Zusammenfassung
Ein Deutsches Reich gab es von 843 bis 1806. Als Einheitsstaat begamt es. Spätestens mit dem Westfälischen Frieden von 1648 erftarkten die Territorien zu Staaten. Von da an war das Deutche Reich em zusammengesetzter Staat, und zwar, da die Territorien im Reichstag Anteil an der Reichsgewalt hatten, ein Bundesstaat. Nach der Niederlegung der Kaiserkrotte durch Franz II. am 6. August 1806 war das Reich nur noch ein bloßes Nebeneinander von felbständtg gewordenen Staaten.
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Jellinek, W. (1926). Verfassung und Verwaltung des Reichs und der Länder. In: Staatskunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_5
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15236-1
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