Zusammenfassung
Am 1. August des Jahres 1914 wurde im Deutschen Reich die Generalmobilmachung angeordnet. Zwei Tage darauf erfolgte die Kriegserklärung an Frankreich. Die Ferienkolonievereine wurden noch während der Verschickungsperiode vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges überrascht. Sie hatten keinerlei Vorkehrungen für einen vorzeitigen Abbruch ihrer Kolonien getroffen. Etliche Kolonieleiter wurden aus laufenden Maßnahmen rekrutiert. Als Folge dieser Einberufungen mußten die meisten Aufenthalte mit Kriegsbeginn abgebrochen werden. Einige Vereine riefen ihre auswärtigen Kolonien auch zurück, weil sie glaubten, die planmäßige Heimreise der Kinder sei durch die Beschlagnahme von Zügen und anderen Transportmitteln gefährdet. Um der drohenden Zwangskonfiszierung der Ferienkolonieheime zuvorzukommen, wurden viele Einrichtungen der Obersten Heeresleitung oder dem Roten Kreuz unmittelbar nach Kriegsausbruch als Reserve- bzw. Heimatlazarette zur Verfügung gestellt.1
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Literatur
Einzelne Häuser wurden nur teilweise geräumt, andere dienten in den darauffolgenden Jahren ausschließlich der Aufnahme von Kriegswaisen oder Kriegswitwen mit ihren Kindern (vgl.: Forster 1922, S. 32 u. Buck 1983, S. 158 ).
Nach Landwehr 1983 bestand die Differenz zwischen Kriegsfürsorge und Kriegswohlfahrtspflege zu Anfang des Krieges darin, daß erstere einen versorgungsähnlichen Charakter für Familienangehörige von Kriegsteilnehmern hatte und letztere eine rein freiwillige Unterstützungsleistung für die „arbeitsfähigen Bedürftigen“ darstellte. Im späteren Sprachgebrauch spielte die Unterscheidung zwischen Kriegsfürsorge und Kriegswohlfahrtspflege aber eine zunehmend geringere Rolle (vgl.: Landwehr 1983, S. 79ff.).
Unter Bezugnahme auf einen nicht naher bezeichneten Bericht vom 18. Juni 1916.
Daß eine solche qualitativ unzureichende Ernährung den zarten und deswegen empfindlichen Organismus des Kindes rascher schädigen würde als den der Erwachsenen, war vorauszusehen. Im Gewicht und in der Größe blieben die Kinder hinter dem Normalen zurück. Der geschwächte Körper bot Seuchen ein günstiges Angriffsfeld. Die Leistungen in der Schule gingen seit 1916 auffällig zurück. “ (Richter 1928, S. 7 ).
Nach Richter wurde der Verein bereits am B. Januar 1917 gegründet ( 1928, S. 8).
Nach Forster folgten sämtliche deutsche Bundesstaaten dieser Anregung, worauf der Verein auch als Reichszentrale fungieren konnte ( 1922, S. 17).
Nach Landwehr werden im Verlauf des Jahres 1918 zunehmend organisatorische Fragen der Nachkriegsfürsorge diskutiert. Gleichzeitig entstehen aber bereits in vielen Städten Wohlfahrtsämter mit drei spezifischen Abteilungen: Gesundheits-, Wirtschafts- und Jugendfürsorge (Landwehr 1983, S. 92 ).
Im Zeitraum von 1917 bis 1927 konnte der Verein über 3 Millionen Kindern einen Ferienaufenthalt vermitteln. Das Ergebnis der ersten Verschickungsperiode im Jahre 1917 mit 574.562 Kindern wurde aber in den darauffolgenden Jahren nicht überschritten. Das zweithöchste Ergebnis mit ca. 488.000 Kindern datiert in das Jahr 1923; die niedrigste Verschickungsquote stammt aus dem Jahr 1919 mit 112.218 Kindern (vgl.: Richter 1928, S. 6 ).
Die darauffolgende Umwandlung der Häuser in Jugendherbergen, Schullandheime, Kommunale Ferienstiftungen oder „Kindererholungsheime mit Jahresbetrieb und ständiger ärztlicher Überwachung“ führte Stephani, langjähriger Herausgeber der Zeitschrift für Schulgesundheitspflege, zynisch auf die „mangelhafte wirtschaftliche Ausnutzung der meist leerstehenden Ferienkolonieheime“ zurück (Stephani 1930, S. 241 ).
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Rauch, T. (1992). Das Ende der Ferienkoloniebewegung. In: Die Ferienkoloniebewegung. DUV: Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14640-7_6
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