Zusammenfassung
„Als ich vor zwanzig Jahren nach Antworten auf einige Fragen der Kommunalorganisation suchte — u.a. ob das Dezernat für Erholung und Freizeit der Schulbehörde oder der Stadtverwaltung unterstellt werden sollte und wie die Planungsaufgaben einer Stadt organisiert sein sollten — mußte ich feststellen, daß es keine Theorie gab, die einen Zugang zu der Lösung dieser Fragen eröffnete. Ich kam auf diese Weise dazu, Art und Weise, in der Organisationen menschliche Wahlhandlungen beeinflussen, zu analysieren. Ich fand auch zu diesem neuen Komplex von Fragen keine befriedigenden Antworten und hielt es deshalb für notwendig, die Theorie rationalen Entscheidens zu überprüfen“1). Herbert A. Simon schreibt diese Sätze 1957 im Vorwort zur zweiten Auflage seines Buches Administrative Behavior, ohne Zweifel eines der bedeutendsten Werke der Organisationstheorie.
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Referenzen
Simon [Behavior] S. XIII/XIV.
Vgl. im einzelnen Frese [Organisationstheorie] S. 260 ff.
Simon [Life] S. 88.
Vgl. Frese/Mensching/v. Werder [Unternehmungsführung] S. 15.
Vgl. hierzu Frese [Führung].
Vgl. Frese/Mensching/v. Werder [Unternehmungsführung] S. 111 ff.
Vgl. Frese [Führung] Sp. 1285.
Vgl. zum Stand dieser vor allem auf Arbeiten von Williamson (vgl. z.B. Williamson [Institutions]) zurückgehenden mikroökonomischen Theorie Ordelheide [Theorie].
Vgl. Wiedemann [Gesellschaftsrecht] S. 17.
Einen zumeist befristeten Charakter hat die Beteiligung von Gläubigern (z.B. in Unternehmungskrisen mit einer akuten Gefährdung des eingesetzten Kapitals).
Vgl. zur Problematik Dlugos [Unternehmungsinteresse].
Vgl. zur juristischen Diskussion Schmidt-Leithoff [Verantwortung].
Vgl. v. Werder [Organisationsstruktur] S. 98 ff.
Vgl. v. Werder [Führungsorganisation].
Vgl. hierzu Mintzberg [Power].
Vgl. Gerum/Steinmann/Fees [Aufsichtsrat]; Theisen [Aufgabenverteilung]; Bleicher/Leberl/Paul [Unternehmungsverfassung]; Lorsch/MacIver [Pawns] und Gerum [Aufsichtsrattypen].
Diese Anforderungen werden letztlich bei allen Rechtsformen, wenn auch in unterschiedlichem Maße (im geringsten Maße bei der AG), unterstellt.
Vgl. zu dieser Thematik Theisen [Grundsätze].
Vgl. in diesem Zusammenhang die Typisierungen von Gerum [Aufsichtsrattypen].
Vgl. Lorsch/MacIver [Pawns].
Vgl. Williamson [Institutions].
Vgl. Fama/Jensen [Separation] und Demsetz [Structure].
Vgl. Berle/Means [Corporation] S. 333 ff.
Vgl. Berle/Means [Corporation].
Vgl. Sundermann [Mitbestimmung] und Hommelhoff/Mecke [Mitbestimmung].
Vgl. zum folgenden die Darstellung bei Frese/Mensching/v. Werder [Unternehmungs-führung]S. 47 ff.
Vgl. z.B. Ulrich [Großunternehmung].
Schmoller [Wesen] S. 390 f.
Vgl. den Überblick bei Weitzig [Unternehmenspolitik]; als Beispiel für eine extreme Position Teubner [Responsibility] und zur Diskussion in den USA Stone [Law].
Vgl. Dlugos [Unternehmungsinteresse].
Vgl. Schmidt-Leithoff [Verantwortung].
Vgl. in diesem Zusammenhang zum Stand der empirischen Mitbestimmungsforschung Osterloh [Mitbestimmung].
Vgl. zur Gremienstruktur und -besetzung nach deutschem Recht Chmielewicz [Unternehmungsverfassung] und Chmielewicz [Unternehmungsleitung] sowie die Ergebnisse der international vergleichenden Studie von Bleicher/Leberl/Paul [Unternehmungsverfassung].
Vgl. Frese [Organisationstheorie] S. 112 ff.
Kotter [Managers] S. 10 f.
Wrapp [Managers] S. 92.
Vgl. v. Werder [Unternehmungsleitung].
Vgl. Theisen [Konzern].
Daneben können nicht-organisatorische Überlegungen die rechtliche Verselbständigung von Teilbereichen begründen. Besondere Bedeutung haben gegenwärtig offensichtlich zwei Motive. Einmal sucht man in Unternehmungen mit verschiedenen Geschäftsfeldern Unterschiede in den Lohn- und Gehaltstarifen auszunutzen. Zum anderen will man die Fungibilität von Unternehmungsteilen, insbesondere hinsichtlich ihres Verkaufs, erhöhen.
Vgl. zur gegenwärtigen Diskussion den Beitrag von Bühner [Management] und die anschließenden Stellungnahmen in demselben Heft der Zeitschrift Die Betriebswirtschaft.
Vgl. Preis [Direktionsrecht].
Vgl. hierzu und zum Folgenden Mintzberg [Nature].
Vgl. hierzu S. 140 ff.
Diese Typenbildung lehnt sich an die Unterscheidung von v. Werder an; vgl. v. Werder [Organisation] S. 334.
Vgl. v. Werder [Organisation] und v. Werder [Unternehmungsleitung].
Vgl. zum Hierarchie-Modell und zum Stabs-Modell im einzelnen v. Werder [Organisation] S. 342 ff.
Vgl. hierzu S. 305 ff.
Vgl. hierzu v. Werder [Organisation] S. 363 ff.
Vgl. S. 539 ff.
Hier bestehen enge Beziehungen zum Kriterium der Ressourceneffizienz.
Vgl. S. 527 ff.
Vgl. S. 521 ff.
Vgl. Abb. 58 auf S. 200.
Vgl. Klein-Gunnewyk/Greubel [Organisation].
Vgl. im einzelnen Klein-Gunnewyk/Greubel [Organisation] S. 251 f.
Vgl. Klein-Gunnewyk/Greubel [Organisation] S. 251.
Vgl. den knappen Überblick bei Frese [Organisation].
Vgl. die empirischen Ergebnisse einer Studie zur Wahrnehmung von Controlling-Aufgaben durch Zentralbereiche bei Krüger/v. Werder [Zentralbereiche].
Vgl. im einzelnen v. Werder [Organisationsstruktur] S. 408 ff.
Vgl. hierzu Schmidt-Leithoff [Beauftragte].
Vgl. u.a. v. Werder [Konzernstruktur] und v. Werder [Delegation].
Vgl. S. 523.
Vgl. Schwark [Spartenorganisation] und Wendeling-Schröder [Divisionalisierung].
Vgl. S. 372 ff.
Vgl. aus juristischer Sicht Hanau [Zuständigkeit].
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Frese, E. (1995). Organisationsstrukturen für arbeitsteilige Entscheidungssysteme. In: Grundlagen der Organisation. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14777-0_1
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