Zusammenfassung
Das Bilanzsteuerrecht ist nur zum geringsten Teil in den Handelsgesetzen und in den Steuergesetzen — vgl. Abschnitt II — niedergelegt. Zum Teil findet es seine Grundlage in den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“. Diese Grundsätze sind wiederum nur zum Teil gesetzlich festgelegt. Von Wichtigkeit sind die kaufmännischen Usancen, die Gewohnheitsrecht begründet haben. Die Betriebswirtschaftslehre und das Steuerrecht haben das Bilanzsteuerrecht gestaltet. Durch Entscheidungen des Reichsfinanzhofs sind die Begriffe und Grundsätze des Bilanzsteuerrechts festgelegt worden. Die nachstehenden Grundsätze sind nur für die Gewinnermittlungsbilanzen maßgebend.
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Tomscha, V. (1951). Grundsätze des Bilanzsteuerrechts. In: Wie prüft das Finanzamt?. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19563-4_3
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