Zusammenfassung
Vor 30 Jahren haben die Gründerstaaten der Vereinten Nationen in der Präambel zur Charta der Vereinten Nationen als Zielsetzungen niedergelegt:
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künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren;
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den Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau und von großen und kleinen Nationen zu bekräftigen;
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Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit gewahrt und völkerrechtliche Verträge beachtet werden;
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den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern;
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den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren;
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zu gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird und
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internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern.
“Wer nicht bereit ist, die Vereinten Nationen zu stärken, wo er kann, darf sie nicht tadeln, wenn sie nicht können, was sie sollen.”
(Erhard Eppler, 1975)
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Böhme, W., Hüfner, K., Lotz, P. (1977). Vorbemerkung. In: Die Vereinten Nationen in internationalen Konflikten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16312-1_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16312-1_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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