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Politische und soziale Rahmenbedingungen der Ferienkoloniebewegung im Deutschen Reich

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Die Ferienkoloniebewegung

Part of the book series: DUV: Sozialwissenschaft ((DUVSW))

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Zusammenfassung

Für eine rasche und weitläufige Verbreitung der Ferienkolonien im Deutschen Reich waren mehrere höchst unterschiedliche Faktoren verantwortlich. Voraussetzung für die öffentliche Akzeptanz der Kolonien war eine gewisse Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Methoden und Erkenntnissen in der modernen Hygiene bzw. der Medizin Ohne diese Akzeptanz und die damit verbundene rege Fürsprache zahlreicher Sachverständiger und Laien, die die Öffentlichkeitsarbeit der neuentstandenen Ferienkolonien auch überregional unterstützten, wäre eine dauernde erfolgreiche Arbeit der Komitees und Vereine zum Scheitern verurteilt gewesen. Wie die meisten privaten Wohltätigkeitsorganisationen waren auch die Ferienkolonievereinigungen auf ein enormes Spendenaufkommen zur Durchführung ihrer Verschickungsaktionen angewiesen. Diese finanziellen Mittel konnten nur bei uneingeschränkter Zustimmung breiter Bevölkerungsschichten realisiert werden. Weiter war eine bereitwillige Förderung seitens kommunaler und staatlicher Behörden Voraussetzung für die Effektivität der Maßnahmen. Trotz des eindeutig privatfürsorgerischen Charakters der Ferienkolonien (Kap. 2.1.2), auf den schon zeitgenössisch ausdrücklich immer wieder hingewiesen wird1, mußten die Vereinsstatuten genehmigt, die Zusammenarbeit mit den Schulen organisiert, die Mitarbeit der örtlichen Lehrerschaft erlaubt und die Unterstützung durch die Ärzteschaft2 (Kap. 3.8) gewährleistet werden. Vor allem angesichts der notwendigen Zusammenarbeit mit den Schulen war die Arbeit des preußischen Kultusministers Dr. Adalbert Falk und vieler seiner Kollegen in anderen deutschen Staaten während der Auseinandersetzungen mit der katholischen Kirche in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts, für die Ferienkoloniebewegung von Bedeutung geworden. In der Phase des Kulturkampfes versuchte sich nämlich der Staat gegenüber den Kirchen zu emanzipieren. Er verwies die Religion in die Privatsphäre der Bürger und bestimmte kraft seines Rechtsmonopols, das er zumindest beanspruchte, den Ort der Kirche innerhalb von Staat und Gesellschaft und das potentielle Maß ihrer „sozialen Präsenz“ (Becker 1973, S. 3). Der Kulturkampf bereitete somit den Boden für eine konfessionell zunehmend unabhängige und von der Kirche „freie“ bürgerliche Wohltätigkeit. Gerade im Hinblick auf die soziale Präsenz der katholischen Kirche war das preußische Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 richtungsweisend für eine konfessionsübergreifende bzw. konfessionsfreie allgemeine Arbeit in den Ferienkolonien als ein Bestandteil der Schulhygiene und Schulgesundheitspflege (Kap. 3.8). Denn für die Aufnahme in Ferienkolonien kamen vorwiegend schulpflichtige Kinder in Betracht.

„Städte sind das Grab des Menschen. In wenigen Generationen sterben die Familien aus oder entarten. Man muß sie erneuern, und diese Erneuerung kommt immer vom Land. Schickt also eure Kinder auf das Land, damit sie sich dort gewissermaßen selber erneuern und inmitten der Felder die Kräfte holen, die man in der ungesunden Stadtluft verliert.“

Jean-Jacques Rousseau 1762

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Literatur

  1. Der Nachfolger Falks (1879–1881) führte trotz seiner orthodox konservativen Gesinnung im Grunde die Politik Falks weiter.

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  2. Eine Reaktion der Befürworter von Heilanstalten war die, die Ferienkolonien nicht zur Kenntnis zu nehmen. So bemängelt z.B. Dr. E. Marcus (Frankfurt/M.) in seiner Rezension Dr. Joh. Krabbe’s (Pastor am Diakonissenhaus Bethlehem in Ludwigslust): Die Kinderpflege in den Soolbädern, Hamburg 1880: „Ein Wort über die allerdings noch neuen, aber auch in Regierungskreisen Aufmerksamkeit erregenden Feriencolonien für arme kränkliche Kinder hätten wir gern darin gesehen“. (Marcus 1880; in: Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, H. 4, S. 638ff.) Immerhin spricht er ihm aber seine Anerkennung aus: „Seine Mittheilungen tragen das Gepräge ernster und gewissenhafter Prüfung, sie zeichnen sich durch Bescheidenheit aus und stehen in erfreulichem Contrast zu jener Halbwisserei auf medicinischem Gebiete, wie wir es sonst bei Laien, in specie bei Geistlichen, Lehrern u.s.w. nicht selten treffen“ (ebda, S. 639).

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  3. Darauf hat bereits 1982 Casten Rüdenhausen aufmerksam gemacht als sie Grotjahn mit den Worten zitierte: „Jeder Stand bringt gegenwärtig Sozialpolitiker hervor“ (Castell Rüdenhausen 1982, S. 202).

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  4. Bezüglich der Entstehung dieses Begriffes werden unterschiedliche Zeitangaben gemacht und verschiedene Anlässe genannt. Alle Autoren schreiben sie jedoch dem Pathologen Rudolf Virchow zu. Erich Foerster nennt eine Rede vom 17. Januar 1873 als erstes Zeugnis für den Ausruf „Kampf um die Kultur“ (1929, S. 1352); Georg Franz zitiert Virchow vermutlich aus der gleichen Rede mit dem Begriff „Kulturkampf“ (1954, S. 10). Lennhoff/Posner datieren Virchows „Kampf für die Kultur“ bereits in das Jahr 1872 (1932, S. 889). Bei Ritter (1981, S. 186) bzw. Langewiesche (1988, S. 182) findet sich als Quelle für die Formel „Kulturkampf“ ein von Virchow verfaßter Wahlaufruf der Fortschrittspartei vom 23. März 1873 und Bruno Peters erwähnt eine Rede Virchows aus der Reichstagsdebatte gleichen Datums (1986, S. 100). Unabhängig von dem Entstehungsdatum ist die sprachlich etwas unglückliche Bezeichnung „Kulturkampf’ für die Auseinandersetzung zwischen katholischer Kirche und dem Deutschen Reich in die Geschichtsschreibung eingegangen und soll im folgenden auch hier so verstanden werden.

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  5. Nicht zu Unrecht, denn immerhin ging das Zentrum aus den Reichstagswahlen vom 3. März als zweitstärkste Fraktion hervor (G6rtemaker 1989, S. 278).

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  6. Tatsächlich wurde dieser Paragraph während des gesamten Kulturkampfes nicht sehr häufig angewandt, er wirkte alleine schon durch die Unterstellung diffamierend, es seien solche „strafrechtlich relevanten“ Handlungen zu erwarten. Für die Bundesrepublik wurde er erst 1953 außer Kraft gesetzt (vgl.: Huber 1969, S. 701).

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  7. Heinrich v. Mähler wandte sich unter dem Einfluß seiner Frau und Kaiserin Augusta gegen die Auflösung der katholischen Abteilung im Kultusministerium. „Zur dekorativen Platierung seines Abgangs“ wurde nach Bismarck eine Differenz über eine Personalfrage innerhalb der Verwaltung der Museen benutzt (Bismarck 1898, S. 222).

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  8. Erst im Jahre 1917 wurde der § 1 des Reichsgesetzes gegen die Jesuiten, der dem Orden die Errichtung von Niederlassungen und die Ausübung jeder öffentlichen Tätigkeit in Kirche und Schule innerhalb des Reiches verbot, wieder aufgehoben. Die Gefährlichkeit der Jesuiten, der Gesellschaft Jesu, bestand in ihrer straffen militärischen Organisation und der Tatsache, daß sie zu den drei üblichen Ordensgelübden als 4. den unbedingten Gehorsam gegenüber dem Papst ablegten. Dadurch sollte eine erhöhte Wirksamkeit und Schlagkraft dieser katholische „Eingreiftruppe“ erreicht werden. Sie waren nur dem Papst gegenüber Rechenschaft schuldig und keine deutsche kirchliche Instanz war ihnen gegenüber weisungsbefugt. Das militante Auftreten und das Machtstreben des Ordens war selbst einigen Päpsten nicht geheuer, häufig waren sie Opfer der Inquisition und zuletzt wurde der Orden von Papst Clemens XIV im Jahre 1773 aufgelöst.

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  9. Erst im Jahre 1917 wurde der § 1 des Reichsgesetzes gegen die Jesuiten, der dem Orden die Errichtung von Niederlassungen und die Ausübung jeder öffentlichen Tätigkeit in Kirche und Schule innerhalb des Reiches verbot, wieder aufgehoben. Die Gefährlichkeit der Jesuiten, der Gesellschaft Jesu, bestand in ihrer straffen militärischen Organisation und der Tatsache, daß sie zu den drei üblichen Ordensgelübden als 4. den unbedingten Gehorsam gegenüber dem Papst ablegten. Dadurch sollte eine erhöhte Wirksamkeit und Schlagkraft dieser katholische „Eingreiftruppe“ erreicht werden. Sie waren nur dem Papst gegenüber Rechenschaft schuldig und keine deutsche kirchliche Instanz war ihnen gegenüber weisungsbefugt. Das militante Auftreten und das Machtstreben des Ordens war selbst einigen Päpsten nicht geheuer, häufig waren sie Opfer der Inquisition und zuletzt wurde der Orden von Papst Clemens XIV im Jahre 1773 aufgelöst.

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  10. Eine Auswirkung dieses Märtyrereffekts scheinen die Wahlerfolge des Zentrums gewesen zu sein. Die Stimmenzahl des Zentrums bei den Reichstagswahlen 1874 erreichte mit 1.439.000 gegen 718.000 des Jahres 1871 beinahe die der Nationalliberalen mit 1.492.000 (Hartung 1920, S. 58).

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  11. Aus dem offenen Rundschreiben vom 14. Oktober 1865 des Meisters vom Stuhl, Johann Caspar Bluntschli, an seine Brüder der Loge „Ruprecht zu den 5 Rosen“ als Antwort auf die Enzyklika vom 8. Dezember 1864 und die Allokution vom 25. September 1865 des Papstes Pius IX. (Bluntschli 1865, S. 281).

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  12. Aus dem Erlaß „An Mein Volk“, 12. März 1888 (zit. n. Kohut 1909, S. 237).

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  13. Dabei darf der Kulturkampf nicht als fundamentale Gegnerschaft Bismarcks gegenüber der katholischen Kirche mißverstanden werden. Noch 1870 hatte Bismarck dem Papst Asyl in Berlin angeboten, sofern dieser gezwungen sein sollte, den Vatikan zu verlassen; aber dahinter standen nicht etwa altruistische Motive, sondern der Gedanke, daß man eine katholische Koalition gegen Preußen verhindern müsse (Koch 1980, S. 385f.). Bismarck selbst äußert sich dazu: „Ich bin in konfessioneller Beziehung jederzeit tolerant gewesen bis zu den Grenzen, die die Notwendigkeit des Zusammenlebens verschiedener 29 Am Ende des Kulturkampfes sollte unweigerlich eine Beschränkung auch des protestantischen Einflusses auf den Staat stehen. Das dürfte den konservativen Kirchenvertretern spätestens als Konsequenz aus den Maigesetzen klargeworden sein (vgl.: Lennhoff/Posner 1932, S. 889).

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  14. Im Deutschen Freimaurer Museum Bayreuth befindet sich eine offensichtlich gefälschte Fotografie des Papstes, der über der päpstlichen Stola ein gesticktes Freimaurerband trägt. Die Falschmeldung von der Zugehörigkeit des Papstes zum Freimaurerbund taucht zur Zeit seiner Wahl und später wiederholt auf, so daß er ihr selbst 1849 öffentlich entgegentreten mußte. Genannt werden in diesem Zusammenhang die Loge „Eterna Catena“ in Palermo und die Loge „Zur deutschen Treue“ in Nürnberg, die eine Kopie des Aufnahmedokuments besitzen soll.

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  15. Bis dahin garantierten französische Truppen die Souveränität des Kirchenstaates. Verschärfend kam hinzu, daß der Widersacher Roms, Guiseppe Garibaldi als Ehrengroßmeister des Großorients zu den führenden Köpfen der italienischen Freimaurerei gehörte.

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  16. Der freimaurerische Historiker Charles v. Bokor bezieht sich hier auf Rousseaus „Contrat social“, der seiner Ansicht nach schon 1762 schriftlich niederlegte, „was alle Welt damals dachte, fühlte und wußte: daß der Mensch Anspruch auf menschliche Würde und ein Recht auf Freiheit innerhalb einer Gemeinschaft gleichberechtigter Partner habe. Infolgedessen müsse es das Ziel und die Aufgabe der Gesellschaft sein, den Staat und die Rechte seiner Mitglieder mit aller Kraft zu verteidigen.“ (Bokor 1988, S. 257)

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  17. Zwar läßt sich für die Person Virchows die Mitgliedschaft in einer Loge nicht mehr nachweisen, er hatte aber Kontakt mit etlichen Freimaurern innerhalb seiner Partei. Zudem war er eng befreundet mit dem Logenbruder Heinrich Schliemann, mit dem er mehrere ausgedehnte Forschungsreisen unternahm. Nicht zuletzt bat der Protektor der drei preußischen Freimaurerlogen, Kaiser Friedrich III., ihn nach seiner Kehlkopferkrankung um ärztlichen Beistand.

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  18. Wilhelm I. war Protektor der deutschen Freimaurerei.

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  19. Dieses Edikt geht auf den preußischen König Friedrich Wilhelm II. zurück. Es verbot unter Strafandrohung die Teilnahme an geheimen Gesellschaften, räumte aber im § 3 den preußischen Großlogen eine Ausnahmeregelung bzw. eine Monopolstellung ein. Zwar wurde das Edikt mit Inkrafttreten der preußischen Verfassung von 1850 aufgehoben, die drei Großlogen behielten aber ihr Vorzugsrecht bei der Installation von Logen. Erst durch ein Urteil des königlichen Oberverwaltungsgerichts im Jahre 1893 wurde die Ungültigkeit des Edikts festgestellt, wodurch es anderen Großlogen möglich wurde, in Preußen Logen zu gründen (vgl.: Lennhoff/Posner 1932, S. 399ff.).

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  20. Der Kulturkampf wird von den meisten Historikern in drei Phasen untergliedert: a) die Kampfphase 1871 bis 1876; b) der Waffenstillstand 1876 bis 1880; c) der Abbau und das Ende des Kampfes 1880 bis 1887.

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  21. In diesem Zusammenhang sei auf die Interpretation Michelsens hingewiesen, der „die wahren Taten“ der Freimaurer bei Lessing auf den Fluchtpunkt einer herrschaftsfreien Gesellschaft - der Anarchie also - bezieht (Michelsen 1979, S. 303f.).

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  22. Darauf hat bereits Bismarck in seiner Beurteilung des Kulturkampfes ausdrücklich hingewiesen: „Die therapeutische Behandlung der katholischen Kirche in einem weltlichen Staate ist aber dadurch erschwert, daß die katholische Geistlichkeit, wenn sie ihren theoretischen Beruf voll erfüllen will über das kirchliche Gebiet hinaus den Anspruch auf Beteiligung an weltlicher Herrschaft zu erheben hat, unter kirchlichen Formen eine politische Institution ist und auf ihre Mitarbeiter eigne Überzeugung überträgt, daß ihre Freiheit in ihrer Herrschaft besteht und daß die Kirche überall, wo sie nicht herrscht, berechtigt ist, über Diokletianische Verfolgung zu klagen.“ (Bismarck 1898, S. 219)

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  23. Die kommunalen Armenverwaltungen reagierten auf den vielfältigen Problemdruck mit der Gründung des „Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit“ im Jahre 1880, an der zu einem geringeren Teil auch private Organisationen partizipierten.

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  24. Z.B. Vereinigungen zur Unterstützung von „Witwen unbesoldeter Kommunalbeamter“, „Waisenknaben von guter Führung“, „unverheirateten Töchtern ehemaliger Geistlicher“ etc. (vgl.: Landwehr/Baron 1983, S. 66).

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  25. Bzw. ein von ihm nicht näher bezeichneter „Chronist“.

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  26. “Nur eine Zentralstelle kann es erreichen, daß die verschiedenen Privatwohltäter, die sich gleichzeitig um einen Armen bemühen, sich über die Hilfstätigkeit untereinander verständigen, und daß die Zuwendungen dem Bedürfnisse sich anpassen.“ (Lohse 1914, S. 7)

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  27. Breslauer verweist an dieser Stelle ohne jegliche Erklärung auf das „Patent über die Wiederbelebung der Gesellschaft des Schwanenordens“ vom 24. Dezember 1843. An anderer Stelle schreibt er: „Später ist sodann, durch die Wiederbelebung des Schwanenordens versucht worden, die Wohlthätigkeitsvereine mit der öffentlichen Armenpflege in Verbindung zu bringen. Das Patent vom 24. Dezember 1843 spricht die Ueberzeugung aus, daß viele jener achtungswürdigen Vereine zu der vollen Wirksamkeit, deren sie fähig sind, nur dann gelangen können, wenn sie ein gemeinsames Band und ein leitender und anregender Mittelpunkt vereinigt.“ (Breslauer 1891, S. 11) Leider konnte für diesen Orden weder eine Zugehörigkeit zum Freimaurerbund, noch Einzelheiten zu dessen Geschichte und Zielsetzung eruiert werden. Im Allgemeinen waren Orden innerhalb der Freimaurerei und vor allem bei logenähnlichen Verbindungen keine Seltenheit; hier aber eine irreguläre Loge zu vermuten, die z.B. auch Frauen aufnahm und die sozialfürsorgerisch wirkte, bleibt Spekulation.

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  28. Auch etliche Freimaurerlogen konnten sich diesem Trend zum Zusammenschluß, zumindest auf wohlfahrtspflegerischem Gebiet, nicht entziehen. So gründeten zum Beispiel die sechs zum Eklektischen Bund gehörenden Frankfurter Logen im Jahre 1889 eine gemeinsame Armenkasse, deren Armenpfleger alle drei Jahre abwechselnd von den sechs Logen ernannt wurde (VdF 1900, S. 306). Hier standen aber eindeutig die effektivere Verwaltung und Nutzung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Vordergrund und nicht die Kontrolle der Unterstützungsempfänger. Erst in der Weimarer Republik wurde von dem geheimen Sanitätsrat Dr. med. Frey wiederholt die Schaffung eines zentralen Wohlfahrtsamtes der deutschen Freimaurerei angeregt, um eine gründliche Umgestaltung der freimaurerischen Wohlfahrtspflege vorzunehmen. Durch Inflation und die schwere wirtschaftliche Krise waren deren Einrichtungen, wie die der gesamten privaten karitativen Tätigkeit, schwer in Mitleidenschaft gezogen worden (vgl.: VdF 1928). Die Umgestaltung sollte durch Schaffung einer, die gesamte deutsche Freimaurerei umfassenden, Zentrale geschehen. Sie durfte aber die Selbständigkeit aller lebensfähigen, gleichartigen Einrichtungen nicht gefährden. Dagegen sollte die Zersplitterung und Verzettelung von Mitteln an nicht lebensfähige Lokalinstitutionen vermieden werden. Am 17. Oktober 1930 fand in Leipzig eine Zusammenkunft von Vorsitzenden verschiedener großer freimaurerischer Wohlfahrtsunternehmungen Deutschlands statt (“Rat und Tat“ - Frankfurt/Main, „Schwerter-Erholungsheim“ - Dresden, „Bruderhilfe“ - Leipzig, „Fürsorge“ - Dresden, „Freimaurerinstitut“ - Dresden), die volle Übereinstimmung darüber ergab, daß ein organisatorisches Zusammenfassen der werktätigen Bruderhilfe nötig und durchführbar sei. Als anzustrebendes Ziel wurde die Zusammenarbeit aller Wohlfahrtsausschüsse zu einem Reichswohlfahrtsausschuß der deutschen Freimaurer bezeichnet (Lennhoff/Posner 1932, S. 1715).

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  29. Es verwundert, daß ausgerechnet Kaiserin Augusta, die während des Kulturkampfes häufig katholische Positionen bezog, ausgerechnet einen bedeutenden Freimaurer zum Vertrauten hatte. Franz August von Etzel (1808–1888) wurde im Jahre 1835 von der Berliner Loge „Zur Eintracht“ in den Bund aufgenommen und kämpfte gemeinsam mit dem Sohn der Kaiserin, dem Protektor der deutschen Freimaurerei, Kronprinz Friedrich Wilhelm, in Königgrätz. In seiner Funktion als National-Großmeister der „Großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln“ (seit 1873), trat er nachhaltig für die Abschaffung der Bestimmungen ein, die die Aufnahme von Nichtchristen verhinderten - was innerhalb der Großloge sicher keine explizit „katholische“ Position gewesen sein konnte (Peters 1986, S. 26ff u. Lennhoff/Posner 1932, S. 453) (vgl.: Kap. 5.4).

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  30. Für die folgenden Jahre verzeichnet Luise Jessen eine Zusammenarbeit des Vereins mit der Großloge von Hamburg in Berlin (1904, S. 22) und ständige Zuwendungen aus dem von Freimaurern begründeten „Friedrich-Wilhelm-Viktoria-Fond“. Nachfolger Falks (1882–1884) wurde wiederum ein Minister: Dr. G. v. Bunsen.

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  31. Z.B. Janke (1908, S. 194) definiert die „hygienischen Wohlfahrtseinrichtungen für die Jugend“ als privatwohltätige Maßnahmen und wesentlichen Teil der Schulhygiene.

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  32. Das Beispiel bezieht sich auf einen Vertrag zwischen der Kinderheilanstalt in Soden a. W. und dem Kasseler Ferienkolonieverein bezüglich einer Freistellenzusicherung als Dank für die Bereitstellung von Mitteln für einen Neubau innerhalb der Anstalt (vgl.: Rechenschaftsbericht 1884, S. 3).

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  33. Die raschen und kriegsbedingten Veränderungen 1914–18 sind nach Hohorst/Kocka/Ritter (1978) in der Regel statistisch zu wenig erfaßt (z.T. auch: zu wenig erfaßbar). Deshalb beschränken sich die folgenden Angaben auf die Zeit vor dem L Weltkrieg.

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  34. Erst nach dem Ersten Weltkrieg, als eine zunehmende Überalterung drohte, setzte ein verstärktes Engagement auch für uneheliche Kinder, die nun als „Bevölkerungsreserve“ angesehen wurden, ein (Castell Rüdenhausen 1988, S. 16).

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  35. Nach einem Bericht Ellen Key’s starben in Berlin jährlich 345 von 1000 Kindern aus ärmeren Bevölkerungskreisen, also etwa jedes dritte Kind - während des heißen Sommers des Jahres 1905 sogar annähernd zwei Drittel der Kinder. Nach ärztlichen Ermittlungen starben im Jahre 1901:

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  36. Nach Castell Rüdenhausen (1988) brachte bereits die Hochindustrialisierung in den 1870er Jahren den Übergang zur „innerehelichen Geburtenbeschränkung“, und der Nachwuchs verringerte sich von 5 auf durchschnittlich 2 Geburten je Familie. Bekenntnisse in demselben staatlichen Organismus den Ansprüchen eines jeden Sonderglaubens zieht.“ (Bismarck 1898, S. 219)

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  37. Laut Dudek (1990, S. 50) kann man mit Ausnahme des Sonderfalls Berlin für die neu entstehenden industriellen Ballungsgebiete von einer „Verjugendlichung der Großstadtbevölkerung“ sprechen. In Gelsenkirchen beispielsweise lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren bei 43%! (Strohmeyer 1988, S. 103).

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  38. “Dennoch wurde der jugendliche, wachsende Volkskörper zum nationalen Symbol wirtschaftlichen, sozialen und politischen Fortschritts hochstilisiert und der beginnende „Gebärstreik“ als Vaterlandsverrat gebrandmarkt.“ (ebda., S. 35).

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  39. Nach Asmus (1982, S. 13) waren es in den Jahren 1820–1860 rund 1,5 Millionen und zwischen 1860–1890 knapp 3 Millionen und 1891–1920 immerhin noch knapp 1 Million Menschen, die in die Vereinigten Staaten gingen.

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  40. Das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen in Industrie und Handwerk nimmt nach Angaben von Tennstedt (1981, S. 156) folgenden Verlauf: 1875: 669 M., 1880: 565 M., 1885: 622 M., 1913: 1163 M.; wobei der Anstieg der Realeinkommen schwächer ausfällt. Im Jahre 1907 werden demnach in Berlin folgende Wochenlöhne gezahlt: Maurer 40,50 M., Bauarbeiter 27,00 M., Drucker 31,25 M., Maschinenbauer 32,16 M.

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  41. Dießenbacher (1982, S. 14) verzeichnet dagegen eine periodische Massenarbeitslosigkeit in den Jahren 1857, 1866, nach 1873, 1901 und 1907.

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  42. “Erst nach Überwindung der „Großen Depression“ (1873–1896), der langanhaltenden Wirtschaftskrise, die auf die Gründerzeit (1871–1873) folgte, trat auch Deutschland in das Endstadium des demographischen Übergangs ein“. (Castell Rüdenhausen 1988, S. 21)

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  43. Einen umfassenden Einblick in die Wohnverhältnisse, wie sie zu Anfang unseres Jahrhunderts in Berlin verbreitet waren, gibt das von Gesine Asmus herausgegebene Buch: „Hinterhof, Keller und Mansarde. Einblicke in Berliner Wohnungselend 1901–1920“. Das reichliche Bildmaterial beruht auf einer großangelegten Wohnungs-Enquete der Ortskrankenkasse Berlin und sollte „zur Veränderung des Wohnelends und seiner Krankheitsfolgen“ (Asmus 1982, S. 3) beitragen.

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  44. Kurella spricht hier eine „Mischbelegung“ der Häuser mit Mietern aus unterschiedlichen sozialen Schichten an, die nach Sachße/Iennstedt (1982, S. 280) das Ziel verfolgte, mit einem „empfehlenswerten Durcheinander“ die Ausdehnung der sozialen Segregation, insbesondere natürlich der gefährlichen Arbeiterviertel, zu verhindern oder zu bremsen.

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  45. Vitamin D wird durch den kurzwelligen Anteil des Sonnenlichts aus Provitaminen, die zuvor mit der Nahrung aufgenommen wurden, in der Haut synthetisiert (vgl.: Holtmeister 1985).

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  46. Beispielgebend waren die Großanlagen der unterirdischen Kanalisation Londons. Diesem Vorbild folgten im Laufe der 1850er Jahre Hamburg, Berlin, München, Danzig, Frankfurt am Main, Breslau und andere größere Stlidte. Erst im Laufe der 1860er Jahre entstanden Anlagen zur Abfallbeseitigung, Trinkwasseraufbereitung, zentrale Wasserleitungssysteme etc. (ebda.).

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  47. Nach den katastrophalen Erfahrungen der Arbeiterschaft mit den Ursachen und Folgen der Epidemie, stellten Berliner Arbeiter unter Anleitung von Adolf Braun (1862–1929) und auf der Grundlage eines Fragebogens der Ärzte Ignatz Zadek (1856–1931) und Alfred Blaschko (1858–1922), eine 80seitige Enqu@te zusammen. Sie erscheint 1893 in der „Berliner Arbeiterbibliothek“ unter dem Titel „Berliner Wohnungsverhältnisse. Denkschrift der Berliner Arbeiter Sanitätskommission“ (Sachße/Iennstedt 1982, S. 283).

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  48. Im Mai 1893 wurde dann die längst geplante Sand-Filtration in Betrieb genommen; auf sozialpolitische Konsequenzen der Cholera-Seuche wurde dagegen verzichtet (Castell Rüdenhausen 1988, S. 15).

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  49. Baron datiert im gleichen Jahr eine Choleraepidemie in Berlin (1983, S. 44). Weder in der heutigen noch in der zeitgenössischen Literatur finden sich allerdings Hinweise auf die Richtigkeit dieser Behauptung. Es handelt sich hier mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Irrtum und/oder eine Verwechslung mit der Epidemie in der Hansestadt Hamburg (vgl.: Der Spiegel (35) 1991, H.3, S. 175: „In keiner anderen deutschen Stadt konnte die Seuche 1892 Fuß fassen“).

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  50. Die 1831 einfallende Cholera asiatica wurde damals auch als „morgenländische Brechruhr“ bezeichnet und ist in den darauffolgenden Jahrzehnten vermutlich immer wieder aus den östlichen Territorien Rußlands eingeschleppt worden.

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  51. “Das Spektrum dieser „sozialhygienischen“ Maßnahmen reichte vom Krankenhausbau über die speziellen Fürsorgeeinrichtungen (für Mütter, Tuberkulosekranke, Alkoholiker, Geschlechtskranke) bis zu den Schulärzten. Von einzelnen Kommunen entwickelte Modelle spezieller Fürsorgeeinrichtungen wurden kritisch rezipiert und ggf. über Ausstellungen, Kongresse und einschlägige Fachzeitschriften zur Verallgemeinerung empfohlen. Es gab Ende des Wilhelminischen Kaiserreichs kaum eine größere Gemeinde, die sich der sozialhygienischen Bewegung entziehen konnte.“ (Castell Rüdenhausen 1982, S. 203)

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  52. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts weist bereits der General v. Horn darauf hin, daß aufgrund des schlechten körperlichen Zustands unter den Heranwachsenden der arbeitenden Klassen die vorgesehene Rekrutierungsquote für Wehrpflichtige künftig nicht mehr erreicht werden könne (Petrat 1981, S. 581).

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  53. Nach Han Israels fällt diese Veröffentlichung Schrebers in eine Zeit, in der er versucht, sich von einem Mediziner, der auf dem Gebiet der Volksgesundheit und Erziehung dilettiert, zu einem einflußreichen Pädagogen zu entwickeln, der der Erziehung seine ganze Kraft widmet (vgl.: Israels 1989, Kap. 8: Moritz Schrebers Versuche, als Pädagoge ein breiteres Publikum zu erreichen, S. 108–110 u. Schreber 1853: Die schädlichen Körperhaltungen und Gewohnheiten der Kinder, Leipzig).

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  54. “Am Besten ist Holzparkett, mit staubbindenden Ölen gepflegt; solche sind gut raffinierte, möglichst farb-und geruchlose Mineralöle, deren Entflammungspunkt nicht unter 120’C liegt; unzulässig ist Zusatz von Farb-u. Riechstoffen, Säuren, Desinfektionsmitteln; Öle, die schmieren, dürfen nicht genommen werden; die billigen meist mit minderwertigen Pflanzenölen versetzten, sind nicht am Platz. Lineoliumbelag ist zu glatt, zu kalt, zu anspruchsvoll in der Pflege u. darum so vielfach vernachlässigt; er ist nicht zu empfehlen.“ (Weigl 1915, S. 812)

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  55. Falk Adalbert 1868: Die sanitätspolizeiliche Überwachung höherer und niederer Schulen und ihre Aufgaben, Leipzig.

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  56. Zuvor konnten lediglich Schädigungen der Augen durch einige Ärzte (Erismann, Konrad, Koppe) statistisch nachgewiesen werden. Allen voran Hermann Cohn, der nach seinen Untersuchungen an 10.060 Schülern aus dem Jahre 1866 erhebliche Nachteile durch die Schule für die Sehkraft der Kinder attestierte.

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  57. Arnswaldt (1908, S. 96) schreibt dem geheimen Sanitätsrat Varrentrapp einen besonderen Sinn und Liebe für die Medizinalstatistik zu.

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  58. Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege 1869, Bd. I, Braunschweig.

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  59. Schon die Werke des Wolfgang Ratichius, des Comenius, von Locke, von Rousseau, von Basedow enthalten einige auf die Schulen bezogene hygienische Winke (Leubuscher 1914, S. 1).

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  60. Nicht zuletzt deshalb wurden seitens der Ferienkolonievereinigungen peinlich genaue Messungen, Wägungen und medizinalstatistische Erhebungen durchgeführt. Die von Virchow und Westphal geforderten Untersuchungen betrafen die Wachstumsverhältnisse von Schülern (Vierordt), die allgemeine körperliche Entwicklung (Kotelmann, Hertel, (Axel) Key, Wretlind, Vahl), den Stoffwechsel und Nahrungsbedarf (Cammer u. S. Hasse), die Wirbelsäulenverkrümmungen und die allgemeinen Schädigungen des Skeletts (Fahrner, Frey, Guilleaume, Schildbach) sowie weitere Studien zur Überbürdung (Becker, Günther, Kotelmann, Lähr) (Weigl 1915, S. 810).

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  61. Otto Rühle ermittelte, daß im Jahre 1895 in der Landwirtschaft Deutschlands mehr als 135.000 Kinder unter 14 Jahren beschäftigt waren, darunter rd. 30.600 im Alter von 6–12 Jahren. Erst mit dem Gesetz zur „Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben“ (“Kinderschutzgesetz“) von 1903 kam es zu einer reichsgesetzlichen Regelung auf diesem Gebiet; die darauf fußende Erhebung im Jahre 1904 wurde jedoch nie veröffentlicht (Johansen 1984, S. 94/114; Baron 1983, S. 57)

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  62. “Nachträglich erst, das lehrt uns die Geschichte auch, hören wir von den unartikuliert gebliebenen Alarmrufen tatsächlich Betroffener, von jenen stillschweigend erlittenen körperlichen und seelischen Zumutungen im schulisch organiserten Lernbereich….“ (Petrat 1981, S. 575)

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  63. Auch Bennack (1990, S. 295) ist der Meinung: „Der von B. Rang erhobene Vorwurf der Benachteiligung der angesprochenen Gruppe und der Nichtberücksichtigung ihrer schwierigen Lebenssituation, bezogen auf das 19. Jahrhundert, kann weder dafür noch für die Kaiserzeit aufrecht erhalten werden.“

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  64. Leubuscher, der die Wortschöpfung ebenfalls Dr. Ellinger zuschreibt, betont ausdrücklich dessen „rauborstiges“ Vorgehen bei der Forderung nach Einführung von Schullrzten. (Leubuscher 1914, S. 8f.). Nach Bennack (1990, S. 275) gebraucht Schraube (1859, S. 74) das Wort „Schularzt“ bereits 1859.

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  65. Leubuscher hebt neben den Veröffentlichungen Ellingers vor allem die Schriften und Vortrage Hermann Cohn’s hervor, denen er „größte Bedeutung bei der Entwicklung der Schularztsache“ zuweist (Leubuscher 1914, S. 9). Überhaupt scheinen Augenärzte bei der Diskussion der Schularztfrage überproportional vertreten gewesen zu sein (s.a. Königsberg). Ob dieser Sachverhalt auf die weitläufige Verbreitung von infektiösen Augenkrankheiten im Kindesalter und auf einem so begründeten Engagement beruht oder auf die Schriften Cohn’s zurückzuführen ist, erschließt sich durch die bearbeitete Literatur nicht eindeutig.

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  66. Der k. u. k. Obersanitätsrat aus Prag, Dr. Theodor Altschul, erwähnt in seinem Referat für den IIl. Internationalen Kongreß für Schulhygiene in Paris darüberhinaus die ärztlichen Kongresse und Versammlungen in Innsbruck (1869), Breslau (1874), Graz und Nürnberg (1875), bei denen das Thema der ärztlichen Schulaufsicht gestreift worden war (1911, S. 104).

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  67. Von einem „Arbeitsmarkt“ im heutigen Sinne kann diesbezüglich nicht ausgegangen werden. In der Regel waren die Ärzte freiberuflich tätig und boten nicht ihre Arbeitskraft als Ware an, sondern „Produkte“, nämlich professionelle Dienstleistungen (Huerkamp/Spree 1982, S. 79).

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  68. “… jenseits von Industrie und politisch wie antisemitisch abgeschotteter Staatsverwaltung eröffnete sich die Arztkarriere.“ (Tennstedt 1981, S. 174)

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  69. Adelheid Gräfin zu Castell Rüdenhausen gibt 1897 als Jahr der ersten Anstellung eines hauptamtlichen Schularztes an (1982, S. 204).

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  70. In Nürnberg wurden die Schulärzte nicht nur für alle städtischen Volks-und Mittelschulen sondern auch zur Betreuung der Kindergärten und Kinderbewahranstalten eingestellt (Schubert 1899, S. 445).

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  71. Seit 1. April 1898 waren in Darmstadt insgesamt vier Schulärzte angestellt worden, die bereits zuvor als städtische Armenärzte beschäftigt worden waren. Jedem einzelnen Arzt wurden zwei Schulgruppen mit zusammen etwa 1200 bis 1700 Schülern zugewiesen (Langsdorf 1899, S. 637).

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  72. In Königsberg waren die ersten 10 Schulärzte aus den Trachomärzten hervorgegangen, die zur Bekämpfung der Granuloseerkrankungen in den Schulen seit 1897 angestellt waren (Esmarch 1899, S. 373). - Granulose, Trachom oder Körnerkrankheit bezeichnet eine damals sehr verbreitete, durch Virusinfektion hervorgerufene, langwierig verlaufende Augenkrankheit.

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  73. Erst im Jahre 1898 hat die städtische Schuldeputation in Berlin eine Vorlage betreffend der Anstellung städtischer Schulärzte eingebracht (ZSG 1899, S. 39), die von sozialdemokratischer Seite aufgegriffen wurde.

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  74. So wurde zum Beispiel in Mühlhausen i. Th., wo die Quote der Kinderarbeit besonders hoch lag, ein entsprechender Antrag verworfen (ZSG 1899, S. 160).

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  75. Dem Antrag wurde stattgegeben; der auf drei Jahre befristete Versuch sollte aber erst im April 1905 beginnen. Damit war Hamburg die letzte deutsche Großstadt, die Schulärzte einstellte. Unter den Ursachen für die Zurückhaltung der Hansestadt auf diesem Gebiet haben laut Castell Rüdenhausen (1982, S. 215) neben finanziellen vor allem latent politische Widerstände gegen eine Entwicklung zum „Wohlfahrtsstaat“ die Hauptrolle gespielt.

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  76. Bemerkenswert ist, daß im § 2 der Statuten des Vereins ausdrücklich die Verhütung von gesundheitsschädigenden Einflüssen der Schule auch auf die Lehrer hingewiesen wird. Unter den Gründungsmitgliedern des Vereins finden sich überraschend viele Pädagogen (ca. 1/3 Lehrer und Schuldirektoren), daneben aber auch der Arzt Dr. Schmidt-Monnard, dessen Untersuchungen an Ferienkoloniekindern der Stadt Halle a.S. entscheidend zur Anerkennung des Medizinischen Erfolges der Ferienkolonien beigetragen haben (vgl.: ZSG 1900, S. 500 u. Erismann 1900, S. 523ff.).

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  77. Ausdrücklich ausgeschlossen aus dem Aufgabenkreis der Schulärzte war dagegen die Behandlung kranker Kinder und die ärztliche Beratung der Eltern im Dienst (Castell Rüdenhausen 1982, S. 205); (vgl.: Dienstanweisung für die Schulärzte der städtischen Volks-und Bürgerschulen zu Königsberg i.Pr. (ZSG, 1899, S. 233–235).

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  78. Sämtliche Angaben zu der Vergütung der Schulärzte sind der Zeitschrift für Schulgesundheitspflege 1899, S. 139f./326/343f./431/543 entnommen.

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  79. “Von etwa bekannten üblen sozialen Verhältnissen des Elternhauses soll der Lehrer dem Schularzt vertrauliche Mitteilung machen.“ (Baur 1911, S. 683)

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  80. Mitglied des Frankfurter Ferienkolonievereins (vgl.: 23. Jahresbericht/ Frankfurter Verein für Ferienkolonien 1900, S. 14) und ständiger Sekretär des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege.

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  81. Bereits 1912 waren in 317 deutschen Gemeinden mit 10.000 und mehr Einwohnern (darunter 41 Großstädte) Schulärzte angestellt (vgl.: Castell Rüdenhausen 1982, S. 205).

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Rauch, T. (1992). Politische und soziale Rahmenbedingungen der Ferienkoloniebewegung im Deutschen Reich. In: Die Ferienkoloniebewegung. DUV: Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14640-7_3

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