Zusammenfassung
Die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften ist — je nach Art der Waren (Verbrauchs-, Gebrauchs- oder Investitionsgüter) — kurz-, mittel- oder langfristig. Soweit die Beteiligten nicht bereit oder in der Lage sind, das Geschäft (z. B. durch Zielgewährung oder Vorauszahlung) allein zu finanzieren, können sie bei ausreichender Bonität eine Export- bzw. Importfinanzierung von einem Kreditinstitut erhalten. Bei der Exportfinanzierung unterscheidet man Exporteurkredite und Bestellerkredite. Ein Exporteurkredit wird einem Exporteur zur Refinanzierung des Geschäfts gewährt; beim Bestellerkredit werden die Kreditmittel dem ausländischen Abnehmer zur Bezahlung der Lieferung zur Verfügung gestellt. Bestellerkredite und Darlehen, die an langfristige deutsche Exportlieferungen gebunden sind, bezeichnet man als gebundene Finanzkredite.
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Sachs, R. (1990). Finanzierung. In: Leitfaden Außenwirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14762-6_14
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