Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftslehre untersucht das Wirtschaften in Betrieben, insbesondere in Unternehmungen, die hier als spezielle Form des Betriebes verstanden werden sollen. Unternehmungen sind rechtlich-finanzielle Wirtschaftseinheiten, die einem Willensbildungszentrum unterstehen und Objekt eines geschlossenen Entscheidungs- und Rechnungsprozesses sind. Maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung der Einheit Unternehmung ist die einheitliche Leitung, nicht unbedingt auch die örtliche Geschlossenheit oder der technische Zusammenhang des Leistungsprozesses; vielmehr können einer Unternehmung räumlich getrennte Teilbetriebe angehören, die als Niederlassungen, Außenläger, Werke, Filialen, Verkaufsstellen usw. bezeichnet werden. Hier soll, um den räumlichen Bezug zum Ausdruck zu bringen und diese Einheiten als örtlich abgegrenzte Einheiten zu charakterisieren, bei derartigen Teilbetrieben von Betriebsstätten, Leistungsstätten oder — mit einem Begriff des Statistischen Bundesamtes — von Arbeitsstätten gesprochen werden.
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Alewell, K. (1967). Die räumliche Struktur der Unternehmung. In: Alewell, K. (eds) Betriebswirtschaftliche Strukturfragen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14824-1_12
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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