Zusammenfassung
Weist der Liefergegenstand einen oder mehrere Sachmängel auf, so entstehen dem Besteller Gewährleistungsansprüche. Die Juristen sprechen in diesen Fällen gelegentlich auch von Schlechtlieferung. Streng genommen gehört die Schlechtlieferung jedoch nicht zu den Leistungsstörungen (vgl. hierzu G. I. und II.). Allerdings erweist sie sich für den Kaufmann als mindestens ebenso ärgerlich, so daß sie gedanklich und im Lehrstoff in der Regel zusammen mit den Leistungsstörungen behandelt wird.
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Klamroth, S., Walter, R. (1991). Schlechtlieferung = Gewährleistungsfälle. In: Rechtskunde für Kaufleute. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14878-4_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14878-4_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-03613-9
Online ISBN: 978-3-663-14878-4
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