Zusammenfassung
Wirtschaftswissenschaft, insbesondere Betriebswirtschaftslehre, und Rechtswissenschaft stehen in enger Beziehung zueinander. Beide haben es weitgehend mit den gleichen Objekten zu tun und weisen in ihrer Problematik eine Vielzahl von Berührungspunkten auf: Die Wirtschaftswissenschaften vermögen die wirtschaftlichen Ordnungszusammenhänge und Prozesse nicht losgelöst von den Rechtsnormen zu erforschen, die den für alle verbindlichen Rahmen menschlichen Handelns bestimmen; die Rechtswissenschaft auf der anderen Seite kann ihre im Normativen liegende Aufgabe nicht lösen, ohne auf die Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten zu achten, die das Wirtschaftsleben hervorbringt. Wie fruchtbar eine Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftswissenschaftler und dem Juristen sich entwickeln kann, ist dem Verfasser im Rahmen der Vorarbeiten für eine Reform des Genossenschaftsrechts und dabei nicht zuletzt im Verlaufe der Zusammenarbeit mit dem Jubilar besonders deutlich geworden. Aber nicht von diesem Gegenstand soll in den folgenden Ausführungen die Rede sein, sondern von einer der aktuellsten und zugleich besonders kontroversen Fragen unserer Gegenwart, die gleichermaßen den Betriebswirt wie den Juristen angeht, nämlich von der Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen. Dabei sei hier auch von vornherein darauf verzichtet, irgendwelche fertigen Rezepte liefern zu wollen, was eben der Jurist allein ebensowenig vermag wie der Betriebswirt. Worum es geht, ist vielmehr, einmal die Fragen zu bestimmen, die hier der einen und der anderen Disziplin gestellt werden, und jene falschen Hypothesen und Schlußfolgerungen auszuräumen, die vielfach eine sachliche Diskussion belasten1).
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Reinhardt, R. (1967). Der Betriebswirt, der Jurist und die Mitbestimmung. In: Alewell, K. (eds) Betriebswirtschaftliche Strukturfragen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14824-1_6
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