Zusammenfassung
Verfassungsgeschichte ist eine selbständig gewordene Tochter der Rechtsgeschichte. Daher hat auch die Begründung einer wissenschaftlichen Behandlung der Rechtsgeschichte erst die Grundlage gegeben für eine Wissenschaft der Verfassungsgeschichte. Deutsche Rechtsgeschichte und deutsche Verfassungsgeschichte als wissenschaftliche Disziplinen erkennen in Karl Friedrich Eichhorn ihren gemeinsamen Stammvater.
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Literatur
Karl Friedrich Eichhorn, Deutsche Staats-und Rechtsgeschichte. Zuerst erschienen Göttingen 1808-1823. 5. Aufl. 4 Bde. 1843-1844.
R. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. Leipzig. 5. Aufl. 1907. Dies Werk hat den Vorzug, von der ältesten bis in die neueste Zeit zu reichen und berücksichtigt dabei ausgiebig die Verfassungsgeschichte; ist stofflich sehr reichhaltig.
H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte. I, 2. Aufl. 1906. II, 1892. Reicht leider noch nicht über die fränkische Zeit hinaus; beruht durchweg auf eigenem gründlichen Quellenstudium und ist ein sicherer Führer für den, der die quellenmäßige Grundlage prüft.
A. Luschin v. Ebengreuth, Österreichische Reichsgeschichte 1896. Behandelt auch die allgemeine Rechtsgeschichte.
v. Amtra, Grundriß des germanischen Rechts (in Pauls Grundriß der germanischen Philologie). Aus der 2. Aufl. auch separat erschienen 1897.
H. Brunner, Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte (Neubearbeitung seines Abschnittes in Holtzendorfs Encyklopädie der Rechtswissenschaft). 1901. 5. Aufl. 1912.
Daneben ist zu nennen A. Luschin v. Ebengreuth, Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte. 1899.
Die eigentliche deutsche Verfassungsgeschichte vom Standpunkte des Historikers aus ist erst durch G. Waitz geschaffen worden.
G. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte. 8 Bde. Bd. I, 3. Aufl. 1880; Bd. II, 3. Aufl. 1882; Bd. III, 2. Aufl. 1883; Bd. IV, 2. Aufl. 1885; Bd. V, 2. Aufl., hrsg. von K. Zeumer 1893; Bd. VI, 2. Aufl., hrsg. von G. Seeliger 1896; Bd. VII, 1876 und Bd. VIII, 1878 sind leider noch nicht wieder neu bearbeitet.
G. Waitz, Abhandlungen zur deutschen Verfassungs-und Rechtsgeschichte, hrsg. von K. Zeumer 1896.
E. Winkelmann, Allgemeine Verfassungsgeschichte, hrsg. von A. Winkelmann 1901. Beruht auf Vorlesungen und ist sehr dürftig.
A. Heusler, Deutsche Verfassungsgeschichte 1905. Es ist eine einheitliche historische Darstellung, die sich sehr angenehm liest; enthält aber auch manche eigene Auffassungen des Verfassers, für die er keine allgemeine Gefolgschaft haben wird.
Die Literatur zur Geschichte der Kirchenverfassung siehe in dem Abschnitt von A. Werminghoff; die zur Geschichte der Wirtschaftsverfassung in dem Abschnitt von R. Kötzschke.
Die wichtigsten Quellensammlungen, die für die Verfassungsgeschichte in Betracht kommen, sind zunächst die einschlägigen Abteilungen der Monumenta Germaniae historica, insbesondere die Diplomata und die Leges in f0 und der Legum sectiones in 40. Die germanischen Volksrechte, die sog. Leges barbarorum werden in dem Abschnitt Rechtsgeschichte von Frhr. Cl. v. Schwerin vorgeführt (Grundriß II, 5. Man vergleiche das Kapitel Rechtsquellen S. 106ff.). Daneben hat die Verfassungsgeschichte zu berücksichtigen die Formulae (Leg. sect. V), die Capitularia (Leg. sect. II), die Constitutiones et acta publica (Leg. sect. IV). Nächst den Mon. Germ.
J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer 1828; 4. verm. Aufl. von Heusler und Hübner. 2 Bde. 1899.
W. Altmann und E. Bernheim, Ausgewählte Urkunden zur Erläuterung der Verfassungsgeschichte Deutschlands im MA. 2. Aufl. 1895.
K. Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in MA. und Neuzeit 1904.
Zeitschriften und zwanglos erscheinende Sammelschriften mit vorwiegender Berücksichtigung der Verfassungsgeschichte:.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. (1861–1878) 1880ff. Germanistische Abteilung (jetzt hrsg. von Schröder, Brunner und Stutz).
Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft 1839–1861.
Forschungen zur deutschen Geschichte 1862–1886.
Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 1880ff. (jetzt hrsg. von O. Redlich).
Historische Vierteljahrschrift, hrsg. von G. Seeliger. 1898ff.
O. Gierke, Untersuchungen zur deutschen Staats-und Rechtsgeschichte 1878ff.
K. Zeumer, Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in MA. und Neuzeit. 1900f.1).
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Meister, A. (1913). Allgemeine Literatur und Hilfsmittel. In: Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis ins 14. Jahrhundert. Grundriss der Geschichtswissenschaft. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16142-4_1
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