Zusammenfassung
Arbeitsverhältnisse, die nicht durch Zeitablauf oder Zweckerfüllung enden, gehören im Sinne der Vorschriften des BGB. zu den sogenannten Dauerschuldverhältnissen. Ein derartiges Dauerschuldverhältnis kann seiner Natur nach nicht ewig laufen. Daher ist als Beendigung hier die Kündigung gegeben. Sie wirkt nicht für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß also angekündigt werden, daher der Name Kündigung.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1949 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Schlicke (1949). Allgemeines. In: Die Kündigung im Arbeitsrecht. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14797-8_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14797-8_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-14708-4
Online ISBN: 978-3-663-14797-8
eBook Packages: Springer Book Archive