Zusammenfassung
Selbst bei sorgfaltiger Beachtung aller für eine Kreditgewährung wesentlichen Voraussetzungen — Klärung der Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Kreditnehmers, der persönlichen und sachlichen Kreditwürdigkeit, der volkswirtschaftlichen und geschäftspolitischen Vertretbarkeit der Kreditgewährung und — last, not least — der angemessenen Kreditbesicherung — läßt sich nicht völlig ausschließen, daß der eingeräumte Kredit, aus welchen Gründen auch immer, bei Fälligkeit nicht zurückgeführt wird oder nicht zurückgeführt werden kann. Man spricht dann von einem sogenannten „notleidenden Kredit“. Dieser, oft nicht nur für den Kreditgeber betrübliche Tatbestand, zeigt sich zunächst noch vereinzelt bei rückläufiger Konjunktur, um in der Rezessionsphase eines Konjunkturzyklus vermehrt aufzutreten. Von einer allgemeinen Wirtschaftskrise oder gar einer Weltwirtschaftskrise abgesehen, werden hiervon die einzelnen Wirtschaftsbranchen in unterschiedlichem Ausmaß und vor allem zu unterschiedlichen Zeitpunkten betroffen.
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Jährig, A., Schuck, H. (1982). Der notleidende Kredit. In: Handbuch des Kreditgeschäfts. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14772-5_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-40039-8
Online ISBN: 978-3-663-14772-5
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