Zusammenfassung
Das, was der preußische Staat heute von ehemals polnischen Gebietsteilen sein eigen nennt, ist ihm angegliedert auf Grund zweier Verträge, die beide das Datum des 3. Mai 1815 tragen, Sie wurden gesechlossen zwischen Rußland und Österreich und zwischen Rußland und Preußen. Die drei Mächte verfügten in diesen Verträgen freihändig über das ihnen nach Kriegsrecht zugefallene Herzogtum Warschau, d. h. das von Napoleon wiederhergestellte Polen. Diese Verfügung bestand darin, daß sie es untereinander aufteilten. Suf diesen Verträgen vom 3. Mai ruht das Besiúnahme-Patent Friedrich Wilhelms III. vom 15. Mai 1815. Die Verträge selbst sind in die Wiener Schlußakte vom 15. Juni 1815 wörtlich aufgenommen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Buchholz, G. (1911). Die preußische Ostmarkenpolitik seit 1815. In: Mitscherlich, W. (eds) Die Ostmark. Aus Natur und Geisteswelt. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16082-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-16082-3_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15510-2
Online ISBN: 978-3-663-16082-3
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