Zusammenfassung
Die freie Lohnzulage zum Tariflohn ist die einfachste Form einer differenzierten Berücksichtigung der arbeitsplatzabhängigen Arbeitsanforderungen und der individuellen Leistung des Arbeitenden in der Entlohnung. Sie ist nicht an ein bestimmtes Verfahren ihrer Bestimmung gebunden, sondern beruht auf dem freiwilligen Entschluß und dem persönlichen Ermessen des Arbeitgebers oder der von ihm bevollmächtigten Betriebsleiter. Ist sie einmal gewährt, so kann sie allerdings nur unter Einhaltung der tariflich vorgeschriebenen Kündigungsfrist wieder aufgehoben werden. Ihre Gültigkeit kann aber auch von vornherein befristet werden, so daß die Höhe der Zulage von Zeit zu Zeit etwaigen Veränderungen des Arbeitseinsatzes oder der Leistung angepaßt werden kann. Eine anforderungs- oder leistungsbedingte Lohnzulage kann allerdings nicht etwa deshalb aufgehoben werden, weil sich der Tariflohnsatz vertraglich erhöht.
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Literatur
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Böhrs, H. (1958). Die Lohnzulage und die persönliche Bewertung als Hilfsmittel anforderungs- und leistungsgerechter Entlohnung. In: Arbeitsleistung und Arbeitsentlohnung. Die Wirtschaftswissenschaften, vol No. 9 = Lfg. 7. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19017-2_3
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