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Eine neo-institutionalistische Analyse idealtypischer Finanzierungsformen

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Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie

Zusammenfassung

Dieses Kapitel enthält eine ökonomische Analyse von Grundformen der Finanzierung. Deren wichtigste Merkmale sind den Lesern bereits aus dem ersten Kapitel vertraut, das einen Überblick über die traditionelle Finanzwirtschaftslehre gegeben hat, zu deren inhaltlichen Schwerpunkten die Kennzeichnung der Finanzierungsformen gehört. Es ist kein Zufall, daß uns die neo-institutionalistische Theorie wieder zu den Themen der traditionellen Finanzwirtschaftslehre zurückfuhrt, auch wenn diese hier aus einem anderen -und moderneren — Blickwinkel betrachtet werden: Finanzierungsformen werden nicht nur beschrieben und systematisiert, sondern sie werden als institutionelle Regelungen des Verhältnisses zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern erklärt. Dies erfolgt unter den Fragestellungen,

  1. (1)

    welche unterschiedlichen Informations- und Anreizprobleme für welche Finanzierungsform typisch sind und

  2. (2)

    inwiefern die institutionellen Ausgestaltungen dieser Finanzierungsformen in der Realität als Instrumente deutbar sind, um diesen Informations- und Anreizproblemen zu begegnen.

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Referenzen

  1. Das schließt als Sonderfall ein “Geldlager”, einen Hort von Geld, als eine Realinvestition ein. Man stelle sich einen ungarischen Unternehmer im Jahre 1985 vor, der außer einem Lager von Treibstoff für seine Maschinen ein Lager von Lebensmitteln und ein Lager von DM-Banknoten unterhält.

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  2. Die folgenden Ausführungen bauen nicht nur inhaltlich auf denen im 2. Kapitel auf, sie sind auch so konzipiert, daß sie das 2. Kapitel ergänzen und Wiederholungen möglichst vermieden werden. Es empfiehlt sich, erst noch einmal den Abschnitt 2.3.2 zu rekapitulieren.

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  3. Man beachte, daß sich der Begriff des Kreditausfallrisikos nicht an die ökonomische, sondern eher an die umgangssprachliche Bedeutung von Risiko anlehnt, da er nur auf das negative Ereignis abstellt, daß die tatsächlichen Zahlungen an den Gläubiger hinter den vereinbarten zurückbleiben.

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  4. In dem Beispiel ist zudem eine Kreditlaufzeit von einer Periode vorausgesetzt.

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  5. Eine extrem enge, an juristischen Kategorien ausgerichtete Kennzeichnung des (ökonomischen) Agency-Problems findet man u.a. bei Schanze [Contract], eine extrem weite hingegen bei Pratt/Zeckhauser [Principals]. Eine mittlere Position vertreten und erläutern Jensen/Meckling [Theory], S. 308f.

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  6. Dieses Anreizproblem wird ausführlich diskutiert von Jensen/Meckling [Theory], S. 334–337.

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  7. Vgl. Myers [Determinants].

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  8. Die Argumentation gilt analog für Entnahmen bzw. Ausschüttungen aus haftungsbeschränkten Unternehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen für den Konsum verwendet werden oder in der Privatsphäre der Unternehmenseigner neu investiert werden. Die Entnahmen sind in jedem Fall dem Zugriff der Gläubiger entzogen.

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  9. Vgl. Black [Dividend] sowie Smith/Warner [Contracting], die auf S. 118f. einen knappen Überblick über die Anreizprobleme in Fremdfinanzierungsbeziehungen geben.

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  10. Vgl. Jaffee/Russell [Rationing].

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  11. Vgl. Stiglitz/Weiss [Rationing].

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  12. Vgl. Jaffee/Russell [Rationing], Stiglitz/Weiss [Rationing] sowie Terberger [Kreditvertrag], Kap. 3.

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  13. Vgl. Schmidt [Grundformen], S. 207–210.

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  14. Zu einer ausführlichen Diskussion des Konkursrechts aus neo-institutionalistischer Sicht vgl. Drukarczyk [Insolvenz] sowie Schmidt [Analyse].

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  15. Dieser prägnante Ausdruck findet sich unter anderem bei Dewatripont/Tirole [Regulation], S. 97.

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  16. Zur Systematisierung von Kreditsicherheiten vgl. Rudolph [Kreditsicherheiten], S. 18–21.

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  17. Vgl. zum folgenden z.B. Rudolph [Kreditsicherheiten], Schmidt [Grundformen], S. 210–213 sowie Smith/Warner [Contracting].

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  18. Zur ökonomischen Analyse des Insolvenzrechts vgl. Schmidt [Analyse] und Drukarczyk [Insolvenz].

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  19. Die Symmetrie der an verschiedene Eigenkapitalgeber fließenden Parten gilt nur eingeschränkt. Z.B. bedingt ein unterschiedlich hohes Privatvermögen der vollhaftenden Gesellschafter in einer Personengesellschaft auch ein unterschiedliches Verlustrisiko der Gesellschafter.

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  20. Das folgende Beispiel ist in Anlehnung an Myers/Majluf [Financing] konstruiert.

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  21. Die alternative Strategie für den Altaktionär, die ihn ebenfalls vor einem “Verschenken” der Kursgewinne an Neuaktionäre schützen würde, wäre, dafür zu sorgen, daß sich die neue, positive Information schnell am Markt verbreitet, so daß der Kurs der alten Aktien noch vor der Durchführung der Kapitalerhöhung auf DM 350 steigt. Dadurch würde sich bei gleichbleibendem Emissionkurs von DM 250 auch ein höherer Wert des Bezugsrechts ergeben. Sein rechnerischer Wert betrüge dann DM 50; der zugehörige neue Mischkurs läge bei DM 300. Die Altaktionäre wären vor Vermögensnachteilen geschützt; die Neuaktionäre könnten keinen Vorteil mehr erzielen.

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  22. Vgl. hierzu Rock [Underpriced] sowie bezüglich deutscher Aktien Schmidt et al [Underpricing].

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  23. Gemeint ist hier die strenge Informationseffizienz, die unterstellt, daß sich sogar Insiderinformationen im Marktpreis widerspiegeln. Vgl. Fama [Efficient].

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  24. Vgl. hierzu beispielsweise die von neo-institutionalistischen Erwägungen geleitete empirische Untersuchung von Zingales [Voting].

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  25. Extremfall muß nicht heißen, daß die Anreizprobleme bei einem Fremdmanager am ausgeprägtesten sind. Es ist durchaus möglich, daß etwa dann, wenn ein starker, geschäftsführender Teileigner vielen Kleinaktionären gegenübersteht, das Konfliktpotential noch größer ist, da hier der Konflikt zwischen Groß- und Kleinaktionären zum Tragen kommt.

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  26. Die zentrale agency-theoretische Quelle hierzu ist Jensen/Meckling [Theory].

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  27. Zur weiteren Information vgl. Kübier [Gesellschaftsrecht].

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  28. Die folgenden Ausführungen lehnen sich an an Schmidt [Grundformen], S. 195–201. Eine ähnliche Analyse von Unternehmensformen findet sich bei Fama/Jensen [Separation] und dieselben [Agency Problems]. Einen neueren Überblick geben Milgrom/Roberts [Organization], S. 482–536, die dabei auch die Fremdfinanzierungsproblematik behandeln.

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  29. Vgl. Stiglitz [Monitoring].

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  30. Die auf das Unternehmensvermögen beschränkte Haftung gegenüber den Gläubigern ist auch der Grund dafür, warum bei Kapitalgesellschaften — im Unterschied zu Personengesellschaften — neben dem Insolvenzauslöser “Zahlungsunfähigkeit” auch der Insolvenzauslöser “Überschuldung” gilt.

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  31. Ganz anders sieht dies in Unternehmen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die GmbH ist zwar auch eine Kapitalgesellschaft, die Leitung wird aber häufig von dem oder den Eignern selbst wahrgenommen. Insofern stellt eine GmbH einen Zwitter zwischen der idealtypi-schen Personen- und der idealtypischen Kapitalgesellschaft dar, wodurch die GmbH auch mit einem Mix der Vor- und Nachteile beider Rechtsformen einhergeht.

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  32. Kontrolle hat die Eigenschaft, daß die Kontrollaktivitäten eines Aktionärs auch allen anderen zugute kämen. Die Folge ist, daß es jeder Aktionär bevorzugt, daß nicht er selbst, sondern anderer kontrolliert (Free Rider-Verhalten).

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  33. Vgl. Wenger [Managementanreize].

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  34. Vgl. Wenger [Depotstimmrecht].

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  35. Vgl. Wenger [Managementanreize].

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  36. Ein guter Überblick findet sich in Milgrom/Roberts [Organization], S. 325–446, insb. S. 423–445.

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Schmidt, R.H., Terberger, E. (1996). Eine neo-institutionalistische Analyse idealtypischer Finanzierungsformen. In: Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14776-3_11

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14776-3_11

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-409-33700-7

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