Zusammenfassung
Über Slogans im allgemeinen und Wahl- bzw. Werbeslogans im speziellen liegen einige Arbeiten vor. Dabei werden unterschiedliche Aspekte berücksichtigt. Klotz beschreibt in seiner Untersuchung in sehr allgemeiner Form Eigenschaften und Funktionen von Slogans ohne Berücksichtigung eines vorher festgelegten Untersuchungsrasters. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen insbesondere Werbeslogans; politische Slogans werden als verstärkende Beispiele gebraucht.1 Möckelmann/Zander untersuchen Werbeslogans vorwiegend nach psychologischen und stilistischen Kriterien.2 Eine kurze stilistische Beschreibung von Werbeslogans findet sich auch bei Sowinski, der generell die Sprache der Werbung zu seinem Untersuchungsgegenstand macht.3 Flader dagegen versucht, Werbesprache und -slogans nur nach speziellen pragmatischen Gesichtspunkten zu untersuchen, indem er Slogans bestimmten Sprechhandlungsmustern zuordnet.4 Zu erwähnen ist für die jüngste Zeit die Untersuchung von Sahihi/Baumann, die auf die Rhetorik in Werbeslogans und auf die typographische Gestaltung eingehen.5
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Referenzen
Vgl. Klotz 1975.
Vgl. Möckelmann/Zander 1970.
Vgl. Sowinski 1979.
Vgl. Flader 1975 und Flader 1976.
Vgl. Sahihi/Baumann 1987.
Vgl. Krauß/Rühl 1971.
Vgl. Heller 1972.
Vgl. Postelt/Thom 1976.
Vgl. Bach 1985.
Vgl.Krauß/Rühl 1971, S. 7.
Vgl. Postelt/Thom S. 45.
Heller 1972, S. 62.
Vgl. insbesondere Heller 1972 und Postelt/Thom 1976.
Vgl. Heller 1972.
Vgl. Teubert 1987.
Vgl. Hannappel/Melenk 1978, S. 281ff.
Vgl. Stempel 1976, S. 227.
Vgl. Tillmann 1989.
Vgl. Krauß/Rühl 1971.
Vgl. Bach 1983.
Vgl. Heller 1972.
Vgl. Müller 1978.
Vgl. Reiher 1992.
Vgl. Holly 1991.
Vgl. Gruner 1990.
Vgl. Hermanns 1992.
Vgl. Sherif 1937.
Vgl. Bellak 1942.
Vgl. Lumley 1921.
Vgl. Bellak 1942.
“Slogan for Americanism” 1940 [ohne Verfasserangabe]; vgl. Perlham 1935; vgl. Quintus 1939.
Vgl. Shumann 1937.
Vgl. Denton 1980.
Vgl. Carvalho 1977.
Vgl. Reboul 1975 und Reboul 1979. Reboul bezieht sich hier auf Jakobson 1960. Vgl. Reboul 1975,S. 20.
Siehe dazu Kaster 1990.
Au urheberrechtlichen Gründen ist die Abbildung einiger Slogans als Kopie nicht möglich. Es wird daher generell — mit einer Ausnahme — ganz darauf verzichtet.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 7.
Bußmann 1990, S. 606.
Vgl. Searle 1971.
Siehe dazu auch Tillmann 1989, S. 34, der auf die syntaktische und pragmatische Einheit des Wahlslogans verweist.
Vgl. Strauß 1986, S. 29ff.; vgl. von Polenz 1985, S. 225ff.
Vgl. Strauß 1986, S. 32.
Vgl. Strauß 1986, S. 32.
Siehe dazu Bayer 1984, S. 101, der unter Situation die “subjektive Umweltinterpretation und -Orientierung des einzelnen Kommunikators ...” versteht [Hervorhebung durch d. V].
Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 17. Siehe hierzu auch die Definition von Bellmann: “Nomination ist Ausdrucksverwendung zur Herstellung von Referenz unter gleichzeitiger Vermittlung pragmatischer Information oder — stark verkürzt: Nomination ist Referenz plus Pragmatik.” (Bellmann 1989, S. 31).
Die Bezeichnungen Benennung oder besser Erstbenennung sollen nach Bellmann 1988, S. 11 und 1989, S. 28f. dem Akt vorbehalten sein, in dem einem Gegenstand erstmals ein sprachlicher Ausdruck zugeordnet und zugleich festgelegt wird. Siehe dazu auch Girnth 1993, S. 77ff. [Hervorhebung durch d. V.].
Vgl. Gak 1977, S. 241f., nach Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 3.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 3. «
Aus: Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 3.
Vgl. Wimmer 1978, S. 16.
Vgl. Wimmer 1979, S. 20.
Vgl. Girnth 1993, S. 76f.
Vgl. Bellmann 1989, S. 31.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 5.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 5.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 5.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 5.
Dieser Untersuchungsaspekt wird von Bachem übernommen. Vgl. Bachem 1979, S. 19.
Vgl. Krahl/Schentke/Hansen 1986, S. 17.
Vgl. Gimth 1993, S. 95ff., der zwischen Einstellungsmodifizierung, Einstellungsaffirmation und Einstellungspolarisierung unterscheidet.
Vgl. Gimth 1993, S. 96.
Hier wird auf die Übernahme der von Strauß gebrauchten Terminologie “Perlokution — beabsichtigte Textwirkung” (vgl. Strauß 1986, S. 30) verzichtet und stattdessen der Begriff der Intention verwendet, worunter nach Bußmann “die jeder sprachlichen Äußerung zugrundeliegenden Sprecherabsicht, die bestimmte Wirkungen beim Hörer bewirken will” (Bußmann 1983, S. 216. Wegen der prägnanteren Definition wird hier bewußt der ersten Auflage gefolgt.), verstanden wird. Sich auf Austin beziehend, gebraucht Searle die Bezeichnung Perlokution für die Konsequenzen oder Wirkungen, die illokutionäre Akte auf “die Handlungen, Gedanken, Anschauungen usw. der Zuhörer haben” (Searle 1971, S. 42; vgl. Austin 1972, S. 116) [Hervorhebung durch d.V.]. Weil wegen fehlender empirischer Ergebnisse über die tatsächliche Wirkung der Wahlslogans auf die Wähler keine Aussagen gemacht werden können, muß sich diese Untersuchung auf Annahmen über die beabsichtigte Wirkung der Texte beschränken.
Vgl. Grice 1979, S. 11.
Vgl. Gimth 1993, S. 91.
Hier in Abweichung zu Gimth 1993, S. 96, Anm. 98.
Vgl. Sandhöfer-Sixel 1988, S. 56.
Vgl. Gimth 1993, S. 91.
Sprechhandlung und Sprechakt werden hier synonym verwendet.
Vgl. hierzu die Definition von Austin, der sich Searle (vgl. Searle 1971, S. 39f.) anschließt: “Den Vollzug einer Handlung ... habe ich den Vollzug eines ‘illokutionären’ Aktes genannt, d.h. einen Akt, den man vollzieht, indem man etwas sagt, im Unterschied zu dem Akte, daß man etwas sagt...” (Austin 1972, S. 115) [Hervorhebung im Original].
Unter performativen Äußerungen ist eine mit einer sprachlichen Äußerung beschriebene Handlung zu verstehen, die gleichzeitig vollzogen wird. Beispiele: versprechen, gratulieren, raten. Vgl. von Polenz 1985, S. 196.
Vgl. Austin 1972, S. 91–94. Von Polenz fuhrt als weitere Ausdrucksformen den Imperativ und die Frageformen an. Vgl. von Polenz 1985, S. 197.
Indirekte Sprechakte liegen dann vor, wenn die wörtlich indizierte Illokution von der tatsächlich gemeinten abweicht. Vgl. Bußmann 1990, S. 728. Vgl. auch Ehrich/Saile 1972, S. 256, Franck 1975, S. 219. Von Polenz nennt als klassischen Fall eines indirekten Sprechhandlungsausdrucks die rhetorische Frage. Vgl. von Polenz 1985, S. 201.
Bayer 1984, S. 139f. “Verdeckte Sprechhandlungen Hegen dann vor, wenn der Sprecher unter bewußter Ausnützung seiner Partnerinterpretation ... eine Situationsfaktorenmodifi-kation beim Hörer intendiert, die in der kommunikativen Charakterisierung seiner Äußerung durch performatives Verb, illokutiven Indikator oder grammatischen Modus nicht erkennbar wird.” (Bayer 1984, S. 139.) [Hervorhebung im Original].
Vgl. Denton 1980, S. 13ff. Siehe dazu Kapitel 4.2. der vorliegenden Arbeit.
Vgl. Strauß 1986, S. 32.
Vgl. Strauß 1986, S. 32.
Strauß 1986, S. 32.
Vgl. Kapitel 2. der vorliegenden Arbeit.
Die Auswahl der sprachlichen Merkmale basiert auf den Ergebnissen einer linguistischen Untersuchung von Wahlslogans nach stilistischen Kriterien basierend auf Sowinski. Die Analyse hat gezeigt, daß nur wenige der genannten stilistischen Merkmale für die Struktur des Wahlslogans relevant sind. Vgl. Toman 1989, S. 174ff. [unveröffentlicht].
Vgl. Römer 1968, S. 132.
Vgl. Römer 1968, S. 132. Diese Bezeichnung ist nicht mit dem erwähnten Ausdruck für politische Symbole zu verwechseln (siehe Kapitel 2.3.).
Siehe Kapitel 2.3.1.
Zur Charakterisierung von Phraseologismen und festen Wendungen siehe Fleischer 1982, S. 34ff.
So auch Sandhöfer-Sixel 1988, S. 56. “Welchem Gegenstand ein Sprecher Interesse entgegenbringt, was er also ... für darstellenswert hält,... hängt ab von der Intention, die er mit seiner Äußerung verfolgt.”
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Toman-Banke, M. (1996). Zu Forschung, Material und Methodik. In: Die Wahlslogans der Bundestagswahlen 1949–1994. DUV Sprachwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14635-3_6
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