Zusammenfassung
Für die Behandlung der verschiedensten Formen der geistigen Abweichungen des Kindesalters gelten oft dieselben Grundsätze. Stammen jene ja doch oft aus derselben Quelle. So sollte die Bekämpfung des Übels in erster Linie auch bei denen einsetzen, die durch die Übertragung der erblichen Belastung jenen den Keim der Entartung mit auf den Lebensweg gegeben haben. Das setzt die einschneidendsten Maßnahmen voraus, von der auch Personen betroffen werden können, die diese Entartung nie ihren Nachkommen hinterlassen. Man kann sich auch nicht damit trösten, daß die Entartung mit der Zeit eine solche Zuspitzung erfährt, daß schließlich Zeugungsunfähigkeit eintritt. Das dauert viele Generationen lang, und mittlerweile kann die Belastung schon in ungezählten Fällen ihre Opfer gefordert haben. Eher kämen schon Heiratsverbote für Personen in Betracht, von denen man annimmt, daß sie nach ihrer Veranlagung ihre Nachkommen schädigen müssen. Abgesehen davon, daß es uns hier an einem unanfechtbaren Maßstab fehlt, können alle die, die durch ein solches Verbot von der Heirat ausgeschlossen werden, unehelichen Nachkommen die gleiche böse Erbschaft, noch dazu mit den Schäden der unehelichen Geburt vereinigt, hinterlassen.
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Mönkemöller, O. (1922). Behandlung. In: Die geistigen Krankheitszustände des Kindesalters. Aus Natur und Geisteswelt, vol 505. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16109-7_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16109-7_11
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15537-9
Online ISBN: 978-3-663-16109-7
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