Zusammenfassung
Grundlage und Ausgangspunkt des 1985 verabschiedeten Beschäftigungsförderungsgesetzes waren die Koalitionsvereinbarungen der neuen CDU/CSU/FDP-Koalition, die im Bereich der Arbeitspolitik eine flexiblere Gestaltung der Lebensarbeitszeit ohne zusätzliche Gesamtbelastung der Wirtschaft, die Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen, Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Verringerung der Personalausgaben im Öffentlichen Dienst vorsahen232. Diese Vorgaben sollten vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einem Referentenentwurf konkretisiert und vom Bundestag noch im Verlauf der 10. Wahlperiode verabschiedet werden.
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Literatur
vgl. “Wortlaut der Koalitionsvereinbarungen”, CDU-Dokumentation 12/1983, S.1–8
vgl. Steffani: “Parteien und Ausschüsse im Deutschen Bundestag”, S. 263, 1988
Initiativen des Bundesrates, von denen es trotz zunehmender Tendenz relativ wenig gibt, müssen dem Bundestag mit einer Stellungnahme der Bundesregierung zugehen. Soweit Initiativen nicht aus der Mitte des Bundestages hervorgehen, werden sie dem Parlament als Vorlagen zugestellt, zu denen bereits Stellungnahmen der anderen zwei Staatsorgane vorliegen. Die meisten der aus der Mitte des Bundestages eingebrachten Gesetzesvorlagen stammen von der parlamentarischen Opposition und haben daher wenig Erfolgsaussichten (siehe Steffani: “Parteien und Ausschüsse im Deutschen Bundestag”, S. 263, 1988)
vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: “Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 (BeschFG 1985)”, S. 1–35, 1984 Der in den Bundesrat eingegangene Entwurf bezog sich auf 12 Gesetzes- und eine Verordnungsänderung. Trotz dieser Reduzierung wurden keine Veränderungen vorgenommen. Vielmehr erfuhr dieser Entwurf nach Absprache der einzelnen Ministerien eine klarere Gliederung.
vgl. Busch/Handschuh/Kretschmer/Zeh: “Wegweiser Parlament”, S. 113–115, 1988)
vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: “Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985”, Drucksache 10/2102, S. 35–40, 1984)
vgl. Melzer: “Vorbereitung und Gestaltung der Ausschußarbeit durch die Fraktionen”, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, S. 1131, 1132, Berlin 1989
siehe Schüttemeyer: “Öffentliche Anhörungen”, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, S. 1151, Berlin 1989
Von der 6. Wahlperiode (1969–1972) bis zur 10. Wahlperiode (1983–1987) hat sich die Zahl der öffentlichen Anhörungen mehr als verdoppelt (von 80 auf 165). Besonders der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung war in dieser Hinsicht aktiv (vgl. Schindler 1983, BD. I, S. 603–616, und Bd. II, S. 586ff.).
siehe Wessels: “Öffentliche Anhörungen, informelle Kontakte und innere Lobby in wirtschafts- und sozialpolitischen Parlamentsausschüssen”, ZParl 2 (Jg. 18), S. 292, 1987
siehe Mengel: “Die Funktion der parlamentarischen Anhörung im Gesetzgebungsprozeß”, DÖV, S. 229, 1983
vgl. Schindler: “Öffentliche Anhörungen und Aktuelle Stunden des 6. Bundestages”, Das Parlament 1, S. 10–17, 1973
vgl. “Erhebung der Sekretäre der Bundestagsverwaltung vom 23.4.1987 über die Erfahrungen bei Anhörungen in den Fachausschüssen und Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages”, S. 1, 2
vgl. Schüttemeyer: “Öffentliche Anhörungen”, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, S. 1153–1155, Berlin 1989
vgl. Appoldt: “Die Öffentlichen Anhörungen des Deutschen Bundestages”, S. 62, Berlin 1971
vgl. Schüttemeyer: “Öffentliche Anhörungen”, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, S. 1159, Berlin 1989
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) brachte als einzige Organisation die Einführung eines Sozialversicherungsausweises zur Sprache. Das Thema wurde jedoch herausgenommen, da der ZDB keine Kontrolle im Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 ausübte (siehe Erstellung der Kontroll-Matrix).
vgl. Kappelhoff: “Soziale Tauschsysteme”, S. 168, 169, Kiel 1988
vgl. Pappi: “Political Exchange in the American and German Labor Policy Domain”, S. 4,5, Köln 1989
hierzu wurde die Drucksache 10/3206 des Deutschen Bundestages und die Beigabe 1 mit der Gegenüberstellung des “geltenden Rechts” und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung herangezogen.
vgl. Bundesgesetzblatt I, “Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)”, S. 710f., 1985
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König, T. (1992). Das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985. In: Entscheidungen im Politiknetzwerk. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14625-4_5
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