Zusammenfassung
Nachdem wir den Wert der Versicherung mit bestimmter Verfallzeit allein durch die Zinsrechnung ermittelt haben, gehen wir über zur Todesfallversicherung. Die Versicherungssumme wird fällig beim Tode des Versicherten. Da niemand von vornherein weiß, wann der Tod des Versicherten eintreten wird, so läßt sich der Wert der Versicherung nicht ohne weiteres bestimmen. Das ist nur dann möglich, wenn sich Gesetze über das Leben und Sterben der Menschen aufstellen lassen.
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Referenzen
Vgl. o. Meißner, Wahrscheinlichkeitsrechnung, 4. u. 33. Bd. dieser Sammlung.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schütze, H. (1922). Sterblichkeit. In: Die Mathematischen Grundlagen der Lebensversicherung. Mathematisch-Physikalische Bibliothek, vol 46. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16092-2_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16092-2_3
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15520-1
Online ISBN: 978-3-663-16092-2
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