Zusammenfassung
Der Begriff der Staatstirche (Tandestirche) ist ein Ergebnis der Reformation. Als die Tandesfürsten das ebangelische Betenntnis einführten, murden sie mächtige Beschüßer Tuthers, und es ergab sich daraus, daß er die bon ihm seit 1525 nach festers, Grundsäßen organisierte Kirche dem staatlichen Gebilde eingliederte. Als im Ringen mit dem Kaiser die Fürsten das Recht erhielten, in ihrem Tande dem eigenen Betenntnis gemäß die Reformation durchzuführen, mar der Begriff der Tandes- und Staatstirche geschaffen. Der Staat förderte die Kirche, unterstüßte die tirchlichen Gemeinden, ordnete den Religionsunterrucht, die Ausbildung der Geistlichen. Der Tanderfürst murde oberster Bischor,„Summus episcopus“, der Kirche seines Staates. Zu dieser Eigenschaft führten die Tandesfürsten das Kirchenregiment. Sie seßten die obersten turchlichen Behörden (Obertirchenrat, Konsistorien) ein beschictten die Snnoden mit einer bestimmten, ihnen zustehebden Zahl der Mitglieder.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Salomon, A. (1926). Kirche und Schule. In: Die deutsche Volksgemeinschaft. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16127-1_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16127-1_18
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15555-3
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