — Vom 10. März 1955e in: GBI, 1955, I, Nr. 24, S. 217, Präambel sowie § 3, Abs. 1.

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  4. »Gesetz über den Ministerrat...s (Anm. 164), § 6, Abs. 2. Vgl. Haupt, fiber einige Veränderungen.. (Anm. 9), S. 56 f. sowie S. 34–38.

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  5. Darauf hat von westlicher Seite vor allem Hannspeter Hellbeck hingewiesen: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, 2. Aufl., Bonn 1955, S. 18.

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  6. Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke. Vom 24. Juli 1952« in: GBI, 1952, Nr. 101, S. 62, 5 IV (11), sowie «Gesetz über den Ministerrat...« (Anm. 164), 5 6, demzufolge die Minister «bestimmte Zweige der Verwaltung... leiten«.

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  7. Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1955, hrsgg. von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, Jg. 1, Berlin 1956, S. 123: Der Gesamtwert der Bruttoproduktion (ausgenommen den Bausektor) beläuft sich danach auf 44,24 Mrd. DM, von denen 32,3 Mrd. DM auf die zentral verwalteten volkseigenen Betriebe entfallen.

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  8. Das «Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel« ist zwar der Kontrolle durch das Büro des Präsidiums — wie die übrigen in diesem Kapitel behandelten Ministerien des zivilen Sektors — unterstellt, unterscheidet sich jedoch in mancher Hinsicht wesentlich von allen übrigen Ministerien: Es hat keine nachgeordneten regionalen und lokalen Dienststellen, sondern nur die in Überführung in den GmbH-Status befindlichen Büros «Deutscher Innen- und Außenhandel«, Handelskontore für bestimmte Produktionszweige. Es arbeitet eng mit dem Außenministerium zusammen, insofern der Außenhandel — vor allem der nach den kapitalistischen Ländern — in diesem Staatskonzept vor allem politisch orientiert ist. Schließlich verfügt es über halb private (in Wirk­lichkeit von ihm kontrollierte und seinen Weisungen folgende) Außenstellen im In- und Ausland, die nominell den Komplex «Kammer für Außenhandel« bilden. Das sind Umstände, die diesem Ministerium, vom inneren Gefüge des Regierungsaufbaus her gesehen, gegenüber den übrigen Produktions-, Zirkulations- und Kulturministe­rien eine Sonderstellung geben.

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  9. Schon lt. «Gesetz über die Regierung...« (Anm. 158), § 7; später entsprechend aufgenommen im «Gesetz über den Ministerrat...« (Anm. 164), § 3 a.

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  10. »Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates über die Anleitung und Kontrolle der Fachabteilungen bei den Räten der Bezirke und Kreise durch die Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vom 3 Februar 1955« in: GBI,1955, II, Nr. 11, S. 66 f., sowie «Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise. Vom 24. Juli 1952« in: GBI, 1952,Nr. 101, S. 624, IV (11), Abs. 1, sowie die o in Anm. 257 angezogene Formulierung aus der «Ordnung für den Aufbau... der staatlichen Organe der Bezirke«

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  11. Friedrich (Anm. 151), S. 257.

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  12. Das gilt vor allem in den Produktionsministerien.

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  13. Strukturwandel und Fluktuation in der Sowjetzonen-Regierung, hrsgg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn, hektogr., laufend ergänzt, letzte Ausgabe 1. Mai 1955. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bis Mitte 1952 Strukturveränderungen innerhalb der Regierung regelmäßig bekanntgegeben wurden, meistens sogar gesetzlich verankert waren. Seit dem <Gesetz über die Regierung< von 1952 (Anm. 158) werden Strukturfragen als etwas gänzlich Sekundäres angesehen. Veröffentlichungen erfolgen nur gelegentlich; lediglich Umwandlungen von Ministerien oder die Bildung von Staatssekretariaten m. e. G. werden in der Regel durch die VK bestätigt; über sonstige oberste Organe wird die Offentlichkeit nur beiläufig unterrichtet. Der hier gegebene Überblick kann deshalb in Einzelheiten bereits wieder überholt sein. Um so weniger dürfen diese Dinge überbewertet werden.

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  14. Vgl. o. II. Kapitel, Abschnitt <Präsidium des Ministerrats und Ministerrat<.

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  15. Ausführlicher u. im V. Kapitel, bes. S. 84 f

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  16. Vgl. o. I. Kapitel, Abschnitt,,Der Parteiapparat als Kern der innerstaatlichen Willensbildung«.

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  17. Vgl. o. Anm. 264.

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  18. Vgl. o. Anm. 264.

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  19. Vgl. »Gesetz über die Regierung... 1952e (Anm. 158).

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  20. vgl. o. III. Kapitel, Abschnitt »Probleme der Planverwirklichung«.

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  21. Nach übereinstimmenden Informationen aus der ministeriellen Verwaltungspraxis.

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  22. Die HV unterhalten eigene Kaderabteilungen, die für das leitende Personal der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe zuständig sind.

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  23. Vgl. o. Anm. 128.

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  24. So z. B. in den beiden Maschinenbauministerien 1954/55 mit einer oder zwei Ausnahmen alle HV-Leiter (nach Informationen des Instituts für politische Wissenschaft).

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  25. »Gesetz über den Ministerrat...« (Anm. 164), insbes- 55 3 und 6, sowie “Beschluß über die Erweiterung der Befugnisse der Minister...« (Anm. 242). Vgl. hierzu Haupt, Über einige Veränderungen.. (Anm. 9), S. 58 f.; S. 34–38.

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  26. Vgl. o. II. Kapitel, Abschnitt nPräsidium des Ministerrats und Ministerrat«, sowie Haupt, a. a O., S. 38; S. 56.

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  27. Unterlagen hierfür bei Haupt, a. a. O., S. 54; S. 57. Die Kommission für Landwirtschaft, die wenig später gegründet und in der ursprünglichen Beschlußfassung des Ministerrats, über die keine Einzelheiten publiziert wurden, nicht vorgesehen war, beruht auf einer nicht nachweisbaren Verordnungsgrundlage.

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  28. Merkbuch für die Mitarbeiter der staatlichen Organe 1956 (Schriftenreihe Demokratischer Aufbau, Heft 16), S. 28.

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  29. Vgl. o. III. Kapitel.

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  30. Haupt, Über einige Veränderungen.. (Anm. 9), S. 57.

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  31. Neues Deutschland v 12. April 1957. Vgl. auch Stern, uWirtschaftskabinett...a (Anm. 182).

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  32. »Beschluß über die Erweiterung der Befugnisse...« (Anm. 242), insbes. I, 1 c und 1 d; I, 2 c und 2 d.

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  33. »Verordnung über die Bildung von Kollegien. Vom 17. Juli 1952e in: MB1, 1952, Nr. 32, S. 109.

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  34. A. a O., § 3 (1).

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  35. Nach übereinstimmenden Berichten geflüchteter höherer Funktionäre aus Ministerien, die an solchen Sitzungen teilgenommen hatten. Das bestätigt sich auch aus § 6 (2) der VO, a. a. O., steht allerdings, wie es scheint, in Widerspruch zu § 6 (1) der gleichen VO (»Ober wichtige Fragen ist abzustimmen«). Dieser Widerspruch mag sich so klären, daß das Kollegium eine eigene, gegebenenfalls auch der des Ministers entgegenstehende Meinung bilden soll, daß der Minister auf keinen Fall an diese gebunden ist, daß aber bei Meinungsdifferenzen, sofern die Mehrzahl der Mitglieder des Kollegiums den abweichenden Standpunkt einnimmt, dieser bei Einsprüchen vor dem Ministerrat (oder dem Präsidium) höheres Gewicht haben soll.

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  36. Nach Informationen des Instituts für politische ‘Wissenschaft.

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  37. Ob derartige Vorlagen dem MR und seinem Präsidium eingereicht werden, entscheidet allein der Minister. Das geht aus den in den letzten Jahren fixierten Statuten der einzelnen Fachministerien, die im GBl veröffentlicht wurden, hervor.

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  38. Nach Informationen des Instituts für politische Wissenschaft.

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  39. Lt. »Beschluß über die Erweiterung...« (Anm. 242). Vgl. ferner Haupt, Über einige Veränderungen.. (Anm. 9), S. 58.

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  40. Zusammengefaßt im Beschluß <Die neue Lage und die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands« in: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats, Bd. V, Berlin 1956, S. 445 ff., insbes. S. 469 f. Vgl. ferner die anschließenden Ausführungen Grotewohls auf der 3. Parteikonferenz der SED in: Protokoll... der 3. Parteikonferenz.. (Anm. 175), S. 694 ff. und S. 679 f. Vorangegangen war bereits ein entsprechender Vorstoß auf dem 21. Plenum des ZK; vgl. Walter Ulbricht, <Fragen der politischen Ökonomie in der DDR«, abgedruckt in: Neues Deutschland v 16. November 1954, S. 3 f., insbesondere S. 4 oben. Auf ihn hatte auch die Regierungserklärung Grotewohls bei der Volkskammereröffnung Bezug genommen. Vgl. Neues Deutschland v 20. November 1954, bes. S. 5, Absatz <Lebendige Demokratien.

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  41. Vgl. Kröger in der Einleitung zu Albrecht (Anm. 59), S. 12. Vgl. auch Grotewohl auf der 3. Parteikonferenz (a. a O.), S. 706; ferner die im Bericht <Zu den Fragen der Leitung des Staatsapparates« (Anm. 147) insbes. auf S. 102 wiedergegebenen Ausführungen von Leichtfuß.

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  42. Merkbuch... 1956 (Anm. 279), S. 24.

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  43. Die Begriffsbildung ist keineswegs eindeutig. Nach dem von den DDR-Staatsrechtlern auf einer Tagung fixierten Sprachgebrauch schließt »Anleitung« Weisungsbefugnisse ein; »Zu den Fragen der Leitung des Staatsapparates« (Anm. 147), S. 105. Doch wird gerade hier die Ungeklärtheit des Begriffs hervorgehoben. Der Sprachgebrauch in der Partei widerspricht indes einer solchen Fixierung, da nach der Terminologie der SED die Partei auch dem Staat gegenüber — und zwar auf allen Ebenen — »anleitend« tätig ist, obwohl anweisende Eingriffe in das innere Getriebe des Staatsapparats strikt untersagt sind. Im Merkbuch... 1956 (Anm. 279), S. 43, wird das Verhältnis der Volksvertretungen zu den Ständigen Kommissionen als Anleitung bezeichnet, dann aber näher als Hilfeleistung charakterisiert. Dieser Sinn scheint dem in der SED üblichen Sprachgebrauch näherzukommen. Schließlich, um die Verwirrung zu vollenden, ist in mehreren Regierungsverordnungen davon die Rede, daß die Ministerialebene die Tätigkeit der Bezirks- und Kreisorgane »leite« (wo nach sonstigem Sprachgebrauch nur,anleite« vertretbar wäre).

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  44. Kontrolle der Durchführung — eine Hauptmethode der Leitung unseres Staates der Arbeiter und Bauern (Lehrmaterial für die staatspolitische Schulung, Nr. 24/25), hrsgg. von der Regierung der DDR, Berlin 1954, S. 14.

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  45. A. a O., S. 16.

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  46. A a O., S. 15 ff.

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  47. A. a O., S. 16.

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  48. a. A. a O., S. 17.

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  49. Eine gute sachgemäße Definition findet sich in: Lexikon A—Z in zwei Bänden (Anm. 190), I, S. 358.

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  50. So wird insbesondere darauf Wert gelegt, daß erst der demokratische Zentralismus eine fruchtbare Masseninitiative ermögliche. Vgl. etwa Merkbuch... 1956 (Anm. 279), S. 29 f., sowie den Leitartikel »Für hohe Initiative des Parteimitglieds — gegen jegliches Administrieren der Leitung« in: Neuer Weg, 1956, Nr. 6, S. 332 ff.

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  51. Dieser Gesichtspunkt wurde vor allem von Grotewohl in den ersten Reden nach dem Aufstand (in Böhlen sowie in Berlin-Sdhöneweide) hervorgehoben, ehe die Sprachregelung des PB behauptete, daß der Aufstand im wesentlichen eine angezettelte terroristische Aktion feindlicher Agenten gewesen sei.

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  52. Eine instruktive Übersicht über die Formen der Tätigkeit der Instrukteure findet sich in: Kontrolle der Durchführung.. (Anm. 295), S. 20 ff.

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  53. A. a. O., S. 21 f., sowie vor allem Merkbuch für die Mitarbeiter der staatlichen Organe 1954 (Schriftenreihe Demokratischer Aufbau, Heft 4), Berlin 1953, S. 34–39.

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  54. Vgl. Kontrolle der Durchführung.., a. a O., S. 20 ff.

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  55. Dieser Gesichtspunkt findet sich a. a. O., bes. S. 15–18; S. 23.

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  56. Ebda.

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  57. A. a O., S. 24–39, bes. S. 31 ff. Der Begriff des oSignalisierens« wird vor allem von den Justizfunktionären zur Kennzeichnung gestörter Verhältnisse angewandt, so etwa von Hilde Benjamin in ihrem Diskussionsbeitrag auf dem 4. Parteitag; Protokoll... der IV. Parteitages.. (Anm. 27), S. 467; doch beschränkt sich seine Anwendung durchaus nicht auf Mißstände krimineller Art.

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  58. Vgl. o. II. Kapitel.

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  59. Stalin, Der Marxismus.. (Anm. 8), passim

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  60. Von diesem Grundprinzip, das nach wie vor gilt, geht vor allem das bis 1956 auch in der SBZ verbindliche sowjetische Werk Politische Ökonomie. Lehrbuch, Berlin 1955, aus.

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  61. Richert-Stern-Dietrich (Anm. 20), S. 77 ff.

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  62. Statistisches Jahrbuch... 1955 (Anm. 258), S. 105. Die Ziffer ergibt sich durch Hinzuzählung der Arbeitnehmer in gesellschaftlichen Organisationen zu denen der sozialistischen Genossenschaften und Betriebe. Wahrscheinlich ist die Ziffer um ein Unwesentliches zu hoch, da sie auch die hauptamtlichen Funktionäre der «bürgerlichen< Parteien umfaßt, eventuell auch die Geistlichen.

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  63. Diese Auffassung setzte sich nach dem 17. Juni 1953 auch bei einigen geistig beweglicheren Mitgliedern der SED-Führung durch. Selbst sowjetische Funktionäre haben sich im Anschluß an den Aufstand in diesem Sinn geäußert, so der damalige ostberliner Chefkorrespondent der Prawda, Naumow, der die Zeitung jetzt in Bonn vertritt (nach Informationen des Instituts für politische Wissenschaft).

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  64. Vgl. hierzu das Schlußkapitel in Max Gustav Lange, Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft in der Sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum,Stalinismuss (Schriften des Instituts für politische Wissenschaft, Bd. 5), Stuttgart—Düsseldorf 1955.

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  65. So Kröger in: Jahrbuch.. (Anm. 99), S. 102; S. 104 und viele andere.

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  66. Zu dem nun Folgenden nähere Ausführungen bei Richert-Stern-Dietrich (Anm. 20), S. 128 ff.

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  67. Vgl. hierzu insbes. die Ausführungen Grotewohls auf der 3. SED-Parteikonferenz in: Protokoll... der 3. Parteikonferenz.. (Anm. 175), S. 675 f., sowie Merkbuch... 1956 (Anm. 279), S. 64 ff Seither ist die Bedeutung der Mobilisierung des klassenmäßigen Redhtsbewußtseins bei den Massen (durch Justizausspradheabende, Agitationstätigkeit der Schöffen u. ä.) häufig in der offiziösen Justizzeitschrift der SBZ, Neue Justiz, hervorgehoben worden. Eine von den leninistischen Grundlagen her folgerichtige Begründung der Notwendigkeit einer derartigen Justizaufklärung gibt Klenner, Der Marxismus-Leninismus.. (Anm. 126), S. 58, mit dem Hinweis, der >Redhtsinstinkte reiche allein nicht hin, um ein klassengemäßes Verhalten der werktätigen Bevölkerung zu garantieren.

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  68. Es gibt auch in unserer Demokratie solche Herauslösungen aus der parlamentarischen Kontrolle, z. B. durch Errichtung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, die nicht der «Dienstaufsicht« eines vorgesetzten Ministers, sondern nur der wesentlich begrenzteren «Staatsaufsicht« unterliegt. Die politischen Absichten, die mit der Errichtung soldier Körperschaften usw. für bestimmte Verwaltungsaufgaben verfolgt werden, reichen von bloßer Selbständigkeit des Haushaltswesens bis zur bewußten Entziehung von jedem politischen Einfluß, den ein Minister sonst ausüben könnte, also bis zur parteipolitischen Neutralisierung der Verwaltungsaufgaben, die auf jene Weise aus seinem Ressort »ausgegliedert« werden. Die Verfassungen, insbes. das Grundgesetz, verlangen für die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eben wegen dieser Bedeutung für die parlamentarische Kontrolle meistens einen Gesetzbeschluß der Volksvertretung. Eben hierin und in der andersartigen Absicht, die verfolgt wird, unterscheidet sich die verfassungsrechtliche politische Bedeutung der Sache grundlegend: etwa parteipolitische Neutralisierung oder Parität auf der einen Seite, Auslieferung an die SED auf der anderen.

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  69. «Verordnung über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees. Vom 14. August 1952« in: GBI, 1952, Nr. 112, S. 733; »Verordnung über Umbildung des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes. Vom 2. April 1953« in: GBI, 1953, Nr. 46, S. 521. Die Umbildung des Amts für Information in das Presseamt beim Ministerpräsidenten wurde ebenfalls rein verwaltungstechnisch vollzogen. — In der Weimarer Zeit hat das Preußische Staatsministerium in Anwendung der ihm übertragenen Kompetenzen des früheren Monarchen ebenfalls durch Verordnungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts geschaffen. Das o. in Anm. 68 dargelegte Problem, daß es damit der Volksvertretung ein Stück parlamentarischer Kontrolle entzog und daß diese Anwendung der früheren monarchischen Verordnungsgewalt grundsätzlich mit dem wichtigen Prinzip der parlamentarischen Kontrolle unvereinbar war, wurde damals noch nicht gesehen. Und jedenfalls bestand die parlamentarische Verantwortlichkeit für den Erlaß einer solchen Verordnung selbstverständlich fort.

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  70. Kontrolle der Durchführung.. (Anm. 295), S. 12.

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  71. Ein sehr instruktives Bild gibt ein Artikel der «Abteilung Grundstoffindustrie beim ZK«, «So sollten die Parteileitungen die Steigerung der Arbeitsproduktivität organisieren«, in: Neuer Weg, Jg. 1956, Nr. 8, S. 467 ff. Hier wird vor allem das Zusammenwirken staatlicher und parteilicher Elemente von «operativem Stil« und Agitation, die Funktion der Instrukteure und die Funktion der Normierungen — letztere nämlich als Grundlage für neue, politisch «höhere« Normierungen, nachdem der operative Zweck der ursprünglichen Norm erreicht wurde — dargestellt.

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  72. A. a O., S. 468 ff.

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  73. Nach Informationen des Instituts für politischen Wissenschaft. Wie schwer selbst Spitzenfunktionären der SED die Vorstellung fällt, daß die Partei nicht direkt in den Staatsapparat hineinreden dürfe, zeigt die Aufforderung Grotewohls an die örtlichen Parteileitungen, unmittelbarer als bisher auf die staatlichen Organe in den Gemeinden einzuwirken; Protokoll.. 3. Parteikonferenz.. (Anm. 175), S. 693.

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  74. Joachim Schultz (Anm. 71), S. 157 f.

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  75. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß (wie es Kröger in noch verstärktem Maß für die unmittelbare Zukunft fordert) unbedingt eindeutige Zuständigkeiten geschaffen werden müssen. Kröger in: Jahrbuch.. (Anm. 99), S. 114.

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  76. Nach Informationen leitender Mitarbeiter des Außenhandelsministeriums.

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  77. Vgl. Jürgen Rühle, oKultura im Tauwetter«, in: Der Monat, Nr 82 (1955).

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  78. Nach Unterlagen des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen.

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  79. Verordnung zum Schutze der Jugend. Vom 15. September 1955« in: GBI, 1955, I, Nr. 80, S. 641 ff.; »Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung. Vom B. Februar 1950« in: GBI., 1950, Nr. 15, S. 95 ff., sowie mehrere Durdiführungsanordnungen;,,Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Vom 27. September 1950e in: GBI, 1950, Nr. 111, S. 1037 ff.

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  80. »Plan des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik zur Förderung der Jugend im Jahre 1956. Vom 30. Januar 1956« in: GBI, I Nr. 15, S. 137 ff., sowie entsprechende.Jugendpläne« in den vorangegangenen Jahren. Vgl. im Plan von 1956 vor allem die Präambel und § 55, in denen direkt auf die Mantelgesetzgebung Bezug genommen wird, die durch die beiden o. in Anm. 330 aufgeführten Jugendgesetze ergangen ist.

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  81. Die neuen Aufgaben von Gericht und Staatsanwalt. Konferenz von Richtern und Staatsanwälten am 17. und 18 Dezember 1955 in Leipzig, hrsgg. vom Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1956, S. 70 ff

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  82. Nach persönlichen Informationen des Verf.

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  83. Nach Informationen des Instituts für politische Wissenschaft. Gerade Selbmann ist ein Musterbeispiel für derartige Initiativen, die zuweilen auch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen außer acht lassen. So schob er z. B., obwohl grundsätzlich die Wahl des Arbeitsplatzes in der DDR nicht eingeschränkt ist und die Lenkung nur indirekt erfolgt, kurzerhand sArbeitsbummelantene zu den ihm unterstellten unbeliebten Bauarbeiten im Projekt ‚Schwarze Pumpe< ab; ferner bezahlte er jahrelang hodhqualifizierte Fachkräfte in seinem Ministerium übertariflich, um ihnen ein Äquivalent für die höheren Gehälter der leitenden Angestellten der volkseigenen Industrie zu verschaffen und sie auf diese Weise zu halten. In diesem Fall gab es zwar heftige Auseinandersetzungen im Ministerrat; die Position Selbmanns wurde dadurch aber nicht gefährdet.

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  84. Nach Aussagen mehrerer geflüchteter Mitarbeiter aus den Ministerien für Aufbau und für Land- und Forstwirtschaft.

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  85. Nach Informationen des Instituts für politische Wissenschaft.

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  86. Näheres im folgenden Kapitel.

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  87. Nach übereinstimmender Aussage mehrerer geflüchteter MTS-Funktionäre.

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  88. Dabei spielt die Partei oft die Rolle des uSchwarzen Mannes«, auf den sich Funktionäre berufen, um etwas durchzusetzen, wobei durchaus offenbleiben muß, wieweit tatsächlich entsprechende Parteibesdilüsse zugrunde liegen. Hier wiederholt sich die Taktik, die die Kommunisten zur Zeit der SMAD anwandten, in dem sie eigene Ziele häufig als die Wünsche der usowjetischen Freunde« deklarierten, ohne daß sich diese Behauptung im Einzelfall nachweisen oder widerlegen ließ.

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  89. Vgl. u. VII. Kapitel, Abschnitt eDas Gesamtnetz der Kontrolle«

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  90. Vgl. u. VIII. Kapitel.

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Richert, E. (1958). Die Fachministerien — Grundlagen der Planexekutive. In: Macht ohne Mandat. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19648-8_4

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