Zusammenfassung
Unter den vielfältigen Formen verbundenen Wirtschaftens, die von der Gesellschaftsbeziehung bis zur Verpflichtung der gegenseitigen Interessenwahrung reichen, nimmt die Betriebsverpachtung eine besondere Zwischenstellung ein. Zwischen den wirtschaftenden Subjekten, dem Verpächter und dem Pächter, besteht eine eigenartige Verbindung durch ihre eigenständigen Interessen an der Fortführung des ursprünglich vom Verpächter allein betriebenen Umwandlungsprozesses. Durch Vertrag überläßt der Verpächter den Gebrauch des Betriebes „und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, (§ 581 BGB)“ dem Pächter gegen Entrichtung des vereinbarten Pachtzinses. Der Pächter hat ihn „nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft in dem Zustande zu erhalten, in welchem er ihm übergeben wird“ (§ 588 BGB) und nach Ablauf der Pacht zurückzugeben; dabei sind eventuelle Mehrwerte bzw. Wertminderungen gegenüber dem ursprünglich übernommenen Betrieb auszugleichen (§ 589 BGB)1).
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Fettel, J. (1967). Die Betriebsverpachtung. In: Alewell, K. (eds) Betriebswirtschaftliche Strukturfragen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14824-1_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14824-1_9
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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