Zusammenfassung
Indessen, es gilt nunmehr zu dem Problem des Rhythmus zurückzukehren. Im Rhythmus, so fanden wir, „gestalten“ sich „fundierende“ Elemente. Prüfen wir nun noch einmal, was das im Hinblick auf den Begriff eben dieser fundierenden Elemente bedeutet und machen wir uns vor allem klar, wodurch sich die Bestimmtheit des einzelnen fundierenden Elements grundsätzlich kennzeichnet, wovon sein Unterschiedensein von anderen fundierenden Elementen abhängen mag. Man darf es ohne Umschweife aussprechen: Fundierende Elemente grenzen sich gegeneinander ab nur in den Akten der Gestaltung selbst und vermöge dieser Akte, d. h. vermöge und innerhalb der einzigartigen Tatsache produzierender Setzung. Ein fundierendes Element als ein einzelnes bestimmen, heißt es unter dem Gesichtspunkt von Akten produzierender Setzung, in denen es sich mit anderen gestaltet, oder doch gestalten könnte, betrachten. Erst durch den Wechselbezug, der in der gestaltenden Produktion selbst vorliegt, bestimmt sich auch das Einzelelement. Erst in ihrer durch das Gesetz der Gestalt geforderten Gemeinschaft treten die Einzelelemente auseinander. Sucht man nun für diese Sachlage eine besondere, vor allem die Rhythmus-Gestalt betreffende Kennzeichnung, so stößt man auf den inhaltschweren Begriff der „Gegebenheit“. Denn hat man einmal erkannt, daß die Bestimmtheit des Einzelelements von der Norm der Gestalt abhängt, weil sie ja den Wechselbezug der Elemente gemäß dieser Norm zum Ausdruck bringt, so ist es dasselbe zu sagen, das Einzelelement sei als solches in der Rhythmusgestalt und es sei für die Rhythmusgestalt; es sei für die Rhythmusgestalt „gegeben“.
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Hönigswald, R. (1926). III. In: Vom Problem des Rhythmus. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15775-5_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15775-5_4
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-15212-5
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