Zusammenfassung
Die Fürsorge, die sich an das Berufsleben anschließt und eine Besserung der Arbeitsbedingungen und eine Förderung der einzelnen oder ganzer Gruppen für ihr berufliches Leben anstrebt, ist in viel geringerem Umfang in der Hand gemeinnütziger Vereine als andere Gebiete sozialer Betätigung. Sie hat sich teils zur Sozialpolitik, zu staatlicher Regelung und Ordnung verdichtet; teils ist sie von den Organisationen der Selbsthilfe, den Berufsorganisationen, aufgenommen worden. Daneben treten die Wohlfahrtseinrichtungen der Unternehmer und Einrichtungen von anderer Seite zurück. Das Eingreifen des Staates liegt in der Natur dieser Aufgaben begründet. Das berufliche Leben hat die Bevölkerung in verschiedene Klassen auseinandergerissen. Es beruhte lange Zeit auf einem Machtverhältnis. Nur die stärkere Macht des Staates kann auf diesem Gebiet Schäden überwinden, Mißstände bekämpfen, Gefahren vorbeugen. Sie tritt mit einer Fülle von Bestimmungen ein, um eine tragfähige Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen. Sie greift unter Umständen sogar in den freien Arbeitsvertrag zugunsten des schwächeren Kontrahenten ein und formt die Bedingungen, von denen ein Arbeitsvertrag überhaupt abhängig gemacht werden darf. Sie schützt auf diese Weise die Arbeitskraft des Arbeiters und in gewissem Umfang seine Persönlichkeit. Sie greift in den Verteilungsprozeß ein, um ihn für die Zeiten sicherzustellen, in denen er nicht arbeiten kann(vgl. S. 65).
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Salomon, A. (1921). Berufliche Fürsorge. In: Leitfaden der Wohlfahrtspflege. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15881-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15881-3_6
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15313-9
Online ISBN: 978-3-663-15881-3
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