Zusammenfassung
Die aus den Vereinigten Staaten stammende Produkthaftung hat seit etwa 1968 auch in der Bundesrepublik Gestalt und Rechtswirklichkeit erlangt. Dies geschah durch das bekannte „Hühnerpest-Urteil“ des Bundesgerichtshofes, mit dem dieses Gericht die Konsequenzen daraus zog, daß die Produkthaftungs-Richtlinie, die bei den zuständigen europäischen Organen in Arbeit war, so lange auf sich warten ließ. Damals machte der BGH deutlich, daß Personen, die durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden erlitten haben, gegenüber dem Hersteller dieses Produkts Ansprüche auf Schadensersatz erheben können, die sich nach den Grundsätzen, die in der „Hühnerpest-Entscheidung“ entwickelt wurden, wesentlich leichter durchsetzen ließen, als zuvor. Der BGH hatte dabei allerdings mit einigen rechtsdogmatischen Schwierigkeiten zu kämpfen, weil das deutsche Haftungsrecht von dem wichtigen Prinzip beherrscht wird, daß Schadensersatz nur derjenige zahlen soll, der einen Schaden schuldhaft verursacht hat. Gerade das Verschulden ist aber dem Hersteller eines fehlerhaften Produkts oft gar nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten nachzuweisen. Der BGH löste dieses Problem durch eine Umkehr der Beweislast. Steht der Fehler eines Produkts erst einmal fest, muß der Hersteller beweisen, daß ihn bezüglich dieses Fehlers kein Verschulden trifft.
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Klamroth, S., Walter, R. (1991). Produkthaftung. In: Rechtskunde für Kaufleute. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14878-4_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14878-4_11
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-03613-9
Online ISBN: 978-3-663-14878-4
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