Zusammenfassung
Politische Parteien entstehen im Staatsleben erst von dem Zeitpunkte an, da die Einzelpersönlichkeit sich ihrem Staate gegenüber in kritischen Gegensatz stellt. Aus diesem Gegensatz entwickelt sich der Wille zur Veränderung und zur Mitherrschaft; um den einzelnen, den Cräger dieses Willens, bilden sich Gruppen, aus Gesinnungsgemeinschaft sowohl wie aus Interessengemeinschaft. Die Parteibildung geht stets vom Führer und der Idee aus, sie endet in der Massenorganisation mit stark wirtschaftlichen Akzenten; ihr Ziel ist Macht im Staate, Leitung des Staates zu einem bestimmten, als überragend notwendig erkannten Zwecke. Die ursprünglichen Parteien sind danach immer Gruppenbildungen der Bewegung, des Fortschreitens, der Reform; sie sind irgendwie Formulierungen eines Volkswillens und Volksinteresses. Sie können sich nur durchsetzen, wo es schon einen Ansatz zur gesetzmäßigen Volksvertretung gibt. Gegenüber den Parteien der Bewegung bilden sich dann die Parteien des Beharrens. Parteien in diesem Sinne kennt die Geschichte seit der englischen Revolution des 17. Ih.; in Deutschland beginnt die Parteibildung erst unter dem Eindruck der großen französischen Revolution. Alle großen Parteikämpfe drehen sich um politische Führerschaft und Verfassungsrechte. Erst durch eine moderne Staatsverfassung wird den Parteien Einfluß auf die Staatsregierung gewährleistet. Den Parteien im Lande, den großen Gesinnungs- und Willensgemeinschaften aller Staatsbürger einer bestimmten Richtung, entsprechen dann die Fraktionen im Parlament, die die Arbeitsgemeinschaften der von Parteien gewählten Abgeordneten darstellen. Durch sie wird unmittelbar der politische Wille der betreffenden Parteien ausgedrückt und für die Bearbeitung der Staatsgeschäfte fruchtbar gemacht.
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Literatur (Auswahl)
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Valentin, V. (1927). Die politischen Parteien in Deutschland. In: Staats-kunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-17715-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-17715-9_2
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