Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird zunächst dargestellt, worin aus neo-institutionalistischer Sicht das Grundproblem der Finanzierung besteht. Es unterscheidet sich grundlegend von dem Problem der Bewertung mehrperiodischer und unsicherer Zahlungsströme, um das die kapitalmarktorientierte Finanzierungstheorie kreist. Ausführlicher, als es im Überblicksteil dieses Buches möglich war, soll dabei gezeigt werden,
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(1)
durch welche Variation im Annahmenrahmen sich die neo-institutionalistische Modellwelt von der neoklassischen unterscheidet,
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(2)
daß das Grundproblem von Finanzierungsbeziehungen gemäß neo-institutionalistischer Sicht in erster Linie aus Informationsproblemen entsteht und zu Problemen bei der Einigung und der Kooperation zwischen den potentiellen Partnern einer Finanzierungsbeziehung führt,
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(3)
welche Konsequenzen sich hieraus bezüglich der zentralen Fragestellungen der Finanzierungstheorie ergeben und mit welcher Art von Überlegungen der neo-institutionalistische Ansatz — im Gegensatz zum neoklassischen — seine Fragestellungen behandelt.
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Referenzen
Vgl. Schneider [Betriebswirtschaftslehre], S. 334–341.
Vgl. zum Konzept des “opportunistischen Verhaltens” Williamson [Institutions], S. 47f.
Darauf aufmerksam zu machen, daß auf Märkten nicht allein physische Güter, sondern Rechte Gegenstand von Transaktionen sind, ist einer der wesentlichen Beiträge der Property-Rights-Theorie zur Entstehung des Neo-Institutionalismus. Vgl. hierzu Furubotn/Pejovich [Introduction], S. 4f, Terberger [Ansätze], S. 47–56, sowie den folgenden Unterabschnitt.
Zu “adverse selection” vgl. bereits Abschnitt 2.3.2.1 im 2. Kapitel.
Zu “moral hazard” vgl. ebd.
In einem der wegweisenden Beiträge zur Informationsökonomie wird dies von Akerlof am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes gezeigt; vgl. Akerlof [“Lemons”].
Vgl. z.B. Dahlmann [Externality] oder Barzel [Transaction Costs].
Der Begriff der Transaktionskosten wird in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gebraucht, deren feine Unterschiede sich erst dann erkennen lassen, wenn man enger mit dem neo-institutionalistischen Argumentationsmuster vertraut ist und die unterschiedlichen theoretischen Strömungen, die es beeinflußt haben, zu unterscheiden weiß. Zudem läßt sich die Kategorie der “Transaktionskosten”, wenn man sie als Gegensatz zu den in der neoklassischen Markttheorie berücksichtigten Produktionskosten ansieht, gar nicht eindeutig definieren, weil sie sich von letzteren nicht abgrenzen läßt. Deshalb soll hier der Begriff der Transaktionskosten weitgehend vermieden werden. Auf etwaige Unklarheiten oder Verwechslungsgefahren wird an entsprechender Stelle hingewiesen. Vgl. zur Problematik des Begriffs der Transaktionskosten Terberger [Ansätze], S. 125–133.
Anderer Meinung scheint hier Dieter Schneider zu sein, der einen sehr klaren und zur Abgrenzung geeigneten Begriff von Institutionen entwickelt hat. Vgl. Schneider [Grundlagen], S. 18–22.
Vgl. zur neo-institutionalistischen Theorie der Unternehmung den Literaturüberblick in Ordelheide [Unternehmung].
Vgl. insb. zu organisierten Kapitalmärkten Hartmut Schmidt [Wertpapierbörsen], bes. S. 5f.
Die Abgrenzungen werden jedoch teilweise unterschiedlich vorgenommen. Vgl. z. B. Eggertsson [Institutions], S. 3–32, insb. S. 6.
Weitere Unterscheidungsmöglichkeiten und damit auch neue Namen ergeben sich daraus, daß das Anwendungsgebiet neo-institutionalistischer Argumentation nicht auf Finanzierungsprobleme beschränkt ist, sondern in den unterschiedlichsten Bereichen von Volks- und Betriebswirtschaftslehre verwendet wird. So bezeichnet sich z.B. die Literaturrichtung, die mit neo-institutionalistische Argumentationen das Verhalten des Staates analysiert, als Neue Politische Ökonomie (vgl. z.B. Alt/Shepsle [Political Economy]). Analog hat sich für die Analyse rechtlicher Regelungen der Name Ökonomische Analyse des Rechts herausgebildet (vgl. z.B. Polinsky [Law] als eine neo-institutiona-listisch geprägte Arbeit auf diesem Gebiet.
Als Klassiker der verbalen Agency-Theorie gelten der Aufsatz von Jensen/Meckling [Theory] sowie die Aufsätze von Fama/Jensen [Separation] und [Agency Problems]. Bekannte Vertreter der formalen Principal-Agent-Theory sind Holmström [Hazard] und Ross [Agency].
Vgl. Hart [Contracts], insb. Kap. 3, und Aghion/Bolton [Approach].
Vgl. Coase [Social Cost].
Alchian [Pricing], S. 2f.
Vgl. zu einem Überblick des Wissenschaftlers, der diese Forschungsrichtung geprägt hat, Stiglitz [Causes].
Der einflußreichste Vertreter dieses Ansatzes ist Williamson; vgl. Williamson [Markets].
Als Vorläufer der Transaktionskostentheorie ließe sich der bereits im Jahre 1937 veröffentliche Aufsatz von Coase [Nature] nennen, auf dessen Ideen der Begründer des Transaktionskostenansatzes, Williamson, maßgeblich zurückgreift. Vgl. z.B. Williamson [Markets].
Vgl. z.B. Williamson [Institutions], S. xiii, der mit “contracts und governance structure” die Gesamtheit aller institutionellen Regelungen bezeichnet “that have the purpose and effect of economizing on bounded rationality while simultaneously safeguarding transactions against the hazards of opportunism.”
Vgl. dazu ausführlicher Schmidt [Finanzierungstheorie].
Eine solche Fragestellung ist aber auch möglich, und sie wird in der Literatur unter dem Stichwort “security design” diskutiert; vgl. beispielswiese Harris/Raviv Pesign].
Diese gedankliche Hilfskonstruktion ist, wenn sie nicht als solche erkannt wird, gefährlich. Sie legt nahe zu vermuten, daß alle Institutionen, die es gibt, funktional sind und sich sozusagen in einem Wettbewerbsprozeß durchgesetzt haben. Vgl. zum Nachweis, warum diese Vorstellung eines “survival of the fittest” (institution) unangemessen ist, Terberger [Ansätze], S. 134–142.
Das Konzept der Agency-Kosten und die dargestellte Aufteilung in die drei Komponenten geht zurück auf den einflußreichen Aufsatz Jensen/Meckling [Theory].
Vgl. dazu die unterschiedlichen Positionen in Schneider [Flops] und Schmidt [Flop].
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Schmidt, R.H., Terberger, E. (1996). Wurzeln und Grundmuster der neo-institutionalistischen Argumentation. In: Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14776-3_10
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