Zusammenfassung
Der Staat ist eine form des menschlichen Zusammenlebens, des gesellschaftlichen oder sozialen Daseins der Menschen im weitesten Sinn, eine form menschlicher Vergesellschaftnng oder Assoziation, kurz: ein menschlicher Verband.
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Literatur
Die dem einführenden Beitrag dieses Werkes gestellte Aufgabe war es, aus eng begrenztem Raume eine Übersicht über die allen staatlichen Gebilden gemeinsamen formen und über die Gestaltungen der in der Geschichte vorzugsweise politisch schöpferischen Staaten zu versuchen, so war es durch das mit dem Handbuch erstrebte Ziel gegeben. Allerdings mußten dabei gerade die dem deutschen Staat eigentümlichen Gedanken und Einrichtungen zurücktreten, da Deutschland innerhalb des staatlichen Gesamtlebens fast immer nur fremde Wirkungen empfangend, nicht Wirkungen ausstrahlend ist. Wer sich also in erster Linie vom Standpunkt des deutschen Staatslebens aus über die begrifflichen und geschichtlichen Anfangsgründe des Staats und Staatsrechts unterrichten möchte, nehme andere zusammenfassende Darstellungen zur hand, etwa innerhalb Gerhard Anschütz’ „Grundlagen des deutschen Staatsrechts“ die „Begrifflichen und geschichtlichen Grundlagen“ (Holtzendorff-Kohlers Enzyklopädie der Rechtswissenschaft, 7. Aufl., Bd, 4, 1914, S. 1-63) und Heinrich Brunners Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte (7. Aufl., bes. von Ernst Heymann 1919) oder auch die beiden Darstellungen der Deutschen Verfassungsgeschichte in Meisters und Hartungs „Grundriß der Geschichtswissenschaft“ (1922) oder die „Grundlinien des deutschen Staatswesens“ des Verfassers dieser Einführung Quelle und Meyers Sammlung „Wissenschaft und Bildung“, Nr. 153, 1919).
Aber auch die im vorstehenden Abriß als Hauptthema behandelten Gegenstande sollten nur in sehr gedrängter Form und für den dargestellt werden, der eine erste Einführung in die Lehre vom Staat und von den einzelnen Staatsgebilden sucht. Demgemäß kann auch zur Ergänzung und weiteren Ausführung einzelner Teile dieser Gedankengänge nur auf solche Schriften verwiesen werden, die den Stoff in gedrängter und gemeinsaßlicher Weise behandeln. Ein Nachweis der auf Spezialstudium beruhenden grundlegenden Literatur ist hier nicht möglich und nicht beabsichtigt. Man vergleiche etwa:.
Zu I. und II. Wesen des Staats
Gemeinsame Bedingungen und Betätigungsformen des Staatslebens: Fritz Stier-Somlo, Politik, 2. Aufl. 1911 (Wissenschaft und Bildung Nr. 4).
— Hermann Rehm, Allgemeine Staatslehre (Sammlung Göschen) 1907.
— Hans Kelsen, Allgemeine Staatslehre (Enzyklopädie der Rechts-und Staatswissenschaft, herausgegeben von Kohlrausch und Kaskel, Nr. 23, im Erscheinen).
Organisationsformen und Lebensgestaltungen der Staaten in ihrer Mannigfaltigkeit: Richard Schmidt, Artikel „Politik als Wissenschaft“ in Stengel-Fleischmanns Wörterbuch des Staats-und Verwaltungsrechts”, 2. Aufl. 1914.
— Hermann Rehm, Artikel: „Politische Parteien“ in Elsters Wörterbuch der Volkswirtschaft, 2. Band (5. Aufl.).
— Adolf Merkel, Fragmente zur Sozialwissenschast (Grundlegung einer Parteienlehre) 1898.
Zu III. Entwicklung des Staats
Otto Franke, Verfassung und Verwaltung Ehinas in Hinnebergs Kultur der Gegenwart, Abteilung „Allgemeine Verfassung-und Verwaltungsgeschichte“ (1911) S. 87 ff.
— Karl Rathgen, Verfassung und Verwaltung Japans, ebenda, S. 114ff.
— Hans Haas, Japan im Handbuch der Staatengeschichte, Herausgeg. von R. Scholz. 21. Abschnitt, S. 123ff.
— R. Stübe, Vorderindien, ebenda, 22. Abschnitt, S. 142 ff.
Bruno Keil, Griechische Staatsaltertümer in: Einleitung in die Altertumwissenschaft. 2. Aufl., Band III, S. 309ff. (1915).
— Theodor Mommsen, Abriß des römischen Staatsrechts (in Bindings systematischem Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft, l. Abteil., 3. Teil) 1893.
— Bruns-Lenel, Geschichte und Quellen des romischen Rechtes in Holtzendorff-Kohlers Enzyklopädie der Rechtswissenschaft, 7. Aufl., 1913, Band 1. S. 305.
Für die einzelnen Staaten der neueren Staatenwelt: Richard Scholz. Handbuch der Staatengeschichte des Auslandes, 1921, insbesondere Brinkmann, England; — Scholz, Bitterauf und Höpke, Frankreich, Niederlande, Belgien, Schmeidler, Loevinson, Haebler, Italien, Spanien; Roth, Gerland u. a., Balkanlander, Daenell und Schäfer, amerikanische Länder usw.
Zur weiteren Orientierung über die Gesamtentwicklung: Ludo Moritz Hartmann, Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung, 1922.
Nachweis von geschichtswissenschaftlichen spezialwerken über die Staatsbildung einzelner Länder oder Zeitalter oder von Einzeluntersuchungen spezieller Verfassungseinrichtungen in Richard Schmidts Allgemeiner Staatslehre, Band II (1903), die verschiedenen Formen der Staatsbildung (Abteil. 1, Ältere Staatsgebilde, Abteil. 2 Entstehung der modernen Staatenwelt).
Eharakteristiken der staatsgründenden oder politisch-richtunggebenden Persönlichkeiten in der von Erich Marcks und Karl Alexander von Müller herausgegebenen Sammlung: „Meister der Politik“ 3 Bände, 2. Aufl., 1923, unter anderem mit Bildnissen von Darius I. (Eduard Meyer), Cäsar und Augustus (Matthias Gelzer), Trajan und Hadrian (W. Weber), Konstantin (Eduard Schwartz), Karl dem Großen, Barbarossa (Karl Hampe), Calvin (Hans von Schubert), Karl V. (Erich Brandenburg), Cromwell (Arnold Meyer), Napoleon (Adalbert Wahl).
Entwicklung der Rechtsformen und Quellen der Verfassungen: Hans Plehn, Der politische Charakter des Matheus Parisiensis, Schmollers staats-und sozialwissenschastliche Forschungen, Band 14, Heft 3 (1897).
— Fritz Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im früheren Mittelalter (1913).
— Kurt Wolzendorff, Staatsrecht und Naturrecht in der Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen rechtswidrige Ausübung der Staatsgewalt in Gierkes Untersuchungen der deutschen Staats-und Rechtsgeschichte, Heft 126 (1916).
— Richard Schmidt, Vorgeschichte der geschriebenen Verfassung 1916.
— Georg Jellinek, Die Erklärung der Menschen-und Börgerrechte (Heidelberger staats-und völkerrechtliche Abhandlungen 1, 3, 1904, 3. Aufl., 1919).
— Egon Zweig, Die Lehre vom Pouvoir Constituant, 1909.
Für den heutigen Stand der Verfassungsgesetzgebung in den Auslandstaaten: Hans Gmelin und Otto Koellreuter, Auslandisches Staatsrecht. (Zusammenfassende Darstellung der ausländischen Verfassungen in Kohlrausch-Kaskels Enzyklopädie der Rechts-und Staatswissenschast, Abteil. 27, 1923.).
— Rudolf Hübner, Die Staatsform der Republik (Vereinigte Staaten, Frankreich, Schweiz) 1920.
— Hatschek, Allgemeines Staatsrecht, Teil I und II (Sammlung Göschen) 1909.
Text der ausländischen Verfassungen in: Altmann, Ausgewählte Urkunden zur veßerdeutschen Verfassungsgeschichte seit 1776, 2. Aufl., 1913. Beschränktere Auswahl: Zuchardt, Die modernen Verfassungen 1919.
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Schmidt, R. (1926). Wesen und Entwicklung des Staats. In: Staats-Kunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15797-7_1
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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