Zusammenfassung
Aus dem Begriff der Bildung in seinem dreifachen Aspekte, wie aus der Einsicht in das Wesen und die Struktur des Bildungsobjektes, der Bildungsgüter und des Bildungssubjektes ergeben sich nun unmittelbar allgemeine Grundsätze für das Bildungsverfahren im einzelnen wie für die Organisation von Bildungsanstalten. Die Allgemeingültigkeit des im Bildungsbegriff enthaltenen Bildungszieles — der sittlich autonomen Persönlichkeit — verbürgt zugleich die Allgemeingültigkeit der aus dem Bildungsbegriff sich ergebenden Grundsätze des Bildungsverfahrens. Die Menschheit hat sich zu lange mit Bildungsproblemen theoretisch wie praktisch beschäftigt, als daß ihr wesentliche Bildungsgrundsätze hätten unbekannt bleiben können. Aber unsere Betrachtungen lassen nicht nur eine gewisse Anzahl der empirisch gewonnenen Grundsätze als unbedingt gültig erscheinen, sondern sie führen zugleich tiefer in das eigentliche Wesen dieser Grundsätze ein, decken ihre inneren Zusammenhänge auf und lassen die Fehlerhaftigkeit oder Undurchführbarkeit gewisser anderer Prinzipien erkennen.
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Anmerkungen zum Ersten und Zweiten Buche
Vgl. E. Spranger, Wilhelm von Humboldt und die Humanitätsidee, 1909, Reuther & Reichard, Berlin.
Vgl. F. Schleiermacher, Vorlesungen von 1826, in „Schleiermachers pädagogische Schriften“, herausgegeben von C. Platz, 3. Aufl., 1902, Beyer & Söhne, Langensalza, S. 50.
Vgl. Ellen Key, Das Jahrhundert des Kindes, 2. Aufl., 1902, Fischer, Berlin, S. 113.
Vgl. Hans Freyer, Der Staat, 1925, Verlag Rechfelden, Leipzig, S. 137.
Vgl. Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Akademieausgabe, Bd. V, S. 161.
Vgl. mein Buch „Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung“, 5. Aufl., 1923, B. G. Teubner, Leipzig, S. 149.
Vgl. mein Buch „Begriff der Arbeitsschule“, 6. Aufl., 1925, B. G. Teubner, Leipzig, S. 4-10. Auch Hans Freyer, Der Staat, 1925, Verlag Fr. Rechfelden, Leipzig, charakterisiert den Staat (S. 103) als die höchste Stufe des Geistes, deren vorausgehende Stufen er als die Stufen des Glaubens und des Stiles bezeichnet. Auf der Stufe des Glaubens ist der Geist subjektiv gewendet, auf der des Stiles objektiv oder gegenständlich, auf der des Staates politisch. Die Stufe des Staates schließt die des Glaubens und des Stiles in sich ein. „Das Gefüge des Staates ist die echte Synthesis aller bisherigen Formen des Geistes“ (S. 96). „Der Staat muß aus allen gültigen Formen zuerst ein Ganzes machen. Er muß die vielen Formen und Formzusammenhänge der Kultur so über-, unter-und nebeneinander ordnen, daß keine mehr absolut im eigenen Räume steht, sondern jede an bestimmter Stelle im gemeinsamen Räume“ (S. 106). Das fasse ich als eine andere Formulierung der Tatsache auf, daß der Staat nichts anderes ist als die für einen Schicksalsraum einer bestimmten Gemeinschaft von der Gemeinschaft souverän aufgestellte Rechtsordnung, welche die berechtigten und vor allem auch die geistigen Interessen der Glieder der Gemeinschaft zum Ausgleich bringt. (Vgl. dazu auch mein Buch „Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung“, 1. Kap.).
Ich verweise hier auf die Ausführungen in meinem Buche „Grundfragen der Schulorganisation“, 4. Aufl., 1921, B. G. Teubner, Leipzig, und auf die Schrift, „Das Grundaxiom des Bildungsprozesses“, 2. Aufl., 1924, Union, Deutsche Verlagsgesellschaft, Berlin.
John Dewey, Human Nature and Conduct, 1922, Henry Holt and Co., New York, S. 166/167.
Ein mir befreundeter Professor der Columbia Universität in Neuyork, der viele Monate die deutschen höheren Bildungsanstalten besuchte, erklärte mir eines Tages: „Ich habe den Eindruck, daß der deutsche Knabe soviel lernen moß, damit er weniger zum Denken kommt.“.
Vgl. mein Buch „Begriff der Arbeitsschule“, 6. Aufl., 1925, B. G. Teubner, 1. Kap.
Zum Beweise braucht man nur die täglichen zahlreichen Annoncen großer Neuyorker Tageblätter zu lesen, in denen sich Chiromanten, Astrologen, Kartenschläger, Zeichendeuter, Gesundbeter zu Hunderten anpreisen.
Vgl. Zeitschrift „Die Arbeitsschule“, herausgeg. von Scheibner, Verlag Quelle & Meyer, Leipzig, 1925, Heft 1, 2, 3.
A. Fischer, a. a. O., S. 13.
Vgl. Theodor Litt, Die Philosophie der Gegenwart und ihr Einfluß auf das Bildungsideal, 1925, B. G. Teubner, Leipzig, S. 44.
Vgl. mein Buch „Begriff der Arbeitsschule“, 6. Aufl., 1925, B. G. Teubner, Leipzig, Kap. III, oder den Aufsatz „Die geistige Arbeit als Bildungsverfahren“ in der Zeitschrift „Die Erziehung“, 1. Jahrgang, Heft 9, Quelle & Meyer, Leipzig. Neuerdings soll Max Scheler in seiner Abhandlung „Arbeit und Ethik“ in „Schriften aus Soziologie und Weltanschauung“ Bd. III, darzutun versucht haben, daß „arbeiten nie eine einmaligre zweckvolle Handlung sei“, daß daher eine etwaige „Definition des Arbeitens“ als einer „zweckvollen Tätigkeit“ abgelehnt werden müsse.
Ebenso, Kap. IV-VI.
Vgl. Hugo Gaudig, Die Schule im Dienste der werdenden Persönlichkeit, 1917, Quelle & Meyer, Bd. I., S. 89.
Vgl. mein Buch „Begriff der Arbeitsschule“, S. 7.
Ebenso, Begriff der Arbeitsschule, S. 94, sowie mein Buch „Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung“.
Vgl. mein Buch „Das Grundaxiom des Bildungsprozesses“, 2. Aufl., 1924, Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Berlin. Das dort aufgestellte Prinzip ist nicht unwidersprochen geblieben; auf die erhobenen Einwände bzw. auf das Verlangen nach Ergänzungen habe ich in dieser 2. Aufl. geantwortet.
Hans Freyer, Theorie des objektiven Geistes, 1923, B. G. Teubner, Leipzig, S. 64.
Hans Freyer, a. a. O., S. 68.
W. Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre, 1. Buch, 4. Kap.
Grundaxiom des Bildungsverfahrens, Union Deutsche Verlagsanstalt, Berlin, 2. Aufl., 1924.
Ebenso, a. a. O., S. 75.
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Kerschensteiner, G. (1926). Die Allgemeinen Prinzipien des Bildungsverfahrens. In: Theorie der Bildung. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15795-3_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15795-3_9
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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