Zusammenfassung
Die Versicherung ist ein Vertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft, der beide Teile verpflichtet: den Versicherten zur Beitragszahlung, die Versicherungsgesellschaft zur Auszahlung der Versicherungsumme im Todes- oder Erlebensfalle. Beim Abschluß der Versicherung haben beide Verpflichtungen gleichen Wert, denn die Beitragsleistung der Versicherten war so bemessen worden, daß der Wert des Einmalbeitrags oder der Barwert aller zu erwartenden jährlichen Beiträge gleich dem Werte der Gegenleistung der Versicherungsgesellschaft war.
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Schütze, H. (1922). Das Deckungskapital. In: Die Mathematischen Grundlagen der Lebensversicherung. Mathematisch-Physikalische Bibliothek, vol 46. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16092-2_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16092-2_7
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