Zusammenfassung
Die Vollversammlung, der durch § 11 des Statuts der Physikalisch-Technischen Anstalt (PTA), der Vorgängerin der PTB, als Aufgabe die Beratung und Beschlußfassung über diejenigen Angelegenheiten des Eichwesens, für die nach dem Maß- und Gewichtsgesetz vom 13. Dezember 1935 (MuGG) die PTR zuständig war, zugewiesen worden sind, geht in ihrem Ursprung auf die Plenar-Versammlung der 1869 auf Grund Art. 18 der „Maaß- und Gewichts-Ordnung“ des Norddeutschen Bundes vom 17. August 1868 bestellten „Normal-Aichungs-Kommission“ des Norddeutschen Bundes zurück. Diese ist am 3. August 1871 in der Kaiserlichen Normal-Eichungs-Kommission des Deutschen Reiches (Kais. N. E. K.) aufgegangen, die am 5. Dezember 1918 in die Reichsanstalt für Maß und Gewicht (RMG) umgewandelt wurde. Nach der für die Kais. N. E. K. erlassenen Geschäftsordnung setzte sich ihre Vollversammlung aus dem Direktor der Kais. N. E. K., ständigen Mitgliedern — d. h. wissenschaftlichen Sachbearbeitern der Kais. N. E. K. — und beigeordneten Mitgliedern, die auf Vorschlag des Direktors vom Reichskanzler auf jeweils 5 Jahre ernannt wurden, zusammen. Als beigeordnete Mitglieder wurden leitende Herren der Eichverwaltungen der Länder sowie führende Persönlichkeiten aus der Meßtechnik berufen.
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Moser, H. (1962). Vollversammlung. In: Moser, H. (eds) Forschung und Prüfung. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15996-4_6
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