Zusammenfassung
UU. schlechtweg oder SchriftUU. — die nichtschriftlichen UU. im weitesten Sinn, die Auskunftssachen oder Denkmäler, kommen hier nicht in Frage — sind nach gangbarer juristischer Begriffsbestimmung alle Aufzeichnungen rechtlichen Inhalts oder, enger gefaßt, alle rechtsbedeutsamen Aufzeichnungen über konkrete rechtliche Vorgänge. Unter ihnen kann man, wenn man von ihrer Einteilung nach rechtlichen Gesichtspunkten absieht und gewisse andere entwicklungsgeschichtlich mit ihnen zusammengehörige Schriftdenkmale mitberücksichtigt, unterscheiden: 1. Die UU. im engeren (diplomatischen) Sinn. Zur Erfüllung rechtlicher Aufgaben bestimmt und ihrer Form nach auch befähigt, verbriefen sie gemeinhin vollendete Rechtstatsachen, fertige Rechtsangelegenheiten oder in sich geschlossene Teile von solchen und bilden für sich allein bestehende Schriftdenkmale. 2. Die im Verlauf einer Gerichts- oder Verwaltungsangelegenheit usw., besonders in Kanzleien, angefertigten Akten. In anderer, aber gleichfalls oft strenger Form gehalten, legen sie, im Gegensatz zu den UU. i. e. S. und meist in Verbindung mit verwandten Schriftstücken stehend und weiterer Fortsetzung fähig, Verhandlungsbruchstücke oder sonstige namentlich für Rechtspflege, Verwaltung oder Wirtschaftsführung wichtige Tatsachen schriftlich fest. 3. Die nur zur Erinnerung, höchstens mittelbar zur Erleichterung der Beweisführung dienenden Notizen, welche, ihrer unzulänglichen Form wegen rechtlich unmittelbar belanglos, ihrem Inhalt nach bald einfachen Akten, bald unvollkommenen UU. i. e. S. entsprechen. 4.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heuberger, R. (1921). Voraussetzungen und Grundbegriffe. In: Allgemeine Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Grundriss der Geschichtswissenschaft. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16246-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16246-9_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15669-7
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