Zusammenfassung
Der Erwerb und Verlust von Privatrechten ist begrifflich nicht identisch mit Entstehung und Untergang von Rechten. Zwar ist sicher, daß es keine Rechtsentstehung ohne gleichzeitigen Rechtserwerb gibt, denn jedes Recht muß ein Subjekt haben, aber nicht jeder Rechtserwerb braucht mit einer Rechtsentstehung verknüpft zu sein. Diese ist nur dann gegeben, wenn das Recht vorher noch nicht existiert hat. Man okkupiert z. B. etwas, das noch in niemandes Eigentum gewesen ist.
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© 1960 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Below, KH. (1960). Erwerb und Verlust von Privatrechten. In: Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Die Wirtschaftswissenschaften, vol Beitr. No. 2 = Lfg. 24. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19012-7_4
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