Zusammenfassung
Der wegen Trunksucht entmündigte Maler Jochham kauf t beim Atelier “last cry” Leinwand für 500 DM und alte Naturfarben zum Preise von 1.000 DM, bei Malermeister Strich einen speziellen Fimiß zum Preise von 500 DM. Nach einer Flasche Whisky ist er richtig in Schwung und malt die “Nachtwache” von Rembrandt fast naturgetreu nach. Als das Bild fertig ist, erscheinen sowohl der Inhaber des Ateliers “last cry”, Schonig, als auch Malermeister Strich und fordem jeweils das Bild von Jochham. Sie bringen vor:
-
a)
Kaufverträge seien nicht zustandegekommen, weil Jochham wegen Trunksucht entmündigt sei und damit nicht geschäftsfähig sei,
-
b)
zudem hätten sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, mindestens seien sie, wenn nicht Alleineigentümer, Miteigentümer des Bildes.
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von Stetten, W.F. (1988). Verbindung und Vermischung. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14765-7_41
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