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Entstehung und historische Vorbedingungen des Interfraktionellen Ausschusses

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Vorformen parlamentarischer Kabinettsbildung in Deutschland

Part of the book series: Politische Forschungen ((POFO))

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Zusammenfassung

Das Zusammenfinden der vier stärksten Parteien des kaiserlichen Kriegsreichstages, SPD, Fortschrittliche Volkspartei, Zentrum und Nationalliberale im Juli 1917 zu einem gemeinsamen 〉interfraktionellen Ausschuß〈 (IFA), der bis zum Ende der Monarchie bestand und auf die Politik des Reiches einen mehr oder minder großen Einfluß nahm, bildet in vielerlei Hinsicht einen Höhepunkt der neueren deutschen Geschichte. Nicht nur die beherrschend im Vordergrund des politischen Geschehens stehenden Fragen der weiteren Kriegführung und eines eventuellen Friedensschlusses wurden durch dieses Ereignis auf das stärkste berührt, sondern auch die Frage der innenpolitischen 〉Neuorientierung〈 und damit verbunden das Problem der 〉Modernisierung〈 und 〉Parlamentarisierung〈 der Reichsverfassung standen nach längerer, hauptsächlich durch den Kriegsausbruch erzwungener Pause wieder ernsthaft zur Debatte. Freilich war die Bildung des IFA am 6. Juli 1917 nicht als isoliertes Phänomen einer plötzlichen und unerwarteten Umgruppierung des konstitutionellen Parteiensystems zu bewerten.

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Referenzen

  1. Die Bedeutung einer homogenen parlamentarischen Mehrheitsbildung für die Verwirklichung des parlamentarischen Regierungssystems wird im Zusammenhang mit der IFA-Bildung noch ausführlicher zu erörtern sein (vgl. Teil II). Es sei jedoch schon hier darauf verwiesen, daß auch in England die Herausbildung eines parlamentarischen Regierungssystems »auf das engste mit der Organisation fester Mehrheiten im Parlament verknüpft« war, vgl. Gerhard A. Ritter, Deutscher und britischer Parlamentarismus, Ein verfassungsgeschichtlicher Vergleich, Tübingen 1952, S. 55, Anm. 44.

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  2. Vgl. hierzu Fritz Hartung, Deutsche Verfassungsgeschichte, Stuttgart 1950, S. 288. Hartung setzt den Beginn der »allmählichen Umwandlung der monarchisch-konstitutionellen in eine parlamentarische Regierungsform« mit Bismarcks Entlassung auf das Jahr 1890 fest.

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  3. Das Fehlen einer 〉Reichsregierung〈 — wohl in der Form eines verantwortlichen Kabinetts — hat Arthur Rosenberg in seiner 〉Entstehung der Weimarer Republik〈, Frankfurt/M. 1961, S. 15, als »das Geheimnis der Bismarckschen Reichsverfassung« bezeichnet. Rosenberg und mit ihm die Mehrzahl der Historiker des Kaiserreiches sind sich darüber im klaren, daß dem Bundesrat trotz entsprechender Verfassungsbestimmungen keine wirkliche Regierungsqualität eignete. Für Rosenberg war der »Bundesrat das konstitutionelle Feigenblatt für die preußische Regierung über das Reich, und der Reichskanzler in Personalunion mit dem preußischen Ministerpräsidenten machte die deutsche Politik«. Dieses Urteil gilt, soweit es die preußische Hegemonie betrifft, für die Zeit nach Bismarcks Demission nicht uneingeschränkt.

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  4. Leider fehlt bisher eine Studie über Stellung und Funktion des Bundesrates im Kaiserreich.

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  5. Für die Kontroverse 〉Unitarismus〈 und 〉 Föderalismus 〈, die in der Staatsrechtsdiskussion des Kaiserreiches einen hervorragenden Platz einnahm, vgl. vor allem Heinrich Triepei, Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reich, Tübingen 1907. Literatur bei Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 785ff., und hier das entsprechende Kapitel S. 798ff.

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  6. Hier handelt es sich um die entscheidenden Bemühungen des Reichstages zur Finanzgesetzgebung und zur Rechtseinheit des Reiches (vor allem BGB). Vgl. das zusammenfassende Kapitel, in: Bruno Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Stuttgart 1960, 8. Auflage, Bd. III, S. 194ff.

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  7. Vgl. Rudolf Morsey, Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck 1867–1890 — Neue Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung, Bd. 3 -, Münster 1957. Für die Zeit nach 1890 liegt eine entsprechende Arbeit nicht vor.

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  8. Text in: Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1964, S. 313f.

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  9. Der Begriff der 〉Reichsregierung〈 findet sich, so wie er hier verwandt wird, nicht in der Reichsverfassung. Dennoch ist es üblich geworden — und durch den Sprachgebrauch der Politiker gerade in den letzten Jahren des Kaiserreiches wird diese Übung bestätigt -, Reichskanzler und Organisation der obersten Reichsbehörden (〉Reichsministerien〈) als 〉Reichsregierung〈 zu bezeichnen. Dies ist hier und im folgenden damit gemeint.

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  10. Hugo Preuß hat bereits 1890 das Bestehen einer ausgebildeten Reichsregierung behauptet, vgl. »Die Organisation der Reichsregierung und die Parteien«, in: Staat, Recht und Freiheit, Tübingen 1926, S. 172ff.; für viele spätere Untersuchungen: Eduard Rosenthal, Die Reichsregierung — eine staatsrechtliche und politische Studie, Jena 1911. Neuerdings diesen Sachverhalt bestätigend: Ernst Ulrich funcker, Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, Tübingen 1965, S. 13.

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  11. Vgl. Werner Frauendienst, Demokratisierung des deutschen Konstitutionalismus in der Zeit Wilhelms II., in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 113, 1957, S. 721 ff., und Werner Frauendienst, Der Reichstag im Zeitalter des persönlichen Regiments Wilhelms II., 1890–1914, in: Ernst Deuerlein, Der Reichstag, Aufsätze, Protokolle und Darstellungen zur Geschichte der parlamentarischen Vertretung des deutschen Volkes 1871–1933, Frankfurt/M., 1963, S. 60.

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  12. Vgl. Peter Molt, Der Reichstag vor der improvisierten Revolution, Köln und Opladen 1963, S. 30, und Frauendienst, in: Deuerlein, Reichstag, S. 64ff.

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  13. Zum 〉monarchischen Prinzip〈 vgl. Teil II.

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  14. Frauendienst, Reichstag, S. 66. Zum Stil des 〉persönlichen Regiments〈 vgl. auch die Kritik von Erich Eyck, Das persönliche Regiment Wilhelms II., Zürich-Erlenbach, 1948, und dazu den korrigierenden Aufsatz von Fritz Hartung, Das persönliche Regiment Kaiser Wilhelms II., in: Staatsbildende Kräfte der Neuzeit, Gesammelte Aufsätze, Berlin 1961, S. 393 ff.

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  15. Frauendienst, Reichstag, S. 66.

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  16. Zur genaueren verfassungstypologischen Unterscheidung zwischen dem Begriff der 〉 Parlamentarisierung 〈, der einen Trend zum parlamentarischen innerhalb eines nichtparlamentarischen Regierungssystems bezeichnet, und dem Begriff des 〉parlamentarischen Regierungssystems〈, der diese Regierungsform definiert, vgl. Teil IL

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  17. So Erich Matthias in der Einleitung der von ihm mitherausgegebenen Quellenedition »Der Interfraktionelle Ausschuß 1917/18«, Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, hrsg. von Werner Conze, Erich Matthias und Georg Winter, Bd. 1/I, S. XIII.

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  18. Diese, auf das staatsphilosophische Selbstverständnis bezogene Unterscheidung mit ihren Konsequenzen deutet u. a. bereits an Sigmund Neumann, Die deutschen Parteien, Berlin 1932, S. 18 f. Zu den beiden Begriffen und ihrer theoretischen Haltbarkeit vgl. u. a. Thomas Ellwein, Das Erbe der Monarchie in der deutschen Staatskrise, München 1954, und die ideologiekritische Betrachtung bei Theodor Geiger, Demokratie ohne Dogma (Die Gesellschaft zwischen Pathos und Nüchternheit), München 1963, bes. S. 261 f.

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  19. Zum Bülow-Block, auf den hier nicht ausführlicher eingegangen werden kann, vgl. vor allem Theodor Eschenburg, Das Kaiserreich am Scheideweg: Bassermann, Bülow und der Block, Berlin 1929, und H. G. Hartmann, Die Innenpolitik des Fürsten Bülow 1906–1909, Phil. Diss., Kiel 1950.

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  20. Konservative und Liberale gewannen in den sogenannten 〈Hottentottenwahlen〈 vom Dez. 1906 insgesamt 189 Mandate. Hinzu kamen 26 Mandate der Wirtschaftlichen Vereinigung, die zumeist für die Regierung stimmte, so daß der 〈Bülow-Block〈 215, die 〈Opposition〈 dagegen nur 176 Mandate zählten.

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  21. So schrieb beispielsweise Naumann am 15. Dez. 1907: »Es beginnt die Morgendämmerung eines parlamentarischen Ministeriums nach englischer Art«, zitiert nach Theodor Heuss, Friedrich Naumann, Der Mann, Das Werk, Die Zeit, Stuttgart und Tübingen, 1949, S. 248.

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  22. Vgl. hierzu und zu den weiteren Konsequenzen, die sich aus der Blockbildung ergaben, Ludwig Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien in Deutschland, München 1960, 10. Auflage, S. 204.

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  23. Frauendienst, Reichstag, S. 68.

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  24. Für das folgende vgl. Frauendienst, Reichstag, S. 69. Frauendienst erwähnt als Beispiele der Bedeutungssteigerung des Parlamentes noch die Durchsetzung der elsaß-lothringischen Verfassung, die mit der SPD gegen die Konservativen und somit auch gegen Preußen realisiert wurde (S. 69 und S. 72), zum anderen aber auch die bereits begonnene Parlamentarisierung in Baden und Bayern, die sich auch auf das Reich auswirken mußten.

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  25. Frauendienst, Reichstag, S. 69. Vgl. auch Huber, Verfassungsgeschichte, Bd. III, S. 827 ff. Huber weist mit Recht darauf hin, daß diese Staatssekretäre des Reichs, die als preußische Staatssekretäre Kollegen des preußischen Ministerpräsidenten waren, eine ähnlich kollegiale Stellung auch im Reiche erstrebten (S. 828f.).

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  26. Frauendienst, Reichstag, S. 69. Ähnlich Richard Thoma in seinem Beitrag zum 〈Handbuch des Deutschen Staatsrechts〈, hrsg. von Gerhard Anschütz und Richard Thoma, Tübingen 1930, Bd. I, S. 75.

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  27. Frauendienst, Reichstag, S. 69.

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  28. Vgl. die oben genannte Literatur zum 〈Bülow-Block〈; ebenso Wilhelm Schüssler, Die Daily-Telegraph-Affaire. Fürst Bülow, Kaiser Wilhelm und die Krise des zweiten Reiches 1908 — Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft Bd. 9 -, Göttingen 1952; vor allem auch: Friedrich Frh. Hiller von Gaertringen, Fürst von Bülows Denkwürdigkeiten, Untersuchungen zu ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Kritik — Tübinger Studien zur Geschichte und Politik, Bd. 5 -, Tübingen 1956.

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  29. Rosenberg, Entstehung, S. 52.

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  30. Theodor Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, Gesammelte Aufsätze zur Weimarer Republik, München 1963, S. 24.

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  31. Stenographische Berichte der Verhandlungen des Deutschen Reichstags, XII. Legislaturperiode, Bd. 233, S. 5373ff., 10. Nov. 1908/S. 5407ff., 11. Nov. 1908 (abgekürzt zitiert : RT).

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  32. RT, Bd. 233, S. 5903ff., 2. Dez. 1908/S. 5939, 3. Dez. 1908.

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  33. Vgl. Frauendienst, Reichstag, S. 70.

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  34. Hartung, Das persönliche Regiment, a.a.O., S. 403. In entsprechender Weise äußerte sich z. B. auch Payer im Reichstag, vgl. Stenographische Berichte, Bd. 233, S. 5963. Die bei Johann Viktor Bredt, Der Deutsche Reichstag im Weltkrieg. Gutachten. (Das Werk des Untersuchungsausschusses der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung und des Deutschen Reichstages. 4. Reihe: Die Ursachen des deutschen Zusammenbruchs im Jahre 1918, Bd. 8), Berlin 1926, S. 198, vertretene Auffassung, daß zu diesem Zeitpunkt das parlamentarische Regierungssystem bereits möglich gewesen wäre, läßt sich in dieser prononcierten Form nicht aufrechterhalten.

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  35. So hat etwa Naumann in zahlreichen Aufsätzen, die er in diesen Wochen in der 〈Hilfe 〈 publizierte, auf eine Veränderung der politischen Gewichte zugunsten des Reichstages gehofft, später aber seinen Irrtum und seine Enttäuschung bitter beklagt. Vgl. Heuss, Friedrich Naumann, S. 260ff. Ähnlich auch Haussmann in seinem Aufsatz 〈Parlamentarismus〈, in: Aus Conrad Haussmanns politischer Arbeit, hrsg. von seinen Freunden, Frankfurt/M., 1923, S. 13 ff.

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  36. Vgl. die in Anm. 33 zitierte Rede Payers.

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  37. Der Begriff des 〈politisch-pragmatischen Handelns 〈 wird hier und im folgenden immer als Gegensatz zu einem primär ideologisch-weltanschaulichen Handeln verstanden, also im Sinne eines ideologiefreien, rein zweckrationalen Handelns.

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  38. Im Gegensatz zu den teilweise vernichtenden Kritiken Max Webers bescheinigt Frauendienst, Reichstag, S. 67, dem Parlament »beträchtliches Niveau«, »sachkundige Arbeit in den Ausschüssen« und »gedankenreiche Plenumsreden«.

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  39. So Ludwig Bergsträsser, Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland, in: Handbuch der Politik, Bd. I, Berlin und Leipzig 1920, S. 334, und derselbe ähnlich in: Geschichte der politischen Parteien, S. 206, wo Bergsträsser von einer »Art negativer Wirkung des parlamentarischen Systems« spricht, was indessen angesichts der realen Verfassungsverhältnisse mit Vorbehalten zu versehen ist.

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  40. Matthias, in: IFA I, S. XII.

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  41. Vgl. Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, S. 24f.

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  42. Siehe unten S. 105 ff.

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  43. Vgl. die beiden Fallstudien zur Regierungsbildung im Herbst 1917/18.

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  44. Dabei ist korrigierend zu bemerken, daß Bülow nicht nur wegen des Zerbrechens der Mehrheit zurücktreten mußte, sondern auch, weil persönliche Motive des Kaisers eine wichtige Rolle spielten. Allerdings hätte Wilhelm II. den Kanzler gegen den Willen der 〈Block-Mehrheit〈 nicht mehr entlassen können.

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  45. Die Änderung der Geschäftsordnung des Reichstages wird ausgiebig behandelt bei B. Jungheim, Die Geschäftsordnung für den Reichstag, Berlin 1916. Vgl. auch Huber, Verfassungsgeschichte, Bd. III, S. 880 ff.

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  46. Ideologie wird hier im Sinne der Definition von Talcott Parsons verstanden als »a system of beliefs, held in common by the members of a collectivity, i.e., a society, or a sub-collectivity of one-including a movement deviant from the main culture of the society — a system of ideas which is oriented to the evaluative integration of the collectivity, by interpretation of the empirical nature of the collectivity and of the situation in which it is placed, the processes by which it has developed to its given state, the goals to which its members are collectively oriented, and their relation to the future course of events.« The Social System, Glencoe III, 1952, S. 349.

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  47. Vgl. unten Teil II. Der Zusammenhang von Binnenstruktur der Parteien und Staatsverfassung wurde bereits von verschiedenen Kritikern des Kaiserreiches deutlich erkannt. Als Beispiel sei hier auf Max Webers 〈Gesammelte politische Schriften〈, München 1921, verwiesen, vor allem die Einleitung des Aufsatzes 〈Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland〈, a.a.O., S. 126ff. Neuerdings hat Wilhelm Hennis, in seiner Schrift über 〈Meinungsforschung und repräsentative Demokratie〈, Tübingen 1957, S. 52, die Forderung erhoben, Analysen der innerparteilichen Struktur zum jeweils geltenden Verfassungsrecht in Beziehung zu setzen. Dazu zustimmend Werner Conze im Nachwort zur Neuausgabe von Robert Michels, Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, Stuttgart 1957, S. 394f.

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  48. Zu dem hier eingeführten Begriff der 〈Verfassungsopposition〈, dem als Gegenbegriff die 〈verfassungsloyale Opposition〈 entspricht, wie zu den verschiedenen Möglichkeiten politisch-oppositionellen Verhaltens überhaupt vgl. Otto Kirchheimer, Vom Wandel der politischen Opposition, in: Archiv für Rechts- und Staatsphilosophie XLIII, 1, Berlin 1957, S. 59ff., neuerdings in: Otto Kirchheimer, Politik und Verfassung, Frankfurt/M. 1964, S. 123ff. Vgl. auch Teil II, S. 68ff. und 80 ff.

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  49. Die folgenden Angaben aus Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 195 ff. (11. Auflage s. S. 171 ff.). Eine gründliche Analyse der Wahl- bzw. Stichwahlabkommen, die entscheidende Aufschlüsse für die Umstrukturierung des kaiserlichen Regierungs- und Parteiensystems bringen könnte, steht leider noch immer aus. Für die SPD hat neuerdings Erich Matthias (〈Das Dilemma der Stichwahlabkommen, in: Die Reichstagsfraktion der deutschen Sozialdemokratie 1898 bis 1918 — Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 3 -, bearbeitet von Erich Matthias und Eberhard Pikart, Düsseldorf 1966, Teil 1, S. XXI ff.) einen ersten Überblick zur Entwicklung der Stichwahlproblematik gegeben. Die von Jürgen Bertram vorgelegte, materialreiche Untersuchung 〈Die Wahlen zum Deutschen Reichstag vom Jahre 1912, Parteien und Verbände in der Innenpolitik des Wilhelminischen Reiches〈 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 28), Düsseldorf 1965, geht auf den hier angeschnittenen Aspekt nur gelegentlich ein; vgl. bes. S. 221 ff. Wertvolles Material, vor allem für die Wahlen von 1912, findet sich in dem Sammelband 〈Die Parteien, Urkunden und Bibliographie der Parteienkunde〈 (Beihefte zur Zeitschrift für Politik), hrsg. von Richard Schmidt und Adolf Grabowsky, Bd. 1, Berlin 1912/13. Es kann im Text also nur um die Skizzierung eines 〈Trends〈 gehen.

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  50. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 195.

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  51. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 199 (11. Aufl., S. 167f.).

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  52. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 199 (11. Aufl., S. 167).

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  53. Für die teilweise sehr heftige Kritik in der SPD vgl. z. B. SPD-Parteitag 1908 (in Nürnberg). Dritter Verhandlungstag über die Frage der Budgetbewilligung, S. 285ff.; SPD-Parteitag 1909 (Leipzig); vor allem aber SPD-Parteitag 1912 (Chemnitz), hier den Bericht des Parteivorstandes (S. 23 ff.) und das Protokoll des vierten Verhandlungstages mit Referat Scheidemann (Bericht über die Reichstagswahlen und Rechtfertigung der Stichwahlabkommen), S. 327 ff., wie auch die Zusammenstellung (〈Bibliographie〈), in: Die Parteien, S. 314ff.

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  54. Für die liberale Kritik vgl. z. B. die Rede des Reichtagsabgeordneten Hieber (NL) vom 10. Juli 1909, in: RT, Bd. 237, S. 9342; für die FVP die Zusammenstellung (〈Bibliographie〈), in: Die Parteien, S. 230ff.

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  55. So Bülorv selbst in seinen Denkwürdigkeiten〈, Bd. II, Berlin 1930, S. 277: »Ich gab mit vollem Bewußtsein dem Kampf die Spitze gegen die Sozialdemokratie«.

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  56. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 202 (11. Aufl., S. 169). Wie sich leicht denken läßt, waren die Wahlbündnisse auch beim Zentrum (und den übrigen bürgerlichen Parteien) nicht unumstritten; vgl. Bülow, Denkwürdigkeiten II, S. 278, ebenso Matthias, SPD-Fraktion, S. XXXIX ff.

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  57. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 202.

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  58. Rosenberg, Entstehung, S. 54.

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  59. Die Stichwahlabkommen für die FVP, in: Die Parteien, S. 223f., für die SPD ibid. S. 300ff. Vgl. darüber hinaus vor allem Matthias, SPD-Fraktion, S. XLIIIff., ebenso Bertram, Reichstagswahlen 1912, S. 224ff.

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  60. So erlangte z. B. Bassermann in Saarbrücken mit Hilfe sozialdemokratischer Unterstützung sein Mandat, während umgekehrt die NL in Köln für einen Sozialdemokraten votierten, vgl. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 207, und Bertram, Reichstagswahlen 1912, S. 223f.

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  61. Allerdings war bereits auf dem 〈Hamburger Parteitag 〈 von 1897 die »Beteiligung nach Maßgabe der Verhältnisse« an den preußischen Landtagswahlen freigegeben worden.

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  62. Friedrich Naumann, Die politischen Parteien, Berlin 1910, S. 48.

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  63. Naumann, ibid. S. 106. Vgl. auch S. 48: »Wer über Politik nachdenkt, der soll mir einen anderen Weg sagen, wie wir auch nur zeitweise aus dem Zustand der dauernden Zentrumsbeeinflussung des Deutschen Reiches herauskommen können, außer, wenn auf der linken Seite soviel Werbekraft und politischer Magnetismus sich bildet, daß wir eine aufwärtssteigende große Linke besitzen.«

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  64. Die Konservativen verfügten über 43 Mandate, das Zentrum über 91, NL über 45, FVP über 42 und SPD über 110 Mandate. Zählt man die Splitterparteien jeweils den Rechts- bzw. Linksgruppierungen zu, mit denen sie votierten, so entfielen auf die Rechte insgesamt 194, auf die Linke 203 Mandate. Vgl. dazu auch den statistischen Beitrag von Arthur Blaustein, in: Die Parteien, S. 351 ff. Eine differenzierte Analyse des Wahlergebnisses bei Bertram, Reichstagswahlen 1912, S. 205 ff., bes. S. 244f.

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  65. 62a Dazu: Matthias, SPD-Fraktion, S. CXXVIIIff. Von ebenso großer Signifikanz für die Wandlungen des Parteiensystems war die Haltung der SPD bezüglich der 〈Vizepräsidentenfrage, der höfischen Pflichten und des Kaiserhochs 〈, vgl. Matthias, ibid. S. CXXXVff.

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  66. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 208.

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  67. Zur Zabern-Affäre vgl. u. a. Brigitte Haberland, Die Innenpolitik des Reiches unter der Kanzlerschaft Bethmann Hollweg 1909–1914, Phil. Diss. Kiel 1950; Hans-Günter Zmarzlik, Bethmann Hollweg als Reichskanzler 1909–1914 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 11), Düsseldorf 1957; vor allem auch: Hans-Ulrich Wehler, Der Fall Zabern, in: Die Welt als Geschichte, 1963, S. 27–45.

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  68. Zitiert nach Frauendienst, Reichstag, S. 73.

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  69. So Frauendienst, Reichstag, S. 73.

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  70. Vgl. hierzu ausführlicher unten S. 63 ff.

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  71. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 208.

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  72. Matthias, in: IFA I, S. XIII; vgl. auch Matthias, SPD-Fraktion, S. CXLIV.

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  73. Charakteristisch für diesen Sachverhalt ist wohl auch die völlig untergeordnete Bedeutung des Bundesratsausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten. Dazu Ernst Deuerlein, Der Bundesratsausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten 1870–1918, Regensburg 1955.

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  74. Vor allem betroffen waren hiervon das preußische Kriegsministerium, das Handelsministerium und das Landwirtschaftsministerium, die zu einem großen Teil mit Reichsangelegenheiten befaßt waren.

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  75. Vgl. Teil II, S. 107 ff.

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  76. Die Übersicht bei Willibalt Apelt, Geschichte der Weimarer Reichsverfassung, München 1964, S. 25 ff., betont die 〈preußlsche Beherrschung des Reiches 〈 (vgl. S. 11f.) zu sehr und kommt daher nicht zu einer sachgerechten Beurteilung der zentralen Reichsinstitutionen. Vgl. auch Richard Thoma, a.a.O., S. 79, der die Schwierigkeiten nicht verkennt, ohne doch die Veränderungen der Regierungsstruktur in Abrede stellen zu wollen. S. auch Frauendienst, Demokratisierung des deutschen Konstitutionalismus, S. 742.

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  77. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 44.

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  78. Vgl. Huber, Dokumente, Bd. 2, S. 457f.

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  79. So z. B. Rosenberg, Entstehung, S. 67.

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  80. Bereits Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 43f., hat zurecht darauf verwiesen, daß alle Verordnungen des Bundesrats nachträglich dem Reichstag zur Kenntnis und Billigung vorgelegt werden mußten, und dieser dann unter Umständen die Aufhebung beschließen konnte.

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  81. Dazu u. a. Apelt, Geschichte der Weimarer Reichsverfassung, S. 27.

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  82. Der Kaiser hatte sogar am 16. August 1914 einige ihm von der Verfassung zugestandene Rechte an den Reichskanzler abgetreten, um diesem die Regierungsführung zu erleichtern. Vgl. »Allerhöchster Erlaß über die Ermächtigung des Reichskanzlers zur selbständigen Erledigung von Regierungsgeschäften im Bereiche der Reichsverwaltung«, RGBl. 1914, Nr. 4473, S. 379 f. Rosenberg, Entstehung, S. 87, behauptet, daß Bethmann Hollweg eine politisch so mächtige Stellung gewann, wie kein Kanzler vor ihm seit 1890.

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  83. Walter Hubatsch, Großes Hauptquartier 1914–1918. Zur Geschichte einer deutschen Führungseinrichtung, in: Ostdeutsche Wissenschaft, Jahrbuch des Ostdeutschen Kulturrates, hrsg. von Max Hildebert Boehm, Fritz Valjavec, Wilhelm Weizsäcker, Bd. V, München 1959, S. 439.

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  84. Der Hinweis von Fritz T. Epstein in seinem Aufsatz »Die deutsche Ostpolitik im Ersten Weltkrieg«, in: Deutsche Kriegsziele 1914–1918, hrsg. von Ernst Wilhelm Graf Lynar, Berlin 1964, S. 164f., daß die oftmals sachliche Übereinstimmung von Kaiser, Kanzler und OHL eine Korrektur der behaupteten und bisher angenommenen Kräftekonstellation bedinge, verkennt, daß diese Zustimmung des Kaisers zur deutschen Politik keine institutionellen Auswirkungen nach sich zog.

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  85. Die politische Eigenständigkeit der Bundesstaaten zeigte sich später im wesentlichen nur noch im Zusammenhang mit der Kriegszieldiskussion und den Annexionswünschen einzelner Bundesfürsten. Vgl. dazu Karl-Heinz Janßen, Macht und Verblendung, Kriegszielpolitik der deutschen Bundesstaaten 1914–1918, Göttingen 1963.

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  86. Vgl. neben Hubatsch, Großes Hauptquartier 1914–1918, a.a.O., und den entsprechenden Kapiteln bei Bredt, Der deutsche Reichstag, a.a.O., vor allem das Gutachten von Bernhard Schwertfeger, Die politische und militärische Verantwortlichkeit im Verlaufe der Offensive von 1918, WUA, Bd. 2, Berlin 1927, und Erwin Direnberg, Die Beziehungen zwischen Oberster Heeresleitung und Reichsleitung von 1914 bis 1918, Phil. Diss., Berlin 1936.

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  87. Dazu August Skalweit, Die deutsche Kriegsernährungswirtschaft (Veröffentlichungen der Carnegie-Stiftung für internationalen Frieden), Berlin 1927, S. 162E

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  88. Zur Frage der 〈parlamentarischen Verantwortlichkeit 〈 der Kommandogewalt vgl. Hubatsch, Großes Hauptquartier 1914–1918, S. 436ff., und Huber, Verfassungsgeschichte, Bd. III, S. 1000ff.

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  89. Dazu Huber, Dokumente, Bd. 2, S. 450.

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  90. Der Zusammenhang von 〈Kriegszustandsrecht〈 und 〈Parlamentarisierung〈 findet sich ausführlich erörtert bei Friedrich Schiller, Die Einführung des parlamentarischen Regierungssystems im Deutschen Reich während des Krieges, Diss. Jur., Tübingen 1924, S. 41 ff., bes. S. 55 ff.

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  91. Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, S. 30.

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  92. Das Problem, inwieweit Bethmann Hollweg in einzelnen Sachfragen zu Kompromissen bzw. zum 〈Nachgeben〈 bereit war — etwa auf dem umstrittenen Gebiet der Kriegszielpolitik — berührt die instituionelle Stellung des Reichskanzlers nicht wesentlich.

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  93. Vgl. hierzu die Darlegungen über das Verhältnis von Reichskanzler und OHL während der ersten Kriegsjahre bei Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk, Bd. III, München 1964, S. 15ff., bes. S. 26ff.

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  94. Karl Dietrich Erdmann, Die Zeit der Weltkriege, in: Bruno Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Stuttgart 1960 (8. Aufl.), Bd. IV, S. 53.

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  95. Zitiert nach Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk, S. 31.

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  96. Vgl. die Ausführungen Bethmann Hollwegs zum Problem von Politik und Kriegsführung in seinen »Betrachtungen zum Weltkrieg«, Teil 2, Berlin 1921, S. 7 ff.

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  97. Zur Problematik des Burgfriedens Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 50 ff.

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  98. Fritz Fischer, Griff nach der Weltmacht. Die Kriegszielpolitik des kaiserlichen Deutschlands 1914–1918, Düsseldorf 1964, 3. Aufl., S. 214f. Hier findet sich auch eine differenzierte Analyse der Haltung der Reichstagsparteien zur Annexionsfrage.

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  99. Fritz Fischer, Deutsche Kriegsziele. Revolutionierung und Separatfrieden im Osten 1914–1918, in: Deutsche Kriegsziele 1914–1918, hrsg. von Ernst Wilhelm Graf Lynar, a.a.O., S. 23.

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  100. Die These von Fischer, daß die Reichstagsmehrheit vom Juli 1917 »lediglich eine temporäre Abweichung von der durchgehenden Hauptlinie« (Weltmacht, S. 209) der Kriegszielmehrheit gewesen sei, die bis 1918 im wesentlichen unverändert bestanden habe, läßt sich bei der vielfältigen Überschneidung von innenpolitischen Reformforderungen und gleichzeitigem Annexionismus kaum halten. Berücksichtigt man die Ansätze von 1912 bis 1913, so erscheint eher umgekehrt die 〈Kriegszielmehrheit〈 als 〈temporäre Abweichung〈 von der durchgehenden Linie einer innenpolitisch orientierten Reformmehrheit. Vgl. auch unten S. 40 ff.

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  101. Fischer, Deutsche Kriegsziele, S. 23.

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  102. Spahn gab am 2. Dezember 1914 (Stenographische Berichte der Verhandlungen des Deutschen Reichstags, XIII. Legislaturperiode, Bd. 306, S. 21), am 10. März 1915 (RT, Bd. 306, S. 48), und am 9. Dezember 1915 (RT, Bd. 306, S. 437) für die Kriegszielmehrheit im Plenum offizielle Erklärungen ab. Vgl. dazu auch Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 54 und S. 56, ebenso Fischer, Weltmacht, S. 206, 229 f.

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  103. Vgl. Klaus Epstein, Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, Berlin und Frankfurt/M. 1962, S. 116, ebenso Alfred Kruck, Geschichte des Alldeutschen Verbandes 1890–1939, Wiesbaden 1954, S. 80 ff.

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  104. Für viele Matthias, IFA I, S. XXI, und Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 1, S. 31. Neben vielen Beispielen aus allen Reichstagsfraktionen erweist insbesondere das Verhalten der nationalliberalen Abgeordneten die Fragwürdigkeit eines solchen Kausalzusammenhanges.

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  105. Fischer, Weltmacht, S. 204. Zur Charakterisierung Stresemanns Theodor Eschenburg 〈Gustav Stresemann〈, in: Die improvisierte Demokratie, S. 143ff., bes. S. 154ff.

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  106. Fischer, Weltmacht, S. 208 ff. Zu Erzbergers Annexionismus auch Epstein, Matthias Erzberger, S. 126ff.

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  107. Hermann Ostfeld, Die Haltung der Reichstagsfraktion der fortschrittlichen Volkspartei zu den Annexions- und Friedensfragen 1914–1918, Phil. Diss., Würzburg 1934, bes. S. 10f.

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  108. Fischer, Deutsche Kriegsziele, S. 24.

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  109. Dieser Vergleich hat selbstverständlich seine Grenzen, die in der fundamental unterschiedlichen Stellung der Regierung begründet sind: Auf englischer und französischer Seite eine dem Parlament verantwortliche, auf deutscher Seite eine parlamentarisch unverantwortliche Regierung. Für die englischen Regierungsumbildungen vgl. John P. Mackintosh, The British Cabinet, London 1962, S. 327 ff., für Frankreich: Georges Bonnefous, Histoire politique de la troisième République, Paris 1957, Bd. II, S. 37 ff.

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  110. Vgl. RT, Bd. 306, S. 17 ff.

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  111. los Vgl. Reinhard Patemann, Der Kampf um die preußische Wahlrechtsreform im Ersten Weltkrieg (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 26), Düsseldorf 1964, S. 20f., bes. S. 34; ebenso Ludwig Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform im Kriege und die Entstehung der Osterbotschaft 1917, Tübingen 1929, S. 11.

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  112. Welche Reformvorstellungen mit dem Begriff der 〈Neuorientierung〈 im einzelnen verbunden worden sind, läßt sich nicht eindeutig entscheiden. Der Reichskanzler verstand wohl in erster Linie die Reform des preußischen Wahlrechts wie gewisse, nicht näher präzisierte Parlamentarisierungsmaßnahmen darunter, während die Linksparteien, vor allem die SPD sich weitergehende innenpolitische Zugeständnisse erhofften, die überwiegend mit den Forderungen des späteren Mehrheitsprogramms vom Oktober 1917 übereinstimmten. Scheidemann nannte am 28. Februar 1917 im Reichstag:

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  113. 1) Preußisches Wahlrecht

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  114. 2) Abschaffung des Belagerungszustandes

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  115. 3) Schutzhaft und Zwangswohnsitz (nicht: parlamentarisches Regierungssystem), vgl. RT, Bd. 309, S. 2393f.; für die Vorstellungen des Zentrums die Rede Spahns, ibid. S. 2375, für FVP: Wiemer, ibid. 2399, NL: Schiffer, ibid. 2419 ff. Vgl. außerdem Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 2, S. 175, und Philipp Scheidemann, Memoiren eines Sozialdemokraten, Dresden 1928, Bd. I, S. 310ff.

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  116. Vgl. Scheidemann, Memoiren, Bd. I, S. 310ff.; Kuno Graf von Westarp, Konservative Politik im letzten Jahrzehnt des Kaiserreiches, Berlin 1935, Bd. 2, S. 219; WUA, Bd. 7/I, S. 274f. (Scheidemann).

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  117. Patemann, Wahlrechtsreform, S. 22ff.

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  118. Vgl. RT, Bd. 306, S. 437; ebenso Fischer, Weltmacht, S. 208f., 230ff.

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  119. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 68; vgl. Rudolf Morsey, Die deutsche Zentrumspartei 1917–1928 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 32), Düsseldorf 1966, S. 55f.

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  120. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 68.

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  121. Als Beispiele sei hier auf die Parteiführerbesprechung vom 6. November 1914, auf den Vorstoß der FVP vom 8. Oktober 1914 wie auf die Besprechung Scheidemanns mit Regierungsvertretern am 26. Februar 1915 aufmerksam gemacht. Vgl. die in Anm. 110 angegebene Literatur, und Patemann, Wahlrechtsreform, S. 20ff., Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform, S. 5 ff.

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  122. Zum Zusammengehen von SPD und FVP in Fragen der innenpolitischen Reformen vgl. Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform, S. 90 ff. Die auffällige Gemeinsamkeit vieler innenpolitischer Forderungen beider Parteien betont auch die sorgfältige Analyse von Joseph A. Berlau, The German Social Democratic Party 1914–1921, New York 1949, bes. S. 112ff.

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  123. Patemann, Wahlrechtsreform, S. 34.

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  124. Patemann, Wahlrechtsreform, S. 34; Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform, S. 90 ff.

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  125. Vgl. RT, Bd. 306, S. 45ff. und S. 48ff. (Antwort Delbrücks).

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  126. Vgl. dazu die zusammenfassende Beschreibung der militärischen Lage um 1916/17 von Hans Meier-Welcker, Die militärischen Planungen und ihre Ergebnisse 1917/18, in: Weltwende 1917, Monarchie — Weltrevolution — Demokratie, hrsg. von Helmut Rößler, Göttingen 1965, S. 7ff.; ebenso Rosenberg, Entstehung, S. 101 ff.

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  127. Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, S. 30.

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  128. Was freilich bedeutete, daß auch eine Reihe erheblicher Verschlechterungen gerade in sozialpolitischer Hinsicht die SPD empfindlich trafen, vgl. dazu Ludwig Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, Stuttgart 1949, S. 34ff.

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  129. Ein bezeichnendes Beispiel für die gesellschaftliche Emanzipation führender Sozialdemokraten bringt Hermann Heidegger, Die deutsche Sozialdemokratie und der nationale Staat 1870–1920, Göttingen 1956, S. 91 : Südekum, später führendes Mitglied des IFA, trat bei Kriegsbeginn der »Deutschen Gesellschaft 1914« bei, der u. a. Albert Ballin, Admiral v. Capelle, Gerhart Hauptmann, Walter Rathenau und August Thyssen angehörten. Zur Frage der politischen Anerkennung vor allem auch seitens der bürgerlichen Reichstagsparteien vgl. Carl E. Schorske, German Social Democracy 1905–1917, Cambridge 1955, S. 285ff., bes. das Kapitel über die innenpolitischen und psychologischen Auswirkungen des Burgfriedens, S. 293f.

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  130. Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, S. 43. Vgl. auch die Statistik der wichtigsten Streiks bei Jürgen Kuczynski, Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland 1871–1932, Bd. I, Berlin (Ost) 1954, S. 74f.

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  131. Dazu Hans Herzfeld, Die deutsche Sozialdemokratie und die Auflösung der nationalen Einheitsfront im Weltkriege, Leipzig 1928, S. 34ff., und das vom Standpunkt der radikalen Minderheit geschriebene Werk von Bugen Prager, Geschichte der USPD, Entstehung und Entwicklung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Berlin 1921, S. 86ff.

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  132. Für das folgende vgl. Matthias, in: IFA I, S. XIIIf.

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  133. Matthias, IFA I, S. XIV.

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  134. Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, S. 31 ; vgl. auch Rosenberg, Entstehung, S. 109ff.

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  135. Eine Studie über Entwicklung und Funktion des Haushaltsausschusses (Hauptausschusses), die zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus wichtige Aufschlüsse geben könnte, fehlt leider noch immer. Vgl. allgemein Theodor Heuss, Der Parlamentsausschuß, in: Zum Neubau der Verfassung; hrsg. von Fritz Berber, Berlin 1933.

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  136. Der Antrag Nr. 348 (Bassermann, Schiffer-Magdeburg, Dr. Stresemann) hatte folgenden Wortlaut: »Der Reichstag wolle beschließen: einen ständigen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten einzusetzen, und ihm die Ermächtigung zu erteilen, sich auch bei Schließung des Reichstags zu versammeln.« Berlin, den 29. September 1916.

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  137. Drucksachen Nr. 348 des Ausschusses für den Reichshaushalt. Der Antrag Nr. 349 (v. Payer, Gothein, Liesching) hatte folgenden Wortlaut : »Der Reichstag wolle beschließen: 1. einen ständigen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten einzusetzen; 2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür einzutreten, daß dieser Ausschuß das Recht hat, zusammenzutreten auch wenn der Reichstag nicht versammelt ist. « Berlin, den 30. September 1916. Drucksachen Nr. 349 des Ausschusses für den Reichshaushalt.

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  138. Der Antrag Nr. 351 (Gröber, Erzberger, Fehrenbach, Freiherr von und zu Frankenstein, Dr. Pfleger, Graf Praschma) lautete: »Der Reichstag ermächtigt die Budgetkommission, zur Beratung von Angelegenheiten der auswärtigen Politik und des Krieges während der Vertagung zusammenzutreten. Berlin, den 2. Oktober 1916.« Drucksachen Nr. 351 des Ausschusses für den Reichshaushalt.

    Google Scholar 

  139. Für die staatsrechtlichen Überlegungen, die sich aus diesen Anträgen ergeben, vgl. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 46.

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  140. RT, Bd. 308, S. 1807 ff.

    Google Scholar 

  141. Der Antrag lautete: »Der Reichstag wolle beschließen: Der Reichstag ermächtigt den Ausschuß für den Reichshaushalt zur Beratung von Angelegenheiten der auswärtigen Politik und des Krieges während der Vertagung zusammenzutreten.« Berlin, den 9. Oktober 1916. Anlagen zu den Stenographischen Berichten, Bd. 319, Nr. 418, S. 861.

    Google Scholar 

  142. Bei namentlicher Abstimmung wurden 302 Ja- und 31 Nein-Stimmen gezählt. RT, Bd. 308, S. 1864ff.

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  143. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 48.

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  144. Stresemann bezog sich dabei auf entsprechende Äußerungen im Haushalts-ausschuß, die leider nicht festgestellt werden konnten, da das Protokoll dieser Sitzung im Bestand des Ludwigsburger Archivs nicht mehr vorhanden ist. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, daß Stresemann nachdrücklich auf Frankreich und England als Vorbilder parlamentarischer Regierungsweise aufmerksam machte. Seinen Gesinnungswandel, der dabei zum Ausdruck kam, begründete er mit dem Hinweis, daß das parlamentarische Regierungssystem »keine Opposition gegen den Staat als solchen« kenne, sondern nur »Opposition gegen die jeweilige Regierung«, was bedeute, daß entsprechend dem steigenden Einfluß der Volksvertretung »der Begriff der Staatsidee in das Volk übergeht«. RT, Bd. 308, S. 1820.

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  145. Bereits jetzt, nicht erst im Frühjahr 1917 — wie vielfach (auch von Patemann, Wahlreform, S. 49) angenommen wird — zeichnete sich die kommende Linksschwenkung der nationalliberalen Reichstagsfraktion ab.

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  146. RT, Bd. 308, S. 1832.

    Google Scholar 

  147. Dr. Gradnauer, RT, Bd. 308, S. 1814.

    Google Scholar 

  148. Vgl. HA, 96. Sitzung vom 16. Oktober 1916. Der nationalliberale Antrag wurde hier, wie auch später im Plenum, von Riesser begründet.

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  149. RT, Bd. 308, S. 2079ff. (Sitzung vom 4. November 1916).

    Google Scholar 

  150. Reichsgesetzblatt 1916, Nr. 275, S. 1329ff.; vgl. auch Huber, Dokumente, Bd. 2, S. 459 f.

    Google Scholar 

  151. Reichsgesetzblatt 1916, Nr. 276, S. 1333ff.; vgl. auch Huber, Dokumente, Bd. 2, S. 463f.

    Google Scholar 

  152. Die Lesungen des 〈Hilfsdienstgesetzes〈 fanden am 29. November 1916, 30. November 1916 und 2. Dezember 1916 im Reichstag statt. RT, Bd. 308, S. 2155ff.

    Google Scholar 

  153. Im Hauptausschuß wurde erstmals am 23. November 1916 über den Gesetzesentwurf gesprochen. Die Verhandlungen dauerten allerdings dann bis zum 28. November 1916. HA, 113. bis 117. Sitzung.

    Google Scholar 

  154. Diese Kooperation wurde vor allem in der Sitzung vom 28. November 1917 deutlich, als u. a. die Besetzungsmodalitäten für die 〈Betriebsausschüsse〈 beraten wurden: SPD und Zentrum kämpften gemeinsam für das Mitspracherecht der Arbeiter und Angestellten.

    Google Scholar 

  155. Bergsträsser, Die preußische Wahlreform, S. 105.

    Google Scholar 

  156. Zum folgenden Patemann, Wahlrechtsreform, S. 44ff.

    Google Scholar 

  157. Sowohl die endgültige Fassung des 〈Hilfsdienstgesetzes〈 wie auch die Änderung des 〈Belagerungszustandes〈 und des 〈Vereinsgesetzes〈 wurden von den Konservativen als Zugeständnisse der Regierung an die Linksparteien interpretiert. Vgl. Westarp, Konservative Politik, Bd. 2, S. 222ff.

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  158. So hatte der Kanzler selber seine Politik charakterisiert. Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 2, S. 35.

    Google Scholar 

  159. Sitzung vom 22. Januar 1917, Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Preußischen Hauses der Abgeordneten, 22. Legislaturperiode, III. Session 1916/17, Bd. 3, S. 3252ff.

    Google Scholar 

  160. In den Reichstagssitzungen vom 27./28. Februar und 1. März 1917, RT, Bd. 309, S. 2371 ff.

    Google Scholar 

  161. RT, ibid. S. 2386ff. (Rede Scheidemanns), und S. 2393ff. (Rede Wiemers).

    Google Scholar 

  162. RT, ibid. S. 2375.

    Google Scholar 

  163. Am 2. 10. 1916 im 〈Berliner Tageblatt〈, wo es u. a. hieß: »Wir brauchen eine Politik, die sich auf eine feste, arbeitsfähige parlamentarische Mehrheit stützt und von Männern gemacht wird, die dieser Mehrheit entstammen.« Zitiert nach Schiller, Die Einführung des parlamentarischen Regierungssystems, a.a.O., S. 149.

    Google Scholar 

  164. HA, 91. Sitzung vom 9.10.1916 (Das Protokoll dieser Sitzung konnte nicht nachgewiesen werden.) Zitiert nach Schiller, ibid. S. 149.

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  165. HA, 115. Sitzung vom 25. November 1916, Rede Davids (Protokoll, S. 12ff.): Im Zusammenhang mit der Diskussion um den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zum 〈Hilfsdienstgesetz〈 wies David nachdrücklich auf das englische und französische Vorbild hin: »Das enge Zusammenarbeiten der Regierung und der einzelnen Minister mit der Volksvertretung und mit dem Volke sei das Geheimnis des englischen und französischen Erfolges. Der Krieg habe gezeigt, daß die deutsche Regierungsmaschine ein ganz altes klappriges Instrument sei, das nicht mehr auf der Höhe der Zeit stehe. Hier sei eine große reformatorische Arbeit zu leisten, um dem Deutschen Reiche die Zukunft zu sichern.«

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  166. Dazu Skalweit, Die deutsche Kriegsernährungswirtschaft, S. 91.

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  167. Daß außer bei den NL, der FVP und SPD auch im Zentrum allmähliche Tendenzen zu Gunsten einer Verfassungsrevision spürbar wurden, deutete (der dem konservativen Flügel seiner Partei angehörende !) Abg. Spahn in seiner Reichstagsrede vom 27. Februar 1917 an. Er beklagte, daß seine Partei in den höchsten Reichsämtern wie im Bundesrat nur »ganz dürftig vertreten« sei, kritisierte die Praxis der Führungsauslese des Regierungspersonals und erhob indirekt Anspruch auf Beteiligung seiner Parteifreunde in wichtige Regierungsämter. Vgl. RT, Bd. 309, S. 2384.

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  168. So Scheidemann im Reichtag, RT, ibid. S. 2393.

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  169. Die folgende Darstellung orientiert sich an Matthias, IFA I, S. XVI ff., und Patemann, Wahlrechtsreform, S. 50 ff.

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  170. Vgl. die Reden von Dr. Graf York von Wartenburg und von Buck, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Preußischen Herrenhauses in der Session 1916–1918, S. 347ff. und S. 366ff.

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  171. Stenographische Berichte Preuß. Abgeordneten-Haus, Bd. 5, S. 5206 ff.

    Google Scholar 

  172. Stenographische Berichte Preuß. Abgeordneten-Haus, Bd. 5, S. 5258.

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  173. Vgl. dazu den Bericht über die Reaktionen der Presse bei Patemann, Wahlrechtsreform, S. 52.

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  174. So Konrad Haussmann, Schlaglichter; Reichstagsbriefe und Aufzeichnungen, hrsg. von Ulrich Zeller, Frankfurt/M. 1924, S. 91.

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  175. Haussmann, Schlaglichter, S. 92.

    Google Scholar 

  176. Zitiert nach Matthias, IFA I, S. XVIII.

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  177. 〈Notiz für eine Fraktionsanregung März 1917〈, Nachlaß Haussmann 25, zitiert nach Matthias, IFA I, S. XVIII.

    Google Scholar 

  178. Vgl. dazu Haussmann, Schlaglichter, S. 92, wo es u. a. heißt: »In der Potsdamer Nachwahl Liebknecht-Mehring geworfen von der Sozialdemokratie mit unserer Hilfe. Bündnisfähigkeit der Sozialdemokratie.«, und die von Matthias, IFA I, S. XVIII, zitierte 〈Notiz〈, wo bezüglich einer künftigen Mehrheitsbildung bemerkt wird: »Richtung Scheidemann unentbehrlich«.

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  179. Vgl. Rosenberg, Entstehung, S. 137.

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  180. Der Artikel erschien am 19. März 1917 und findet sich in Philipp Scheidemann, Der Zusammenbruch, Berlin 1921, S. 40ff. Vgl. außerdem Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform, S. 123ff., Patemann, Wahlrechtsreform, S. 53f., und Scheidemann, Memoiren, Bd. I, S. 394ff.

    Google Scholar 

  181. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 40.

    Google Scholar 

  182. Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsreform, S. 123. Bergsträsser schreibt weiter : »Mit diesem Satze sprach Scheidemann nur aus, was die Mehrzahl seiner Parteifreunde dachte, was im Grunde der bisherigen Handlungsweise und — können wir hinzusetzen — dem Verhalten seiner Partei bis Ende Oktober 1918, teilweise bis in die Revolutionstage des November 1918 entsprach.« Vgl. dazu auch die Ausführungen Noskes im Reichstag, RT, Bd. 309, S. 2842: »Wir Sozialdemokraten haben bisher peinlich vermieden, in die Erörterungen über Neuorientierungsfragen und monarchische Fragen den Träger der Krone hineinzuziehen.«

    Google Scholar 

  183. Vgl. die Reden von von Kleist und Graf von Roon, Stenographische Berichte Preuß. Herrenhaus, 1916–1918, S. 412ff.

    Google Scholar 

  184. RT, Bd. 309, S. 2823ff.

    Google Scholar 

  185. RT, ibid. S. 2832ff. Spahn wies in seiner Kritik am Herrenhaus die Vorwürfe gegen den Reichstag als »unberechtigt und frivol« zurück.

    Google Scholar 

  186. RT, ibid. S. 2835 ff.

    Google Scholar 

  187. RT, ibid. S. 2841.

    Google Scholar 

  188. RT, ibid. S. 2842ff.

    Google Scholar 

  189. RT, ibid. S. 2847.

    Google Scholar 

  190. RT, ibid. S. 2849 ff. vor allem S. 2851 ff. Vgl. auch oben S. 44, bes. Anm. 138.

    Google Scholar 

  191. RT, ibid. S. 2854. Nachdem Stresemann die Wandlung der nationalliberalen Fraktion in der Frage der Neuorientierung begründet hatte, erklärte er, seine Fraktion sei der Meinung, »daß die Zeit gekommen ist, um an eine Neuordnung der Dinge in Deutschland und seinen Bundesstaaten heranzugehen«.

    Google Scholar 

  192. RT, ibid. S. 2853: »Ja, sollen wir denn daran vorbeigehen, daß nun diese große, mächtige Arbeiterbewegung eingesetzt hat, daß sie dank der Erziehung durch diesen Weltkrieg doch ein Fundament unseres Volkslebens geworden ist, an dem zu rütteln heute bedeutet, diesen ganzen Staat mit in Gefahr zu bringen ?«

    Google Scholar 

  193. RT, ibid. S. 2903.

    Google Scholar 

  194. RT, ibid. S. 2907.

    Google Scholar 

  195. Bergsträsser, Geschichte der politischen Parteien, S. 229.

    Google Scholar 

  196. So Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 2, S. 181.

    Google Scholar 

  197. Abgestimmt wurde über den Antrag Nr. 735 (Bassermann und Genossen) in Verbindung mit dem sozialdemokratischen Antrag Nr. 730 (Albrecht und Genossen), Anlagen zu den Stenographischen Berichten, a.a.O., Bd. 321, S. 1406 und S. 1402. Der nationalliberale Antrag wurde angenommen mit 228 Ja- gegen 33 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen. RT, Bd. 309, S. 2936.

    Google Scholar 

  198. Text der 〈Osterbotschaft〈, in: Schultheß 1917/I, S. 398f.

    Google Scholar 

  199. Zur Entstehungsgeschichte wie zur innenpolitischen Auswirkung der 〈Oster-botschaft〈 vgl. Bergsträsser, Die preußische Wahlrechtsfrage, S. 130ff., und Patemann, Wahlrechtsreform, S. 58 ff.

    Google Scholar 

  200. Eugen Schiffer, Der Verfassungsausschuß und seine Arbeit, Berlin 1917, S. 3; vgl. die Rede Schiffers im Reichstag am 15. Mai 1917, RT, Bd. 310, S. 3437.

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  201. Eugen Schiffer, Verfassungsausschuß, S. 4.

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  202. Von den insgesamt 28 Mitgliedern des Ausschusses entfielen auf FVP 3, SPD 6, Zentrum 6 und NL 3; vgl. auch Westarp, Konservative Politik, Bd. II, S. 240ff., der von einem »festen Block« gegen die Konservativen spricht.

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  203. Zum Verfassungsausschuß vgl. allgemein Wolfgang Conrad Haussmann, Die Durchsetzung des parlamentarischen Systems im Deutschen Kaiserreich, Diss. jur. Heidelberg 1927, S. 48ff., und die weitgehend auf Haussmann und Friedrich Schiller, op. cit., basierende Arbeit von Walther Hackl, Der Versuch einer Parlamentarisierung im Jahre 1917, Diss. jur., München 1950, bes. S. 60ff.

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  204. Es handelte sich hier vor allem um Fragen der Wahlkreiseinteilung, der rechtlichen Stellung der Reichstagsabgeordneten, der Gewerbeordnung, des Vereinsrechts u. ä., die allerdings zu einem gut Teil nicht erledigt werden konnten. Vgl. »Erster Bericht des Verfassungsausschusses«, Drucksache Nr. 895 in Anlagen zu den Stenographischen Berichten, Bd. 321, S. 1666ff., und Hackl, Versuch einer Parlamentarisierung, S. 83.

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  205. Dazu Hackl, Versuch einer Parlamentarisierung, S. 65 ff.

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  206. 〈Vorinstitutionalisierung〈 soll hier die erstmalige kontinuierliche, auf eine festumgrenzte Aufgabe bezogene Zusammenarbeit einer Parteiengruppe in einem ordentlichen (von allen Parteien des Reichstags besetzten) Parlamentsausschuß bezeichnen, wobei diese Parteiengruppe sich gegen die anderen, ihr nicht zugehörenden Parteien abgrenzt und die Notwendigkeit längerfristiger Koalitionsbildung anerkennt.

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  207. Bredt, Der deutsche Reichstag, S. 66, vertritt in diesem Zusammenhang die These, daß die bürgerlichen Parteien offensichtlich die Führung erstrebten, »um zu weit gehenden Forderungen der Sozialdemokratie entgegentreten zu können, und diese hat zunächst abwarten wollen, was kam«. Das Verhalten der SPD mag aber eher taktisch denn politisch motiviert gewesen sein.

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  208. Vgl. WUA, Bd. 7/1, S. 281, wo Scheidemann über »Sabotageakte« der Regierung klagt, die die Arbeit erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht hätten. So erschien beispielsweise der preußische Kriegsminister trotz einer Einladung des Ausschusses nicht zur Debatte über Fragen der kaiserlichen Kommandogewalt. Seitens der Regierung nahm lediglich Unterstaatssekretär Lewald vom Reichsamt des Innern an den Beratungen kontinuierlich teil, gelegentlich auch Helfferich. Vgl. u. a. Karl Helfferich, Der Weltkrieg, Bd. III, Berlin 1919, S. 100ff. Für die Haltung Bethmann Hollwegs zur Verfassungsreform ist seine Rede vor dem Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten vom 9. Mai 1917 bezeichnend, in der er u. a. ausführte: » Sehr bedauerlich sei, daß der Verfassungsausschuß des Reichstags die Kommandogewalt des Kaisers in den Kreis seiner Beratung gezogen, daß hierbei weitgehendste Anträge obsiegt haben und daß auch das Zentrum in Verbindung mit den Nationalliberalen und den Freisinnigen Beschlüsse gefaßt haben, die den Anschauungen ins Gesicht schlagen, die bisher bestanden haben und von Bismarck stets vertreten worden seien. Er, der Reichskanzler, habe von Anträgen in dem Ausschuß keinerlei Mitteilung zuvor erhalten, sie seien in dem Ausschuß, in dem eine allgemeine Nervosität geherrscht, durchgepeitscht worden. Selbst wenn von der Reichsleitung alsbald ein Unannehmbar ausgesprochen worden wäre, so wären die Anträge wohl angenommen worden. Haben doch selbst die Freikonservativen für die Anträge gestimmt. Durch diese Vorgänge sei bei der Allerhöchsten Person eine ziemliche Erregung entstanden, ebenso in hohen militärischen Kreisen. Die betreffenden Beschlüsse seien in dieser gegenwärtigen Zeit gefaßt, ein Schildbürger-Streich, und es seien Besprechungen eingeleitet, um die Angelegenheit wieder ins Gleis zu bringen.

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  209. Auch sonst habe der Verfassungsausschuß alle möglichen bedenklichen Verhandlungen gepflogen, er, der Reichskanzler, werde stets dafür eintreten, daß staatsrechtliche Verschiebungen in der Verfassung des deutschen Reiches abgelehnt werden, er werde stets für die Aufrechterhaltung der föderalistischen Grundlagen des deutschen Reiches eintreten.«

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  210. Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 9. Mai 1917; Verfassungsausschuß, Staatsarchiv Ludwigsburg.

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  211. Matthias, IFA I, S. VIII.

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  212. Dazu Rosenberg, Entstehung, S. 101 ff.

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  213. Dieser Begriff taucht freilich erst nach dem Kriege auf. Zur Vorstellung Ludendorffs zum Verhältnis von Krieg und Politik vgl. sein Buch: Kriegsführung und Politik, Berlin 1922, bes. S. 99ff., und derselbe, Der totale Krieg, München 1936.

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  214. Sowohl die Rede Bethmann Hollwegs im Preußischen Abgeordnetenhaus vom 14. März 1917 wie auch die Reichstagsrede vom 29. März und die 〈Osterbotschaft〈 können in diesem Sinne, die innenpolitische Bewegung abzufangen, interpretiert werden.

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  215. Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 2, S. 174.

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  216. Vgl. dazu Bethmann Hollweg, Betrachtungen, Teil 2, S. 190: »Mir persönlich ist die Tatsache, daß mich der Kaiser allen Anfeindungen zum Trotz gehalten hat, ein vollgültiger Beweis dafür gewesen, daß er den Grundlinien auch meiner innenpolitischen Auffassung zustimmte.«

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  217. In diesem Zusammenhang verdient ein Vorfall im Hauptausschuß nähere Beachtung, der in einzigartiger Weise den spontanen Zusammenhalt der vier Parteien bei der Verteidigung ihrer Parlamentsrechte demonstrierte:

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  218. In der Sitzung des HA vom 30. April 1917 hatte im Zusammenhang mit einer Anfrage der FVP zur Flottenpolitik der fortschrittliche Abgeordnete Struve detaillierte Angaben zur Größe und technischen Ausstattung der Marine gemacht, auf Grund deren er das Stärkeverhältnis der deutschen Flotte wesentlich anders einschätzte, als dies den offiziellen Mitteilungen entsprach. Am 8. Mai teilte daraufhin der Staatssekretär des Reichsmarineamtes, v. Capelle, mit, er habe sich gezwungen gesehen, »die Rede des Herrn Abg. Dr. Struve dem Reichsanwalt zur Verfügung zu stellen und ihm das weitere anheimzugeben«, da die mitgeteilten Tatsachen 〈ganz geheim〈 seien. Diese Ankündigung löste im HA helle Empörung unter den Abgeordneten aus. Gotheim (FVP), Noske (SPD), Erzberger (Ztr.), Paasche (NL) und Wiemer (FVP) legten gegen die Absicht des Staatssekretärs scharfe Verwahrung ein. Noske drohte damit, daß ein Gerichtsverfahren »den schwersten Konflikt der Regierung mit dem Reichstag hervorrufen werde« und Erzberger bestritt rundweg das Recht »vertrauliches Material des Reichstags als Grundlage für ein Strafverfahren gegen Unbekannt zu benutzen«. Capelle’s Versicherung, es handele sich »nicht um ein Verfahren gegen den Herrn Dr. Struve«, sondern »lediglich darum, diejenigen Quellen kennenzulernen und zu verstopfen, die jetzt im Kriege militärische Geheimnisse auskundschaften und den Abg. mitteilen ... « war wenig geeignet, die Erregung zu dämpfen.

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  219. Erst nach nochmaligem massivem Vorstoß von Gothein und Erzberger, erst nachdem Noske erklärte, seine Fraktion »werde zweifellos der Beratung des Marineetats im Plenum mit aller Entschiedenheit widersprechen, wenn sie nicht vor dem Beginn der Beratungen über das Gehalt des Staatssekretärs die Gewißheit habe, daß diese Angelegenheit aus der Welt geschafft sei«, erklärte Capelle sich bereit, »ohne jede Hintertür auf das, was ich allerdings beabsichtigt hatte, zu verzichten, und die Rede des Herrn Abg. Dr. Struve nicht dem Reichsanwalt zu übergeben«. Damit war, wie alle Abgeordneten feststellten, die Angelegenheit erledigt. Sie hatte aber insoweit größere Auswirkung, als der Verfassungsausschuß — wie Fehrenbach noch in derselben Sitzung des HA mitteilte — auf Grund des 〈Falls Struve 〈 beschloß, auch Abgeordneten das Recht auf Zeugnisverweigerung zuzugestehen. HA, 149. Sitzung vom 30. April 1917. HA, 155. Sitzung vom 8. Mai 1917 (Behandlung des Marineetats).

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  220. Dazu Fischer, Weltmacht, S. 428 ff.

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  221. Vgl. Ottokar Chemin, Im Weltkriege, Berlin und Wien 1919, S. 198 ff.

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  222. In einer Denkschrift des Admiralstabes vom 7. Januar 1916 war in »sichere Aussicht« gestellt worden, daß der unbeschränkte U-Boot-Krieg »den englischen Widerstand in längstens einem halben Jahr brechen werde«; zitiert nach Karl Tschuppik, Ludendorff, Die Tragödie des Fachmanns, Wien und Leipzig 1931, S. 165.

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  223. Brief Haussmanns vom 14. April 1917 an Theodor Wolff, Nachlaß Haussmann 117, zitiert nach Matthias, IFA I, S. XIX.

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  224. Wie unbestimmt die numerische Stärke des IFA selbst nach der Konstituierung noch immer blieb, geht einmal aus der schwankenden Haltung der National-liberalen (und teilweise auch des Zentrums) zur Friedensresolution, zum anderen aber auch aus den sich ergebenden Schwierigkeiten ihrer Formulierung hervor. Vgl. bes. Die IFA-Sitzungen vom 6.–13. Juni 1917.

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  225. Die folgenden Ausführungen dieses Kapitels stützen sich vor allem auf die in der Einleitung zu IFA I, S. XIXff., von E. Matthias gegebene detaillierte Schilderung der Ereignisse, die zur Konstituierung des IFA führten. Vgl. außerdem noch Rosenberg, Entstehung, S. 142ff., und Rudolf Koschnitzke, Die Innenpolitik des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg im Weltkrieg, Phil. Diss., Kiel 1951, bes. S. 228ff. Für die Wahlrechtsproblematik in der Julikrise s. Patemann, Wahlrechtsreform, S. 82ff.

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  226. Zur 〈Stockholmer Konferenz der II. Internationalen〈 vgl. den Bericht bei Scheidemann, Zusammenbruch, S. 115 ff.

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  227. Vgl. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 158, ebenso Matthias, IFA I, S. XXV.

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  228. Protokoll der Sitzung des Parteiausschusses am 26. Juni 1917 im Reichstag, S. 16.

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  229. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 160f., Matthias, IFA I, S. XXV.

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  230. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 82f., Helfferich, III, S. 104f.

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  231. Matthias, IFA I, S. XXVf.

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  232. So David in seinem Kriegstagebuch vom 3. 7. 1917, zitiert bei Matthias, IFA I, S. XXVI.

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  233. Ibid.

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  234. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 82.

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  235. Ibid.

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  236. Matthias, IFA I, S. XXVII.

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  237. HA, 163. Sitzung vom 3. Juli 1917.

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  238. Es sprachen zunächst der Staatssekretär des Auswärtigen, Zimmermann; anschließend der Staatssekretär des Reichsmarineamtes, v. Capelle, die beide optimistische Prognosen gaben. So sagte Capelle: »Meine Herren, es liegt keinerlei Veranlassung vor, an dem militärischen Erfolg des U-Boot-Krieges den geringsten Zweifel zu äußern«, a.a.O., S. 60.

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  239. HA, 163. Sitzung vom 3. Juli 1917, S. 75f.

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  240. Ibid. S. 85.

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  241. HA, 164. Sitzung vom 4. Juli 1917, S. 29.

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  242. Ibid, S. 51.

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  243. HA, 165. Sitzung vom 5. Juli 1917, S. 1ff. Gothein verlangte am Schluß seiner Rede die sofortige Wahlrechtsreform auch gegen den Willen der Konservativen, da das Volk jetzt mit Reden nicht mehr zufrieden sei.

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  244. Ibid. S. 35ff.; Hoch sagt u. a.: »Die Regierungen sollten das Wort von Goethe beherzigen, die Revolutionen von unten seien immer verschuldet durch die Unterlassungssünden der Leute von oben. ... Daß die Revolution kommen werde, sei seine felsenfeste Überzeugung«, a.a.O., S. 39.

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  245. Scheidemann, Zusammenbruch, S. 85.

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  246. Bericht von Müller-Fulda, WUA, Bd. 7/I, S. 384, von dem auch der Vorschlag stammt.

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  247. Epstein, Matthias Erzberger, S. 214.

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  248. Ibid.

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  249. SPD-Fraktion vom 5. Juli 1917, zitiert bei Matthias, IFA I, S. XXXI (im offiziellen Protokoll fehlt diese Äußerung; dagegen schlägt Heine eine Bündnis mit der FVP vor; er befürwortet zwar auch ein Zusammengehen mit dem Zentrum, hat aber für dessen Realisierung »keine Spur von Hoffnung« (sic!); SPD-Fraktion, S. 279).

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  250. Vgl. Epstein, Matthias Erzberger, S. 214; Haussmann, Schlaglichter, S. 96f.; Payer, Von Bethmann Hollweg bis Ebert, S. 29.

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  251. HA, 166. Sitzung vom 6. Juli 1917, S. 43 ff. Die Rede ist abgedruckt bei Bredt, Reichstag, S. 108 ff. Vgl. die ausführliche Analyse bei Epstein, Matthias Erzberger, S. 204ff. bes. S. 208ff. und S. 212ff.; ebenso Koschnitzke, Innenpolitik, S. 236ff.

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Bermbach, U. (1967). Entstehung und historische Vorbedingungen des Interfraktionellen Ausschusses. In: Vorformen parlamentarischer Kabinettsbildung in Deutschland. Politische Forschungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19647-1_1

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