Zusammenfassung
Nach der Verfassung der DDR besteht »die Regierung... aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern« 85. Eine hinreichend präzise Abgrenzung der Regierungsgewalt von den Verwaltungsangelegenheiten findet nicht statt 86. Es läßt sich deshalb nicht vermeiden, den hier verwendeten Regierungsbegriff im Sinn des allgemeinen Sprachgebrauchs zu interpretieren, der offenläßt, wie sich die ausführende Tätigkeit zur entscheidenden Tätigkeit verhält; sicher ist, daß im Fall der DDR-Regierung die Führungs- und Entscheidungsfunktionen so weit reichen, daß damit der gesetzgeberische Raum beschränkt wird. Die später gegebene Definition des »Ministerrats« (die seit 1952 und besonders seit 1954 bevorzugte Formulierung für »Regierung«) als »oberste vollziehende und verfügende Gewalt«87 läßt keinen Raum für ein nicht schon an anderer Stelle vordeterminiertes Ermessen; sie widerspricht zweifellos sowohl dem mit dem Begriff »Regierung« verbundenen Inhalt als auch — das wird zu zeigen sein — besonders der wirklichen Bedeutung der »Regierung« in der SBZ. In diesen Formulierungen wird das Bemühen deutlich, als bloße Exekutive auszugeben, was in der Tat weit mehr ist. Die Verschränkung von Legislativ- und Exekutivfunktionen ist allerdings bekanntlich durchaus nicht nur ein Charakteristikum »totalitären« Regierens, sondern kennzeichnet mehr oder weniger nuanciert die Herrschaftsverhältnisse in allen Massendemokratien.
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Literatur
Art. 21 der DDR-Verfassung.
Abschnitt IV der DDR-Verfassung (Regierung der Republik) und Abschnitt VII (Verwaltung der Republik) kollidieren miteinander. Führende Staatsrechtsexperten wie Lucie Haupt haben deshalb das Verordnungswerk (Gesetz über den Ministerrat vom 14. November 1954 sowie die beiden darauf fußenden Arbeitsordnungen vom 26. No-vember 1954 und 16. November 1955, beide nicht veröffentlicht), durch das der Ministerrat und besonders sein Präsidium vom größten Teil subalterner Arbeit befreit worden ist, als einen wesentlichen Fortschritt begrüßt. Haupt (Anm. 9), S. 28. Die neuen Arbeitsordnungen legten demgegenüber nach Haupt die Tätigkeit des Ministerrats eindeutig aufs Normative fest, auf die Beschäftigung mit den »Schwerpunkten», den »Hauptkettengliedern« (a. a. O., S. 36 f.). Nur so sei eine »wissenschaftliche« Leitung des Staats möglich.
So lautet nach wie vor die offizielle Charakteristik der Tätigkeit des Ministerrats. Sie wird auch in allen Lehrmaterialien der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft verwendet, unbeschadet der Tatsache, daß gerade die führenden Staatsrechtler der Akademie, wie Herbert Kröger und Lucie Haupt, bloße Exekutivtätigkeit als einer Regierung unwürdig ablehnen. Diese Ambivalenz in der theoretischen Durchleuchtung der Machtverhältnisse im DDR-Staatsapparat muß man als bezeichnend zur Kenntnis nehmen. Die Staatsrechtler scheuen sich offensichtlich, wie es Mauradh für die Staatsstruktur der SU formuliert hat, lediglich eine »Demokratie für das Volk« zu proklamieren, die nicht auch zugleich Demokratie »durch das Volk« ist. Um so notwendiger erscheint eine leidenschaftslose Destruierung, wie sie im vorliegenden Kapitel versucht wird.
Art. 3, Abs. 1, der DDR-Verf.: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.«
»Höchstes Organ« — entsprechend Art. 50 der DDR-Verf.
A. a. O., Art. 92, Abs. 1.
Ebda.
A. a. O., Abs. 1 und 2.
A. a. O., Art. 92, Abs. 1.
A. a. O., Art. 94; Art. 96, Abs. 1.
Nach Art. 98, a. a. O., sind die vom MP »nach Maßgabe der von der Volkskammer aufgestellten Grundsätze« herausgegebenen Richtlinien für die Arbeit des Kabinetts verbindlich. Die Verbindlichkeit bleibt in der Praxis beibehalten; doch kommen die Regierungserklärungen ohne Volkskammer-Initiative zustande.
A. a. O., Art. 63, Abs. 1; Art. 98, Abs. 1.
Ergibt sich aus Art. 95, Abs. 2, a. a. O.
Ebda.
Über ihre grundsätzliche Bedeutung vgl. Herbert Kröger in: Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, hrsgg. vom Deutschen Institut für Zeitgeschichte, Berlin 1956, S. 94.
Vgl. u. VI. Kapitel, Abschnitt »Volksvertretung als Repräsentation«.
Das Programm der Nationalen Front ist abgedruckt in: Albrecht (Anm. 59).
Vgl. Neues Deutschland vom 16. November 1950, S. 3.
Dieser Gesichtspunkt wird von Parteiseite weniger erwähnt, aber nach wie vor von den Staatstheoretikern der Akademie (Kröger, Haupt u. a.) in den Mittelpunkt gestellt; so, wenn Kröger (Anm. 99), ausdrücklich betont, daß es bezeichnend für die Willensbildung in der DDR sei, daß die gemeinsamen Ansichten im Vordergrund ständen und ihnen die Fragen, bei denen Meinungsverschiedenheiten bestehen, untergeordnet seien (S. 94). Ähnlich Lucie Haupt, die in: Die gegenwärtige Staatslage in Deutschland und ihre Entstehung, Berlin 1955, S. 24, die Gründung der DDR als einen »Akt nationaler Selbsthilfe« beschreibt. Bei Kröger wie Haupt wird damit der volksdemokratische Trend in der DDR nicht als Konsequenz des »proletarischen Internationalismus« hingestellt, sondern als Ergebnis der besonderen Situation im gespaltenen Deutschland.
Vgl. Das System der Staatsorgane... (Anm. 9), S. 12.
Hierzu ausführlicher Richert-Stern-Dietrich (Anm. 20), S. 53 ff.
Durchaus gemäß dem Statut... (Anm. 10): Die Partei als sführende Kraft« der sstaatlichen Organisationen« (Präambel). Ähnlich in: Das System der Staatsorgane... (Anm. 9), S. 10 f.; dort figuriert aber die Arbeiterklasse, nicht die Partei als ‚führende Kraft«.
Vgl. o. Anm. 101.
Vgl. Haupt (Anm. 9), Einleitung.
Krüger (Anm. 59), S. 10.
Johannes Thamm, Die Aufgaben und Prinzipien der sozialistischen Leitung der Industrie (Diskussionsbeiträge zu Wirtschaftsfragen, Heft 24), Berlin 1956, S. 70.
Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der SBZ, Bonn 1954, S. 7 f.
Vgl. Verf. der DDR, Art. 3, letzter Absatz; Art. 6, Abs. 1; Art. 19, Abs. 2; Art. 22, Abs. 1; Art. 24, Abs. 1.
»Gesetz zur Ergänzung der Verfassung. Vom 26. September 1955« in: GBl., 1955, I, Nr. 82, S. 653.
So bei einer Verordnung über Einschränkung der Lehrmittelfreiheit, die vom damaligen Volksbildungsminister Wandel ausdrücklich mit dem Hinweis vor die Volkskammer gebracht wurde, daß sie eine vorübergehende Einschränkung von Grundrechten (Art. 39) darstelle.
Vgl. Drath (Anm. 111), S. 7. — Weitere Beispiele in: Unrecht als System, Teil II, Bonn 1955, S. 7–17.
Vgl. u. VI. Kapitel.
Erklärung Otto Grotewohls vor der Volkskammer in: Neues Deutschland vom 24. Juli 1952, S. 3, bes. Absatz »Verwirklichung des Willens der Werktätigen«.
Vgl. u. III. Kapitel, bes. Anm. 236.
Art. 21 der DDR-Verf.
Das ist ein üblicher, vor allem von Parteifunktionären, u. a. dem früheren Chef der Zentralen Kontrollkommission, Fritz Lange, regelmäßig verwendeter Ausdruck.
Vgl. u. III. Kapitel, Abschnitte »Die planbestimmenden Kräfte. und »Die Planerstellung«.
Ebda.
Vgl. o. Anm. 86.
Vgl. o. Anm. 86 und 87.
So findet sich bei Kröger (Anm. 99, S. 102) in demselben Absatz der Ministerrat einmal als »das höchste vollziehend verfügende Organ der Staatsgewalt« und einmal als das »operative politische Führungsinstrument zur Leitung der gesamten wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Tätigkeit. charakterisiert. Das sind zwei Begriffe, die schlecht zueinander passen wollen und die aus zwei offenbar ganz heterogenen Vorstellungen von Regieren und Verwalten entspringen, der erste aus dem gleichen Konstitutionalismus, der auch noch die Verfassung der DDR geprägt hat, der zweite aus dem Umdenken der Funktion des Staates, wie es in der Dynamik des bolschewistischen Revolutionskonzepts unvermeidlich ist.
Nach Hermann Klenner, Der Marxismus-Leninismus über das Wesen des Rechts (Grolle Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, VI), Berlin 1954, ist der Staat die „Instanz..., die für die ganze Gesellschaft verbindlich den Willen der herrschenden Klassen äußerte (S. 41). Gleichwohl sind die Regierungsorgane „verfügend vollziehende Organes und ihre Normen den von den Volksvertretungsorganen der gleichen Ebene erlassenen Normen untergeordnet (S. 43 f.). In diesem Sinne unterscheidet Klenner die Regierungsorgane als „Organe der Staatsverwaltung. (ebda.), womit er sich eindeutig zu Art. 3, letzter Absatz, und Art. 4 der Verfassung der DDR in Widerspruch setzt und auch dem in den Arbeitsordnungen des Ministerrats von 1954 und 1955 zum Ausdruck gekommenen, der Regierungswirklichkeit weit mehr entsprechenden Trend entgegenstemmt. Verständlich werden derlei innere Widersprüche nur, wenn man sieht, daß die betreffenden Autoren eins auf jeden Fall vermeiden wollen, nämlich herauszustellen, daß es die Partei, genauer die Parteiführung, ist, die allein die wesentlichen Direktiven gibt.
Vgl. o. I. Kapitel, Abschnitt »Der staatliche Aufbau in der DDR als Auswirkung von Parteibeschlüssene.
Zunächst entsprechend §§ 106 und 107 der Dienstordnung der Regierung der DDR vom 3. November 1949 (Min.Bl. der DDR, 1950, S. 3 ff.) über das Amt für Informationen beim MP, später (auch noch heute gültig, ohne daß sich Wesentliches an den Modalitäten geändert hätte) über dessen Nachfolgeinstitution, das Presseamt beim Präsidium des MR.
Vgl. hierzu u. VI. Kapitel, Abschnitt »Die Sonderstellung der Fachkommissionen.; ferner u. IV. Kapitel, Abschnitt »Initiativ- und Entscheidungsraum der Ministerien«.
So ökonomische Konferenzen, LPG-Konferenzen, Konferenzen einzelner Industriegewerkschaften u. a. m., wobei nicht klar ist, wieweit die Partei auch bei der Einberufung solcher Konferenzen bereits ihre Hand im Spiel hat. Daß dieser Modus grundsätzlich empfohlen wird, belegt das Referat von LeidhtfuB, »Zu den Fragen der Leitung des Staatsapparats, dessen Inhalt in: Staat und Recht, Nr. 1, 1954, S. 102, resümiert wird. Hier wird die Forderung, Gesetze und Verordnungen in allen Phasen ihres Entstehens auf Erfahrungsaustausch, Konferenzen u. ä. zu stützen, von einem Gremium oberster DDR-Staatstheoretiker und -Praktiker als den »wissenschaftlichen Methoden« gemäß bezeichnet.
Vgl. »Gesetze vom Volk geschaffen. in: Neues Deutschland vom 10. Januar 1957, wo die »Breite« der Diskussion betont wird.
Einleitung zu: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, hrsgg. vom Amt für Information, Berlin o. J., S. 6.
Drath (Anm. 111), S. 10.
Teupitz u. a. in: Unrecht als System (Anm. 115), S. 57.
Prinzipiell hierzu Haupt (Anm. 9), S. 56. Daraus geht hervor, daß die Bezeichnung der verschiedenen Arten von Verordnungen durch die nicht zugängliche Arbeitsordnung des Ministerrats vom 24. November 1955 festgelegt worden ist. Vgl. auch Klenner (Anm. 126), S. 43, der merkwürdigerweise schon ein Jahr früher zu derselben Normierung kommt.
Unrecht als System (Anm. 115), S. 57.
Ebda. Vgl. auch Drath (Anm. 111), S. 8.
Unrecht als System (Anm. 115), S. 57. Das ist seit der 3. SED-Parteikonferenz auch offiziell zugegeben worden, insbesondere von Grotewohl. Vgl. hierzu Herbert Kröger, »Die 3. Parteikonferenz der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und die Rolle der Volksvertretungen«, in: Staat und Recht, Nr. 4, 1956, S. 423.
»Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Vom 26. Mai 1952« in: GBl., 1952, Nr. 65, S. 405 f., sowie »Verordnung über weitere Maßnahmen zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 9. Juni 1952« in: GBl., 1952, Nr. 72, S. 451 f.
»Gesetz zur Regelung des Jagdwesens. Vom 25. November 1953« in: GBl., 1953, Nr. 125, S. 1175 ff.
»Gesetz zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen. Vom 25. November 1953« in: GBl., 1953, Nr. 125, S. 1179 f.
»Beschluß zur Änderung des Staatshaushaltsplanes für das Jahr 1953. Vom 8. Oktober 1953« in: GBl., 1953, Nr. 109, S. 1047 f. Analog hierzu ein am gleichen Tage gefaßter »Beschluß zur Veränderung des Volkswirtschaftsplanes für das 2. Halbjahr 1953« in: GBl., a. a. O., S. 1048 ff.
Maurach (Anm. 2), S. 113.
Kröger (Anm. 59).
Klenner (Anm. 126), S. 10–40; besonders wesentlich zur Astrikten Parteilidhkeite des bolschewistischen Staats und seines Rechts S. 41 ff. Die Polemik mit den bürgerlichen Rechtsauffassungen findet sich insbes. S. 21 ff.
Protokoll des IV. Parteitages... (Anm. 27), S. 464; Hilde Benjamin beruft sich dort ausdrüdclidh auf den bolschewistischen Rechtslehrer und Außenminister der UdSSR Wyschinskij, dessen Auffassungen bis 1955 maßgeblich waren.
»Zu den Fragen der Leitung des Staatsapparates. Bericht von der wissenschaftlichen Konferenz des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘«. in: Staat und Recht, 3. Jg., Heft 1 (Februar 1954), S. 96 ff. Vgl. bes. S. 96; S. 100; S. 102 (Kröger und Leichtfuß).
Ein typisches Beispiel hierfür ist die Volksbühnenbewegung, die, bald nach der Kapitulation in der gesamten Zone in großem Stil mit ausdrücklicher Initiative der SED aufgezogen, Anfang der 50er Jahre geräuschlos liquidiert wurde. Die Funktion der Bewegung sollte darin bestehen, möglichst breite Massen an die »antifaschistische« Thematik des Nachkriegstheaters der Zone heranzubringen und auf diese Weise zugleich eine gesellschaftliche Umschichtung der Theaterbesucher zu erreichen. Die nicht im Sinne der kulturpolitischen Funktionäre verlaufende, sehr lebhafte Kritik der neuen Besucherschichten führte zum Abbruch des Experiments. — Ahnlidh verlief die Entwidrlung der »VVN« (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes). Auch diese Organisation wurde liquidiert, nachdem die ihr zugedachte Funktion, nämlich eine Sammlung der Antifaschisten zu erreichen, den unerwünschten Nebenerfolg zeitigte, daß diese alten »Anti-Hitler-Kämpfer« über das erwünschte Maß hinaus miteinander fraternisierten, Toleranz gegenüber leidenschaftlichen Christen, Bibelforschern u. ä. forderten und damit der politischen Führung in der neuen Phase der Entwicklung zum »Sozialismus« mehr Schaden als Nutzen brachten. Die Organisation wurde durch ein von der SED völlig beherrschtes »Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer» ersetzt.
I. B. Nowitzki, Die Übereinstimmung der Interessen im sowjetischen Zivilrecht (Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Schriftenreihe Zivilrecht, Heft 3), Berlin 1955, S. 13, entwickelt diese Auffassungen allerdings in einem Zusammenhang, der seither auch von führenden sowjetischen und vor allem polnischen Staatssoziologen wie Kolakowski in Frage gestellt worden ist. Er geht nämlich von der für die stalinistische Ara ganz wesentlichen These aus, daß es »keinen Gegensatz der Interessen einer bestimmten Person als Mensch zu dem Interesse eben dieser Person als Mitglied eines Kollektivs geben... kann« (ebda.). Auch jüngere Staatssoziologen der SBZ wie Rolf Sdsüsseler (in: Staat und Recht, Nr. 7, 1956) sehen sich neuerdings gedrängt zuzugeben, daß das Individuum nicht in seiner Klassensituation aufgeht, daß es vielmehr ernsthafte Spannungen zwischen den individuellen Erwartungen und den von der — sozialistischen (sic!) — Gesellschaft an die Individuen gestellten Ansinnen gibt und die Überwindung dieser Spannungen eine wesentliche Aufgabe der Führung darstellt.
So etwa die im »Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten. Vom 19. April 1950e in: GBl., 1950, Nr. 46, S. 349 ff., besonders in den §5 4–6 fixierte staatspolitische Aufgabe der innerbetrieblichen Gewerkschaftsorgane im Hinblick auf Abschluß der Betriebskollektivverträge, Produktionsberatungen u. a. m. Auf ähnliche Weise werden auf Gesetzes- und Verordnungsgrundlage die FDJ (z. B. im Rahmen der staatlichen Jugendpläne) und der Kulturbund (z. B. hinsichtlich der Verteilung des staatlichen Kulturfonds) als Hilfsorgane der staatlichen Lenkung eingesetzt. Die »bürgerlichen« Parteien haben ähnliche Funktionen, z. B. bei der von ihnen betriebenen Werbung um die Kleinunternehmer, die die Umwandlung ihrer Betriebe in gemischt privat-staatliche KG beantragen sollen (seit Anfang 1956); doch ist für diese Funktion der bürgerlichen Parteien keine Verordnungsgrundlage zu erkennen; vielmehr dürfte eine Absprache im Block oder im Präsidium des MR zugrunde liegen — wie das auch der »demokratischen« Staatskonstruktion entspräche.
Carl J. Friedrich, The Soviet Zone of Germany, Harvard 1956, S.4f.; S. 254.
Zu diesen Spannungen vgl. bes. u. IV. Kapitel, Abschnitt »Die Fachministerien im engeren Sinne« mit den Anmerkungen.
Notiz in: Neues Deutschland vom 17. Juni 1952; jetzt auch bei Kröger im Jahrbuch... (Anm. 99), S. 104, erwähnt, nachdem das Gesetz über den Ministerrat von 1954 noch die Fiktion enthält, als sei das Präsidium des MR eine erst durch dieses Gesetz beschlossene Neugründung (S 5 des Gesetzes).
Art. 100 der Verf. der DDR.
Praktisch Grundsatz seit der 2. SED-Parteikonferenz (Schaffung einer »Partei neuen Typus«). Eindeutig festgelegt im Statut... von 1954 (Anm. 10), insbes. I, 1 und I, 2 g. Ahnlich schon im Statut von 1950: I, 1 und I, 2 e. Bemerkenswert ist, daß im neuen Statut erstmals gefordert wird, daß die Genossen die »Partei- und Staatsdisziplin« zu wahren hätten.
In der Verfassung nicht vorgesehen, aber seit Oktober 1950 nachweisbar.
Vgl. o. Anm. 153.
»Gesetz über die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 23. Mai 1952« in: GBl., 1952. Nr. 66, S. 408, § 7.
Ebda.
»Gesetz über die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Vom B. November 1950« in: GBl., 1950, Nr. 127, S. 1135 f.
»Gesetz über die Regierung... 1952« (Anm. 158), § 7. In dem Gesetz von 1950, a. a. O., war die Ermächtigung lediglich darauf erstreckt (in § 5,1), Staatssekretariate mit eigenem Gesdhäftsbereidh nach Maßgabe der Plan-Erfordernisse zu bilden.
»Gesetz über die Regierung... 1952e (Anm. 158), 5 2, 1.
a. a. O., § 3,1.
»Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 16. November 1954a in: GBl., 1954, Nr. 97, S. 915 f., § 5.
Nach dem »Beschluß über das Statut. des Büros des Präsidiums des Ministerrates. Vom 12. April 1956« in: GBl., 1956, I, Nr. 46, S. 389 ff., § 3 (1) sowie § 4 (2). Der Leiter des Büros und sein Stellvertreter haben allem Anschein nach nur beratende Funktion und kein Stimmrecht — was aber angesichts des Arbeitsstils (kollektive Beratung und dann »zusammenfassender Beschluß« durch den Vorsitzenden ohne förmliche Abstimmung) keine Rolle spielt. — Die Umwandlung der Regierungskanzlei in den Status eines.Büros des Präsidiums des MR« erfolgte auf Grund der nicht veröffentlichten.Arbeitsordnung des Ministerrats« vom 26. November 1954. Ein Auszug befindet sich in der.Bekanntmachung des Beschlusses über die Veränderung der Struktur des Regierungsapparates. Vom 26. November 1954« in: GBl., 1954, Nr. 101, S. 939.
Kröger (Anm. 99), S. 104.
»Besdiluß über das Statut...« (Anm. 165), § 4 (1).
So die »Bekanntmachung der Direktive über die Einbringung der Ernte und die Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 18. Mai 1953« in: GBl., 1953, Nr. 67, S. 737 ff.
»Beschluß über das Statut...« (Anm. 165). Vgl. hierzu auch Kröger (Anm. 99), S. 104, sowie Haupt (Anm. 9), S. 38. Nur Kröger mißt dem Präsidium des MR das Gewicht zu, das ihm zweifellos zukommt.
»Arbeitsordnung des Ministerrats« vom 26. November 1954 (Anm. 165), § 6 ff. Lucie Haupt (a. a. O.) weist darauf hin, daß der Ministerrat nach der Arbeitsordnung im Durchschnitt alle sechs Wochen, das Präsidium aber alle zwei Wochen zu Vollsitzungen zusammentreten soll (S. 91).
Haupt, a. a. O., S. 56.
Vgl. die o. Anm. 169 und 170 zitierten Hinweise von Kröger und Haupt. Aber Lucie Haupt, a. a. O., S. 38, zieht keineswegs die zu erwartenden Konsequenzen hinsichtlich der Gewichtsverlagerung zwischen Rat und Präsidium.
Vgl. dazu ausführlicher u. IV. Kapitel, Abschnitt »Die Fachministerien im engeren Sinne«, und VII. Kapitel.
»Beschluß über das Statut...« (Anm. 165), § 6, Abs. I.
Protokoll der Verhandlungen der 3. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. 24. März bis 30. März 1956, Bd. II: 5. bis 7. Verhandlungstag, Berlin 1956, S. 673–678 (Otto Grotewohl).
Der neue Kars und die Aufgaben der Partei (Bericht vom 15. ZK-Plenum der SED), Berlin 1953, S. 80–82, bes. S. 80.
Vgl. u. VII. Kapitel, Abschnitt »Generalstaatsanwalt und Justiz«.
Vgl. u. VIII. Kapitel, Abschnitt »Volkspolizei — Staatssicherheitsdienst — Staatliche Kontrolle«.
Vgl. o. I. Kapitel, Abschnitt »Der Parteiapparat als Kern der innerstaatlichen Willensbildung«.
Anzumerken wäre hierbei auch, daß das offizielle Organ für alle Fragen des Staatsapparats, Demokratischer Aufbau, diese Teile des Apparats fast völlig ausklammert. Auch die mehrfach erwähnten Darstellungen des DDR-Staatsaufbaus von Kröger und Haupt behandeln die eigentliche Gewaltapparatur entweder gar nicht oder (wie Kröger im Jahrbuch..., Anm. 99) gesondert für sich.
Wladimir Iljitsdh Lenin, »Staat und Revolution«, in: Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Moskau 1947, S. 195, sowie Kapitel V (S. 221 ff. u. a.).
Diese Zusammenhänge sind dargestellt von Carola Stern, »Wirtschaftskabinett in der Sowjetzone«, in: SBZ-Archiv, Nr. 9, 1957, S. 129 f. Vgl. auch Günter Falkner, »Zentralisation und Dezentralisation in der Planung unserer Volkswirtsdsaft«, in: Einheit, Heft 4, 1957, S. 464 ff.
Vgl. u. III. Kapitel.
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Richert, E. (1958). Die Regierung. In: Macht ohne Mandat. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19648-8_2
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