Zusammenfassung
Seit den Tagen der Römer unterscheidet man deutlich öffentliches und privates Recht. Das öffentliche Recht hat es mit dem Gemeinwesen, vornehmlich mit dem Staate, feiner Hoheit und Herrschgewalt, zu tun und mit den einzelnen Staatsangehcörigen vornehmlich als dieser Herrschgewalt unterworfen. Hingegen dreht sich das private Recht um die Rechtsbeziehungen der freien und gleichen Privatleute untereinander. Für das öffentliche Recht sind die Staatsangehörigen zuzeiten nur Untertanen gewesen, Objekte der Herrschgewalt, des Staatszwanges, Rechtsobjekte. In nteuerer Zeit sind sie in gewissen und sehr erheblichen Beziehungen zum Staate, zum öffentlichen Recht auch Träger subjektiver Rechte gegenüber dem Staate, Rechtssubjekte öffentlichen Rechts geworden. Im Sinne des öffentlichen Rechts sind also die Angehörigen des Staates heute Staatsuntertanen und Staatsbürger zugleich. Dagegen kennt das Privatrecht keine Untertanen, kernnt nur Bürger.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Bürgerliches Recht. — Für die nicht jurtstischen Leser dieses Handbuches sind als knappe Darstellungen zu empfehlen einige gute Büchrreihen: Aus der Sammtlung Göschen das BGB., Einzel-oder Doppelbändchen, für die einzelncn Bücher des Gesetzes aus der Feder Oertmanns, Titzes und anderer; daselbst auch ein trefflicher Doppelband über das Handelsrecht von Karl Lehmann. — Aus Gloeckners Handelsbücherei je ein Band über das Bürgerliche Recht und über das Handelsrecht von A. Erdel, 2. Aufl., 1922. — Die Mitte zwischen diesen kleineren Hilfsmitteln und den sehr zahlreichen größeren Lehrbüchern halten die nach dent Kriege herausgekommtenen Grundrisse der Rechtswissenschaft (Vereinigung wtssenschaftlicher Verleger). Darunter außer den (von Hedemann, H. Lehmann u. a. verfaßten) Bänden über einzelne Bücher des BGB. und dem Handels-und Schiffahrtsrecht von J. v. Gierke int Rahmen des Privatrechtes namentlich die vortreffliche „Deutsche Rechtsgeschichte“ — bis in die Gegenrwart durchgeführt — von Fehr, fowie der Band von Elster über „Getwerblichen Rechtschutz„.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1926 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rumpf, M. (1926). Bürgerliches Recht und Prozeß. In: Staatskunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_11
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_11
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15236-1
Online ISBN: 978-3-663-15799-1
eBook Packages: Springer Book Archive