Beim Futtermittelhändler Dunkel erscheint am 1.3.1988 nachmittags — ein wenig heruntergekommen — Ede Wolf und fragt, ob er bei ihm arbeiten und schlafen könne. Dunkel bejaht dies, zeigt ihm ein einfaches Zimmer, erklärt ihm die Essenszeiten und weist ihn an, Mehl abzupacken. Am Monatsende verlangt Ede Wolf seinen Lohn und präsentiert eine Liste mit 40 Überstunden. Dunkel lehnt mit dem Bemerken ab, es sei nichts über Lohn gesagt, schon gar nichts über Arbeitszeiten, schließlich habe er gegessen und geschlafen, das sei genug. Sollte ihm ein Lohn zustehen, so würde er ihn wegen langsamer Arbeit entsprechend mindern. Wegen seiner Unverschämtheit, überhaupt etwas zu verlangen, kündige er ihm fristlos, er solle sofort verschwinden.
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von Stetten, W.F. (1988). Dienstvertrag. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14765-7_20
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Print ISBN: 978-3-409-37730-0
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