Zusammenfassung
Unter Freihandel versteht man einen von Zöllen und anderen staatlichen Eingriffen unbehinderten Welthandel. Als Protektionismus bezeichnet man eine Außenhandelspolitik, die auf den Schutz der inländischen Erzeuger vor der ausländischen Konkurrenz ausgerichtet ist. Der Schutz kann sich auf sämtliche Produktionszweige eines Landes erstrecken, er kann aber auch auf einzelne Gebiete beschränkt sein. (Wenn ein Land ausländischen Erzeugern den Zugang zum heimischen Markt erschwert und gleichzeitig die Ausfuhr der eigenen Erzeugnisse forciert, so spricht man von einer „Beggar-my-neighbour-Politik“. Eine solche Politik schädigt die Nachbarstaaten, soweit sie sich nicht durch entsprechende Gegenmaßnahmen schützen.) Ein Land, das eine Autarkiepolitik betreibt, verzichtet aus politischen oder militärischen Gründen auf ausländische Lieferungen. (Als Autarkie bezeichnet man die Unabhängigkeit eines Landes von ausländischen Lieferungen. Es gibt kein Land, das wirtschaftlich völlig autark ist.)
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Sachs, R. (1990). Außenwirtschaftspolitik. In: Leitfaden Außenwirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14762-6_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14762-6_17
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Print ISBN: 978-3-409-61006-3
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