Zusammenfassung
Kauf und Verkauf von Kleintieren is Vertrauenssache. Wer sich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen will, erledige deshalb vor dem Handel alle Vereinbarungen schriftlich, da mündliche Abmachungen ohne Zeugen stets anfechtbar und ungültig sind. Beim Handel mit Ziegen, Kaninchen und Geflügel sin dim Streitfalle nur die allgemeinen Bestimmungen über den Kauf (§ 433–514) und die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gewährleistung wegen Mängel der Sache (§ 459–493) maßgebend; für Schafe und Schweine außerdem die Verordnung betr. die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel vom 27. März 1899. Die Verjährungsfrist für Gewährsmängel für Schafe und Schweine ist aus 6 Wochen beschränkt, bei den anderen vorgenannten Tieren gilt die längere Verjährungsfrist von 6 Monaten.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schneider, J. (1922). An- und Verkauf von Kleintieren. In: Die Kleintierzucht. Aus Natur und Geisteswelt, vol 604. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16097-7_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16097-7_10
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15525-6
Online ISBN: 978-3-663-16097-7
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